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Antrag 04 – Sofortige Anhebung der Nettoersatzrate

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Nettoersatzrate mit sofortiger Wirkung und bis zumindest dem Ende der hohen Arbeitslosigkeit aufgrund der Covid-19 Pandemie auf 80% zu erhöhen.

Bei Verringerung der Arbeitslosenzahlen und einer damit möglicherweise
verbundenen Reduktion der Nettoersatzrate hat eine Evaluierung gemeinsam mit den Sozialpartnern, insbesondere AK und ÖGB, stattzufinden.

Die momentane Lage am Arbeitsmarkt mit bereits erfolgten Kündigungen in sehr hohem Ausmaß und mit bevorstehenden langfristig hohen Arbeitslosenzahlen erfordert eine sofortige Anhebung der Nettoersatzrate auf 80%.

Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie lassen weiterhin einen hohen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Österreich erwarten. Viele Arbeitnehmer*innen mussten bereits während der abgelaufenen und noch bestehenden Kurzarbeitsmodelle ihre finanziellen Reserven verbrauchen, wenn überhaupt vorhanden, um ihre dringendsten Bedürfnisse wie beispielsweise Wohnen, Ernährung, Betreuung und Ersatzbeschaffungen abzudecken.

Häufig betrifft Kurzarbeit und/oder Arbeitslosigkeit in Familien die Einkommen beider Elternteile. Besonders schwer haben es dabei Alleinerzieher*innen.

Die Lage am Arbeitsmarkt erschwert den Zugang zu neuen Arbeitsverhältnissen sehr deutlich, somit ist für die betroffenen Menschen oder Familiensysteme in der bestehenden gesetzlichen Lage, mit einer Nettoersatzrate von 55%, eine langfristige Existenzgefährdung gegeben.

Dies führt zu Armut, auch Kinderarmut und weiteren Problemen, wie etwa Unvermögen für Miete der eigenen Unterkunft aufzukommen, was schlimmstenfalls in Delogierung und Wohnungslosigkeit endet.
Soziale Auswirkungen mit hohen Folgekosten sind als sicher anzunehmen, ebenso ergeben sich hohe Verluste bei der Beitragsgrundlage für eine künftige Pension, dies schließt den Kreis zur Altersarmut.

Antrag 03 – Höhere Pensionsbeiträge bei Elternteilzeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Bewertung für die Beitragsgrundlagen in der Pensionsversicherung für die Dauer einer Elternteilzeit mindestens auf das Niveau zu stellen, das dem Beschäftigungsausmaß vor der Geburt eines Kindes entspricht.

Frauen erhalten in Österreich durchschnittlich ca. 40% weniger Pension als Männer, Altersarmut ist daher auch als weiblich zu charakterisieren. Dies ergibt sich aus einem Pensionsrecht, das sich in Österreich sehr stark an einer männlichen Erwerbsbiografie orientiert.

Elternteilzeit ermöglicht es Familien, ihre Betreuungspflichten besser mit ihrem
Erwerbsleben in Einklang zu bringen. Auch hier wiederum sind es überwiegend Frauen, die Elternteilzeit vereinbaren, Männer sind die Ausnahme. Männer sind im Vergleich zu Frauen immer noch besserverdienend und eine Reduktion des höheren Einkommens führt oft dazu, dass eine Elternteilzeit nicht möglich erscheint. Ein sowieso schon geringeres Einkommen, führt zu weniger finanziellen Einschnitten im Familieneinkommen als umgekehrt, was vor allem auf Frauen zutrifft.

Durch die Elternteilzeit entstehen zwar Versicherungsmonate für die
Pensionsversicherung, die Bewertung ist aufgrund der niedrigen Beschäftigungsausmaße für viele Arbeitsjahre aber sehr gering. Eine Bewertung auf dem Niveau von Mutterschutz und Karenz würde hier eine starke Verbesserung für die künftige Pension bedeuten.

Antrag 02 – Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern muss gewährleistet bleiben

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Der Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, MUSS jederzeitgewährleistet sein.
Daher fordert die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die
Landesrätin Andrea Klambauer und die Landesregierung auf:

  • Den Prozess der Vergabe auszusetzen und neu zu überdenken!

Sollte es dazu keine Bereitschaft geben:

  • Einen geordneten Übergang auf die neuen Betreiber*innen sicherzustellen,
    sodass der Schutz und die Begleitung von betroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit gewährleistet bleibt und
  • mit den neuen Betreiber*innen vertraglich sicherzustellen, dass die 30 bestehenden Mitarbeiterinnen mit mindestens ihren derzeitigen Gehältern und Rechten übernommen werden.

Mit der Vorgehensweise die bisher autonomen Frauenhäuser im Land Salzburg
(Ausnahme Pinzgau) neu auszuschreiben, hat die zuständige Landesrätin Andrea
Klambauer von vielen Seiten Kritik geerntet. Nicht nur Kolleg*innen aus der Politik, sondern auch Gewaltschutzexpert*innen, können der neuen konzeptionellen Ausrichtung der Frauenhäuser wenig Positives abgewinnen.

Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden.

Zusätzlich sollen die bestehenden Plätze auf mehr Standorte im Bundesland Salzburg verteilt werden. Ob dann in Schutzwohnungen in nicht abgeschlossenen Einheiten dieselbe beratende Infrastruktur als auch sicherheitstechnischen Aspekte vorhanden sein werden ist zu bezweifeln.

Tatsache ist: Autonome Frauenhäuser, wie es sie derzeit gibt, arbeiten mit besonderen Qualitätskriterien. Sie gewährleisten die Anonymität der Frauen gegenüber Behörden, die Häuser sind zum Schutz der Frauen gesichert, die Mitarbeiterinnen unterstützen und beraten die Frauen psychosozial und juristisch, auch bei Prozessen.

Die Vorgehensweise ist eine Herabwürdigung der wertvollen und wichtigen Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahren aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier eindeutig fehl am Platz, denn es geht um Leib und Leben von Menschen.

Wie die Übergabe der bisherigen Frauenhaus-Betreiber*innen an die neuen
Betreiber*innen stattfinden sollte, ist nach wie vor völlig unklar. Den durchgängigen Betrieb sieht auch die Geschäftsführerin des Frauenhauses Salzburg gefährdet: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir am 30. Juni 23:59 zusperren und am 1. Juli 00:00 fängt ein anderer Betreiber an“ so Birgit Thaler-Haag. 45 Frauen und Kinder können schließlich auch nicht so einfach übersiedeln, vor allem so, dass es niemand bemerkt und der Standort des Frauenhauses geheim bleibt. Denn auch, ob das derzeitige Gebäude vonden neuen Betreiber*innen weitergeführt werden soll oder nicht, ist unklar.

Sollte ein Übergang stattfinden, muss jedenfalls die Expertise der bestehenden
Mitarbeiterinnen erhalten und die Kolleginnen von neuen Betreiber*innen, auf Wunsch, mit allen arbeitsrechtlich bestehenden Ansprüchen übernommen werden.

Antrag 01 – Berufsgesetz für Sozialarbeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit – unter Einbindung von Expert*innen, zeitnah umzusetzen.

Bereits seit 2014 gibt es Bemühungen, ein Berufsgesetz für Sozialarbeiter*innen einzuführen. Seither hat es manche Versuche in diese Richtung gegeben, jedoch ohne sichtbares Ergebnis. Die gesetzliche Absicherung der Sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz für Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist überfällig.

Menschen, die durch ihre Berufswahl hauptberuflich in der Sozialen Arbeit tätig sind, müssen eine hohe Qualifikation mitbringen. Dazu gehört ein Fachhochschulstudium, das neben berufsspezifischen Inhalten (Methoden, Sozialarbeits-Wissenschaft etc.) Psychologie, Soziologie, Rechtsfächer etc. beinhaltet. Hinzu kommt noch ein hoher Anteil an Praxis und Selbstreflexion.

Selbstverständlich arbeitet die Soziale Arbeit mit allen benachbarten Sozial- und Gesundheitsberufen zusammen. Besonders im Gesundheitsbereich steigt die Bedeutung von Sozialarbeit. Da berufsrechtliche Grundlagen fehlen, kann sie aber nicht auf Augenhöhe mitanderen Professionen agieren. Die Praxis, Sozialarbeiter*innen durch Personen mit kürzeren Ausbildungsprofilen bzw. einfach durch ‚Menschen mit sozialer Einstellung und Menschenverstand‘ zu ersetzen, ist im Interesse der Bevölkerung und der Berufsgruppe jedenfalls abzulehnen.

Ein Berufsgesetz muss Qualitätsstandards (insbesondere Aus- und Fortbildungsstandards) festlegen, die Verschwiegenheitspflicht regeln, den Berufsschutz sichern, berufsethische Standards festlegen etc.

Da mit einem solchen Berufsgesetz viele Herausforderungen verbunden sind (Standardisierung vs. Flexibilität, Abgrenzungen zu anderen Professionen) bedarf es der Einbindung verschiedener Stakeholder und ExpertInnen bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes, z.B. Berufsverband, Ausbildungsstellen und Interessensverbände. Neben einem Berufsgesetz braucht es auch einen Diskussionsprozess darüber, wie die Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit verbessert werden können, etwa durch höhere Einkommen, die dieser
verantwortungsvollen Tätigkeit entsprechen.

Resolution 01 – Solidarität mit dem Ernst-Kirchweger-Haus (EKH)

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die AK Bundesarbeitskammer solidarisiert sich mit dem Ernst-Kirchweger-Haus und verurteilt die Angriffe auf das Haus und ihre (Arbeiter_innen-)Vereine und Bewohner_innen.

Das EKH und seine Geschichte – 30 Jahre Hausverstand
Das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) ist ein Haus in Wien-Favoriten. Das Haus wurde nach dem antifaschistischen Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger benannt, der 1965 bei einer anti-faschistischen Demonstration von einem rechtsextremen Gegendemonstranten tödlich verletzt wurde.
Es ist ein weit über die Grenzen Wiens hinaus bekanntes Zentrum und beherbergt einige politisch, kulturell und sozial engagierte Gruppierungen und Projekte. Seit 1990 war es besetzt, am 7. November 2008 wurde die Besetzung für beendet erklärt, nachdem alle im Haus vertretenen Gruppen Mietverträge unterzeichnet haben.
Das EKH bietet zahlreichen Vereinen und Initiativen Platz und ist ein Zentrum für Politik, Musik, Beratung für geflüchtete Menschen, Workshops und Veranstaltungen.

Das EKH und die ArbeiterInnenvereine – Föderation der Arbeiter, Arbeiterinnen und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich
Einer dieser Vereine die das Haus beherbergt, ist die „Föderation der Arbeiter und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich“. Das ist eine demokratische Organisation, die aus verschiedenen Nationalitäten kommende und aus der Türkei nach Österreich ausgewanderte Menschen umfasst.
ATIGF wurde durch den Kampf der ausländischen Arbeiter_innen im Jahr 1980 gegründet. Als Dachorganisation der österreichweit organisierten 5 Vereine und 2 Komitees hat ATIGF 1986 ihren ersten Kongress abgehalten. ATIGF versteht sich als antifaschistischer Verein, der demokratisch aufgebaut ist und Ansprüche und Ideen von Minderheiten berücksichtigt und verteidigt.

Das EKH als Ziel der Rechten im Juni 2020
Türkische NationalistInnen, darunter rechtsextreme “Graue Wölfe”, griffen am 24.06. eine Kundgebung zu Frauenrechten und Kurdistan in Wien-Favoriten an. Auch danach wurden Kundgebungsteilnehmer_innen vor dem Ernst Kirchweger Haus (EKH) von rechtsextremer Seite attackiert.
Es folgte eine solidarische Demonstration gegen faschistische Angriffe am nächsten Tag. Doch erneut sammelten sich rechtsextreme Graue Wölfe, AKP-Anhänger und selbsternannte “Wächter von Favoriten” und griffen das EKH an. Laut Angaben des EKH waren es etwa 200-300 Personen, die über einen längeren Zeitraum in der Wielandgasse randalierten und gezielt mit Steinen,
Flaschen und Feuerwerkskörpern das EKH angriffen. Auch sei versucht worden, gewaltsam in das Gebäude einzudringen. Mehrere eingeschlagene Fensterscheiben im Erdgeschoß zeugen von den Ausschreitungen.
Nur durch die Solidarität von Antifaschist_innen konnte Gröberes verhindert werden. Das EKH sieht diese Angriffe in Zusammenhang mit der repressiven Politik der Türkei unter der Führung Erdogans, die die kurdische Bevölkerung terrorisiert und kurdische Gebiete bombardiert. Siereihen sich aber auch in eine längere Geschichte von Attacken auf das EKH ein, in dem sich auch kurdische Vereine organisieren.
Nach den Gewaltausbrüchen bei Demonstrationen in Wien-Favoriten haben Integrationsministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer türkische und kurdische Vereine zu einer Krisensitzung ins Kanzleramt geladen. Darunter sind die rechtsextreme Türkische Föderation (Graue Wölfe) und UETD, die Föderation der Arbeiter und Studenten, die Föderation der Aleviten
und die Türkische Kulturgemeinde. Dabei hat man versucht, türkische Nationalistinnen wie die Grauen Wölfe auf dieselbe Ebene zu heben, wie einen Arbeiter_innenverein – wie die ATIGF. Finanzminister und Spitzenkandidat der ÖVP Wien Gernot Blümel hatte sich als Lösung dafür ausgesprochen, dass EKH einfach abzuschaffen. Damit hätten viele Vereine, Initiativen ua. Arbeitnehmer_innenvereiene keinen Platz mehr für ihre Arbeit. Ganz abgesehen von der Symbolik, dass das Haus nach dem einem Widerstandskämpfer benannt ist, deshalb weichen soll, weil man es nicht schafft türkische Nationalist_innen in die Schranken zu weisen.