der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den
zuständigen Einrichtungen, dass Personalbedarfs-berechnungen und
Personalschlüssel, sowohl qualitativ (also fachlich) wie quantitativ
(Stunden und Anzahl der Beschäftigten), von allen Einrichtungen im
Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich offengelegt und nachvollziehbar
gemacht werden müssen.
Es braucht Empfehlungen, z.B. des Sozialministeriums und/oder
Expert*innen-Gremien, z.B. aus Berufsverbänden, die diese Pläne
einsehen, überprüfen und bewerten. Die daraus abgeleiteten
Empfehlungen sind umzusetzen. Abweichungen nach unten zwischen
den Einrichtungen und Bundesländern sind zu thematisieren und
öffentlich zu machen.
Das Wissen um die unterschiedlichen Krankheitsbilder, genauso wie das Wissen um die erforderliche spezifische und fachgerechte Behandlung, Unterstützung und Pflege wächst ständig. Dies hat zur Herausbildung von verschiedenen Berufen und auch Spezialisierungen in den Berufen geführt.
Nur, wenn Menschen die Behandlung, Unterstützung und Betreuung im richtigen Ausmaß, und zwar fachlich und quantitativ bekommen, die ihren Symptomen entspricht, wird ihnen bestmöglich geholfen. Ebenso nützt die richtige fachliche Qualifikation nichts, wenn zu wenige Stunden mit den betroffenen Menschen gearbeitet wird.
Das bedeutet, dass es klare Richtlinien geben soll, welche fachliche Qualifikation in welchem
Ausmaß bei verschiedenen Krankheitsbildern den Menschen zur Verfügung stehen sollte.
Zu wenige Stunden an Patient*in, zu wenig Personal und/oder falsche bis zu wenig fachliche Qualifikation
Diese drei Kriterien verursachen Schaden, sowohl für die Beschäftigten wie auch bei den Patient*innen. Falsche oder zu wenig Qualifikation am/an der Patient*in verursacht Überforderung und Burn Out, genauso wie zu wenig Personal. Mitarbeiter*innen fallen aus dem Beruf oder werden selbst krank. Der Schaden und das unnötige Leid der Patient*innen aufgrund zu wenig und nicht fachgerechter Pflege und Betreuung ist gegeben.
Leider sind diese drei Faktoren in den Einrichtungen quer durch alle Bundesländer eher die Regel als die Ausnahme. Oftmals werden Zeiten zu eng getaktet, es wird versucht, so viele Patient*innen wie möglich von einer Arbeitskraft in so kurzer Zeit wie möglich versorgen zulassen. Immer wieder werden falsche Qualifikationen oder Menschen mit keinen
Qualifikationen zur „Betreuung“ herangezogen, um Kosten zu sparen.
Vielfach werden Personalpläne nach dem Rechenstift erstellt und nicht nach den
Möglichkeiten des Personals und den Bedürfnissen der Patient*innen. Wenn man nachfragt, wie die Personalschlüssel berechnet werden, bekommt man keine Antwort oder aber Konzepte, die am Bedarf der Klient*innen und den Erfordernissen des Personals zur fachgerechten Unterstützung vorbeigehen.