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Marion Polaschek neue UG-Vorsitzende

Die Unabhängigen Gewerkschafter:innen haben am Samstag, 13. Juni, auf ihrer Bundeskonferenz Marion Polaschek zur neuen geschäftsführenden Vorsitzenden des UG Vorstandes gewählt. Marion Polaschek übernimmt diese Funktion für die drittgrößte Fraktion im ÖGB von Vera Koller, die allerdings dem Vorstand weiterhin mit ihrem Know How zur Verfügung stehen wird.

„Meine Erfahrungen und Eigenschaften nun an dieser Stelle für die Unabhängigen Gewerkschafter:innen einbringen zu dürfen, freut mich sehr. Parteiunabhängige Interessensvertretung die sich konsequent zu einer solidarischen, antidiskriminierenden, emanzipatorischen und auch ökologischen Wertehaltung bekennt, ist jetzt gefragter denn je und sie ist machbar

… meinte Marion Polaschek, bisher als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende für das allgemeine Personal an der Universität Wien, als Mitglied der Bundesleitung und Frauenreferentin bei den Unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GöD (UGöD) sowie als AUGE/UG Arbeiterkammerrätin in Wien tätig.

„Wir haben gerade im letzten Jahr gesehen, wie schnell die üblichen Konzepte des ungebremsten Wachstums und der Entsolidarisierung an ihre Grenzen stoßen. Dank unseres funktionierenden Sozialstaates, unseres zum Glück noch immer vorbildhaften Arbeitsrechts und unserer noch mehr oder weniger intakten Umwelt haben wir viel abwenden können. Doch wurde uns auch aufgezeigt, wie dünn unsere Reserven sind und wo es dringend Strukturwandel braucht.“

„Der Ansatz der Unabhängigen Gewerkschafter:innen (UG) war immer, dort zu sein, wo es die gröbsten Ungerechtigkeiten gibt – egal was der Mainstream gerade für opportun hält. Das haben meine Vorgänger:innen eindrucksvoll bewiesen und meine aktiven Kolleg:innen leben das in ihren jeweiligen Funktionen jeden einzelnen Tag. Ganz aktuell ist zum Beispiel unser Einsatz gegen atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse, vor denen mittlerweile auch gute Ausbildung oder ein Universitätsstudium nicht länger schützen, für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn und Personalausgleich, für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, für ein Zusammendenken von Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten, für die Stärkung von solidarischen sowie demokratischen Strukturen und gegen jede Form der Diskriminierung. Daran werden wir als bewährter Zusammenschluss überparteilicher und parteiunabhängiger Listen im Österreichischen Gewerkschaftsbund, weiterarbeiten“, so Marion Polaschek.

In den Fachgewerkschaften ist die UG als UGöD (in der GöD), als AUGE/UG (in der GPA und PRO-GE), UGPF (GPF), KiV/UG (Younion) und als UGvida in der VIDA vertreten.
Ebenfalls in den Vorstand der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB gewählt, wurden folgende Vertreter:innen: Vera Koller (AUGE/UG), Ursula Eisenmenger-Klug (KIV/UG), Conny Lamm (UGöD), Karin Stanger (AUGE/UG), Sonja Müllner (KIV/UG), Aliki Argyropoulos (UGPF) und Andreas Czipin (UGvida).

„Ich bin sehr motiviert, mich gemeinsam mit diesem starken und breit aufgestellten Vorstandsteam den Aufgaben zu stellen. Wir haben in der UG sehr viel Kompetenz und Expertise in den verschiedensten Bereichen, damit sind wir bestens für die Vertretungsarbeit gerüstet“, meint Marion Polaschek abschließend.

Quelle:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210614_OTS0153/die-drittgroesste-fraktion-im-oegb-hat-gewaehlt-marion-polaschek-wird-neue-vorsitzende-der-unabhaengigen-gewerkschafterinnen-ug

Fotocredit: https://www.ugoed.at/marion-polaschek-neue-ug-vorsitzende/

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 1

Antrag 1

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Produktivitäts-Bewertung –

Überwachung am Arbeitsplatz durch Software verhindern

Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele ArbeitnehmerInnen – um Ansteckungen zu verhindern – vermehrt im HomeOffice anstelle im Büro der Firma. Vorgesetzte haben dadurch weniger Möglichkeiten, die Arbeitsleistung der Beschäftigten zu überprüfen.

Mittlerweile bieten etliche Software-Firmen, darunter auch einige große Konzerne, Lösungen an, die Produktivität von MitarbeiterInnen zu erfassen, auch wenn sie sich im HomeOffice befinden. Microsoft beispielsweise bewirbt das in einer Handreichung: „Überwachen der Benutzerproduktivität mit Produktivitätsbewertung.“

Diese Produktivitätsbewertungs-Software erfasst das komplette Nutzungs- und Kommunikationsverhalten einzelner ArbeitnehmerInnen: darunter z.B. die Anzahl der geöffneten Dokumente, der verschickten Emails, die Anzahl der durchgeführten Chats, wie oft und wie lange MitarbeiterInnen in Meetings sind und sogar, welche Schlagworte in Emails verwendet werden. Diese erhobenen Daten können IT-Administratoren und Vorgesetzte einsehen.

Automatisierte Analyse-Tools errechnen für jede/n MitarbeiterIn daraus einen Produktivitäts-Score, der die Arbeitsleistung in Zahlen oder Prozenten anzeigt. Bei der Interpretation dieser Daten lassen sich Aussagen über Sozialverhalten, zeiteffizientes Verhalten, finanzielle Effekte im Zusammenhang mit einzelnen ArbeitnehmerInnen machen.

Der Einsatz und die Anwendung dieser Arbeitsplatz-Überwachungssoftware ist meist nicht in Einklang mit arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bringen; auch Datenschutzrichtlinien verbieten den Einsatz solcher Software, wenn nicht Betriebsrat oder MitarbeiterInnen zugestimmt haben.

Ein Betriebsrat hat die Einführung solcher Systeme entweder zu verhindern oder deren Einsatz genau zu regeln. Betriebsvereinbarungen sollen abgeschlossen werden. Darin muss geklärt werden, zu welchem Zweck Daten erfasst werden und welche Auswertungsmöglichkeiten im Betrieb erlaubt sind.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung, im speziellen das Arbeitsministerium auf, Schritte zu setzen, um die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken und einen Eingriff in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen durch Überwachungssoftware zu verhindern.

Es sollen speziell auf diese Thematik abgestimmte Schulungsangebote für Betriebsräte angeboten werden, um die Mitbestimmungs-, Datenschutz- und Gestaltungsmöglichkeiten zu verbessern. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll auf die Problematik der Arbeitsplatz-Überwachung hingewiesen werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6.5.2021

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 2

Antrag 2

An die 4. Vollversammlung am 6. Mai 2021
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Keine Kettenarbeitsverträge an Universitäten!

Mehrfach aufeinander folgende befristete Arbeitsverhältnisse gelten üblicherweise als sittenwidrige Kettenarbeitsverträge. Nicht so an Österreichischen Universitäten. Kettenverträge sind ein Sonderrecht der Universitäten, die in erster Linie vor dem Hintergrund und mit der Begründung eingeführt wurden, dass an Universitäten vermehrt in zeitlich begrenzten Forschungsprojekten gearbeitet wird. Dieses Sonderrecht wird jedoch vielfach auch auf Anstellungen außerhalb von Projekten angewendet, u.a. auch als „verlängerte Probezeit“.

Besonders für das allgemeine Universitätspersonal ist dies als problematisch anzusehen, da im Vergleich zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal kaum Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, die zeitlich befristete Anstellungen in gewissem Ausmaß zum Eignungsnachweis für besondere Positionen rechtfertigen würden.

Die rechtliche Grundlage stellt § 109 Universitätsgesetz dar, der die Öffnungsklausel für ansonsten sittenwidrige Kettenarbeitsverträge darstellt. Die bisherigen UG-Novellen waren nicht geeignet, § 109 UG so zu adaptieren, dass Sicherheit und Perspektiven für eine langfristige Lebensplanung für das Universitätspersonal möglich sind. Stattdessen wurden nur noch mehr Unklarheiten und Interpretationsspielraum geschaffen und damit prekäre Verhältnisse zementiert.

Zudem widerspricht § 109 UG EU-Recht: Eine EuGH-Entscheidung, bezüglich der Ungleichbehandlung verschiedener Anstellungsverhältnisse wurde ebenfalls nur teilweise korrigiert.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, § 109 UG aus dem Universitätsgesetz zu streichen und damit eine Angleichung der bisherigen Kettenvertragsregel an Universitäten an das allgemeine Arbeitsrecht zu erzielen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6.5.20

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 3

Antrag 3

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Faire Arbeitsbedingungen – faires Einkommen in der 24-h-Betreuung

In Österreich nahmen 2020 ca. 33.000 pflegebedürftige Menschen Betreuungskräfte in Anspruch, die, oft aus Osteuropa geholt, in ihre jeweiligen privaten Haushalte vermittelt wurden.

Nur ein verschwindet kleiner Prozentsatz der Betreuungskräfte wird von den zu betreuenden Personen oder ihrer Familie angestellt. Die allermeisten in der 24-Stunden-Betreuung arbeitenden Menschen arbeiten als Selbstständige mit Gewerbeschein Personenbetreuung.

Ihre Tätigkeit ist aber vom Charakter her keine selbstständige. Arbeitszeit, Arbeitsort, Ablauf der Arbeit können nicht selbst bestimmt werden, sondern richten sich voll und ganz an den Bedürfnissen der zu betreuuenden Personen oder ihrer Familienangehörigen aus. Auch ihre Bezahlung handeln diese Scheinselbstständigen nicht frei aus. Sie wird von den vermittelnden Agenturen schon im Vorhinein mit den zu Betreuuenden oder ihren Familien festgelegt. In Österreich konkurrieren ca. 950 bei der Wirtschaftskammer registrierte Agenturen um Kunden und Kundinnen und werben mit möglichst niedrigen Betreuungskosten. Eine Betreuungskraft verdient durchschnittlich 60 bis 70 Euro am Tag, von denen noch die Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Das ist die Entlohnung für einen Arbeitstag, an dem oft fast rund um die Uhr gearbeitet wird oder zumindest Rufbereitschaft besteht.

Die Betreuerinnen und wenigen Betreuer befinden sich in starker Abhängigkeit von den Vermittlungsagenturen. Das staatliche Gütesiegel stellt primär die Qualität der Vermittlung und der weiteren Dienstleistungen ins Zentrum. Auch die Qualitätszertifkate der Agenturen thematisieren nicht, wie die Beziehung zwischen Agentur und Betreuungsperson gestaltet werden muss oder wie die Arbeitsbedingungen auszusehen haben.

Die Betreuungskräfte fordern ein Ende der Scheinselbsständigkeit und wollen eine Anstellung, in der Arbeits- und Entgeltbedingungen klar geregelt sind. Eine Studie zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich, Deutschland und der Schweiz, an der Soziologin Brigitte Aulenbacher von der Johannes-Kepler-Universität Linz mitgearbeitet hat, kommt ebenfalls zu der Erkenntnis, dass die Anstellung der Betreuungskräfte bei einem Träger notwendig ist, wenn man faire Arbeits- und Entgeltbedingungen herstellen will.

Denkbar sind Anstellungsverhältnisse bei Wohlfahrtsträgern oder auch bei Genossenschaften, wie ein Pilotprojekt in Oberösterreich zur Zeit erprobt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Modelle zu schaffen, die eine Anstellung von Betreuungspersonen, die in privaten Haushalten beschäftigt sind, bei gemeinnützigen Trägern ermöglichen.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, am 6.5.2021

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 4

Antrag 4

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Arbeitsrechte brauchen Gesetze

In transnationalen Lieferketten von Unternehmen gelingt die Erfüllung von Arbeits und Sozialstandards oftmals nicht bzw. werden der Kosteneffizienz untergeordnet. Die Zulieferer werden von transnationalen Unternehmen dazu gedrängt immer billiger zu produzieren. Durch diesen Preisdruck werden Arbeits- und Sicherheitsstandards eingespart.

Die Arbeitsbedingungen, die hinter unseren T-Shirts, unseren Smartphones und unserer Schokolade stecken, sind dadurch oft menschenunwürdig. Zwangsarbeit, die Verfolgung von Gewerkschafter*innen sowie die Zerstörung der Umwelt stehen noch immer an der Tagesordnung.

Der Druck zur Reduktion aller Kosten – also auch jene für Sicherheitsvorkehrungen – führt immer wieder zu katastrophalen Unfällen geführt. Ein schreckliches Beispiel aus dem Jahr 2013 ist der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch bei dem über 1100 Menschen getötet und über 2400 Menschen verletzt wurden.

Es ist schlimm, dass im Jahr 2021 immer noch Produkte in den Regalen von Handelsketten stehen, die mithilfe von Kinderarbeit und unter Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards hergestellt wurden.

In Österreich gibt es besonders großen Aufholbedarf bei der Konzernverantwortung. Während Deutschland ein Lieferkettengesetz beschließen wird, es in Frankreich schon seit 2017 ein solches gibt und weitere europäische Länder sowie die EU über Lieferkettengesetze diskutieren, steht der politische Diskurs in Österreich noch am Anfang. Nur wenn sich immer mehr Länder zu sauberen Lieferketten verpflichten, kann die Ausbeutung von Mensch und Natur effektiv bekämpft werden.

Durch die Unterstützung der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“ fordern auch ÖGB und die AK Wien, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, entlang ihrer internationalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert von Österreichs Bundesregierung

  • ein rechtlich bindendes Lieferkettengesetz in Österreich im obigen Sinne,

  • die Unterstützung eines rechtlich bindenden EU-Gesetzes zur Unternehmensverantwortung

  • sowie den Einsatz auf Ebene der Vereinten Nationen für das verbindliche UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6. Mai 2021