Alle Beiträge von Brigitte Bakic

Resolution 01 / Gegen Anschläge auf ArbeitnehmerInnenrechte und ArbeitnehmerInnenvertretung – Hände weg von AK und Betriebsrat!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien. am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Institutionalisierte Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen, wie sie in Österreich durch Arbeiterkammern, Gewerkschaften und Betriebsräte gewährleistet sind, garantieren ein Mindestmaß an Demokratie in Betrieben und Wirtschaft sowie Teilhabe der ArbeitnehmerInnen am gesellschaftlichen Wohlstand. Der Kampf der ArbeiternehmerInnen für demokratische und soziale Rechte, wie das Recht auf eigene gewerkschaftliche Vereinigungen, auf Versammlungsfreiheit sowie auf die Ausverhandlung von Kollektivverträgen, waren ein wesentlicher Beitrag zur demokratischen Entwicklung der Gesellschaft. GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnen wurden dafür in der Vergangenheit kriminalisiert und verfolgt, ihre Organisationen verboten, aktive ArbeitnehmerInnenvertreterInnen waren immer wieder Repressalien ausgesetzt.

Seit einigen Monaten sind diese schwer erkämpften Einrichtungen der ArbeitnehmerInnenvertretung wieder vehementen Angriffen ausgesetzt, mehrere zum Nationalrat kandidierenden Parteien traten durch ihre VertreterInnen öffentlich und in ihren Wahlprogrammen für Massnahmen ein, die zu einer Schwächung der Institutionen der ArbeitnehmerInnenvertretung führen.

Die geforderte Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern würde mangels Bindung der Unternehmen an Kollektivverträge für ihre Branche de facto das Aus für branchenweite Mindestlöhne, Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden- und Arbeitszeitregelungen etc. bedeuten. Eine weitere Absenkung der AK-Umlage würde weniger Ressourcen für die Arbeit der Arbeiterkammern und damit eine schlechtere Interessensdurchsetzung für die abhängig Beschäftigten bedeuten. Zwei Millionen Beratungen von Mitgliedern finden in 90 regional verteilten Beratungszentren jährlich statt, über 500 Millionen Euro werden bei Problemen am Arbeitsplatz, Pleiten etc für sie erstritten, in hunderten von Verhandlungen und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen ihre Interessen eingebracht und gewahrt. 6,91 Euro zahlen die Mitglieder im Schnitt pro Monat – weniger als drei Tassen Kaffee oder Tee im durchschnittlichen Kaffeehaus. 800.000 Mitglieder zahlen wegen zu niedrigen Einkommens gar keinen Beitrag und werden dennoch vertreten – eine ökonomische Schwächung der Arbeiterkammer würde auch zu einer ökonomischen und sozialen Schwächung der Beschäftigten in Österreich führen. Getroffen würden damit in erster Linie finanziell schwache Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf eine starke und durchsetzungsfähige Arbeiterkammer angewiesen sind.

Zuletzt wurde unter dem Titel der „Sparsamkeit“ auch die Reduktion der Betriebsratskörperschaften gefordert – eine Maßnahme, die zu einer empfindlichen Schwächung der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung führen würde. Betriebsräte sichern die Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb, sorgen für die Einhaltung von Rechten, gestalten Arbeitsbedingungen vor Ort, kontrollieren Schutzvorschriften und haben Mitwirkungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wer die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen angreift, greift die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen in Wirtschaft und Gesellschaft an, der will weniger Demokratie in der Arbeitswelt, der will ganz offensichtlich zurück ins 19. Jahrhundert, als die Fabriksherren noch schalten und walten durften, wie sie wollten und ArbeitnehmerInnen weitgehend rechtlos waren.

Die Vollversammlung der AK-Wien verwehrt sich gegen diese Angriffe auf die ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitnehmerInnenrechte und wird mit aller Kraft gegen deren Abbau kämpfen.

Konkret fordert die Vollversammlung der AK-Wien von der kommenden Bundesregierung insbesonders

  • die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern zu bewahren
  • die Arbeiterkammerumlage nicht zu senken
  • die demokratische Mitbestimmung in der Arbeitswelt und Wirtschaft nicht ab- sondern auszubauen.

 

Antrag 07 / Live Stream Übertragung der Vollversammlung der Arbeiterkammer

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA, GA, Persp, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
FSG: für Zuweisung
GA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wien. Sie setzt sich aus gewählten VertreterInnen der Vollversammlungen der Wiener ArbeitnehmerInnen zusammen. Als gewählte VertreterInnen sind sie ihren WählerInnen rechenschaftspflichtig bzw. ihre Stellungnahmen müssen transparent sein.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat bereits die Arbeiterkammer für Kärnten gemacht. In vorbildlicher Weise stellt sie die Beratungen der Vollversammlung der Kärntner Arbeiterkammer als Video on Demand auf ihre Homepage. Das ist, neben der Veröffentlichung der angenommenen Anträge und Resolutionen, ein wichtiger Schritt die Beratungen transparent zu machen.

Die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer kann diesen Schritt aufnehmen und sogar ausbauen indem sie ihre Beratungen als Live Stream auf ihrer Homepage übertragen würde, natürlich sollen dann diese Beratungen auch als Video on Demand verfügbar sein. Das würde die wenig bekannte Arbeit der Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer auch ihren Mitgliedern näher bringen.

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer veranlasst die zuständigen Verantwortlichen dazu, die Sitzungen der Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer per Live Stream zu übertragen.

Antrag 06 / Einführung eines UrheberInnenvertragsrecht in Österreich!

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp, GLB, Türk-is, BDFA: ja
FSG, FA, GA, KOM: für Zuweisung
GA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Wirtschaft

In Ermangelung eines UrheberInnenvertragsrechts ist es in Österreich UrheberInnen und ProduzentInnen überlassen, sich auf konkrete Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel in einer deutlich schwächeren Position sind. Daher brauchen KünstlerInnen ein starkes Vertragsrecht, in dem analog zum Mietrecht im MieterInnenschutz durch ein faires Gesetz bestimmte Klauseln verunmöglicht und andere von vornherein außer Streit gestellt werden.

Im Filmbereich ist der überwiegende Teil der vom Fehlen eines Vertragsrechts Betroffenen angestellt tätig, ebenso viele Musikschaffende, Orchester- und Ensemblemitglieder und Theaterschaffende.

Ein UrheberInnenvertragsrecht dient der Stärkung der vertraglichen Stellung von UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, um Schieflagen in der Verhandlungsposition auszugleichen und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke zu sichern.

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts in Österreich. Es sollte jedenfalls folgende Reformanliegen berücksichtigen:

  1. angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von Vergütungsansprüchen

  2. zwingender Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen

  3. Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass keine angemessene Vergütung vereinbart wurde

  4. Möglichkeit der Vertragsanpassung bei unerwartetem Erfolg (Bestseller-Paragraf)

  5. zwingende gesetzliche Verteilungsregeln für Vergütungsansprüche

  6. räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Verträgen

  7. gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes

  8. Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten

  9. Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifelsfall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt

  10. Verfahren zur Bestimmung der angemessenen Vergütung zwischen Interessenvertretungen von UrheberInnen und solchen von NutzerInnen

  11. Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, verbindliche Schlichtung durch Urheberrechtssenat

  12. Klarstellung der Übergangsregelung für Altverträge bei Schutzfristverlängerungen

Antrag 05 / Pariser Klimaabkommen ernst nehmen. Sofortmaßnahmen umsetzen.

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, KOM, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp, GLB, Türk-is: für Zuweisung
ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen verpflichtet, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

Diesen Beschluss gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie. Die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems sind wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050.

Daher ist es von höchster Wichtigkeit, dass schnellstmöglich Maßnahmen mit langfristiger Ausrichtung und tiefgreifender Wirkung zur Umsetzung eingeleitet werden.

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert Regierung und Gesetzgeber auf, umgehend ein Bündel von wirksamen und treffsicheren kurz- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen verbindlich zu verankern und sofort mit deren Umsetzung zu beginnen.

Insbesondere sollen folgende Elemente umfasst sein:

Sozial-Ökologische Steuerreform umsetzen:
Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Im Gegenzug dazu ist der Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten:

  • ArbeitnehmerInnen bzw. Privathaushalte über einen Öko-Bonus als Steuergutschrift oder Transferleistung. Zusätzlich über Umrüstungshilfen – z.B. beim Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung, bei Maßnahmen zur Wärmedämmung etc.

  • Unternehmen über reduzierte Lohnsummenabgaben. Die Umsetzung einer sozial-ökologischen Steuerreform hat aufkommensneutral zu erfolgen.

Novellierung des Klimaschutzgesetzes:

  • Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit den Beschlüssen von Paris

  • Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klimaschutzgesetz ab 2016

  • Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren

  • Vereinbarung eines verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Ressorts und den Bundesländern

Klimamaßnahmen in allen Sektoren setzen:

Energie/Industrie

  • Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen (zusätzlich zu ETS) aus der Nutzung fossiler Energie

  • Verbindliche Ausbaupläne von Fernwärme aus Erneuerbaren Energien

  • Neuauflage der Verordnung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes ohne Rechentricks und Luftbuchungen

  • Novellierung des Ökostromgesetzes zur Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Prozent Erneuerbare bis 2030 unter Wahrung und Berücksichtigung der Versorgungssicherheit

  • Rücknahme der erfolgten Budgetkürzungen der Fördermittel aus der Umweltförderung und dem Klimafonds

Wohnen:

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung für Sanierung und ökologischen Neubau

  • Förderoffensive und steuerliche Begünstigung für die thermische Sanierung, vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen.

  • Bundesweite Förderoffensive für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme, sowie Entwicklung einer Strategie für einen schrittweisen Ausstieg aus Gasheizungen bis 2050

Verkehr:

  • massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Elektrifizierung statt weiterer Stilllegung von Regionalbahnstrecken, Integrierter Taktfahrplan mit mehr Zugs- und Busangebot, Senkung der Hürden für den Umstieg auf Öffis (365 €-Ticket für alle Bundesländer, E-Ticketing)

  • Keine Neuzulassung von Fahrzeugen die fossile Brennstoffe benötigen ab 2030

  • Güterverlagerung auf die Schiene durch Verbesserung der Bedingungen für die Bahn und mehr Kostenwahrheit auf der Straße, (flächendeckende LKWMaut), volle Ausnützung der Spielräume der Eurovignetten-RL

Antrag 04 / Altersteilzeit für MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA, Persp, ARGE, GLB, KOM, BDFA: ja
GA, Türk-is: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien wird sich in ihrer Funktion als Sozialpartner dafür einsetzen, dass auch MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. (Für Wien liegen Beschlüsse in der Younion und in der Stadtregierung vor). Die Umsetzung erfordert Änderungen in der Dienstordnung und der Vertragsbediensteten-Ordnung.

An die künftige Gestaltung von Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durchdachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen und die privaten Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden.

Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. BeamtInnen im Bundesdienst sowie BeamtInnen und Vertragsbedienstete der Kommune (Stadt Wien MitarbeiterInnen) sind in diesem Punkt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell und bei der Stadt Wien ist es flächendeckend (Ausnahmen, wo bereits ausgelagert gewirtschaftet wird) überhaupt nicht möglich. Diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen, kommunalen Dienst und in der Privatwirtschaft muss möglichst schnell ein Ende haben. Beamte der Republik Österreich und die MitarbeiterInnen der Stadt Wien sind die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen können. Dieses Versäumnis soll schleunigst behoben werden.

Vorteile der Altersteilzeit

Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen profitieren von der Altersteilzeitregelung. Für die ArbeitnehmerIn hält sich die finanzielle Einbuße in Grenzen, weil sie/er ihr/sein Entgelt nicht nur für die verringerte Arbeitszeit erhält, sondern auch für die Hälfte des Verzichts. Das heißt, bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% erhält die ArbeitnehmerIn 75% ihres bisherigen Bruttoeinkommens bei vollen Versicherungsleistungen.

Für die ArbeitgeberIn gibt es die Möglichkeit, einen Teil ihrer Mehrkosten als „Altersteilzeitgeld“ vom Arbeitsmarktservice rückerstattet zu bekommen.

Altersteilzeit für Bedienstete von Bund und Stadt Wien

Das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren ist für Berufe (vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Soziales), nicht realistisch. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen. Es muss jedem Menschen, der über sehr viele Jahre hinweg im Arbeitsleben tätig war, das Anrecht zugestanden werden, auch am Arbeitsplatz in Würde älter werden zu können.

Die Altersteilzeit ermöglicht darüberhinaus, das Wissen sowie die Erfahrung älterer KollegInnen zu erhalten und weiterzugeben.