Wien

Antrag 04 / Arbeitsmarktintegration – Casemanagement für Menschen in Problemlagen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen. Zentrale Anlaufstelle soll dabei das AMS sein, wo eine Form von Case-Management betrieben wird.

Dieses muss einen zumindest 1jährigen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

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Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

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Antrag 02 / Für Verbesserungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die Arbeiterkammer Wien fordert ökonomische und rechtliche Verbesserungen:

  • Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung sind wie Überstundenzuschläge zu behandeln (50%) und grundsätzlich monatlich abzurechnen, um einen Missbrauch unter dem Titel der Flexibilität einzudämmen.
  • Eine Beschränkung der zuschlagsfreien Mehrarbeit bei Dienstverhältnissen mit Durchrechnungszeit.
  • Ein verbesserter Schutz von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen vor Mehrarbeit: Zwar würde es das Arbeitszeitgesetz vorsehen, dass für die Anordnung von Mehrarbeit keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Dienstnehmerin vorliegen und dabei sollten die spezifischen Interessen von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen mit berücksichtigt werden. Teilzeitbeschäftigte haben üblicherweise außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeit feste Verpflichtungen im familiären Bereich oder um zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen. In der Praxis sind diese gesetzlichen Bestimmungen häufig noch nicht angekommen. Wenn der Gesetzgeber hier seine Intention teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen besser zu schützen zu wollen wirklich ernst meint, sind veränderte gesetzliche Bestimmungen notwendig. Dass sich die einzelne ArbeitnehmerIn quasi gegenüber den Forderungen des Dienstgebers und u.U. auch gegenüber den KollegInnen stellen muss, ist unakzeptabel.
  • Keine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Dienstgeber.
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Antrag 01 / AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., ARGE, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, GLB: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die AK Wien fordert

  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung und Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung;

  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf personenbezogene Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen;

  • die Etablierung des Grundsatzes „Ausbildung vor Niedriglohn“ als zentrale Bedingung der Vermittlung;

  • die Schaffung nachhaltiger Instrumente aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, vergleichbar der früheren Aktion 8.000 oder der zu Jahresbeginn eingestellten Aktion 20.000;

  • eine bessere personelle Ausstattung des AMS nicht allein bei BeraterInnen, auch in der personellen Ausgestaltung von Bildungsangeboten, in der personenbezogenen Sozialarbeit und Beratungstätigkeit und der Betreuung von Menschen mit sehr spezifischen Problemen und Bedürfnissen;

  • die Beibehaltung der frauenpolitischen Zielsetzung des AMS sowie die Verbesserung der Umsetzung bzw. der Zielerreichung (etwa beim Einsatz von Fördermittel);

  • die Verbesserung und den Ausbau der Angebote des AMS für Menschen mit spezifischen Problemlagen und besonderen Bedürfnissen auf Grund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen

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Resolution 05 / Solidarität mit den ORF-MitarbeiterInnen! Schluss mit der ‚Angstmache‘ – Für einen starken und unabhängigen Öffentlichen Rundfunk!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 170.Vollversammlung der AK möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht den ORF-MitarbeiterInnen ihre uneingeschränkte und unmissverständliche Solidarität aus. Parteipolitisch motivierte Angriffe, politische Einflussnahme auf die Berichterstattung, bewusste Diffamierungs- sowie Disziplinierungsversuche von JournalistInnen stellen einen Angriff auf die Pressefreiheit und somit auf einen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung dar.

Die AK fordert daher von allen politischen Entscheidungs- und VerantwortungsträgerInnen, parteipolitisch motivierte Attacken – insbesondere auch die Drohung mit Kündigung und Stellenstreichungen – auf MitarbeiterInnen des ORF umgehend zu unterlassen.

JournalistInnen, RedakteurInnen und KorrespondentInnen müssen ihre Arbeit frei von existenziellen Ängsten und parteipolitischem Druck verrichten können. Nur so kann ein öffentlicher Rundfunk seinem Informationsauftrag nachkommen und glaubwürdig bleiben.

Die Arbeiterkammern Wien bekennt sich außerdem zu einem starken und finanziell wie politisch unabhängigen ORF. Die AK lehnt daher alle Versuche ab, über eine Kürzung bzw. Streichung finanzieller Mittel den ORF und seine MitarbeiterInnen unter Druck zu setzen und seine Eigenständigkeit zu gefährden.

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