Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.
Antrag 06 – Bessere Absicherung und Eingrenzung von „fallweiser Beschäftigung“
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020
Antrag einstimmig angenommen
Antragserledigung im BAK-Vorstand
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, die „tageweise Beschäftigung“ derar zu definieren, dass die Umgehung von durchgängigen Dienstverhältnissen unterbunden wird bzw. die volle soziale Absicherung nach sich zieht und die Beschäftigung als Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Mehrere fallweise Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber sollen nicht als mehrere, sondern als ein einziges Dienstverhältnis gewertet werden.
Weiterlesen...Antrag 05 – Community Nursing
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragserledigung im BAK-Vorstand
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich dafür ein, dass die Arbeiterkammern die Pflegereform durch ein Monitoring begleitet und unterstützen wird, mit dem Ziel besserer Arbeitsbedingungen für die beteiligten Berufsgruppen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesarbeitskammer dafür ein, dass Community Nursing nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in Wien umgesetzt wird.
Weiterlesen...Antrag 04 – Sofortige Anhebung der Nettoersatzrate
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020
Antrag mehrheitlich abgelehnt
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Nettoersatzrate mit sofortiger Wirkung und bis zumindest dem Ende der hohen Arbeitslosigkeit aufgrund der Covid-19 Pandemie auf 80% zu erhöhen.
Bei Verringerung der Arbeitslosenzahlen und einer damit möglicherweise
verbundenen Reduktion der Nettoersatzrate hat eine Evaluierung gemeinsam mit den Sozialpartnern, insbesondere AK und ÖGB, stattzufinden.
Antrag 03 – Höhere Pensionsbeiträge bei Elternteilzeit
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020
Antrag mehrheitlich abgelehnt
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Bewertung für die Beitragsgrundlagen in der Pensionsversicherung für die Dauer einer Elternteilzeit mindestens auf das Niveau zu stellen, das dem Beschäftigungsausmaß vor der Geburt eines Kindes entspricht.
Weiterlesen...Antrag 02 – Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern muss gewährleistet bleiben
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020
Antrag mehrheitlich angenommen
Antragserledigung im BAK-Vorstand
Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Der Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, MUSS jederzeitgewährleistet sein.
Daher fordert die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die
Landesrätin Andrea Klambauer und die Landesregierung auf:
- Den Prozess der Vergabe auszusetzen und neu zu überdenken!
Sollte es dazu keine Bereitschaft geben:
- Einen geordneten Übergang auf die neuen Betreiber*innen sicherzustellen,
sodass der Schutz und die Begleitung von betroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit gewährleistet bleibt und - mit den neuen Betreiber*innen vertraglich sicherzustellen, dass die 30 bestehenden Mitarbeiterinnen mit mindestens ihren derzeitigen Gehältern und Rechten übernommen werden.