Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2025 – Antrag 6

Antrag  6

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Gegen die Aufweichung des EU-Green Deal –
für eine sozial gerechte, demokratisch legitimierte Nachhaltigkeitspolitik

Mit dem von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellten ersten „Omnibus-Paket“ droht eine massive Aushöhlung zentraler Elemente des Green Deal. Betroffen sind insbesondere:

  • die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
  • die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) und
  • die Verordnung über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Statt Doppelgleisigkeiten zu beseitigen, wird Großteils der Anwendungsbereich dieser Richtlinien drastisch eingeschränkt, ihre Wirksamkeit geschwächt und der Schutzstandard für Beschäftigte, Umwelt und Menschenrechte abgesenkt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf:

  • sich im EU-Rat und gegenüber der Europäischen Kommission klar gegen die im sogenannten „Omnibus I“ vorgeschlagenen Änderungen auszusprechen, die wesentliche Elemente des European Green Deal und der damit verbundenen Richtlinien (CSRD, CSDDD, CBAM) abschwächen,
     
  • sich für die Beibehaltung hoher sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards in der europäischen Unternehmensregulierung einzusetzen,
     
  • eine transparente, sozialpartnerschaftliche Positionierung Österreichs sicherzustellen, bei der Arbeitnehmer:innenvertretungen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft frühzeitig eingebunden werden,
     
  • und jeder „Entbürokratisierung“ entgegenzutreten, die im Speziellen dafür gedacht ist, den Schutz der Beschäftigten, Konsument:innen und der Umwelt auf europäischer Ebene auszuhöhlen.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 5

Antrag  5

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Wochenruhe

Nach § 3 Arbeitsruhegesetz (ARG) ist für Beschäftigte eine Wochenendruhe vorgesehen, in die der Sonntag zu fallen hat. Dadurch ergibt sich, dass grundsätzlich nur an 6 Tagen hintereinander gearbeitet werden darf.

Da in einigen Branchen auch eine Arbeit am Wochenende notwendig ist, gibt es viele Ausnahmen von der Wochenendruhe. Als Ersatz für die Wochenendruhe haben die erlaubtenrweise an Wochenenden beschäftigten Arbeiternehmer:innen gemäß § 4 ARG Anspruch auf eine Wochenruhe.
Diese muss wie die Wochenendruhe mindestens 36 Stunden pro Kalenderwoche und einen ganzen Tag (anstatt Sonntag) umfassen.

Auch wenn es in vielen Kollektivverträgen genauere Bestimmungen dazu gibt, ist es gesetzlich zulässig, dass Dienstgeber:innen die Wochenruhe in einer Kalenderwoche an einem Montag und in der Folgewoche an einem Sonntag einteilen. ln diesem Fall müssten somit 12 Tage durchgearbeitet werden.

Hinlänglich bekannt ist wie überlange Arbeitszeiten ohne ausreichende Erholungsmöglichkeiten das Unfallrisiko erhöhen und zusätzliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Eine genauere Ergänzung im Arbeitsruhegesetz, welche vorsieht, dass auch Personen, die an den Wochenenden beschäftigt werden, Anspruch auf eine regelmäßigere Wochenruhe haben ist daher dringend geboten.
lm Regelfall sollte nur ein Durcharbeiten von 6 Tagen hintereinander und nicht wie aktuell 12 Tage erlaubt sein.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung des § 4 Arbeitsruhegesetz (ARG) insofern zu überarbeiten, dass das maximales Durcharbeiten von 12 Tagen eingegrenzt und unregelmäßige Wochenruhen soweit als möglich vermieden werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 4

Antrag  4

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kündigungsschutz für Mitglieder des
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) an Universitäten hat zusätzlich und ergänzend zum Betriebsrat die wichtige Aufgabe, der Diskriminierung an Universitäten entgegenzuwirken. Daher sind die Universitäten gesetzlich verpflichtet, einen AKGL einzurichten (§ 42 Abs. 1 UG).

Für diese wichtige Aufgabe müssen die Mitglieder des AKGL bei der Besetzung von Stellen und Funktionen die Stellenausschreibungen, Besetzungsvorschläge, etc. oft kritisch und mitunter unbequem hinterfragen und entsprechend aktiv werden.

Die Mitglieder des AKGL arbeiten weisungsfrei und dürfen nicht am beruflichen Fortkommen benachteiligt werden (§ 42 Abs. 3 UG). Die Weisungsfreiheit für universitäre Kollegialorgane ist sogar im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt. (§ 81c B-VG).
Die Mitglie
der des AKGL genießen aber bisher, anders als Betriebsräte, keinen ausdrücklichen Kündigüngsschutz. Dies ist für eine fundierte und unabhängige Arbeit zur Sicherstellung der im UG vorgeiehenen Schutz vor Diskriminierung unbedingt erforderlich.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz so abzuändern, dass ein Kündigungsschutz für die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) verankert wird.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 3

Antrag  3

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Schatten für alle

Seit mehreren Jahren wird es in den Sommermonaten immer heißer und was bei der älteren Bevölkerung zunehmend zum Problem wird, betrifft nun auch die jüngste Bevölkerungsgruppe. Die Spielplätze in der Steiermark sind nicht für derartige Temperaturen gerüstet. Die zum großen Teil aus Metall und Gummi bestehende Spielgeräte heizen sich in der Sonne tagsüber so auf, dass ab den Vormittagsstunden Verbrennungsgefahr für die Kinder besteht, wenn Sie diese Spielgeräte nutzen möchten (Messung haben bis zu 104 Grad auf Metallrutschen ergeben).

Auch ist die Beschattung der Spielplätze ein großes Thema geworden, worunter die Kinder, aber auch die Eltern in der Steiermark und in der Landeshauptstadt leiden müssen. Es werden neue Spielplätze errichtet ohne auf eine entsprechende Beschattung zu achten, Bäume werden gefällt um Spielgeräte zu installieren und danach wird keine entsprechende Beschattung mehr installiert. Hier hat die Stadt und das Land massiven Nachholbedarf. Auch eine entsprechende Trinkwasserversorgung ist zwar auf einigen Spielplätzen bereits eingerichtet, aber wird erst ab den Monaten Juni/Juli von der Stadt Graz (Holding) eingeschaltet. Hier stellt sich die Frage warum? Ein gutes Beispiel ist der Spielplatz in der Theodor-Körner-Straße, der zwar über genügend Schatten verfügt, auch einen Wasserspielplatz und einen Trinkbrunnen aufweist, diese werden aber von der Holding erst auf mehrmalige Nachfrage Mitte Juni eingeschaltet.

Da sich die Sommermonate immer weiter in den Frühling verschieben ist es hier absolut unverständlich, warum mit dem Einschalten der Trinkbrunnen so lange zugewartet wird, zumal ein Einfrieren der Leitungen ab dem Monat April nicht mehr gegeben ist.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert von der steirischen Landesregierung sowie der Stadt Graz:

  • das lnstallieren von Beschattungen auf den steirischen und Grazer Spielplätzen durch Sonnensegel oder einer Pergola, wo eine Bepflanzung von Bäumen nicht oder nicht ausreichend möglich ist.
  • das Einschalten der Trinkbrunnen und Wasserspielplätze ab Anfang April, damit diese auch entsprechend genutzt werden können.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 2

Antrag  2

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Gleichstellung der Ausbildungsförderung aller Gesundheitsberufe und

einheitliche gerechte Förderpraxis in ganz Österreich

Die zunehmende Herausforderung im österreichischen Gesundheitswesen insbesondere der Fachkräftemangel in allen Gesundheitsberufen ist die Attraktivität gesundheitsbezogener Ausbildungen ein zentrales Anliegen zur Sicherung der Versorgungssicherheit.

Es bestehen derzeit massive Ungleichbehandlungen auf finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in den verschiedenen Gesundheitsberufen, deren Qualifikation ein vollzeitliches Studium erfordert und daher nicht nebenberuflich absolviert werden kann.

Studierende der Fachbereiche Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie und der medizinisch-technischen Berufe erhalten derzeit keine einheitliche finanzielle Unterstützung, obwohl diese Studierenden eine hohe Präsenzverpflichtung und laufend Praktika vonrweisen müssen um einen entsprechenden Studienerfolg zu erzielen.

Demgegenüber haben Auszubildende in Pflegeberufen finanzielle Anreize in Form von Ausbildungsgeldern, Stipendien und sonstige Ausbildungshilfen um die angesucht werden kann, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Diese mangelnde Gleichstellung anderer Gesundheitsberufe im Bereich der Ausbildungsförderung wird von den Betroffenen als sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung wahrgenommen und fördert damit weiterhin den bestehenden Fachkräftemangel.

Die Vollversammtung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung äuf, die Finanzierung der Ausbildungsmaßnahmen für alle Gesundheitsberüfe zu übernehmen und diese als eigenständige, zweckgewidmeten Aufgabenbereich zu etablieren um eine gerechte Ausbildungsförderung sicherzustellen. Diese Förderungen haben unabhängig von der Berufsgruppe zu erfolgen, sich  an die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zu orientieren und für alle FH-Studierenden sowie Schüler:lnnen an Gesundheits- und Sozialberufsbildenen Schulen zu richten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025