Antrag 06 / Verhinderung oder Einschränkung von geteilten Diensten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um die Teilung der Arbeitszeit an einem Arbeitstag zu unterbinden.

Besonders im Sozialbereich, einer Branche mit überwiegendem Frauenanteil, aber auch in anderen Bereichen greift die Unsitte um sich, Dienste zu teilen. Wir erleben quasi eine Atomisierung der Arbeitszeitblöcke. Dienstgeber teilen Dienste 2 mal, 3 mal und sogar öfter. Oft sind es auch Pausen von nicht mal einer Stunde, die Heimfahrten unmöglich machen. Im Sozialbereich bedeutet das oft Pausen im Nirgendwo, mit keinen Möglichkeiten qualitative Freizeit zu gestalten, geschweige denn Familienleben zu planen. Hier warten MitarbeiterInnen dann oft im Auto, bis sie wieder einen Einsatz haben. Die Zeit, die DienstnehmerInnen dadurch für Arbeit aus dem Haus sind, vervielfacht sich. Tage werden zerrissen, und wenn DienstnehmerInnen dazwischen nach Hause fahren können, kommen die doppelte Belastung (manchmal mehr bei mehrmaliger Teilung) an Wegzeit und Wegkosten auf sie zu.

Somit leiden DienstnehmerInnen an der Unfähigkeit der Organisation, Arbeit so zu planen, dass ein Arbeitstag in einem Block erledigbar ist. Damit leiden auch die Qualität ihrer Frei- und Erholungszeit, ihr Privatleben und ihre Familien.

Das Arbeitszeitgesetz bietet hier keinen Schutz! Und immer mehr Dienstgeber kommen auf den Geschmack („Arbeit muss dann erledigt werden, wenn sie anfällt“)

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