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Vollversammlung Juli 2018 – Antrag 3

Antrag 3

an die 13. Vollversammlung vom 5. Juli 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

Die Berufskrankheiten sind im § 177 ASVG geregelt. Anerkannt werden können ausschließlich Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenliste angeführt werden. Das sind zum einen Krankheiten, die auf die Verwendung von bestimmten Arbeitsstoffen zurückzuführen sind, zum anderen Erkrankungen, die aufgrund verschiedener Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe entstehen.

Im Jahr 2016 wurde nach Antragstellung in 1.155 Fällen entschieden, dass es sich um Berufskrankheiten handelt. In 98 Fällen handelte es sich dabei um eine Erkrankung mit tödlichem Verlauf. Grundsätzlich ist bei den Anerkennungen von Berufskrankheiten ein rückläufiger Trend erkennbar.

Der Nachweis, dass die Erkrankung im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, kann nur dann gelingen, wenn der Dienstgeber der entsprechenden Aufzeichnungspflicht beispielsweise über eine erhöhte Lärmbelastung nachgekommen ist.

Eine weitere Schwierigkeit ist der Nachweis eines monokausalen Zusammenhangs zur beruflichen Tätigkeit. Sowohl psychische Erkrankungen als auch Muskel-Skelett Erkrankungen entwickeln sich über einen längeren Zeitraum aufgrund von verschiedenen Faktoren. Ein entsprechender Nachweis ist damit aufgrund dieser Bestimmung nicht möglich. Während in Deutschland Bandscheibenerkrankungen zumindest berücksichtigt werden können, ist das in Österreich nicht der Fall.

Das Gesetz räumt über eine Generalklausel theoretisch die Möglichkeit ein, auch andere Erkrankungen als jene in der Berufskrankheitenliste anzuerkennen. Allerdings muss aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse festgestellt werden, „dass die Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist (§ 177 Abs.2 ASVG).“ Damit ist eine Anerkennung von Muskel- und Skelett Erkrankungen de facto unmöglich. 2015 und 2016 hat es aufgrund der Generalklausel keine einzige Anerkennung gegeben.

Grundsätzlich gibt es deutlich weniger Anerkennungen von Berufskrankheiten bei Frauen als bei Männern. Im Jahr 2016 wurden bei Frauen 160, bei Männern 995 Berufserkrankungen anerkannt. Das ist insofern nachvollziehbar, als sich das System weitgehend am klassischen männlichen Industriearbeiter orientiert. Der gesamte Pflegebereich mit seinen allgemein attestierten physischen und psychischen Herausforderungen und den damit verbundenen Folgeerscheinungen wird nicht berücksichtigt. Aber auch bei der „klassischen“ Berufserkrankung, der durch Lärm verursachten Schwerhörigkeit, sind gewisse Schieflagen erkennbar. Der Lärm in einem Kindergarten kann durchaus auf beeindruckende 87 Dezibel steigen. Eine Anerkennung von Hörschäden erfolgt hier allerdings nur in 7% der Fälle. Arbeitsorganisatorische Faktoren stellen ein Risiko bei Brustkrebskrankheiten dar. In Dänemark gibt es seit über zehn Jahre die Möglichkeit, Brustkrebserkrankungen aufgrund von Nachtschichtarbeit als Berufskrankheit anzuerkennen. Asbestbedingte Krebserkankungen des Rippenfells, der Lunge und des Kehlkopfes werden in Österreich bei Männern und Frauen als Berufskrankheiten anerkannt. Obwohl die Internationale Agentur für Krebsforschung schon 2009 eine asbestbedingte Verursachung von Eierstockkrebs als gesichert beschrieben hat, wird in Österreich diese Krebsart nicht bei den Berufskrankheiten berücksichtigt, ebensowenig wie Brustkrebs.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten zu initiieren. Dazu braucht es gesetzgeberische Initiativen zu den Punkten:

  • Veränderte Systemlogik – weg von monokausaulen Erklärungsansätzen für Berufskrankheiten

  • Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren

  • Erweiterung der Berufskrankheitenliste, insbesondere partielle Berücksichtigung von psychischen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen sowie von speziellen Erkrankungsrisiken bei Frauen

  • Geschlechtsspezifische Evaluierung von Gesundheit am Arbeitsplatz

  • Erweitertes und gendergerechtes Präventionsangebot

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 26. 6. 2018

Vollversammlung Juli 2018 – Antrag 2

Antrag 2

an die 13. Vollversammlung vom 5. Juli 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin statt Halbierung der Flugabgabe

Seit 1. Jänner 2018 ist die bereits im März 2017 beschlossene Halbierung der Flugabgabe in Kraft. Damit entgehen der öffentlichen Hand rund 50 Mio. Euro an Einnahmen.

Bereits bei Beschluss wurde die Halbierung der Flugabgabe insbesondere von Umweltorganisationen kritisiert. Der als besonders klimaschädigend geltende Flugverkehr ist durch die Steuerbefreiung von Kerosin und die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flugtickets in mehrerlei Hinsicht begünstigt. Nach der WIFO-Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ von 2016 ergaben sich für den Flugverkehr jährlich aus der Nichtbesteuerung von Kerosin Steuervorteile von rund 330 Mio. Euro, aus der Umsatzsteuerbefreiung von Flugtickets von 185 Mio. Euro. Die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs beschert dem ungleich umweltfreundlicheren Verkehrsmittel Bahn gegenüber Kurzstreckenflügen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil.

Mit der Einführung der Flugabgabe am 1. April 2011 wurden die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs verringert und zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert. Mit der Halbierung der Flugabgabe wird dieser Effekt weitgehend wieder zunichte gemacht.

Das immer wieder vorgebrachte Argument des „Wettbewerbsnachteils“, der der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aus der Flugabgabe entstehen würde, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Passagieraufkommens nicht haltbar. So hat das Passagieraufkommen am Flughafenstandort Wien mit 24,4 Mio. Passagieren gegenüber 2016 um deutliche 4,5 % zugenommen, ebenso das Passagieraufkommen der Flughafen-Wien-Gruppe (30,9 Millionen Passagiere, + 6,9 %) insgesamt. Im Vergleich dazu betrug das Passagieraufkommen 2017 am Flughafen Bratislava – der als Konkurrenzstandort immer wieder zur Begründung der Steuervorteile herangezogen wird – mit 1,9 Mio. Passagieren weniger als 10 Prozent des Aufkommens am Flughafen Wien.

Eine Flugabgabe kann eine umfassende Kerosinbesteuerung nicht wettmachen. Sie ist aber zumindest ein kleiner Schritt in die Richtung, für Kurzstrecken den Bahnverkehr gegenüber dem Flugverkehr preislich attraktiver zu gestalten. Sie erzielt einen – wenn auch geringen – Lenkungseffekt und gilt zumindest einen Teil des durch den Flugverkehr entstehenden Schadens an Klima und Umwelt finanziell ab.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung im Rahmen der aktuellen EU-Präsidentschaft aufgefordert, auf internationaler Ebene eine Initiative für eine umfassende Besteuerung von Kerosin (Flugbenzin) zu starten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 26. 6. 2018

Vollversammlung Juli 2018 – Antrag 1

Bleibeperspektive für Asylwerbende in Ausbildungsverhältnissen

Eine der größten Chancen für die Integration in die Gesellschaft ist die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Lehre in Mangelberufen ist eine der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Asylwerbende. Zur Zeit gibt es österreichweit gut 900 Lehrverhältnisse mit Asylwerbern und Asylwerberinnen.

In der letzten Zeit nehmen die negativen Asylentscheidungen auch für Menschen in einer Lehre zu. Es kommt immer häufiger zu Abschiebungen direkt vom Lehrplatz. Das hat nicht nur für die Betroffenen negative Folgen, sondern auch für andere Asylwerbende, die davon hören. Sie alle lernen, dass Anstrengung und die Gewöhnung an Regeln sich nicht auszahlen. Auch die LehrherrInnen, ArbeitgeberInnen und FlüchtlingshelferInnen, die sich um die AsylwerberInnen kümmern und Lehrplätze auftreiben, werden entmutigt, wenn sie sehen, dass ihr Engagement durch eine unterschiedslose Abschiebungspraxis konterkariert wird. Nicht zuletzt wird der Umgang mit Asylwerbenden im Ausbildungsverhältnis auch die Lehrbetriebe zukünftig davon abhalten, AsylwerberInnen aufzunehmen.

Die Bundesregierung überlegt, die „Lehre in Mangelberufen“ für Asylwerbende wieder abzuschaffen. Damit würde man die jungen Menschen zu monate- bis jahrelangem Nichtstun vergattern, statt sie dabei zu unterstützen, ein möglichst – auch wirtschaftlich – eigenständiges Leben zu führen.

Jahrelange, beschäftigungslose Wartezeiten bringen junge Menschen um ihre wertvollste Lebenszeit und versetzen sie, gleich, wo sie sich aufhalten, in einen uneinholbaren Rückstand zu Gleichaltrigen. Überdies entwickeln sich gerade Jugendliche, die vom Erwerbsleben ausgeschlossen werden, mit hoher Wahrscheinlichkeit rasch zur Problemgruppe.

Wenn es eine Win-win-Situation gibt, also Betriebe und junge Asylwerbende gleichermaßen profitieren, weil die einen Facharbeiter und Facharbeiterinnen bekommen und die anderen eine Ausbildung, dann muss die Regierung nach einer Lösung suchen, die den jungen Menschen und den Ausbildungsbetrieben Sicherheit gibt.

In Deutschland wurde 2015 eine klare Lösung dieses Problems von Negativbescheiden für Asylwerbende in Ausbildung verwirklicht. Mit dem „3+2-Modell“ wird in Deutschland garantiert, dass es während der zumeist 3-jährigen Ausbildungszeit und der ersten beiden Arbeitsjahre aufgrund einer Duldung zu keiner Abschiebung kommt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, jungen Asylwerbenden die Lehre in Mangelberufen weiterhin zu ermöglichen und zu garantieren, dass junge AsylwerberInnen in Ausbildung und Lehre nicht abgeschoben werden. Nach Abschluss der Lehre soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine entsprechend angepasste Variante der Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 26. 6. 2018

30.4. Tag der Arbeitslosen – AUGE Stmk Kundgebung

Am Vortag des 1. Mai machen wir auf die zunehmend schwierige Situation von Menschen ohne Erwerbsarbeit aufmerksam. Die drohenden zusätzlichen Schikanen und die Ausgrenzung von Arbeitslosen durch die aktuelle Regierung erhöhen auch den Druck auf jene, die noch Erwerbsarbeit haben.

Folgen des Sozialabbaus

Folgen des Abbaus der sozialen Sicherung können in Deutschland beobachtet werden, wo bereits Anfang der 2000er mit den Hartz IV Gesetzen die Chancen auf ein würdiges Leben für Arbeitslose eingeschränkt wurden. Hartz IV hat in Deutschland nicht nur zu mehr Armut, sondern auch zu einer massiven Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt. Und: wer einmal Hartz IV bezieht, kommt kaum mehr raus. Hartz IV ist längst ein Synonym für Sozialabbau, Niedriglöhne, Armut, Perspektivenlosigkeit und Stigmatisierung geworden. In Deutschland wird daher bereits ernsthaft über eine Ausstieg und eine Reform von Hartz IV diskutiert.

In Österreich will die schwarz-blaue Regierung dagegen Arbeitsmarktreformen nach dem Vorbild Hartz IV umsetzen. Hartz IV auf „österreichisch“ droht dabei noch härter zu werden, als sein deutschen Pendant.

Kundgebungen am Tag der Arbeitslosen

Am Tag der Arbeitslosen werden AUGE AktivistInnen und KammerätInnen von 15:00 bis 18:00 mit einer Kundgebung PassantInnen am Jakominiplatz zum Thema „Hartz IV auf österreichisch“ informieren und zum Widerstand gegen den Abbau der sozialen Sicherung aufrufen.
Dazu werden wir unter anderem den neuen Folder „Boah, und das bei uns?“ unter die Leute bringen.
Hinkommen – mitdiskutieren!

Mo, 30. April, 15 – 18 Uhr
Graz, Jakominiplatz, nördlich beim Schuhgeschäft

Am Vormittag zwischen 10 und 12 Uhr ruft die Arbeitslosen-Initiative AMSEL vor dem AMS in der Niesenbergergasse ebenfalls zu einer Kundgebung zum Thema „Nein zu Hartz IV“ auf. Mehr dazu hier.

Rückfragehinweis:
auge.stmk@eyecatch.at

Tel: 0664 390 18 58

Jetzt aktiv werden gegen „Hartz IV“ auf österreichisch!