Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Altersteilzeit für MitarbeiterInnen des Bundes

Altersteilzeit wird immer beliebter – der Bund ist die großen Ausnahme.

An die künftige Gestaltung von Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durchdachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen und die privaten Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden. Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.

BeamtInnen im Bundesdienst sind in diesem Punkt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell. Diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen, kommunalen Dienst und in der Privatwirtschaft muss möglichst schnell ein Ende haben. Beamte der Republik Österreich sind die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen können. Dieses Versäumnis soll schleunigst behoben werden.

Vorteile der Altersteilzeit

Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen profitieren von der Altersteilzeitregelung. Für die ArbeitnehmerIn hält sich die finanzielle Einbuße in Grenzen, weil sie/er ihr/sein Entgelt nicht nur für die verringerte Arbeitszeit erhält, sondern auch für die Hälfte des Verzichts. Das heißt, bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% erhält die ArbeitnehmerIn 75% ihres bisherigen Bruttoeinkommens bei vollen Versicherungsleistungen. Für die ArbeitgeberIn gibt es die Möglichkeit, einen Teil ihrer Mehrkosten als „Altersteilzeitgeld“ vom Arbeitsmarktservice rückerstattet zu bekommen.

Altersteilzeit für Bedienstete des Bundes

Das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren ist für Berufe (vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Soziales), nicht realistisch. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen. Es muss jedem Menschen, der über sehr viele Jahre hinweg im Arbeitsleben tätig war, das Anrecht zugestanden werden, auch am Arbeitsplatz in Würde älter werden zu können. Die Altersteilzeit ermöglicht darüber hinaus, das Wissen sowie die Erfahrung älterer KollegInnen zu erhalten und weiterzugeben.

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen: Die Arbeiterkammer NÖ wird sich in ihrer Funktion als Sozialpartner dafür einsetzen, dass auch MitarbeiterInnen des Bundes Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Die Umsetzung erfordert Änderungen in der Dienstordnung.

Pflege als Zukunftsberuf – nicht mehr als eine vage Vision

Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist 2016 in Kraft getreten. Die Stoßrichtung dieser Gesetzesänderung, Einsparungen im Pflegebereich, wurde von der Politik nicht einmal geleugnet. Lediglich im Wording – heute wird vom Kostendämpfungspfad gesprochen – wurde versucht, diesen Umstand zu beschönigen. 

Was ist seither passiert: Mangels konkreter Planungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Novelle ist es zu einer massiven Verunsicherung der gesamten Berufsgruppe gekommen. Und das hat Folgen, die sich nicht nur aber auch ökonomisch messen lassen. Gehäufte Krankenstände, Rivalitäten zwischen den einzelnen Pflegedisziplinen und ein Phänomen, das die Politik momentan vor ein Rätsel stellt. Ein Anstieg von Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist seither zu beobachten. Krankenstände kosten, Konflikte am Arbeitsplatz kosten und Arbeitslosigkeit kostet. Unterm Strich ist zu vermuten, dass der so beschrittene Kostendämpfungspfad nicht die erhofften Summen generieren wird. 

All diese Entwicklungen finden vor dem Hintergrund eines deutlich zunehmenden Pflegebedarfs statt. Eine längere Lebensspanne im Alter, Veränderungen in der Familienstruktur – als Stichworte seien hier die Zunahme von Singlehaushalten, geografische Distanzen von Familienmitgliedern und die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen genannt – machen den Ausbau des Pflegebereichs in quantitativer und qualitativer Hinsicht notwendig. Dabei handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Herausforderung allerersten Ranges, die der Politik und der  Bevölkerung entschiedenes Handeln und Phantasie abverlangt. Ein ausschließlich auf ökonomische Aspekte des Problems verengte Sichtweise produziert dann solche Scheinlösungsansätze wie oben skizziert, die im Endeffekt vermutlich mehr Probleme mit sich bringen als sie zu lösen imstande sind. Frisch ausgebildetes Diplompflegepersonal, das keine Fixanstellung in einer Einrichtung bekommt, Heimhilfen, die sich nach 20 Berufsjahren plötzlich mangels Auftragslage auf unabsehbare Zeit als „AMS Kundinen“ wiederfinden, sind die Leidtragenden dieser Politik. 

Von 2015 bis 2025 werden die Aufwendungen für Pflege und soziale Dienste von 4,75 auf 5,7 Milliarden Euro steigen. Das bedeutet nach aktuellen Berechnungen des WIFO einen Anstieg des Anteils vom BIP von 1,3% auf ca. 1,5 %. Sowohl das WIFO als auch diverse andere Studienautoren (u.a. WU Studie zum sozioökonomischen Nutzen des extramuralen Pflegesektors) weisen auf den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen hin, den eine Investition in die Pflege- und Betreuungsdienste mit sich bringt.

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer NÖ wird sich im Rahmen ihrer sozialpartnerschaftlichen Tätigkeit für förderliche Rahmenbedingungen für die Pflege- und Betreuungsdienste einsetzen. Dazu ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig:

  • Eine bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnung, die quantitative und qualitative Kriterien berücksichtigt
  • Sichere Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen (Stichwort: Gute Pflege braucht Zeit, monetäre Abgeltung der Pflegefachassistenz) im Pflege- und Betreuungsbereich
  • Eine entsprechend den Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich adäquate Entlohnung statt eines Downgrading von Berufsgruppen
  • Eine steuerfinanzierte Aufstockung des Pflegefonds
  • Mehr Mitsprache des Pflegepersonals bei der Entwicklung von alternativen Versorgungsmöglichkeiten (verschieden Formen von betreuten Wohnen, tagesstrukturelle Angebote, multiprofessionelle Versorgungssprengel ect.)

Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt

Sowohl die Wahlprogramme der FPÖ als auch der ÖVP äußern sich explizit zu Arbeitsmarktpolitik allgemein als auch zu der Verwendung der Fördermittel des Arbeitsmarktservices (AMS) im Besonderen. Sowohl die Wahlprogramme der FPÖ als auch der ÖVP äußern sich explizit zu Arbeitsmarktpolitik allgemein als auch zu der Verwendung der Fördermittel des Arbeitsmarktservices (AMS) im Besonderen. 
So fordert z.B. die Freiheitliche Partei (auf Blatt Nr. 15 ihres nicht mit Seitenzahlen versehenen Wahlprogramms) eine „Verwendung des AMS-Budgets vorrangig für die Weiterqualifizierung österreichischer Arbeitsloser durch sinnvolle und gezielte Schulungsmaßnahmen“. 
Dies widerspricht allerdings dem gesetzlichen Auftrag des AMS laut AMS-Gesetz: §31 (7) „Bei der Maßnahmenplanung hat das Arbeitsmarktservice darauf zu achten, dass für Personengruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind, geeignete Unterstützungsleistungen angeboten werden.“ Weiters widerspricht diese Differenzierung zwischen “österreichischen Arbeitslosen” und nicht-österreichischen Arbeitslosen gesetzlichen Regelungen wie z.B. dem Gleichbehandlungsgesetz in Österreich. §16 (1) des Gleichbehandlungsgesetzes besagt, dass keine Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt diskriminiert werden darf. Dies gilt auch für “alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung”- so auch für das AMS. 
Weiters spricht die ÖVP im Wahlprogramm der Liste Kurz auf den Seiten 70 und 71 des Programmbandes „Neue Gerechtigkeit & Verantwortung“ zum Arbeitsmarktservice von einer Reform des AMS. Ziel dieser Reform soll eine neue Zielorientierung der Steuerung des AMS sein: „Die Ziele müssen so gesetzt sein, dass sie nur erreicht werden können, wenn es auch tatsächlich zu einer Senkung der Arbeitslosenquote kommt“ (S. 71). Stilistisch besonders betont ist auch die empfohlene „Maßnahme“: „Bessere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele.“ (ebd.) Inwiefern die arbeitsmarktpolitischen Ziele und das AMS reformiert werden sollen, lässt die ÖVP dabei offen.
Deutlich wird allerdings, dass die Steuerungslogik, die das AMS bis jetzt verfolgt, nach Meinung der FPÖ und ÖVP verändert werden soll. Die Zieldefinitionen des AMS sind jedoch genau dazu da, die Arbeitslosigkeit – vor allem von besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen – zu senken und Leute mit fehlenden Qualifikationen höher zu qualifizieren. Darunter fallen vor allem die Zieldefinition zur Frauenförderung (50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung) und die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Arbeitslosenquote 2016 von Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation: 15,4%; Arbeitslosenquote von Personen ohne Migrationshintergrund: 7,0%)3. 

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ spricht sich klar für die zielgruppenspezifischen Förderungen von Personen aus, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dazu zählen:

  • die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels der Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung zur Ermöglichung einer geschlechtergerechten Verteilung der Fördermittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen.
  • Die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als Personen ohne Migrationshintergrund

Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

Mit Entsetzen ist in den letzten Monaten festzustellen, dass verschiedene politische Parteien an den Grundfesten des Sozialstaates und des gemeinsamen Europa rütteln.
Im Zuge dieses Rüttelns treten das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechte gegenüber einer polemischen Aufteilung in wertvolle und weniger wertvolle Menschen in den Hintergrund.

  • Mit der Schaffung der sogenannten „Mindestsicherung light“ in Oberösterreich und Niederösterreich wird grundlegendes Europarecht wissentlich verletzt und gesellschaftliches Konfliktpotential geschaffen. Es ist offenkundig, dass ein Mensch in Österreich mit einem Betrag von € 560,- im Monat (zwölf Mal im Jahr), kein menschenwürdiges Leben führen kann.
  • Mit der Schaffung eines „Deckels“ für Familien ignorieren die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der bereits im Jahr 1988 eine derartige Regelung als unsachlich aufgehoben hat.
  • Der Versuch, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben, zu kürzen, ist einerseits eindeutig europarechtswidrig und hätte andererseits auf etwa 60.000 Kinder mit Lebensmittelpunkt in Österreich erheblich negative Auswirkungen.
  • Die politische Propaganda zur Ermöglichung eines Zwölf-Stundentages ohne Ausgleich für ArbeitnehmerInnen erinnert an Zeiten, die schon seit hundert Jahre vorüber sein sollten und stellt eine erhebliche Bedrohung, etwa auch der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar.
  • Die Polemik gegen angebliche „Zwangsmitgliedschaften“ in den Kammern blendet aus, dass die Pflichtmitgliedschaft eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Systems der Kollektivverträge ist. Wer daran rüttelt, rüttelt etwa auch an der Existenz des 13. Und 14. Monatsgehaltes.

In den Wahlprogrammen der FPÖ als auch der ÖVP ist zudem nachzulesen, dass mit diesen bereits erfolgten Angriffen auf den Sozialstaat leider noch lange kein Ende der Fahnenstange erreicht ist. Beispielhaft ist das am weiteren Gegeneinander-Ausspielen von Menschen mit niedrigem Einkommen aufgrund ihrer Herkunft ablesbar.

  • So fordert die Freiheitliche Partei (auf Blatt Nr. 15 ihres nicht mit Seitenzahlen versehenen „Wahlprogramms“1) eine „sektorale Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes für EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige zum Schutz heimischer Arbeitnehmer“.
  • Zudem erläutert das „Programm“: „Eine Mindestsicherung für alle in Österreich lebenden Personen, die unabhängig von der Leistungsbereitschaft des Einzelnen finanzielle Mittel zusichert, wird von uns abgelehnt, weil sie einen massiven Anreiz für die weitere Zuwanderung nicht leistungsbereiter Migranten darstellt. Das Einfallstor in den Sozialstaat muss geschlossen werden.“ (ebd.)
  • Die ÖVP äußert sich im Wahlprogramm der Liste Kurz auf den Seiten 68 und 69 des Programmbandes „Neue Gerechtigkeit & Verantwortung“ zu Sozialpolitik in Rahmen der EU.2 Hier wird eine der Tendenz nach ähnliche Reform des Österreichischen Sozialstaates gefordert: „Wir möchten erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (sic!) in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb des eigenen Staates einen Anspruch auf Sozialleistungen ermöglichen.“
    Anders als die in ihrer „Ausländer“-Feindlichkeit stringent argumentierende FPÖ argumentiert die ÖVP zudem besonders absurd, nämlich, dass sie mit ihrer Forderung die „Differenzierung und Individualität“ (S. 69) innerhalb der EU erhalten möchte. Darüber hinaus hält sie zunächst rein rhetorisch das Recht der Personenfreizügigkeit hoch, um sie im nächsten Atemzug, in dem eine pauschalisierende Unterstellung nicht fehlen darf, wieder abschaffen zu wollen: „Es (das Recht auf Personenfreizügigkeit, Anm.) darf aber nicht mit dem Recht verwechselt werden, sich das beste Sozialsystem aussuchen zu können“. (S. 70)

Antrag: Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich möge daher beschließen:

  • Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.
  • Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.
  • Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

Hände weg von AK und Betriebsrat!

Gegen Anschläge auf ArbeitnehmerInnenrechte und ArbeitnehmerInnenvertretung – Hände weg von AK und Betriebsrat!

Institutionalisierte Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen, wie sie in Österreich durch Arbeiterkammern, Gewerkschaften und Betriebsräte gewährleistet sind, garantieren ein Mindestmaß an Demokratie in Betrieben und Wirtschaft sowie Teilhabe der ArbeitnehmerInnen am gesellschaftlichen Wohlstand. Der Kampf der ArbeiternehmerInnen für demokratische und soziale Rechte, wie das Recht auf eigene gewerkschaftliche Vereinigungen, auf Versammlungsfreiheit sowie auf die Ausverhandlung von Kollektivverträgen, waren ein wesentlicher Beitrag zur demokratischen Entwicklung der Gesellschaft. GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnen wurden dafür in der Vergangenheit kriminalisiert und verfolgt, ihre Organisationen verboten, aktive ArbeitnehmerInnenvertreterInnen waren immer wieder Repressalien ausgesetzt.
Seit einigen Monaten sind diese schwer erkämpften Einrichtungen der ArbeitnehmerInnenvertretung wieder vehementen Angriffen ausgesetzt, mehrere zum Nationalrat kandidierenden Parteien traten durch ihre VertreterInnen öffentlich und in ihren Wahlprogrammen für Massnahmen ein, die zu einer Schwächung der Institutionen der ArbeitnehmerInnenvertretung führen.
Die geforderte Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern würde mangels Bindung der Unternehmen an Kollektivverträge für ihre Branche de facto das Aus für branchenweite Mindestlöhne, Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden- und Arbeitszeitregelungen etc. bedeuten. Eine weitere Absenkung der AK-Umlage würde weniger Ressourcen für die Arbeit der Arbeiterkammern und damit eine schlechtere Interessensdurchsetzung für die abhängig Beschäftigten bedeuten. Zwei Millionen Beratungen von Mitgliedern finden in 90 regional verteilten Beratungszentren jährlich statt, über 500 Millionen Euro werden bei Problemen am Arbeitsplatz, Pleiten etc für sie erstritten, in hunderten von Verhandlungen und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen ihre Interessen eingebracht und gewahrt. 6,91 Euro zahlen die Mitglieder im Schnitt pro Monat – weniger als drei Tassen Kaffee oder Tee im durchschnittlichen Kaffeehaus. 800.000 Mitglieder zahlen wegen zu niedrigen Einkommens gar keinen Beitrag und werden dennoch vertreten – eine ökonomische Schwächung der Arbeiterkammer würde auch zu einer ökonomischen und sozialen Schwächung der Beschäftigten in Österreich führen. Getroffen würden damit in erster Linie finanziell schwache Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf eine starke und durchsetzungsfähige Arbeiterkammer angewiesen sind.
Zuletzt wurde unter dem Titel der „Sparsamkeit“ auch die Reduktion der Betriebsratskörperschaften gefordert – eine Maßnahme, die zu einer empfindlichen Schwächung der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung führen würde. Betriebsräte sichern die Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb, sorgen für die Einhaltung von Rechten, gestalten Arbeitsbedingungen vor Ort, kontrollieren Schutzvorschriften und haben Mitwirkungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. 
Wer die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen angreift, greift die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen in Wirtschaft und Gesellschaft an, der will weniger Demokratie in der Arbeitswelt, der will ganz offensichtlich zurück ins 19. Jahrhundert, als die Fabriksherren noch schalten und walten durften, wie sie wollten und ArbeitnehmerInnen weitgehend rechtlos waren. 

Die Vollversammlung der AK-NÖ verwehrt sich gegen diese Angriffe auf die ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitnehmerInnenrechte und wird mit aller Kraft gegen deren Abbau kämpfen.Konkret fordert die Vollversammlung der AK-NÖ von der kommenden Bundesregierung insbesonders• die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern zu bewahren• die Arbeiterkammerumlage nicht zu senken• die demokratische Mitbestimmung in der Arbeitswelt und Wirtschaft nicht ab- sondern auszubauen.