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Antrag 02 – Keine Belastungen der Arbeitnehmer*innen und der Umwelt zur Sanierung der Staatsverschuldung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer wendet sich gegen die Erhöhung von
Umsatzsteuern.

Die Bundesarbeitskammer fordert die Wiedereinführung von
Vermögenssteuern und Investitionen in Transformations- und
ausgewählten Dienstleistungssektoren sowie in Beschäftigungsprogramme für jugendliche Arbeitnehmer*innen und Langzeitarbeitslose.

Neben dem unbeschreiblichen Leid der Menschen durch die Auswirkungen der
Covid 19 Pandemie kam es ab dem 2. Quartal letzten Jahres zu einem dramatischen Einbruch des Wirtschaftswachstums auf der ganzen Welt, wovon auch die österreichische Wirtschaft nicht verschont blieb. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 6,6 %, die Arbeitslosenquote explodierte 2020 auf 9,9 % nach 7,4 % im Jahr zuvor.

Die österreichische Bundesregierung reagierte richtigerweise mit einer Stützung der betroffenen Bereiche in Form von Direktzahlungen, Kurzarbeit, Haftungen etc. in mehr oder weniger effizienten Weise. Die dafür aufgenommenen Mittel erhöhten naturgemäß die Staatsverschuldung deutlich. Für das Jahr 2020, dem ersten Jahr der Pandemie berechnete Statistik Austria eine Staatsverschuldung von 83,9 %, für die darauffolgenden Jahre 2021 und 2022 wird die Staatsverschuldung nach Meinung der EU-Kommission weiter auf 85,2 bzw. 85,1% steigen. Gegenüber 2019 stieg die Staatsverschuldung im vergangenen Jahr um 13,4 Prozentpunkte an.

Es gibt zumindest zwei Gründe, warum man angesichts des Anstiegs der
Staatsverschuldung nicht in Panik verfallen sollte. Wenn erstens das
Wirtschaftswachstum so eintritt, wie es prognostiziert wird, dürfte die Reduktion der Staatsverschuldung kein großes Problem darstellen. Im letzten Jahr fiel das BIP- Wachstum um 8,9 %, für 2021 prognostiziert die EU-Kommission hingegen einen Anstieg von 2,0 % und für 2022 einen von 5,1 %.

Wenn sich die Covid19-Krise voraussichtlich Mitte des Jahres beruhigen wird (durch verstärkten Lockdown, höherer Durchimpfungsrate etc.), ist mit einem höheren Privaten Konsum zu rechnen. Die aufgestauten Konsumwünsche werden die Bruttoanlageinvestitionen der Unternehmen ankurbeln, die ebenfalls ansteigen werden, falls sie nicht schon in Antizipation eines möglichen Aufschwungs gestiegen sind. Diese wichtigen BIP Komponenten werden zusammen mit anderen aus der wirtschaftlichen Covid19-Krise herausführen können. Insofern werden wieder höhere Einkommen erzeugt, die sich wiederum in höheren Steuereinnahmen niederschlagen, wodurch die gestiegenen Staatsschulden bedient bzw. reduziert werden können.

Daneben gibt es ein zweites Moment, welches hilft, die Staatschulden zu reduzieren. Das sind die derzeit niedrigen Zinssätze, die die Republik Österreich für die Aufnahme von Staatschulden auf den Finanzmärkten bezahlen muss. Seit Mitte 2019 liegt die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für bei Bundesanleihen konstant unter 0 %, d.h. Investoren bezahlen dafür der Republik Österreich Geld zu leihen.

Durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (easy money) ist für die
nächsten Perioden nicht zu erwarten, dass es zu einer Zins- bzw. Renditeerhöhung der Bundesanleihen kommen wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Primärsaldo weiter positiv sein wird, was wiederum den Abbau der Staatsschulden zusätzlich vorantreiben wird. Der Rückgang der Staatschulden von 2015 bis 2019 lässt sich zum Großteil ebenfalls auf diese Phänomene zurückführen.

Mittlerweile werden Stimmen laut, die z.B. nach Steuererhöhungen rufen oder für vermeintlich privilegierte Gruppen (den Beamt*innen! Pensionist*innen!) Reduktionen deren Bezüge vorschlagen (vgl. Haller, Falter 43/80).

Einer Erhöhung der Umsatzsteuer, die zum überwiegenden Teil die arbeitende
Bevölkerung sowie die Pensionist*innen betreffen würde, muss entschieden
entgegen getreten werden. Die Einkommen gerade der Niedrigverdiener*innen und der prekär Beschäftigten ist im letzten Jahr deutlich gesunken. Dieser Effekt ist insbesondere durch die geringeren Einkommen durch die Kurzarbeit, aber auch durch den dramatischen Anstieg der Anzahl der Arbeitslosen hinreichend
dokumentiert. Zudem würden diese Maßnahmen die Kaufkraft entscheidend
schwächen und dadurch das notwendige Wirtschaftswachstum deutlich reduzieren.

Die Arbeitslosigkeit ist im letzten Jahr durch den Ausbruch der Covid19 Pandemie massiv angestiegen. Die Anzahl der Arbeitslosen belief sich 2020 auf 409.639 Personen, diejenigen Personen, die Schulungen besuchten auf 57.107. Insgesamt ergibt das eine Anzahl von 466.746 Personen. Verglichen mit dem
Arbeitskräftepotential (Unselbständig Beschäftigte, Arbeitslose) von 4,126.803 ergibt das eine Arbeitslosenquote von 11,3 % (ohne Schulungsteilnehmer*innen 9,9 %, das wird als sog. Registerquote bezeichnet). Das ergibt die höchste Anzahl von Arbeitslosen und die höchste Arbeitslosenquote seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

Die aktuell hohe Arbeitslosigkeit kann nicht mit üblichen Konjunkturprogrammen gesenkt werden. Dazu benötigt es massiver Beschäftigungsprogramme, insbesondere für jugendliche Arbeitsnehmer*innen aber auch Langzeitarbeitslose. Das kann nur durch massive Investitions- und Beschäftigungsprogramme insbesondere in nachhaltige Industriesektoren, die einer Transformationsstrategie folgen, in der es zu einem Stopp beim Abbau von natürlichen Ressourcen kommt. Zudem soll in Dienstleistungssektoren investiert werden, in denen es einen enormen Nachholbedarf hat, wie z.B. im Sozialbereich, in der Pflege, der Bildung aber auch im medizinischen Sektor als Vorbeugung für kommende Pandemien.

Antrag 01 – 30 Stunden sind genug – Arbeit fairteilen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine generelle Verkürzung der
gesetzlichen Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und
Personalausgleich ein.

Wie bereits in den Krisen davor, ist es auch in der aktuellen, durch Corona bedingten Situation so, dass bereits vorhandene Probleme deutlicher hervortreten als unter Normalumständen. Und wie aus bereits bewältigten Krisen bekannt ist, lassen sich Verbesserungen danach nur dann erreichen, wenn man sie in der Nachbetrachtung nicht aus den Augen verliert. Unter diesem Aspekt wäre es auch höchst an der Zeit sich aktiv mit der längst überfälligen Reduktion der Wochenarbeitszeit auseinanderzusetzen und das aus
mehreren Gründen.

Genderspezifische Ungleichheit der Arbeitsverteilung
Aus aktuellen Erhebungen während des ersten Corona Jahres lässt sich ablesen, dass sich auch das Missverhältnis zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit noch verschärft hat: Im Schnitt arbeiteten Frauen pro Werktag um 2,5 Stunden unbezahlt mehr als Männer. Auch die höhere Flexibilität im Home Office hat die wirtschaftliche Ungleichheit der Frauen nicht verbessert. (4)

Bedenkt man, dass bereits in der Vergangenheit in Österreich unbezahlte Tätigkeiten, die der Planung und Bewältigung des sozialen Lebens dienen, zu gut zwei Drittel von Frauen geleistet wurden, liegt der Schluss nahe, dass es nicht die weitere Flexibilisierung ist, die hier Abhilfe schaffen kann: Frauen haben weniger Zeit für bezahlte Arbeit, haben in einer Erwerbsarbeit geringere Entlohnungen und erhalten nach Ende der Erwerbslebens, bedingt durch den höheren Teilzeitanteil, auch deutlich geringere Pensionen. Ein Teufels-kreis, der durch die höheren Anteile von Frauen in Kurzarbeit und in der Arbeitslosigkeit noch verschärft wird.

Des Weiteren steht zu befürchten, dass es nach der Krise wieder zu Sparmaßnahmen des Staates kommen wird. Hauptbetroffen von solchen Maßnahmen sind nicht zuletzt die Bereiche Betreuung von Kindern, Pflege und andere soziale Tätigkeiten. Jeder Wegfall in diesem Bereich kostet einerseits vermehrt Frauen bezahlte Arbeit und drängt andererseits diese Care-Arbeiten in den privaten Bereich zurück, wo diese wiederum unbezahlt von Frauen erledigt werden.

Eine Senkung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden würde einerseits die dringend notwendige zeitliche Entlastung von Frauen ermöglichen ohne sie in eine Teilzeittätigkeit zu zwingen und hätte zusätzlich noch den positiven Effekt, dass damit auch jede unbezahlte, ehrenamtliche und für unsere Gesellschaft wertvolle Tätigkeit eine finanzielle Aufwertung bekäme.

Neben dem Argument der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, gibt es aber auch noch andere Aspekte, die für eine drastische Senkung der Wochenarbeitszeit sprechen.

Steigende Arbeitslosigkeit
Die derzeit hohen Arbeitslosenzahlen von mehr als einer halben Million und der hohe Anteil an Menschen in Kurzarbeit kosten dem Staat viel Geld. Expertinnen prognostizieren weitere Anstiege und setzen die Kosten dafür mit rund 15 Mrd. Euro pro Jahr an, die auch zu einer Finanzierung von einer Arbeitszeitsenkung investiert werden könnten, von der dann alle Erwerbstätigen profitierten und die auch die Arbeitslosenquote verringerte. (5)

Gesündere, produktivere und attraktivere Arbeitsplätze
Mittlerweile konnten die positiven gesundheitlichen und produktivitätsbezogenen Aspekte von reduzierter Arbeitszeit in der Praxis nachgewiesen werden. So zeigte eine Begleit-studie der Arbeitszeitumstellung von 38,5 auf 30 Stunden in der österreichischen Firma eMagnetix aus dem Jahr 2019 (6) , dass Belastungs- und Ermüdungserscheinungen zurück gingen, die
Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen stieg und gleichzeitig die Effizienz der Arbeitsabläufe und die Produktivität anstieg. Als weiterer Aspekt erhöhte sich außerdem die Attraktivität des Betriebes für interessierte Bewerber*innen.

Aus all den genannten Gründen erschließt sich, dass es höchst an der Zeit ist, ein neues Modell der Arbeitszeitverteilung zu denken und umzusetzen.

(4) https://www.wu.ac.at/vw3/forschung/laufende-projekte/genderspezifscheeffektevoncovid-19 (abgerufen am 03.04.2021)
(5) https://kontrast.at/30-stunden-woche-solidaritaets-praemie-ams/ (abgerufen am 03.04.2021)
(6) https://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.12.a/1342624220694/service/aktuelles/30-stunden-
woche-kann-das-funktionieren (abgerufen am 03.04.2021)

Resolution 02 – Für den Erhalt des Werkes und aller Arbeitsplätze bei MAN in Steyr

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer unterstützt die Beschäftigten in ihrem Bestreben nach einem Erhalt des MAN Produktionsstandortes in Steyr
    und aller seiner/ihrer Beschäftigten. Sie unterstützt alle Bemühungen der Beschäftigten, das Werk mit staatlicher Unterstützung und der des Landes Oberösterreich zu übernehmen und als selbstverwalteten Betrieb weiterzuführen.
  • Die Bundesarbeitskammer setzt sich für einen sozial-ökologischen
    Strukturwandel ein. Daher unterstützt sie auch die Belegschaften und
    Betriebsräte, wie auch die Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte bei MAN, beim Umstieg zu einer sozial-ökologische Produktion.

Im Herbst letzten Jahres wurde bekannt, dass die neue Führung des MAN Konzerns
in München insgesamt 9.500 Mitarbeiter*innen in Deutschland und Österreich
kündigen wolle. Der Konzern beabsichtige eine Kostenreduktion und mittelfristig eine
Verbesserung des Ergebnisses von 1,9 Milliarden Euro. Von dieser Maßnahme wäre
auch das einzige Werk des MAN-Konzerns in Österreich in Steyr betroffen. Ihm
würde die Schließung drohen womit rund 2.400 Arbeitsplätze wegfallen würden.

MAN Truck & Bus Österreich GesmbH ist eine Tochtergesellschaft der MAN SE,
München, die wiederum eine Tochtergesellschaft (zu 94,36%) des börsennotierten
Traton SE Konzerns. Traton SE ist über eine Finanzbeteiligungsgesellschaft
mehrheitlich im Besitz des Volkswagen Konzerns.

Traton SE produziert mit seinen Marken Scandia, MAN, Volkswagen Caminhoes e
Omnibus und RIO Nutzfahrzeuge und Busse. Der Konzern beschäftigte Ende 2020
82.600 Mitarbeiter*innen in 29 Produktionsstandorten in 17 Ländern. Mitte 2018
wurde der Konzern von Volkswagen Truck & Bus in Traton umbenannt.

Vor einigen Jahren verhandelte der MAN Betriebsrat eine Standortgarantie bis zum Jahre 2030. Diese wurde letztes Jahr vom MAN Vorstand gekündigt. Die
Standortgarantie ist ein mächtiges Instrument in den Händen des Betriebsrates,
jedoch wird es von Seiten das MAN Managements als nicht mehr gültig angesehen. Es ist zu erwarten, dass die Standortgarantie Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sein wird.

Der Übernahmeplan von Siegfried Wolf
Der österreichische Investor und ehemalige Vorstand von Magna Austria Siegfried Wolf unterbreitete Anfang des Jahres dem MAN Management und den Beschäftigten das Angebot, das Werk in Steyr übernehmen zu wollen. Gemäß seinem Vorschlag sollten LKWs, Busse und Kleintransporter mit Elektroantrieb in Steyr produziert werden. Außerdem sollten Fahrgastzellen für den russischen Automobilkonzern GAZ, an dem Wolf einen zehnprozentigen Anteil hält, hergestellt werden.

Der Geschäftsplan von Wolf sieht vor, den Beschäftigtenstand von derzeit 2.000
fixen auf 1.400 Arbeitnehmer*innen (der Rest besteht offensichtlich aus
Leiharbeiter*innen) zu reduzieren sowie Gehaltskürzungen im Ausmaß von 15
Prozent. Das Gehaltsniveau der MAN Beschäftigten sei aktuell im Durchschnitt weit über dem Kollektivvertragslöhnen und -gehältern, so Wolf.

In einer Urabstimmung der MAN Beschäftigen am 8. April, an der sich 2.215
Mitarbeiter*innen (Beteiligungsgrad: 94 %) beteiligten, sprachen sich 63,9 % gegen den Vorschlag von Wolf aus. Für viele Beteiligte und Beobachter*innen war das ein unerwartetes Ergebnis. Die österreichische Arbeiterklasse hatte nach vielen Jahren zum ersten Mal ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Beschäftigten von MAN waren nicht mehr bereit, sich den Drohungen von MAN und von Sigi Wolf zu unterwerfen. Sie wollten nicht nur Kostenbestandteile in diesem Werk sein, das immerhin auf eine 200jährige Industriegeschichte zurückblicken kann. Es war auch ein Signal an den MAN Vorstand, die Bedingungen der Standortgarantie zu erfüllen.

Volkwirtschaftliche Verluste bei einer Schließung des Steyr Werkes
In einer Studie des emeritierten Univ. Prof. Dr. Friedrich Schneider von der
Johannes-Kepler-Universität Linz vom 12. April wurden die volkwirtschaftlichen
Konsequenzen einer Schließung des MAN Werkes in Steyr geschätzt. Negative
Effekte würden sich zu 75 % auf Ober- und Niederösterreich konzentrieren. Die
Schließung würde in einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 957 Millionen Euro und einem Verlust von 8.400 Arbeitsplätzen inklusive der im MAN Werk führen.

Es steht für die Bundesarbeitskammer außer Zweifel, dass das Werk in Steyr und alle Arbeitsplätze gerettet werden müssen. Das gilt auch für die Leiharbeiter*innen, die bereits von ersten Kündigungen betroffen sind. Eine Schließung würde für die Stadt Steyr, für die Region und für die betroffenen
Bundesländer katastrophale Konsequenzen haben. Nicht nur, dass Arbeitsplätze
verloren gehen würden, mit dem Verlust der Einkommen der arbeitslosen
Kolleg*innen würden viele andere Arbeitsplätze in der unmittelbaren Nähe aber auch in der Region unmittelbar gefährdet bzw. verloren gehen, wie aus der Untersuchung von Prof. Schneider hervorgeht. Betroffen wären nicht nur Zuliefererbetriebe, sondern auch Infrastrukturbetriebe wie z.B. der Einzelhandel oder die Gastronomie.

Die Träume vieler Menschen z.B. nach einem Eigenheim, einer gesicherten Zukunft wären mit einem Mal zerstört. Der Know-How Verlust wäre enorm. Die
hochqualifizierten Mitarbeiter*innen würden sukzessive ihrer Kenntnisse verlustig, Millionen von Euro, die in die Bildung, Ausbildung und Weiterqualifikation investiert wurden, wären verloren.

Selbstverwaltung
Daher gilt es, die Produktion am Standort Steyr aufrecht zu erhalten. Die
Beschäftigten des Werks in Steyr sollen den Betrieb übernehmen und in Eigenregie weiterführen. Das Startkapital soll aus der durch die Stadtortgarantie zugesicherten Lohnsumme bis 2030 sowie industriepolitischer Subventionen durch Bund und Land kommen. Der Geschäftsplan ist im Sinne einer just transition, also einem gerechten Übergang zu einer sozial-ökologischen Transformation der Produktpalette anzulegen, die Kenntnisse und Qualifikationen der Beschäftigten in Steyr sollen als Basis eines Geschäftsplanes dienen. Insofern könnte die Produktion von Kleinen LKWs, Laster und Bussen auf einer nachhaltigen Antriebsbasis, vorzugsweise von Wasserstoff, zur Anwendung kommen.

Die Ausrichtung der Produktpalette wäre realistischer Weise auf Nischen- und/oder Spezialprodukte zu orientieren. Ein Mitmischen im Wettbewerb in dem oligopolistisch aufgeteilten Markt für LKWs und Nutzfahrzeuge wäre angesichts nicht zu erreichender economies of scale wohl aussichtslos. Die Entscheidung über den Geschäftsplan soll aber durch die Beschäftigten von Steyr fallen.

Die beste Lösung wäre eine staatliche Beteiligung am Unternehmen und eine
Mitarbeiterbeteiligung. Der Staat soll nur als Investor auftreten. Als Rechtsform sollte eine Genossenschaft gewählt werden, in der nur die Beschäftigten  nach dem Prinzip: eine Person eine Stimme ein Stimmrecht haben sollten. Die Beschäftigten sollen ihr Management selbst bestimmen bzw. wählen können.

Es soll keine Möglichkeit der Mitarbeiter*innen im neuen Werk geben, seine/ihren Anteil/Stimme zu verkaufen. Wenn er/sie das Beschäftigungs-verhältnis mit dem neuen Werk in Steyr beendet, verfällt sein/ihr Anteil an die Allgemeinheit der Beschäftigten des Steyr Werkes. Gewinne dürfen nicht ausbezahlt werden, sie müssen thesauriert werden.

Das Ziel ist, das neue Unternehmen aus dem Profitkreislauf herauszunehmen, um sozial-ökologisch vertretbare Produkte zu produzieren und die Arbeitsplätze in Steyr bzw. in der Region zu erhalten. Das neu zu bildende Steyr Werk könnte dazu ein Vorbild sein.

Resolution 01 – Ethik in der Arbeitswelt

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer bekennt sich zu einer Ethik der Arbeitswelt.
    Sie umfasst das Recht auf menschenwürdiges Arbeiten und setzt sich
    für ein an sozialen und ökologischen Kriterien orientiertes
    Wirtschaftssystem ein.
  • Mit den Ressourcen der Bundesarbeitskammer sollen Modelle einer den Menschenrechten folgenden, auf Gleichberechtigung ausgerichteten, sozialen und gesunden Arbeitswelt entwickelt werden.
  • Dabei sind Transparenz, Informations- und Wissensvermittlung wesentliche Faktoren, um menschenwürdige Arbeit zu ermöglichen.

Insbesondere wird die Bundesarbeitskammer aufgefordert,

  • die Auswirkungen von Ökonomisierungs-, Digitalisierungs- und
    Deregulierungsprozessen auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte zu erforschen, einen breiten Diskussionsprozess über diese Themen zu
    initiieren und dabei gewonnene Erkenntnisse in Gesetzesinitiativen
    einzubringen.
  • Beratungs- und Interventionsstellen zu schaffen, die Arbeitnehmer*innen und Betriebsrät*innen zur Verfügung stehen, wenn sie mit unethischen, Menschen und Umwelt schädigenden, ausschließlich an ökonomischem Nutzen orientierten Arbeitsbedingungen konfrontiert sind, oder durch Digitalisierung und Deregulierung eine Entwertung ihrer Arbeit erfahren.
  • Zudem wird die Bundesarbeitskammer aufgefordert, sich dafür
    einzusetzen, dass die Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmer*innen und
    Betriebsrät*innen bei der Gestaltung von Arbeitsstrukturen und
    Arbeitsinhalten in den entsprechenden Gesetzen ausgeweitet werden.

Die Forderung nach einem guten Leben für alle charakterisiert seit einiger Zeit
gewerkschaftliche Organisation und Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen. Auch die Internet-Startseite der AK Wien stellt dieses einprägsame Leitmotiv ins Zentrum ihrer Informationsvermittlung.

Das gute Leben für alle verlangt nach einer Ethik der Arbeitswelt: Ethik ist jene
philosophische Teildisziplin, die seit der Antike die Frage nach einem guten,
gelungenen Leben und den ihm zugrundeliegenden, handlungsleitenden Werten
stellt. Auf Arbeit bezogen bedeutet diese Auseinandersetzung beispielsweise
Produktionsprozesse kritisch zu hinterfragen und auf allen Ebenen Orientierungshilfen zu entwickeln, deren Maxime nicht weniger als das gute Leben für alle ist.

Arbeiterkammern, Gewerkschaften und NGOs haben sich daher erst vor kurzem in einer europaweiten Kampagne mit der Verantwortung der Unternehmen für
menschenrechtswidrige und umweltschädigende Aktivitäten entlang ihrer Lieferketten, unabhängig davon, ob sich ihre Subunternehmen und Zulieferer in oder außerhalb der EU befinden, befasst. Denn das gute Leben für alle ist nicht teilbar, ebenso wenig wie die Grund- und Menschenrechte, die es ermöglichen.

Doch die Frage nach ethisch guter Arbeitsorganisation stellt sich nicht nur im
Zusammenhang mit der Ausbeutung von Menschen in Drittstaaten. Auch hier in
Europa und Österreich sind wir immer wieder von Neuem mit ethischen Problemstellungen konfrontiert, insbesondere wenn Ökonomisierung, Digitalisierung und Deregulierung Produktion und Dienstleistung dominieren.

Ökonomisierung
Die neoliberale Wirtschaftsideologie der letzten Jahrzehnte brachte mit sich, dass sämtliche Arbeitsfelder, inklusive Soziale Arbeit, Bildung, Kultur und Gesundheitswesen durchgängig von ökonomischen Gesichtspunkten dominiert wurden. Im Vertrauen auf die Wirksamkeit betriebswirtschaftlicher Instrumente wurde ökonomisch messbare Nützlichkeit annähernd überall zum obersten Leitprinzip erhoben. Darüber hinaus führte die Krise auf dem Arbeitsmarkt in der letzten Zeit zu einem gesteigerten Konkurrenzdruck.

Unter der Ausnutzung von Gesetzeslücken konnten große Konzerne in den letzten Monaten ihre Marktmacht ausbauen und auf Kosten der Arbeitnehmer*innen Rekordgewinne einfahren. Die Verletzung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, massiver Arbeitsdruck bis hin zu Disziplinierungsmaßnahmen und permanenter Überwachung der Arbeitsleistung bei schlechter Entlohnung wurden zu ‚normalen‘ Begleiterscheinungen. Die Interessen der Beschäftigten, eine demokratische Betriebskultur, die Mitwirkung von Belegschaftsvertretungen fielen der Profitgier großer Konzerne zum Opfer.

Eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Wirtschaftsweise wirkt zerstörend auf
Umwelt und Menschenrechte und fördert Ungleichheit. Und die Zerstörung des
Ökosystems durch die neoliberal gesteuerte, rein ökonomische Globalisierung der letzten Jahrzehnte ist darauf ausgerichtet, noch weit größere Krisen hervorzurufen, als wir sie gegenwärtig erleben.

Spätestens seit Ausbruch der Coronapandemie wird deutlich, dass Werte wie
Kooperation, Solidarität und ein achtsamer Umgang mit den Bedürfnissen der
Menschen zur Problembewältigung beitragen, während die neoliberale Ideologie der Ökonomisierung aller Lebensbereiche in der Krise versagt.

Übertragen auf die Arbeitswelt verlangt diese Erkenntnis in Betrieben und
Organisationen eine Ethik der Mitbestimmung, Fairness und Kooperation. Im Sinne des guten Lebens für alle muss die Erarbeitung sinnvoller Ergebnisse ermöglicht werden. Beispiele für sinnvolle Arbeitsergebnisse aufgrund ethischer Entscheidungen in der Arbeitswelt sind die Produktion und Wiederverwertung nachhaltig funktionsfähiger Produkte, die in einer Kreislaufwirtschaft CO2-sparend genützt werden können, sowie soziale Dienstleistungen, die über kurzfristige statistische Erfolge hinaus langfristig wirksam zur Lösung sozialer Probleme beitragen. Eine Ausweitung des Arbeitnehmer*innen-Schutzes und der Arbeitsverfassung sollte zur Verankerung dieser Werte beitragen und der Forderung nach dem guten Leben für alle die zu ihrer Durchsetzung nötigen Instrumente hinzufügen.

Digitalisierung
Der jüngste Digitalisierungsschub, ausgelöst durch die Corona Pandemie, sorgt in der Arbeitswelt für veränderte Realitäten. Schneller als angenommen, stellen wir uns neuen Herausforderungen: Viele von uns arbeiten im Homeoffice, E-Mails, Chats und vielfältige Videotools wurden zu unseren wichtigsten Arbeitswerkzeugen.

Schon vor dieser Digitalisierungswelle wurden Arbeitsabläufe mittels Prozess- und Qualitäts-Management zunehmend nach dem Vorbild von Computer-programmen entworfen und angeordnet. In weiterer Folge wurden Arbeitsabläufe strengen Standards unterworfen und die Arbeit mittels Algorithmen zugeordnet, eingeordnet und dokumentiert. Von Digitalisierungs- und Rationalisierungsexpert*innen werden Standardmodelle entwickelt und entwerten sowohl die Teamarbeit als auch die Eigenständigkeit der Menschen bei der Erarbeitung von Arbeits-Ergebnissen. Mit Auswertung und Bewertung wird, bis hin zur Umstrukturierung von Unternehmen, Digitalisierung ohne Beachtung ethischer Kriterien vorangetrieben.

Die technischen Möglichkeiten engmaschiger Kontrolle der Arbeitnehmer*innen
sowie der ununterbrochenen Auswertung und Bewertung ihrer Arbeitsleistung
werden durch Digitalisierung fortlaufend erweitert. In immer kürzeren Abständen stehen Interessenvertretungen vor der Aufgabe, klare Grenzziehungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen vorzunehmen.

Die spezifische Sensibilisierung und Qualifizierung von Betriebsrät*innen, die
zunehmend damit befasst sind, Betriebsvereinbarungen zur Begrenzung technischer Überwachungs- und Bewertungs-Möglichkeiten zu verhandeln, wird zu einer immer dringenderen Herausforderung.

Auch hier sind ethische Fragen grundlegend und handlungsleitend: Wie kann
Digitalisierung Arbeit unterstützen, wie kann verantwortungsvolle und ressourcenschonende Nutzung gefördert und fremdbestimmte Gleichschaltung der Mitarbeiter*innen verhindert werden?

Auch in diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die vorhandenen gesetzlichen
Bestimmungen noch genügend Handhabe bieten, die Persönlichkeitsrechte der
Arbeitnehmer*innen in einer digitalisierten Arbeitswelt zu schützen. Handlungs-
leitende Werte wären dabei Transparenz und Wissensvermittlung, die den Arbeitnehmer*innen kompetente Kontrolle über ihre Arbeitsmittel und ihren
Arbeitsplatz ermöglichen. Unverzichtbare Voraussetzungen sind auch hier Mitsprache und die Chance, den Einsatz von Technologien ethisch zu reflektieren, zu bewerten und mitzugestalten.

Deregulierung
Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind die UN-Mitgliedsstaaten vor Jahrzehnten übereingekommen, dass „Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und (…) es allen Menschen (1) ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen“. (2)

Als wesentlicher Teil der Gesellschaft sollte die Arbeitswelt von diesem Menschenrecht auf Bildung und deren sinnvolle Anwendung nicht ausgenommen sein.

Deregulierungsprozesse in öffentlichen und privaten Unternehmen und Institutionen haben jedoch dazu geführt, dass Arbeitnehmer*innen unter dem Schlagwort ‚Flexibilität‘ aufgefordert werden, Tätigkeiten durchzuführen, für die sie nicht qualifiziert sind, bzw. ihre Qualifikation, ihr Wissen und ihre Erfahrung zugunsten betriebswirtschaftlicher Kostenreduktions-Pläne zurückzustellen. So werden beispielsweise im Sozialbereich Beratungen und Hausbesuche zunehmend nicht mehr von ausgebildeten Sozialarbeiter*innen, sondern von administrativen und anders qualifizierten Mitarbeiter*innen durchgeführt. Damit vergleichbar, wird im Pflegebereich die Arbeit „am Krankenbett“, also die direkte Pflege von Menschen, an die Mitarbeiter*innen-Gruppen mit der kürzesten Ausbildung delegiert, während qualifizierte Krankenpflege zunehmend in ‚Management‘ und medizinischer Assistenz verortet wird.

Die ständige Flexibilitäts-Anforderung mag Personalentwicklungsmaßnahmen nach sich ziehen, also vordergründig bildungsfördernd erscheinen, entwertet aber auch Ausbildung, Erfahrung und die Fähigkeit zu selbstverantwortlichem, qualifiziertem Handeln: Beliebig einsetzbare ‚flexible Mitläufer*innen treten an die Stelle kreativer, zur Reflexion fähiger Fachkräfte.

Selbstverständlich spielt auch hier Digitalisierung eine wesentliche Rolle: Die
Dokumentation der Leistungen der Arbeitnehmer*innen wird zwar für den Modulbau ‚unterstützender‘ Software verwendet, führt aber allzu oft dazu, dass Arbeitnehmer*innen mit einer technischen Ausstattung konfrontiert sind, die ihre Leistungen zerstückelt und in kleine Arbeitspakete aufteilt, die auch ohne spezielle Ausbildung durchgeführt werden können. Das macht die automatisierte Arbeit monoton und bis hin zur Dequalifizierung der Durchführenden unkreativ. Auf jeden Fall ist sie für die Dienstgeber-Seite kontrollierbar.

In Stellenausschreibungen finden sich neue, vorwiegend englischsprachige
Berufsbezeichnungen. Veränderte Berufsbezeichnungen verschleiern oftmals Stellen mit schlechterer Bezahlung, was erst bei näherer Analyse als getarntes Lohndumping erkennbar wird.

Ein weiterer Deregulierungsprozess betrifft den Arbeitsort: Unternehmer*innen haben in der Coronakrise festgestellt, dass sich durch Homeoffice Kosten für Büroraum und -ausstattung ebenso wie Betriebskosten einsparen lassen. Arbeitnehmer*innen stellen ihren privaten Wohnraum als außerbetriebliche Arbeitsstätte zur Verfügung und nehmen eine Steigerung des privaten Energieaufwandes und das Risiko ungeklärter Haftungs- und Versicherungsfragen in Kauf.

Für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen ergibt sich daraus ein beträchtlicher Handlungs- und Regelungsbedarf. Aktuell werden in zahlreichen Unternehmen und Organisationen Betriebsvereinbarungen zum Thema ‚Homeoffice‘ verhandelt. Eine stärkere betriebs- und branchenübergreifende Kooperation wäre bei der Bewältigung dieser Aufgabe zweifellos hilfreich.

Dass Homeoffice von vielen Arbeitnehmer*innen als positiv erlebt wird, weil die
Arbeitsorganisation weniger als fremdbestimmt, Hierarchie weniger als einengend und Kooperation als weniger konfliktreich erlebt wird, sollte weitere Hinweise auf eine notwendige Ethik der Arbeitswelt geben.

Die Deregulierung der Arbeit führte außerdem zu einer rasanten Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse. Die Coronakrise führt deutlich vor Augen, wie schnell Prekarisierung und Scheinselbständigkeit in die Armut führen können. Ein Beispiel dafür ist die fehlende Absicherung vieler Kulturarbeiter*innen während der pandemiebedingten Lock-Downs.

Kenntnis, Beachtung und Überprüfung der Umsetzung europäischer und inter-
nationaler Vereinbarungen zum Schutz von Arbeitnehmer*innenrechten sollte
wesentlich zur Ethik der Arbeitswelt beitragen. Die Europäische Säule Sozialer
Rechte verlangt beispielsweise in Kapitel 2, Absatz 5, dass „Beschäftigungs-
verhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, (…) unterbunden (werden), unter anderem durch das Verbot des Missbrauchs atypischer Verträge.“ (3)

Das gute Leben für alle erfordert eine Ethik der Arbeitswelt, die sicherstellt, dass
Menschen ihre Kenntnisse, ihre Berufs- und Lebenserfahrung, ihre Qualifikationen und Problemlösungskompetenzen in sinnvolle Arbeitsprozesse einbringen können, und dafür Wertschätzung erfahren – sowohl in materieller Hinsicht, als auch in Form von ernst gemeinter Anerkennung und Einbeziehung in Entscheidungsprozesse. Die sozialstaatliche Absicherung muss allen zugutekommen und muss der Tatsache, dass immer mehr Menschen durch Sozialversicherungssysteme unzureichend geschützt sind, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen entgegenwirken. Hier geht es um den ethischen Wert der sozialen Inklusion aller als Voraussetzung für ein gutes Leben.

Schlussbemerkung
In diesem Text war bisher undifferenziert von ‚Arbeitnehmer*innen‘ bzw. ‚Menschen‘ oder ‚allen‘ die Rede. Es ist jedoch erforderlich, alle Maßnahmen, auch die Verbesserung gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen für eine Ethik der Arbeitswelt immer auf ihre Auswirkung auf Frauen und Männer und deren Gleichstellung zu prüfen. Darüber hinaus bleibt Frauen-Förderung auch in ethischer Hinsicht, vor allem im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit eine Notwendigkeit. So lange Frauen benachteiligt werden, bleibt das gute Leben für alle theoretisch und illusionär.

(1) Im Originaltext: „jedermann“.
(2) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Staatsvertrag), Artikel 13, 1 https://www.ris.bka.gv.at/ Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – Bundesrecht konsolidiert, aufgerufen am 17.3.2021.
(3) Europäische Union: Die europäische Säule sozialer Rechte in 20 Grundsätzen, Kapitel II: Faire Arbeitsbedingungen, 5. Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung.
https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth, aufgerufen am 17.3.2021.

Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB, FA: Ablehnung

Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

Dekarbonisierung der Wirtschaft:

  • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
  • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
    Teile dieser Reform müssen sein:
    – Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
    – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalabgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
  • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
  • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LKW etc.
  • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen:

  • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
  • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.

Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur:

„Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.

Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

Menschengerechte Arbeitszeiten:

  • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
  • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
  • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Arbeitslosenversicherung:

  • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
  • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
  • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
  • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
  • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen

Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze

Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
    gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % und soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.