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2. Parade für saubere Luft in Graz – ein Redebeitrag von Heidi Schmitt

Umsteigen aufs Fahrrad

Redebeitrag zur 2. Parade für saubere Luft, 26. März 2019,
von Heidi Schmitt

Auch wenn einige es noch immer nicht wahrhaben wollen, das Klima ändert sich. Die Luft in Graz und in anderen Städten ist schlecht. Diskutiert wird aber nur, wo man genau messen soll, um die Grenzwerte nicht zu überschreiten. Dabei liegt das eigentliche Problem ganz woanders, zum Beispiel in unserem Mobilitätsverhalten.

Verstanden haben das die Schülerinnen und Schüler, die an den Freitagen auf die Straße gehen, um uns Erwachsene zum Umdenken zu bewegen.

Ihnen möchte ich besonders für ihr Engagement danken!

Kompliment für den Mut, den sie aufbringen! Sie verdienen unsere Hochachtung!

In erster Linie sind die Verantwortlichen gefragt, aber auch jede und jeder Einzelne von uns kann dazu beitragen, dass die Kinder KEINE Angst vor der Zukunft haben müssen. Der individuelle Lebensstil kann sehr viel beitragen. Kürzlich war im Standard zu lesen, dass nach einer Studie des Joanneum Research die zehn Prozent der Bevölkerung, die am meisten CO2 verbrauchen, etwa 18x so viel Treibhausgase verursachen wie das umweltfreundlichste Zehntel.

Das ist nicht nur unglaublich, sondern auch unverantwortlich!

Wenn ich mit Leuten übers Radfahren spreche, kommen meist keine Gründe, sondern Ausreden, warum sie nicht radeln. Das Auto ist in den Köpfen bei vielen Leuten die erste Wahl und wird nicht hinterfragt.

Dabei ist die Hälfte der Wege in Graz unter 5 Kilometer!

Dafür braucht man kein Auto. Das geht sehr gut per Rad, zumal in einer Stadt, in der überwiegend schönes Wetter ist. Ich verstehe nicht, wie man in einer Blechkiste gefangen sein mag, wenn man gesund genug ist, sich draußen zu bewegen. Radfahren macht Spaß, hält gesund und fit und ist zudem das sozialverträglichste Verkehrsmittel, das wir haben. Dabei gibt es immer wieder Umstiegs-Aktionen, wie z.B. Autofasten, die einladen, das Radfahren im Alltag auszuprobieren.

Der öffentliche Verkehr platzt zudem aus allen Nähten, daher ist der Umstieg aufs Rad für alle Teile der Gesellschaft von Vorteil.

Das haben viele Leute, vor allem die führende Politik in Graz noch nicht verstanden!

Wenn wir mit Verantwortlichen über den Radverkehr sprechen, kommen ebenfalls keine Gründe, sondern Ausreden, warum etwas nicht geht. Eine sehr beliebte Ausrede sind die angeblich hohen Kosten. Dabei hat der Südgürtel, also 2 km Autostraße 120 Mio Euro verschlungen So viel wurde in der Steiermark insgesamt, seit man Radwege baut, noch nicht für den Radverkehr ausgegeben.

Der Radverkehr im Kosten-Nutzen-Verhältnis an der Spitze!

Was passiert in Graz? Man denkt nach über Gondeln und U-Bahnen, der Radverkehr kommt bei den Überlegungen gar nicht vor. Radverkehr ist offenbar im Gegenteil nicht zu teuer, sondern zu billig, so dass es nicht genügend Motivation für die Verantwortlichen gibt, sich damit zu beschäftigen, weil sie offenbar keinen Profit darin sehen.

Nun ist es an uns allen, aufzuzeigen, dass uns das Klima, die sanfte Mobilität, insbesondere der Radverkehr wichtig ist und den Verantwortlichen klar zu machen, dass auch sie umdenken müssen.

Ihr seid heute schon gekommen, um ein Zeichen zu setzen, dass uns die Luft nicht ausgeht!

Dafür herzlichen Dank!


Die 2. Grazer Mobilitätsparade stand für saubere Luft &
…eine aktive Verkehrspolitik
…klimagerechte Mobilität
…Platz(FAIR)teilung im Verkehr
…eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt

ROUTE: Schillerplatz – Merangasse – Elisabethstraße – Ring – Vorplatz der Grazer Oper

Hier ein paar Eindrücke der Parade:

Briefwahl im vollen Gange!

Briefwahl seit dieser Woche möglich

Die Briefwahl ist schon im vollen Gange und nächsten Donnerstag, den 28.03.19, startet auch die Arbeiterkammerwahl in der Steiermark in Deinem Betrieb:

Darum: 🌶 Liste 4 AUGE/UG 🌶

 

Damit stimmst Du für:

Arbeitszeitverkürzung: 30-Stunden sind genug!
Mitbestimmung im Betrieb: Mei Demokratie is ned deppat!
Klima- und Umweltschutz: Klima vor Profit!
Verteilungs- und Chancengerechtigkeit: Her mit fair!
Soziales und Menschenrechte: Zusammenhalten. Gerade Jetzt!

Unser gesamtes Wahlprogramm findest Du HIER

So kommst Du zu Deiner Wahlkarte

Also AUGEn auf: Hast Du schon Deine Wahlkarte per Post bekommen oder stimmst Du in Deinem Betrieb zwischen 28.3.-10.4.19 ab? 🌶🗳

Du wählst im Betrieb, bist aber am Wahltag gar nicht dort??
‼️Dann beantrage Deine Wahlkarte bis spätestens Freitag, den 22.3.19 (HEUTE!), auf elektronischem Wege oder bis Montag, den 25.3.19, persönlich in der AK Steiermark‼️

Straßen- und Verteilaktionen in Graz

Hattest Du in den letzten Tagen Deine AUGEn offen? Wir haben versucht Dich zu erreichen und waren viel unterwegs, unter anderem am Eingangszentrum des LKH-Universität-Klinikums, vor dem Hauptbahnhof, am Jakominiplatz und beim Bahnhof Puntigam!

(Lnks: Stefan Schneider, Sandra Hofmann, Gunter Bauer / Rechts: Heidi Schmitt)

Vollversammlung Jänner 2019 – Antrag 5

Antrag 5

an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Bessere Bedingungen für Schutz vor Gewalt und für Gleichstellungsarbeit

Vertreterinnen der Gewaltschutzzentren haben schon Mitte des letzten Jahres, lange vor der jüngsten Häufung von Frauenmorden, von einem gravierenden Anstieg an Hochrisikofällen und Tötungsdelikten gesprochen und deutlich mehr Budget gefordert. Bekommen haben sie nicht viel mehr als die Inflationsabgeltung. Damit lassen sich die Angebote für den Gewaltschutz nicht ausweiten. Außerdem führen die Mehrausgaben auf der einen Seite zu Förderkürzungen bei Frauenorganisationen und –projekten mit anderen Schwerpunktsetzungen.

Die GREVIO-ExpertInnengruppe des Europarats, die die Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Österreich evaluiert hat, fordert schon 2017 dringend die Aufstockung des Budgets für den Gewaltschutz.

Die Bundesregierung muss das Rad nicht neu erfinden, sondern  es braucht Geld, um den Motor am Laufen zu halten, wie die InitiatorInnen des Frauenvolksbegehrens es formuliert haben.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die Frauen- und Familienministerin auf,

  • das Budget für Gewaltprävention und Gleichstellungspolitik deutlich zu erhöhen,
  • für eine dauerhafte und ausreichende, verlässliche und kalkulierbare finanzielle  Absicherung aller Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen und Frauennotrufe zu sorgen,
  • spezialisierte Opferschutzeinrichtungen und Hilfsangebote wie z. B. Interventionsstellen für von Zwangsheirat oder von Frauenhandel betroffene Mädchen und Frauen oder Beratungsstellung für Opfer sexualisierter Gewalt und von Vergewaltigungen auszubauen und
  • Hürden abzubauen, die Frauen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen oder aufgrund ihres Aufenthaltstitels daran hindern, Beratungsangebote anzunehmen oder Schutz vor Gewalt zu suchen.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende                                                                                       Graz, den 23. 1. 2019

Vollversammlung Jänner 2019 – Antrag 4

Antrag  4

an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Sozialhilfe-Daten ohne Schutz?

Der im Dezember 2018 von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Sozialhilfe-Statistikgesetzes soll der Aufrechterhaltung des Sozialhilfewesens dienen und die Kontrolle eines rechtmäßigen Leistungsbezuges durch Erstellung einer bundesweiten Gesamtstatistik ermöglichen.

Dazu ist ein wechselseitiger Datenaustausch einerseits zwischen den Ländern, Trägern der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung, den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und andererseits sämtlichen Behörden (u.a. BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem BM für Finanzen) vorgesehen. Zur Verarbeitung sollen diese Daten außerdem an vom Bund beauftragte Dienstleister weitergereicht werden können.

Welche Daten konkret von den Ländern an die Bundesbehörden übermittelt werden sollen, ist in den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs sehr detailliert beschrieben. Für den Datenaustausch in die andere Richtung gibt es keine Details. Es ist nicht klar, welche Daten übermittelt werden sollen (Art II, §1 Abs1).

Mit dieser Unbestimmtheit verletzt der Entwurf das Grundrecht auf Datenschutz (§1 Abs 1 DSG), das Prinzip der Datenminimierung (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§1 Abs 2 DSG).

Aus einem Urteil des VfGH aus dem Jahre 1989 geht hervor, dass bei einer Datenerhebung zu statistischen Zwecken nur solche Daten erhoben werden dürfen, die statistisch relevant sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Als Beispiel ist unter den zu übermittelnden Datenkategorien der Punkt „Staatsangehörigkeit der leiblichen Eltern“ angeführt. Übermittlung dieser Daten entspricht nach Auffassung vieler Datenschutz-Experten einer unsachlichen Datenkategorie und verletzt den Gleichheitsgrundsatz (z.b. B-VG Art 7).

Es bleibt außerdem offen, wie lange die Daten aufzubewahren sind bzw. wann sie gelöscht werden müssen. Eine Anonymisierung der Daten ist nötig, bisher aber noch nicht vorgesehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung fehlt in diesem Gesetzesentwurf völlig.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Sozialhilfe-Statistikgesetz hinsichtlich geltender Datenschutz-Gesetze zu präzisieren bzw. anzupassen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende                                                                                        Graz, den 23. 1. 2019

Vollversammlung Jänner 2019 – Antrag 2

Antrag 2

an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: gezielte Diskriminierung von Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache

Mit ihrem Entwurf  für ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz will die Bundesregierung Ausländern, Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund, die keine guten Deutschkenntnisse nachweisen können, die Mindestsicherung auf 563 Euro im Monat kürzen. Nicht betroffen sind Einheimische, wenn sie bei der Behörde „vorsprechen“.

Die Bestimmung

  • diskriminiert gezielt Zugewanderte,
  • enthält Menschen das Existenzminimum vor und bereitet so Armut und unter Umständen in weiterer Folge auch der Kriminalität den Weg,
  • gefährdet den sozialen Frieden in Österreich,
  • widerspricht internationalen Verpflichtungen und
  • ist nicht geeignet, das vorgebliche Ziel einer rascheren Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Nach Auskunft sowohl des AMS als auch etlicher einschlägig tätiger Nichtregierungs­organisationen sind die Hürden – Niveau B1 in Deutsch oder C1 in Englisch – deutlich höher angesetzt, als es für die Vermittlung am Arbeitsplatz in vielen Fällen nötig wäre. Darüber hinaus berücksichtigt die Vorschrift weder die tatsächliche Verfügbarkeit von Deutschkursen, noch die Zeit, die für einen erfolgreichen Abschluss aufgewendet werden muss, noch das mögliche fortgeschrittene Alter oder eine mögliche kognitive Einschränkung der Betroffenen.

Mindestsicherung ist überdies nicht allein als Gratifikation oder Wohltat für die Empfänger zu betrachten, sondern soll im Interesse aller Menschen in Österreich verhindern, dass Teile der Bevölkerung ins Elend rutschen und womöglich die Sicherheit aller gefährden.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark  fordert die Bundesregierung auf, in einem möglichen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz den Bezug von Mindestsicherung vom Nachweis von Sprachkenntnissen dauerhaft zu entkoppeln.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende                                                                                 Graz, den 23. 1. 2019