Zusatzerklärungen hin, Zusatzerklärungen her: diese haben bisher an der Substanz des Investitions- und Freihandelsabkommen nichts geändert und können die Kritikpunktenicht entkräften. Es bleibt daher bei unserem klaren gewerkschaftlichen NEIN zu CETA.
Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, CETA abzulehnen:
1. Weil wesentliche Punkte – wie etwa Sonderklagsrechte ausländischer InvestorInnen, das Vorsorgeprinzip oder die Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Arbeitsrechte neu verhandelt werden müssen.
2. Weil mit dem Urteil von Karlsruhe parlamentarische Mitbestimmungsrechte in CETA stärker zu verankern sind und daher substanzielle Vertragsänderungen – etwa betreffend die Demokratiedeffizite im gemeinsamen CETA-Ausschuss – unabdingbar geworden sind. CETA: Es bleibt beim NEIN! weiterlesen