Alle Beiträge von Brigitte Bakic

Antrag 03 / Pflege als Zukunftsberuf – nicht mehr als eine vage Vision

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien. am 25. Oktober 2017

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien wird sich im Rahmen ihrer sozialpartnerschaftlichen Tätigkeit für förderliche Rahmenbedingungen für die Pflege- und Betreuungsdienste einsetzen. Dazu ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig:

  • Eine bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnung, die quantitative und qualitative Kriterien berücksichtigt

  • Sichere Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen (Stichwort: Gute Pflege braucht Zeit, monetäre Abgeltung der Pflegefachassistenz) im Pflege- und Betreuungsbereich

  • Eine entsprechend den Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich adäquate Entlohnung statt eines Downgrading von Berufsgruppen

  • Eine steuerfinanzierte Aufstockung des Pflegefonds

  • Mehr Mitsprache des Pflegepersonals bei der Entwicklung von alternativen Versorgungsmöglichkeiten (verschieden Formen von betreuten Wohnen, tagesstrukturelle Angebote, multiprofessionelle Versorgungssprengel etc.)

Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist 2016 in Kraft getreten. Die Stoßrichtung dieser Gesetzesänderung, Einsparungen im Pflegebereich, wurde von der Politik nicht einmal geleugnet. Lediglich im Wording – heute wird vom Kostendämpfungspfad gesprochen – wurde versucht, diesen Umstand zu beschönigen.

Was ist seither passiert: Mangels konkreter Planungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Novelle ist es zu einer massiven Verunsicherung der gesamten Berufsgruppe gekommen. Und das hat Folgen, die sich nicht nur aber auch ökonomisch messen lassen. Gehäufte Krankenstände, Rivalitäten zwischen den einzelnen Pflegedisziplinen und ein Phänomen, das die Politik momentan vor ein Rätsel stellt. Ein Anstieg von Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist seither zu beobachten. Krankenstände kosten, Konflikte am Arbeitsplatz kosten und Arbeitslosigkeit kostet. Unterm Strich ist zu vermuten, dass der so beschrittene Kostendämpfungspfad nicht die erhofften Summen generieren wird.

All diese Entwicklungen finden vor dem Hintergrund eines deutlich zunehmenden Pflegebedarfs statt. Eine längere Lebensspanne im Alter, Veränderungen in der Familienstruktur – als Stichworte seien hier die Zunahme von Singlehaushalten, geografische Distanzen von Familienmitgliedern und die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen genannt – machen den Ausbau des Pflegebereichs in quantitativer und qualitativer Hinsicht notwendig. Dabei handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Herausforderung allerersten Ranges, die der Politik und der Bevölkerung entschiedenes Handeln und Phantasie abverlangt. Ein ausschließlich auf ökonomische Aspekte des Problems verengte Sichtweise produziert dann solche Scheinlösungsansätze wie oben skizziert, die im Endeffekt vermutlich mehr Probleme mit sich bringen als sie zu lösen imstande sind. Frisch ausgebildetes Diplompflegepersonal, das keine Fixanstellung in einer Einrichtung bekommt, Heimhilfen, die sich nach 20 Berufsjahren plötzlich mangels Auftragslage auf unabsehbare Zeit als „AMS Kundinen“ wiederfinden, sind die leidtragenden dieser Politik.

Von 2015 bis 2025 werden die Aufwendungen für Pflege und soziale Dienste von 4,75 auf 5,7 Milliarden Euro steigen. Das bedeutet nach aktuellen Berechnungen des WIFO einen Anstieg des Anteils vom BIP von 1,3% auf ca. 1,5 %. Sowohl das WIFO als auch diverse andere Studienautoren (u.a. WU Studie zum sozioökonomischen Nutzen des extramuralen Pflegesektors) weisen auf den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen hin, den eine Investition in die Pflege- und Betreuungsdienste mit sich bringt.

Antrag 02 / Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien spricht sich klar für die zielgruppenspezifischen Förderungen von Personen aus, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dazu zählen:

  • die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels der Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung zur Ermöglichung einer geschlechtergerechten Verteilung der Fördermittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen.
  • Die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als Personen ohne Migrationshintergrund

In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Forderungen nach einer „neue Zielorientierung der Steuerung des AMS“ laut. Kritisiert wurde insbesonders die Schwerpunktsetzung auf Frauen und Personen mit Migrationshintergrund als Personengruppen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang und teilweise sogar ein vorrangige Weiterqualifizierung „österreichischer“ Arbeitsloser gefordert.

Die Zieldefinitionen des AMS sind jedoch genau dazu da, die Arbeitslosigkeit – vor allem von besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen – zu senken und Leute mit fehlenden Qualifikationen höher zu qualifizieren.

Darunter fallen vor allem die Zieldefinition zur Frauenförderung (50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung) und die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Arbeitslosenquote 2016 von Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation: 15,4%; Arbeitslosenquote von Personen ohne Migrationshintergrund: 7,0%).

Diese Zieldefinitionen entsprechen auch dem gesetzlichen Auftrag des Arbeitsmarktservice: Laut Arbeitsmarktservicegesetz hat es „darauf zu achten, dass für Personengruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind, geeignete Unterstützungsleistungen angeboten werden.“ (AMSG §31(7)).

Darüberhinaus besagt das Gleichbehandlungsgesetz, dass keine Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt diskriminiert werden darf. Dies gilt auch für “alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung” (GlBG §16(1)2.)

Antrag 01 / Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

Mit Entsetzen ist in den letzten Monaten festzustellen, dass verschiedene politische Parteien an den Grundfesten des Sozialstaates und des gemeinsamen Europa rütteln.

Im Zuge dieses Rüttelns treten das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechte gegenüber einer polemischen Aufteilung in wertvolle und weniger wertvolle Menschen in den Hintergrund.

  • Mit der Schaffung der sogenannten „Mindestsicherung light“ in Oberösterreich und Niederösterreich wird grundlegendes Europarecht wissentlich verletzt und gesellschaftliches Konfliktpotential geschaffen. Es ist offenkundig, dass ein Mensch in Österreich mit einem Betrag von € 560,- im Monat (zwölf Mal im Jahr), kein menschenwürdiges Leben führen kann.
  • Mit der Schaffung eines „Deckels“ für Familien ignorieren die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der bereits im Jahr 1988 eine derartige Regelung als unsachlich aufgehoben hat.
  • Der Versuch, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben, zu kürzen, ist einerseits eindeutig europarechtswidrig und hätte andererseits auf etwa 60.000 Kinder mit Lebensmittelpunkt in Österreich erheblich negative Auswirkungen.
  • Die politische Propaganda zur Ermöglichung eines Zwölf-Stundentages ohne Ausgleich für ArbeitnehmerInnen erinnert an Zeiten, die schon seit hundert Jahre vorüber sein sollten und stellt eine erhebliche Bedrohung, etwa auch der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar.
  • Die Polemik gegen angebliche „Zwangsmitgliedschaften“ in den Kammern blendet aus, dass die Pflichtmitgliedschaft eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Systems der Kollektivverträge ist. Wer daran rüttelt, rüttelt etwa auch an der Existenz des 13. Und 14. Monatsgehaltes.

Die Wahlprogramme verschiedener Parteien lassen befürchten, dass mit diesen bereits erfolgten Angriffen auf den Sozialstaat leider noch lange kein Ende der Fahnenstange erreicht ist. Beispielhaft ist das am weiteren Gegeneinander-Ausspielen von Menschen mit niedrigem Einkommen aufgrund ihrer Herkunft ablesbar. So wurde etwa die Mindestsicherung für alle in Österreich lebenden Personen in Frage gestellt und die „sektorale Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes für EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige zum Schutz heimischer Arbeitnehmer“ gefordert.

 

AUGE/UG Spezialschulung „Gerechte Vertretung migrantischer ArbeitnehmerInnen in der Belegschaft“

Wann: 6. Oktober 2017, 18 – 20.00 Uhr
Ort: AUGE/UG Büro, Belvederegasse 10, 1040 Wien
Referent: Mesut Kimsesiz

Viele Unternehmen in Österreich haben einen hohen Anteil von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund. Häufig werden die Bedürfnisse dieser KollegInnen durch die BetriebsrätInnen zu wenig wahrgenommen und dadurch auch nicht ausreichend vertreten. In zahlreichen Betriebsrats-Gremien gibt es keine BetriebsrätInnen mit Migrationshintergrund, auch wenn große Teile der Belegschaft MigrantInnen sind.

In einigen Betrieben aber funktioniert die Vertretung von MigrantInnen sehr gut, dort sind KollegInnen mit Migrationshintergrund auch selbst Mitglieder der Gremien.

Über dieses Thema wird uns Betriebsrat und Arbeiterkammerrat Mesut Kimsesiz sein Projekt für eine gerechte Vertretung der Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund präsentieren.

Die Zielgruppe sind BetriebsrätInnen, ErsatzbetriebsrätInnen und an der Thematik Interessierte.

Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)