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Antrag 10 / Abschaffung der Höchstgrenze für das Kilometergeld für Fahrräder

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB:  ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Finanzen auf die Kilometerbegrenzung für Fahrräder bei den Werbungskosten von 1.500 km abzuschaffen und die Absetzung für Abnutzung von sieben auf vier Jahre zu verkürzen.

Das amtliche Kilometergeld gilt auch für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad. In diesem Fall wird ein Satz von 38 Cent pro Kilometer berechnet. Wird vom Unternehmen kein Kilometergeld für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad bezahlt, kann der/die Arbeitnehmer/in im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu einer Wegstrecke von 1.500 km Werbungskosten geltend machen. Das sind maximale Werbungskosten von 570 Euro im Jahr. Unterstellt man 200 Arbeitstage pro Jahr sind das lediglich 7,5 km am Tag.

Gerade im städtischen Bereich ist die Benutzung des Fahrrades meist die erste Wahl für betrieblich notwendige Fahrten. Es zeigt sich vielfach, dass das Limit hier schnell erreicht ist. Die vermehrte Nutzung von E-Bikes verstärkt diesen Trend. Es ist höchst an der Zeit, auch hier einen Lenkungseffekt hin zu ökologisch (und gesundheitlich) freundlichen Verkehrsmitteln zu fördern.

Antrag 09 / Masterplan Bodenschutz

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die jeweiligen Gesetzgeber – Bundes- und Landesregierung – auf, folgende Maßnahmen zu setzen:
Einen Masterplan Bodenschutz für Österreich zu entwickeln zur schrittweisen Senkung der täglichen Flächeninanspruchnahme durch Umwidmungen für Bau- und Verkehrszwecke. Der Masterplan soll insbesondere folgende Aspekte enthalten:

  • Quantitativer Zielwert für den maximalen Flächenverbrauch in Österreich und Zeitplan zu dessen schrittweiser Erreichung.
  • Quantitative Zielwerte für den maximalen Flächenverbrauch in den Bundesländern und Zeitpläne zu deren schrittweiser Erreichung.
    • Maßnahmenpaket, um diese Ziele zu erreichen, u.a.:
      Steuerliche Anreize sowie Förderungen zur Revitalisierung alter, leerstehender Bausubstanzen im Gegensatz zu einer Verbauung auf der „Grünen Wiese“ (Differenzierung bestehender Steuern, Abgaben und Gebühren auf Grund und Boden je nach Revitalisierung oder Neubebauung).
    • Einrichtung einer österreichweiten Leerstandsdatenbank.
  • Zielgerichtete Ausgleichsleistungen zwischen Wirtschaftsaktivitäten außerhalb und innerhalb definierter Ortskerne zur Ortskernbelebung. Legistische und finanzielle Maßnahmen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung den Vorzug zu geben.

Seit Jahren kritisiert und mahnt die EU-Kommission Österreich wegen seines massiven, alles andere als nachhaltigen Flächenverbrauchs. Österreich liegt im EU-Vergleich (pro Kopf) an der Spitze und überschreitet die EU-Vorgaben weit.

In Österreich werden jährlich Böden im Ausmaß von rund 75 km² zusätzlich für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Freizeit in Anspruch genommen und somit der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Das entspricht der Anbaufläche für den jährlichen Nahrungsbedarf von etwa 100.000 Personen.
Für die Jahre 2001 bis 2016 steht einem Bevölkerungswachstum von lediglich 8 Prozent eine Zunahme der Neuversiegelung von Böden um 23 Prozent gegenüber. (Quelle: Umweltbundesamt)
Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen und Grünflächen in Bau- und Verkehrsflächen beträgt in Österreich (im Jahresschnitt) 14,7 Hektar pro Tag – das Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung würde bei 2,5 Hektar pro Tag liegen. (41 Prozent der umgewidmeten Flächen werden dann tatsächlich vollständig verbaut, gepflastert, zubetoniert und asphaltiert.)
Der hohe, ungebremste Flächenverbrauch mag sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirken, ist aber sowohl für die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln als auch für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit allen ihren Auswirkungen (bis hin zum ständig steigenden Mobilitätsbedarf) ausgesprochen negativ:

  1. Die Möglichkeit Österreichs, sich selbst mit Nahrungsmitteln zu versorgen, sinkt
  2. die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt ständig zu,
  3. Landschaften und immer mehr, der für die Gesundheit so wichtigen, Naherholungsgebiete werden zerschnitten, zurückgedrängt und zerstört,
  4. ehemals intakte, gewachsene und für die Lebensqualität und das soziale Leben aller bedeutsame Ortskerne veröden und
  5. zerstreute Siedlungen treiben den öffentlichen Aufwand für Infrastruktur (Verkehr, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Müllentsorgung etc.) drastisch nach oben.

Von einem Umlenken der Bautätigkeit weg vom ausufernden Einfamilienhausbau zum maßvoll und kreativ verdichteten Wohnbau (und im Bereich von Bauten für Handel, Gewerbe und Industrie zur Neu-Adaptierung von Altbeständen) könnte in Wahrheit jedoch auch die Bauwirtschaft profitieren. Durch ein Abziehen der Investitionen weg vom sprichwörtlichen „Häuselbauer-Pfusch“ (z.B. durch qualitativ anspruchsvollere Projekte mit höherer Wertschöpfung.)

Die Fakten sind bekannt und werden auch von offizieller Seite nicht bestritten. (Nachzulesen auf der Homepage des Umweltbundesamtes.) Geändert hat sich noch nichts. Und die Zeit drängt.
Die zunehmende Bodenversiegelung gefährdet die Grundwasserreserven und bewirkt, dass Überschwemmungen immer dramatischer ausfallen. Die Hitze in den Städten schlägt nicht nur aufgrund der Klimaerwärmung immer weiter nach oben aus, sondern zusätzlich auch deshalb, weil in den Ballungsräumen Tag für Tag Feuchtigkeit speichernde Wiesen und Baumbestände zur Temperaturregulierung verloren gehen. Die Entstehung von einem Zentimeter Humus im Boden (Humus ist etwas anderes als Kompost), ist ein Prozess, der 100 bis 200 Jahre braucht.

Antrag 08 / Wahlrecht für Alle

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung, im Besonderen das Bundesministerium für Inneres, auf, das Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen nach einem legalen Aufenthalt von 8 Jahren und einem Antrag auf Aufnahme ins Wahlregister zu beschließen.

In Österreich leben über eine Million Menschen, die vom aktiven Wahlrecht auf Bundesebene ausgeschlossen sind, da sie keinen österreichischen Pass besitzen. Diese ausländischen MitbürgerInnen zahlen Steuern, leisten ihren Teil zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind den gesetzlichen Regelungen und dem politischen Willen des Parlamentes unterworfen, genauso wie österreichische StaatsbürgerInnen – nur die Zusammensetzung des Parlamentes dürfen sie nicht mitbestimmen. Diese demokratiepolitische Verwerfung ist nicht mehr zeitgemäß und gehört dringend beendet.

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft stellt für viele eine unüberwindbare Hürde dar, da die Anspruchsvoraussetzungen sehr restriktiv sind. Auch wenn die Integration gelungen ist, das Leumundszeugnis astrein, die Kosten für die Antragsstellung für sich und die Familienmitglieder angespart sind, kann die Einkommenssituation einen Strich durch die Rechnung machen. Eine Partizipationsmöglichkeit für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben rückt damit in weite Ferne.

Das Wahlrecht für MitbürgerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (über das kommunale Wahlrecht für EU-BürgerInnen hinaus), muss dringend diskutiert werden. Vorstellbar wäre, dass nach einer legalen Aufenthaltsdauer von 8 Jahren und einem Ansuchen um Aufnahme ins Wahlregister, das Recht auf Beteiligung zur Nationalratswahl gegeben ist.

Antrag 07 / Zugang der BahnkundInnen zum Ticketkauf sicherstellen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das BMVIT und die ÖBB auf, rasch Verhandlungen aufzunehmen um:

  • den Ticketkauf auch ohne Internet & Drucker bzw. Smartphone auf allen österreichischen Bahnhöfen zu gewährleisten und
  • den Automatenabbau auf Österreichs Bahnhöfen zu stoppen und Qualitätsnormen für ÖV-Anbieter auch beim Ticketverkauf vorzuschreiben. Insbesondere zu Stoßzeiten (Wochen/Monatsbeginn) ist eine reibungslose und rasche Abwicklung der Ticketverkäufe zu gewährleisten.

In den vergangenen Wochen wurden österreichweit auf Bahnhöfen Verkaufsautomaten abgebaut. Insbesondere zu Wochen- und Monatsbeginn ergeben sich dadurch häufig sehr lange Wartezeiten bei den verbliebenen Automaten und viele PendlerInnen müssen sich regelmäßig entscheiden, ob sie den Zug versäumen oder ohne Ticket fahren wollen.

Die ÖBB argumentieren mit den hohen Kosten, die durch Verkaufsautomaten entstehen und verweisen auf die Möglichkeit, Tickets im Internet bzw. via Handy-App zu kaufen. Dies ist aber insbesondere im Nahverkehr für die wenigsten PendlerInnen eine brauchbare Alternative. Auch die Übertragbarkeit von Zeitkarten (Wochen- und Monatstickets) entfällt (aus verständlichen Gründen) beim Ticketkauf via Internet/per App.

Und nicht zuletzt: Es darf wohl nicht Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden, über ein (ausreichend aufgeladenes) Smartphone zu verfügen oder Computer und Drucker zuhause verfügbar zu haben!

Die angeblich so stark ansteigende Nutzung von Internet/App, die die ÖBB bei Beschwerden als Argument für den Automatenabbau heranziehen, ist nicht mit Zahlen hinterlegt – weder absolut, noch relativ und schon gar nicht bezogen auf die jeweilige Strecke oder einzelne Bahnhöfe. Durch die langen Schlangen vor den verbleibenden Automaten und den offensichtlichen Ärger der PendlerInnen wird sie jedenfalls nicht untermauert.

Die Politik reagiert auf Anfragen mit „Hilflosigkeit“ gegenüber einer marktwirtschaftlich agierenden ÖBB. Wer sonst, wenn nicht die Politik, wäre aber jetzt aufgefordert, die offenbar fehlende Anforderung an die Verkehrsdienstleister, ausreichend Ticket-Verkaufsmöglichkeiten für alle BahnfahrerInnen sicherzustellen, vertraglich festzuschreiben?

Antrag 06 / Verhinderung oder Einschränkung von geteilten Diensten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um die Teilung der Arbeitszeit an einem Arbeitstag zu unterbinden.

Besonders im Sozialbereich, einer Branche mit überwiegendem Frauenanteil, aber auch in anderen Bereichen greift die Unsitte um sich, Dienste zu teilen. Wir erleben quasi eine Atomisierung der Arbeitszeitblöcke. Dienstgeber teilen Dienste 2 mal, 3 mal und sogar öfter. Oft sind es auch Pausen von nicht mal einer Stunde, die Heimfahrten unmöglich machen. Im Sozialbereich bedeutet das oft Pausen im Nirgendwo, mit keinen Möglichkeiten qualitative Freizeit zu gestalten, geschweige denn Familienleben zu planen. Hier warten MitarbeiterInnen dann oft im Auto, bis sie wieder einen Einsatz haben. Die Zeit, die DienstnehmerInnen dadurch für Arbeit aus dem Haus sind, vervielfacht sich. Tage werden zerrissen, und wenn DienstnehmerInnen dazwischen nach Hause fahren können, kommen die doppelte Belastung (manchmal mehr bei mehrmaliger Teilung) an Wegzeit und Wegkosten auf sie zu.

Somit leiden DienstnehmerInnen an der Unfähigkeit der Organisation, Arbeit so zu planen, dass ein Arbeitstag in einem Block erledigbar ist. Damit leiden auch die Qualität ihrer Frei- und Erholungszeit, ihr Privatleben und ihre Familien.

Das Arbeitszeitgesetz bietet hier keinen Schutz! Und immer mehr Dienstgeber kommen auf den Geschmack („Arbeit muss dann erledigt werden, wenn sie anfällt“)