Alle Beiträge von Willi Svoboda

Mahnwache am 26.04.2017

Liebe AUGEn,

 

gerne geben wir folgende Information weiter:

Mahnwache am 26. April 2017, 10-12 Uhr,

beim Wackersdorfdenkmal, Mozartplatz Salzburg

 

nach 31 Jahren TSCHERNOBYL

und 6 Jahren FUKUSHIMA:

 

Was ist zu tun?

Alle Feierlichkeiten zu 60 Jahre Römische Verträge haben eindrücklich gezeigt: Über EURATOM möchte am liebsten niemand reden. Wir aber tun es!

Der „Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“, – kurz EURATOM-Vertrag -, ist einer der drei Gründungsverträge der heutigen

Europäischen Union.

In Linz findet am 25. April 2017 eine Internationale Konferenz mit über 100 Teilnehmern zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung des EURATOM-Vertrages statt.

„Die Gelegenheit, das komplexe EURATOM-Vertragspakt aufzuschnüren, könnte aktuell besser nicht sein, denn mit den Brexit-Verhandlungen geht auch unweigerlich einher, dass sich der Europäische Rat in einer Regierungskonferenz eingehend mit dem Dasein der Europäischen Atomgemeinschaft auseinandersetzen muss.“, erläutern die Organisatoren weiter.

Auch die PLAGE Salzburg ist dort vertreten. Der Obmann Heinz Stockinger wird ein Referat über die bereits jahrzehntelangen Bemühungen zum Austritt aus diesem Vertrag halten. EURATOM ist „das Instrument für die Privilegierung und Subventionierung der Atomlobby“, – siehe Bestrebungen für eine geplante Atommacht Europa, Ausbaupläne für das tschechische AKW Temelin, ungarisches AKW PAKs, AKW Hinkley Point in England etc.

 

Mit solidarischen Grüßen

Robert Müllner

Antrag 13 / Bundesweite rechtliche Regelung zum Umgang mit sexistischer Werbung

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen mit dem Ziel, dass der Geltungsbereich des dritten Teils des Gleichbehandlungsgesetzes um den Bereich Werbung und Medien erweitert wird.

Sexistische Werbung dürfte es in Österreich eigentlich gar nicht geben. Die Werbebranche hat sich selbst einen Ethikkodex gegeben, der verhindern soll, dass zum Beispiel eine Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt oder die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.
Offensichtlich funktioniert diese Selbstverpflichtung aber nicht. Mit fast nackten Frauenkörpern wird für fast alles geworben und tradierte Rollenzuschreibungen werden gerne benutzt, wie in dem Vierzeiler auf einer Postkarte: „Frauen an die Macht“ – „Macht: sauber. Macht: Essen. Macht: mich glücklich.“
Auch das Gesetz bietet keine Handhabe gegen sexistische Werbung. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz geht über die Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie nicht hinaus. Teil III des GlBG nimmt Inhalte von Werbung und Medien ausdrücklich aus. Dabei fordert die von Österreich vor 34 Jahren ratifizierte „Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (Convention on the Elimination of all forms of discrimination against women, CEDAW) in Artikel 5, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um stereotype Geschlechterrollen zu beseitigen.
Hier setzen viele ExpertInnen wie der Verein österreichischer JuristInnen oder die Antidiskriminierungsstelle Steiermark an. Sie fordern eine Miteinbeziehung der Inhalte von Medien und Werbung in die Gleichbehandlungsgesetzgebung. Diese legistische Maßnahme könnte verhindern, dass sexistische Werbung auch in Zukunft tagtäglich althergebrachte Geschlechterrollen und -bilder reproduziert und zur Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Strukturen insbesondere für Frauen, Homosexuelle und Transgenderpersonen beiträgt.

Antrag 12 / Kostenwahrheit im Güterverkehr

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Verkehrsminister auf, die Kostenwahrheit für die Straßenerhaltung durch eine LKW-Tonnen-Kilometerabgabe zur Erhaltung der Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen für ganz Österreich so schnell wie möglich umzusetzen.

Gütertransport verursacht hohe Umweltbelastungen und große Kosten für die Straßenerhaltung und Sanierung. Die Kosten für Straßensanierungen werden in den kommenden Jahren stark steigen. Viele Straßen müssten aufgrund ihres Alters generalsaniert werden. Die Ausgaben sollten jedoch verursachergerecht getragen werden. Doch derzeit kommt der Güterverkehr nur zum Teil für die Schäden auf. Aktuell bezahlen Frächter keine kilometer- und tonnenbezogene Steuer für den Transport der Güter auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen. Ein schwerer LKW beschädigt die Straßen aber bis zu 35.000-mal mehr als ein PKW. Um sich die Autobahngebühren zu ersparen werden zunehmend mehr Güter auf Bundes- und Landesstraßen transportiert. Aber gerade Landes-,  Bundes- und Gemeindestraßen führen näher an Häusern und Wohnungen vorbei.
Die BürgerInnen haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und Luft. Wer mehr transportiert soll auch mehr zahlen. Diese Kostenwahrheit würde auch den regionalen Betrieben Vorteile bringen. Die Landes-, und Gemeindebudgets werden durch „Autobahnmautflüchtlinge“ und die von diesen LKW verursachten Kosten stark belastet. Diese Kosten müssen dann von allen SteuerzahlerInnen aufgebracht werden.

Antrag 11 / Österreich ist kein Notstandsland!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung eindringlich auf
Abstand von einer Notstandsverordnung ohne Not zu nehmen!
Menschenrechten nicht mutwilligen zu brechen!
Nicht unnötig Leid und Unsicherheit zu erzeugen!
Nicht mit populistischen Parteien in einen desaströsen Wettstreit um die Erzeugung von Notstandsgefühlen zu treten!
Vielmehr fordert die Bundesarbeitskammer die Bundesregierung eindringlich dazu auf, konstruktiv an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu arbeiten!

Die Notstandverordnung soll feststellen, dass in Österreich die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind. Damit soll der Eingriff ins Grundrecht Asyl legitimiert werden.
Auch wenn die herausfordernde Situation für die Republik Österreich, für Bund, Länder und Gemeinden, wie auch für Einsatz- und Hilfsorganisationen und die Zivilgesellschaft anerkannt wird, sind diese Herausforderungen nicht geeignet, einen Grundrechtseingriff vorzunehmen. Selbst das in den Erläuterungen zitierte Gutachten der Professoren Fund und Obwexer stellt fest, dass für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ vorliegen muss.
Die Asylantragszahlen im Jahr 2016 erreichen nicht dieselbe Höhe wie im Jahr 2015, auch die Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen weist einen rückläufigen Trend auf. Im Bereich der Grundversorgung stehen allein im Bereich der Länder rund 3500 freie Plätze zur Verfügung.
Die großen Herausforderungen im Bereich Integration bestehen. Hier sind aber die Potenziale, die sich aus einer verbesserten Abstimmung der AkteurInnen, sowie aus einem Abbruch von Integrationshemmnissen ergeben, noch groß. Beispielhaft sei hier erwähnt: Ausbau der Deutschkurse vom ersten Tag an, bessere Abstimmung des Angebots an Deutschkurse insbesondere mit dem Integrationsministerium, verstärkte Bildungsangebote, Aufnahme von minderjährigen Asylsuchenden in die Ausbildungspflicht, Ermöglichung des freiwilligen zehnten Schuljahre, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarktes, Ausbau der Möglichkeiten gemeinnütziger Beschäftigung, Ausbau des Freiwilligen Integrationsjahres.
Es ist nicht schlüssig, warum die in den Erläuterungen festgestellten ressourcenmäßigen Belastungen (finanziell wie personell) in den Bereichen Asylverfahren, Gerichtsbarkeit, Grundversorgung, Gesundheit, Bildung, Integration, Arbeitsmarkt, Staatshaushalt und Jugend und Familie zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und innere Sicherheit führen sollte. Wollte man dieser Argumentation folgen, so müsste jede starke unvorhergesehene finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit führen. Dies wäre auch dann erreich, wenn z.B. weitere Banken-Rettungspakete oder Haftungsproblematiken öffentlicher Gebietskörperschaften schlagend werden.
Somit stellen wir fest: In Österreich ist aktuell die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit NICHT gefährdet. Es droht kein Notstand, die Notstandsverordnung ist abzulehnen.
Das mutwillige Aussetzen des Menschenrechts auf Asyl kommt einem politischen Bankrott gleich.
Eine Politik, die nicht mehr zwischen Herausforderungen und einem Notstand unterscheiden kann, löst keine Probleme, sondern verstärkt sie.
Was es jetzt braucht, ist nicht das Schüren von Notstandsgefühlen.
Es braucht Engagement und lösungsorientiertes Handeln!

Antrag 10 / Auch Konzerne brauchen Regeln!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen aktiv zu beteiligen.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor unangemessenem Einfluss durch Unternehmen geschützt wird. Europäische Staaten sollen transnationale Konzerne nicht in die Verhandlungen zu deren eigenen Regulierung miteinbeziehen, sondern ihre regulatorische Macht zum Schutz der Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne unabhängig einsetzen.

Die Erarbeitung des UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen (Treaty on transnational corporations and other business, kurz: TNC-Treaty) wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe am 24.Oktober in Genf fortgesetzt. Das TNC-Treaty bietet die historische Chance, den Menschen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die von den negativen Auswirkungen transnationaler Konzerne betroffen waren und sind.
Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat die Relevanz der bereits bestehenden UN Guiding Principles on Business and Human Rights, bei denen es sich um unverbindliche Selbstverpflichtungen handelt, bestätigt.
Sie halten die menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, Schutz vor Konzernen und anderen Unternehmen zu gewährleisten, ganz klar fest.
Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen hinsichtlich transnationaler Konzerne dies nicht garantieren können. Daher braucht es ein rechtlich bindendes Rahmenwerk.
Die besondere menschenrechtliche Herausforderung, die transnationale Konzerne darstellen, wurde bereits ausführlich dokumentiert und bedarf – aufgrund der Transnationalität der betreffenden Unternehmen – einer internationalen Antwort. Die Aktivitäten nationaler Unternehmen können ohnehin durch nationale Gesetzgebungen reguliert werden.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wurden sowohl vom EU-Parlament als auch vom UN-Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, sich konstruktiv am Treffen und dem weiteren Prozess zu beteiligen. Die Nicht-Beteiligung Österreichs und der EU und ihre widersprüchliche Argumentation erwecken zunehmend den Eindruck, dass die europäischen Länder die Interessen von Konzernen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen stellen.