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Antrag 11 – Kein Aushebeln des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz „verschlechternde Versetzungen“

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich dafür ein, diese Praxis der Aushebelung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen
durch geeignete rechtliche aber auch politische Maßnahmen zu
unterbinden.

In den letzten Jahren ist immer öfter ein Aushebeln der Mitwirkungsrechte des
Betriebsrates bei Versetzungen durch die Arbeitgeber*innen, insbesondere im
Dienstleistungsbereich, festzustellen. § 101 ArbVG stellt fest: „Ist mit der Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz eine Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden, so bedarf sie zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates.“

Stimmt der Betriebsrat einer Entgeltreduktion nicht zu, wird oft seitens der
Arbeitgeber*innen dem/der betroffenen Arbeitnehmer/in angedroht, eine
Änderungskündigung zu noch schlechteren Bedingungen durchzusetzen, als bei der zuvor angedrohten verschlechternden Versetzung vorgesehen war. Dadurch wird die Schutzbestimmung des § 101 ausgehebelt.

Die wenigsten Arbeitnehmer*innen sind danach bereit, diese offensichtliche
Benachteiligung vor Gericht zu bekämpfen. Zudem dürfte die Judikatur nicht gerade arbeitnehmer*innen-freundlich sein. Die Arbeits- und Sozialgerichte dürften in der Regel, im Falle der Ablehnung des Betriebsrates zur verschlechternden Versetzung, eine Gehaltsreduktion von 15 bis 20 Prozent als akzeptabel betrachten und eine Klage des/der Arbeitnehmer*in abweisen. Insofern muss der/die betroffene Arbeitnehmer*in in jedem Fall eine Gehaltsreduktion akzeptieren, wenn sie/er den Job nicht verlieren möchte.

Bei diesem Aushebeln handelt es sich geradezu um ein Paradebeispiel von
struktureller Macht der Arbeitgeber*innen im österreichischen Rechtssystem. Der Zynismus dieser Arbeitgeber*innen wird noch weiter auf die Spitze getrieben, wenn sich die schon positive Ertragslage der betroffenen Unternehmen weiter erhöht haben und gleichzeitig Gehaltsreduktionen bei den Arbeitnehmer*innen durchgesetzt werden.

Antrag 10 – Gegen die Förderung von Lärm-, Verkehrs-, Feinstaub- und Klimabelastung – gegen die Stadtstraße und den Lobautunnel

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer bekennt sich zur Klimahauptstadt Wien und fordert die Stadt Wien auf, umgehend die Pläne für die sogenannte „Stadtstraße“ und den Lobautunnel fallen zu lassen.

Die Bundesarbeitskammer setzt sich im Namen der Arbeiternehmer*innen und Anrainer*innen gegen weitere Lärm-, Verkehr- und Feinstaubbelastung in Wien ein und stellt sich gegen den Bau der sogenannten „Stadtstraße“ und den Lobautunnel.

Die Bundesarbeitskammer erarbeitet ein Konzept, wie man 460 Millionen für
eine Joboffensive nutzen kann, die nachhaltige Jobs fördert, die die
Mobilitätswende zum Ziel hat und das Klima schützt.

Mitte April wurden im Mobilitätsausschuss des Gemeinderates der Stadt Wien die Mittel für die Stadtstraße, eine Verbindung zwischen dem Stadtentwicklungs-gebiet Aspern und der Südosttangente, bewilligt. Damit hat die Stadtregierung ganze 460 Mio. € für den Bau der vierspurigen, autobahnähnlichen “Stadtstraße” in Aspern freigegeben. Neben vielen Stadtbewohner*innen, Anrainer*innen und Umwelt-NGOs meldeten sich auch viele Expert*innen und Wissenschafter*innen aus den Bereichen Verkehrs-, Klima- und Politik-wissenschaften zu Wort.

Großteil der Wiener*innen ist umweltschonend mobil
60% der Wiener*innen fahren selten oder nie mit dem Auto. Das belegen Zahlen der Statistik Austria (Mikrozensus 2019). Wenn diese Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, steht ihnen aber nur ein Drittel der Verkehrsflächen in Wien zur Ver-fügung. Bislang gibt es keine angekündigten Maßnahmen, dieses
Ungleichgewicht zu beseitigen.

52,3% der Wiener*innen über 15 Jahren lenken höchstens einmal pro Monat ein
Auto. Das sind über 820.000 Menschen, die im Alltag umweltschonend mobil sind: zu Fuß, mit dem Rad und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Hinzu kommen noch jene unter 15 Jahren, die kein Auto lenken dürfen. Das sind insgesamt 1,1 Millionen Menschen, deren Bedürfnisse hier ignoriert werden. 93,2% legen mehrmals pro Woche Wege zu Fuß zurück, 21,8% fahren täglich oder mehrmals wöchentlich mit dem Rad.

Leider bleiben auch Maßnahmen zur Stärkung der aktiven Fortbewegungsmittel trotz Budgeterhöhung aus. Die Stadtregierung stoppt laufende Umgestaltungen. Bereits akkordierte Projekte, wie die Praterstraße und die Reinprechtsdorfer Straße, wurden abgebrochen und vielen Bezirken werden Mittel zur Verkehrs-beruhigung vorenthalten. Übrig bleibt ein Festhalten am autozentrierten Status Quo und kosmetische Begrünungsmaßnahmen. Die Zahlen der Statistik Austria belegen, dass mit dieser Politik an 60% der Wiener*innen vorbeiregiert wird.

Begrünung alleine reicht nicht, um die CO2-Emissionen zu reduzieren
Im Wahlkampf warb man noch mit großen Ankündigungen zum Radwegeausbau
und im Koalitionsabkommen bekennt sich Rot-Pink zu einer fairen Neuverteilung des öffentlichen Raums. Man wolle Wien zur Klimamusterstadt machen. Bisher handelt es sich dabei nur um leere Worthülsen, zu denen keine konkreten Maßnahmen angekündigt wurden. Begrünung allein reicht nicht aus, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren.

Massive Kritik an sogenannter „Stadtstraße“ und Lobautunnel von
Expert*innen
Allein schon die Bezeichnung als „Stadtstraße“ sei irreführend, sagt Hermann
Knoflacher, emeritierter Professor am Institut für Verkehrswissenschaften (TU
Wien). Tatsächlich handle es sich um „eine vom lebenden Organismus der Stadt
weitestgehend getrennte vierspurige Fahrbahn“, wie er in einer Stellungnahme des Wissenschafts-netzwerkes Diskurs ausführte. Schon in den 1970er-Jahren sei bei der geplanten Gürtelautobahn versucht worden, mit dem Begriff
„Hochleistungsstraße“ die Bevölkerung zu „täuschen“. Nach deren Widerstand habe die sozialdemokratische Regierung 1972 das Vorhaben gestoppt.

Laut Knoflacher „eine kluge und weitblickende Entscheidung für die Stadt Wien“.
Knoflacher übte in der jüngeren Vergangenheit auch immer wieder Kritik am geplanten Lobautunnel und plädiert stattdessen für eine flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Maßnahmen für den Rad- und Fußgängerverkehr.

Auch Barbara Laa, Verkehrswissenschafterin an der TU Wien, sagt: „Es ist
erschreckend, dass Politiker immer noch mit dem Versprechen der Verkehrs-entlastung solche kontraproduktiven Megaprojekte forcieren. In der Fachwelt ist das Phänomen des ‚induzierten Verkehrs‘ längst bekannt: Mehr Straßen führen zu mehr Autoverkehr.“

Klimaziele werden gefährdet!
Die Auswirkungen der sogenannten “Stadtstraße“ auf das Klima wären verheerend. Helga Kromp-Kolb, emeritierte Professorin am Institut für Meteorologie und Klimatologie (Boku), verwies darauf, dass die übergeordnete Verkehrsplanung in Wien vor Festlegung der jetzt gültigen Klimaziele erfolgt sei. „Bevor weitere Beschlüsse zur Umsetzung dieses Verkehrs-planes getroffen werden, sollte das gesamte Konzept auf seine Verträglichkeit mit den Klimazielen überprüft werden.“

Für Laa ist es verantwortungslos, „dass mitten in der globalen Klimakrise diese
immensen Summen für den Bau von neuen Schnellstraßen in Wien – teilweise sogar in Naturschutz-gebieten -aufgebracht werden sollen. Der Bau würde über Jahrzehnte hinweg zu einem höheren CO2-Ausstoß führen.

Politikwissenschaftler Mathias Krams von der Universität Wien ist davon überzeugt, dass die Stadtstraße nicht geeignet sei, um die in den Entwicklungsstrategien enthaltenen Ziele der Reduktion der Pkw-Pendlerinnen- und Pendler, der Verschiebung des Modalsplits und der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Vielmehr stehe sie diesen diametral dagegen.

Er mahnt: „Um die Ziele in den Stadtentwicklungsstrategien zu erreichen, muss
stetiges Verkehrswachstum hinterfragt und diesem mit einem umfassenden
nachhaltigen Mobilitätsmanagement entgegengewirkt werden – das Projekt der
‚Stadtstraße‘ Aspern setzt hier genau die falschen Anreize. Der Wiener Gemeinderat erweist sich damit auf dem Weg zur ‚Klimamusterstadt‘ einen schwer revidierbaren Bärendienst.

Das „Großprojekt aus Alt-Betonzeit“, wie Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS den Lobautunnel nennt, schade Natur und Wirtschaft, führe zu mehr statt zu weniger Verkehr und konterkariere das Klimaziel, Österreich bis 2040 CO2-neutral zu machen.

FWU, Bürger*inneninitiativen, VIRUS sowie der WWF fordern daher einen Planungsstopp und ein alternatives Paket für den öffentlichen Verkehr. Die Bundesarbeitskammer schliesst sich an und ist bereit, an einem alternativen Plan mitzuarbeiten. Denn eines ist klar: Ein Konzept von 460 Millionen für eine Joboffensive, das nachhaltige Jobs fördert, die Mobilitätswende zum Ziel hat und das Klima schützt bringt der Stadt Wien und ihren Arbeitnehmer*innen langfristig viel mehr, als eine weitere zubetonierte Lärm-, Verkehrs-, Feinstaub- und Klimabelastung.

Antrag 09 – Diskriminierungsfreie Blutspende im Arbeitsumfeld ermöglichen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die Blutspender-verordnung so zu formulieren, dass sie auf diskriminierungsfreie Weise das Ziel der Sicherheit von Blutspenden erreicht. Der Ausschluss von Personen zur Blutspende ist sachlich nichtgerechtfertigt, unverhältnismäßig und diskriminierend.

Daher ist die Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass der pauschale Ausschluss von Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität unterbunden wird.

Die Unterstützung von Blutspenden im Arbeitsumfeld gehört für einige Betriebe
zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung – Blutspenden können Lebenretten. Viele Unternehmen stellen Hilfsorganisationen wie bspw. dem
Österreichischen Roten Kreuz regelmäßig Räumlichkeiten zur Durchführung von
Blutspendeaktionen zur Verfügung und laden ihre Mitarbeiter*innen zur
Blutspende ein.

Bei der Spenderauswahl wenden die Mitarbeiter*innen bspw. des
Österreichischen Roten Kreuzes die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und
die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung –
BSV) StF: BGBl. II Nr. 100/1999 an. Die Umsetzung dieser Vorgaben durch den
standardisierten Anamnese-bogen widerspricht allerdings in ihrem Umgang mit
sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten dem Ziel, den Arbeitnehmer*innen ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Gemäß der Verordnung werden Personengruppen, deren Sexualverhalten ein
deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere
Infektionskrank-heiten birgt, für 12 Monate nach dem letzten Sexualverkehr von
der Blutspende zurückgestellt. Diese Regelung wird insbesondere auf alle Männer angewandt, die Sexualverkehr mit Männern haben („MSM“), und führt zu ihrem pauschalen Ausschluss von Blutspenden. Generell ausgeschlossen werden, wie Berichte aus Selbstvertretungsgruppen zeigen, auch transidente Personen – rein aufgrund ihrer Geschlechtsidentität.

Die im Jahr 2019 novellierte Regelung bedeutet einen deutlichen Fortschritt
gegenüber dem bis dahin praktizierten lebenslangen Ausschluss von MSM vom
Blutspenden. Die kürzlich angekündigte Verkürzung der Ausschlusszeit von 12 auf vier Monate ist zu begrüßen, dennoch bleibt diese Regelung weiterhindiskriminierend gegenüber unseren homo- und bisexuellen, sowie transidenten Kolleg*innen:

  • Durch den generellen Ausschluss von Männern, die sexuellen Kontakte mit
    Männern haben, steht nicht das individuelle Risikoverhalten der spendenden Person im Zentrum, sondern der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.
  • Transidente Personen werden in Österreich nicht durch den Fragebogen ausgeschlossen, sondern, wie von NGOs aufgedeckt wurde, durch eine interne Praxis des Roten Kreuzes: Der Ausschluss geschieht nicht auf Basis von möglichen Hormon-therapien (die in Frage kommenden Hormone führen laut Medikamentenliste des Roten Kreuzes nicht zu einem Ausschluss) oder möglichen Operationen (für alle Personen, die sich größeren Eingriffen unterzogen haben, gilt ein genereller Ausschluss von 4 Wochen bzw. 4 Monaten, je nach Art der Operation). Stattdessen erfolgt der Ausschluss rein aufgrund der Geschlechtsidentität.

Die Blutspenderverordnung widerspricht weiterhin weitgehend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs („EuGH“). In seiner Entscheidung vom 29. April 2015 (C-528/13) urteilte er, dass der generelle Ausschluss von MSM von der
Blutspende nur dann mit dem Verbot der sexuellen Diskriminierung sowie dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei, wenn es keine weniger
belastenden Methoden gibt, um ein hohes Gesundheitsniveau der Empfänger der Blutspende sicherzustellen.

Die pauschalen Ausschlussregelungen für homo- und bisexuelle Männer, sowie
transidenter Personen ist vor diesem Hintergrund nach Expert*innen-Meinung
medizinisch und rechtlich unverhältnismäßig und führt zu Diskriminierungen, die vermieden werden können. Es stehen vielmehr andere Möglichkeiten zur
Verfügung, die zum Schutz der Gesundheit und Blutsicherheit besser geeignet sind, aber für die betroffenen Personengruppen weniger diskriminierend wirken:

Die gezielte Befragung aller Spender*innen nach ihrem individuellen
Risikoverhalten ist in Kombination mit der Untersuchung jeder Blutprobe der beste Weg, um die Blutsicherheit zu gewährleisten. Wir fordern daher eine Ergänzung der Blutspender-verordnung um ein klares, nachvollziehbares Verbot von Diskriminierung gegen einzelne Personengruppen.

Regelungen anderer Länder mit ebenfalls hohen Gesundheitsstandards zeigen,
dass das höchste Gebot der Sicherheit auch ohne eine pauschale Rückstellung
von MSM von 12 Monaten erreicht werden kann: Länder wie Ungarn,
Großbritannien und Brasilien haben diese Forderung angesichts der Corona-
Pandemie in den letzten Monaten umgesetzt. Bulgarien, Italien, Lettland, Polen,
Portugal oder Spanien beurteilen die Eignung als Blutspender*in nach dem
persönlichen Risikoverhalten, nicht nach dem Geschlecht der
Sexualpartner*innen. Die Entwicklungen in diesen Ländern folgten klaren
Entscheidungen gegen Stigmatisierung und für Inklusion.

Im Gegensatz dazu entsprechen die Annahmen, die sich in der Blutspender-
verordnung widerspiegeln und ihre Konsequenzen für homo- und bisexuelle Männer (MSM), sowie transidente Personen nicht den Maßstäben für ein
diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.

Deshalb haben sich einige österreichischer Unternehmen entweder bereits dazu
entschieden, die Blutspendenaktionen bis zu einer Novellierung vorerst auszusetzen, oder denken konkret darüber nach. Denn Unternehmen /
Arbeitgeber*innen sind auch gesetzlich dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen ihre Mitarbeiter*innen vor Diskriminierung während ihrer Arbeitszeit und in Räumlichkeiten des Unternehmens zu schützen – unabhängig davon, durch wen die Diskriminierung erfolgt.

Der pauschale, unverhältnismäßige und damit diskriminierende Ausschluss von
Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität beim Blutspenden im Unternehmen ist inakzeptabel.

Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen Blutspendeaktionen durchgeführt werden, sollen Blutspenden abgeben können, ohne dass sie dabei in
unverhältnismäßiger, diskriminierender Weise ausgeschlossen werden.

Antrag 08 – Einheitliche österreichweite Personalplanung und Personalstandards für die Bereiche Gesundheit, Pflege und Soziales

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den
zuständigen Einrichtungen, dass Personalbedarfs-berechnungen und
Personalschlüssel, sowohl qualitativ (also fachlich) wie quantitativ
(Stunden und Anzahl der Beschäftigten), von allen Einrichtungen im
Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich offengelegt und nachvollziehbar
gemacht werden müssen.

Es braucht Empfehlungen, z.B. des Sozialministeriums und/oder
Expert*innen-Gremien, z.B. aus Berufsverbänden, die diese Pläne
einsehen, überprüfen und bewerten. Die daraus abgeleiteten
Empfehlungen sind umzusetzen. Abweichungen nach unten zwischen
den Einrichtungen und Bundesländern sind zu thematisieren und
öffentlich zu machen.

Das Wissen um die unterschiedlichen Krankheitsbilder, genauso wie das Wissen um die erforderliche spezifische und fachgerechte Behandlung, Unterstützung und Pflege wächst ständig. Dies hat zur Herausbildung von verschiedenen Berufen und auch Spezialisierungen in den Berufen geführt.

Nur, wenn Menschen die Behandlung, Unterstützung und Betreuung im richtigen Ausmaß, und zwar fachlich und quantitativ bekommen, die ihren Symptomen entspricht, wird ihnen bestmöglich geholfen. Ebenso nützt die richtige fachliche Qualifikation nichts, wenn zu wenige Stunden mit den betroffenen Menschen gearbeitet wird.

Das bedeutet, dass es klare Richtlinien geben soll, welche fachliche Qualifikation in welchem
Ausmaß bei verschiedenen Krankheitsbildern den Menschen zur Verfügung stehen sollte.

Zu wenige Stunden an Patient*in, zu wenig Personal und/oder falsche bis zu wenig fachliche Qualifikation

Diese drei Kriterien verursachen Schaden, sowohl für die Beschäftigten wie auch bei den Patient*innen. Falsche oder zu wenig Qualifikation am/an der Patient*in verursacht Überforderung und Burn Out, genauso wie zu wenig Personal. Mitarbeiter*innen fallen aus dem Beruf oder werden selbst krank. Der Schaden und das unnötige Leid der Patient*innen aufgrund zu wenig und nicht fachgerechter Pflege und Betreuung ist gegeben.

Leider sind diese drei Faktoren in den Einrichtungen quer durch alle Bundesländer eher die Regel als die Ausnahme. Oftmals werden Zeiten zu eng getaktet, es wird versucht, so viele Patient*innen wie möglich von einer Arbeitskraft in so kurzer Zeit wie möglich versorgen zulassen. Immer wieder werden falsche Qualifikationen oder Menschen mit keinen
Qualifikationen zur „Betreuung“ herangezogen, um Kosten zu sparen.

Vielfach werden Personalpläne nach dem Rechenstift erstellt und nicht nach den
Möglichkeiten des Personals und den Bedürfnissen der Patient*innen. Wenn man nachfragt, wie die Personalschlüssel berechnet werden, bekommt man keine Antwort oder aber Konzepte, die am Bedarf der Klient*innen und den Erfordernissen des Personals zur fachgerechten Unterstützung vorbeigehen.

Antrag 07 – Praktika im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von Politik, Fördergebern, Versicherungsträgern und Trägern der Einrichtungen, diese Verbesserungen für Praktikant*innen und Volontär*innen unverzüglich in die Wege zu leiten.

Praktika und Volontariate sind ein wesentlicher Teil vieler Ausbildungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Eine Phase des Lernens, der Annäherung (weg von Theorie) an die Arbeitsrealitäten. Aber auch eine Erprobung in der Arbeitsrealität, mit allen Anforderungen und Belastungen.

Viele Ausbildungen schreiben aus gutem Grund Praktika und Volontariate vor. In der Realität ist es oft nicht einfach, einen Praktikumsplatz zu bekommen und wenn man einen hat, ausreichend Wissen vermittelt zu bekommen – vielfach wird man als billige Arbeitskraft missbraucht, um Personalknappheit zu kompensieren. Anleitende und unterstützende Fachkräfte sind dann selten, wenn die Personalknappheit auf Praktikant*innen ausgelagert wird.

Was braucht es, um Praktika und Volontariate sinnvoll und sinnerhaltend zu gestalten:

1) Eine Unterstützung bzw. Verpflichtung der Träger, Einrichtungen und
Betriebe, Ausbildungen zu fördern und durch Praktikumsplätze zu
ermöglichen.

Betriebe und Einrichtungen, die die erforderlichen Kapazitäten hätten, aber das nicht leisten wollen, sollten von den Fördergeldern und der Finanzierung der Träger ausgenommen werden. Es muss im Interesse der Gesellschaft, unser aller Interesse sein, das gute Ausbildungen ermöglicht werden.

2) Eine volle Unterstützung und Finanzierung der öffentlichen Hand und
Institutionen.

Praktika brauchen Personal, das Praktikant*innen anleitet, unterstützt, beaufsichtigt, unterrichtet. Praktikumsverantwortliche ad Personam müssen mit den Ausbildungseinrichtungen zusammenarbeiten, Unterrichtsinhalte kennen, den Arbeitsauftrag an das Praktikum kennen, sich um die Umsetzung im Betrieb kümmern. Ohne Personal- und Zeitressourcen geht das nicht.

3) Versicherungszeiten

Praktikannt*innen müssen sozialversichert werden. Für diese Zeit sollten auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Versicherungszeiten, Pensionszeiten im vollen Umfang geltend gemacht werden.

4) Stipendien während der Phase des Lernens und der Praktika bis zur
Entlohnung während der Praktika, wenn dort Arbeit geleistet wird. Beides ist relevant, damit die wirtschaftliche Möglichkeit zur Absolvierung einer
gesellschaftsrelevanten Ausbildung gegeben ist

Wir alle brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Pflege. Also sollten wir diese Ausbildungen auch fördern.

5) Gratiszugang zu den erforderlichen Impfungen und Tests

Viele Einrichtungen schreiben sowohl Gesundheitstest, Strafregisterauszug, aber auch Impfungen vor, bevor man dort tätig werden darf. Dies dient sowohl dem Selbstschutz, dem Schutz der Einrichtung wie auch dem Schutz der Klient*innen. Diese erforderlichen Zeugnisse, Impfungen und Maßnahmen sollten den Lernenden /Studierenden in den Bereichen der Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe gratis zugänglich sein.

6) Sozialrechtliche Absicherung von Praktika und Ausnahmen von normalen
Dienstverhältnissen

Die Regelungen der AUVA und der ÖGKK sehen Praktikumsmerkmale bei Schüler*innen und Student*innen und Volontär*innen gegeben. Auch in der Er-wachsenenbildung, am 2ten Bildungsweg und deren Berufsausbildungen sind Praktika vorgeschrieben. Es braucht, wenn Praktikant*innen ein Gehalt bezahlt wird, Ausnahmeregelungen zu sonstigen Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen. Die Ausbildung steht dabei im Vordergrund, der Erwerb praktischer Erfahrung zum theoretischen Wissen im Rahmen der Ausbildung. Das ist kein klassisches Beschäftigungsverhältnis und bedarf entsprechender
Ausnahmeregelungen.