Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Anhebung der Nettoersatzrate auf ein existenzsicherndes Niveau, Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung

Im Jahr 2017 waren in NÖ rund 58.000 Menschen arbeitssuchend.

Viel zu viele, die in ihrer Existenz bedroht sind. Wir wissen aber genau, dass Bildung und Ausbildung vor Arbeitslosigkeit schützen. Während fast ein Viertel der Menschen, die als höchsten Bildungsabschluss eine Pflichtschule haben, arbeitssuchend sind, sind es im gesamten NÖ-Durchschnitt 8,7% (bei Personen mit Lehre 8,5%, bei Personen mit berufsbildender mittlerer Schule 4,5%, bei jenen mit berufsbildender höherer Schule 4,1% und bei Personen mit akademischem Abschluss 2,9%).

8.400 offene Stellen gab es in NÖ im Jahr 2017. Somit kamen auf eine freie Stelle 6,9 Arbeitssuchende und nicht für alle gab es eine freie Stelle.

Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und verringert das Risiko, keine Arbeit zu finden, erheblich.

Die Nettoersatzrate

liegt in Österreich mit 55% grundsätzlich unter dem europäischen Durchschnitt, allerdings ist die Bezugsdauer länger als in vielen anderen europäischen Ländern. Ziel muss aber sein, Bedingungen zu schaffen, das Arbeitssuchende rasch wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden; dann brauchen wir über die Länge des Arbeitslosengeldes nicht zu diskutieren. Bedrohend ist jeder einzelne Monat Arbeitslosigkeit, wenn man mit einer zu niederen Nettoersatzrate auskommen muss.
Wenn man die Zuschläge je nach Familiensituation und Einkommenssituation berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Ersatzrate von bis zu 64%. Aber das sind Menschen, die auch wirklich zusätzlich höhere Ausgaben haben, wie z.B. Familien.
Die meisten Menschen werden arbeitslos ohne eigenes Verschulden. Viele Firmen in NÖ haben in den letzten Jahren trotz schwarzer Zahlen und sichtbarer Gewinne zugesperrt. Konzerninteressen, nicht die Bedürfnisse der Menschen, standen im Vordergrund. Auch Berufsbilder und Arbeitsverhältnisse haben sich, beispielsweise durch die fortschreitende Digitalisierung, verändert
Neben den dadurch entstehenden Fragen für das Arbeitsrecht drängt sich auch eine arbeitsmarktpolitische auf:

Wie bereiten wir die Menschen auf die sich stark ändernden Anforderungen der Arbeitswelt und Arbeitsinhalte vor?

Wesentlich für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik ist ein ausreichendes AMS-Förderbudget für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, damit Menschen nachhaltig gute Arbeitsplätze bekommen und ihren Arbeitsplatz auch behalten.
Gute soziale Sicherungssysteme stärken Arbeitssuchende und indirekt auch die Rechte und finanziellen Ansprüche der Erwerbstätigen, indem sie helfen, einen unbotmäßigen Wettbewerb zwischen beiden zu verhindern.
Im Vorfeld braucht es dafür individuelle Beratung und Begleitung Betroffener.

Schon unter Alfred Dallinger war klar, dass eine gute Arbeitslosenversicherung zwei wesentliche Punkte beinhalten muss:

  • Das soziale Risiko des Arbeitsplatzverlustes gehört ausgeglichen, seine Folgen gelindert.
  • Die Arbeitslosen sollen die Möglichkeit haben, ohne ungerechtfertigten Druck einen ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gerechten Arbeitsplatz zu finden.

Jetzt, aufgrund der bereits geänderten und sich weiter rasant ändernden Rahmenbedingungen und Berufsbilder in der Arbeitswelt, kommt noch der Punkt Aus- und Weiterbildung hinzu.

Antrag:

Daher fordert das Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerparlament der AK Niederösterreich:

  • Existenzsichernde Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit durch Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70%.
  • Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung – in ein anderes Berufsfeld, in dem die Vermittlungschancen höher sind – durch das Arbeitsmarkservice wegen fehlender oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Qualifikation.

AUGE/UG bringt Umwelt- und Klimaschutz in die AK-NÖ Grundsatzerklärung

Die erste Vollversammlung nach der AK-Wahl ist eine sehr „formelle“ Veranstaltung: neue AK-RätInnen werden angelobt, das Präsidium und die diversen Ausschussmitglieder werden gewählt. 

Grundsatzerklärung mit Umwelt- und Klimaschutz

Am 17. Mai wurde bei der 1. Vollversammlung der AK-NÖ auch eine Grundsatzerklärung verfasst und einstimmig beschlossen. Dabei ist es uns gelungen, auch das Thema Umwelt- und Klimaschutz als einen der wichtigen Schwerpunkte in der Arbeit der AK „formell“ zu verankern. 

Die Überschriften der Grundsatzerklärung:  

  • für eine starke und unabhängige Arbeiterkammer
  • für eine moderne und zukunftsorientierte Interessensvertretung
  • für eine zukunftsfähige Sozialpartnerschaft
  • für konkrete Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz in Betrieben und in den öffentlichen Verkehr
  • für bessere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und in der Pflege
  • für sichere Arbeitsplätze
  • für einen wirksamen Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
  • für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
  • für die besten Startbedingungen unserer Jugend

sollen in den nächsten Jahren noch mehr mit Leben erfüllt werden. Wir von der AUGE/UG freuen uns schon auf diese Arbeit  und hoffen, dass dieser Grundsatzbeschluss uns künftig dabei stärken wird, wenn wir in der AK umwelt- und klimaschutzrelevante Anträge einbringen.

Wahlen – die Besetzung der Gremien:

Nicht nur die Wahl des Präsidenten, – auch die Besetzung des Vorstands und der Ausschüsse erfolgte einstimmig. 
Im Kontrollausschuss wurde AUGE/UG AK-Rätin Brigitte Reiter als 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden gewählt. AK-Rat Stefan Taibl wurde – wie schon in den letzten 5 Jahren – in den Vorstand kooptiert (und hat damit beratende Stimme). 

Die erste Vollversammlung hat uns jedenfalls darin bestärkt, dass wir die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen AK-Fraktionen auch in den kommenden 5 Jahren fortsetzen werden.

 

AUGE/UG-NÖ AK-RätInnen

AK-Rat Stefan Taibl

Stefan Taibl vertritt die AUGE/UG als kooptiertes Mitglied im Vorstand der AK-NÖ.

Im „Brotberuf“ ist Stefan Betriebsratsvorsitzender der Psychosoziale Zentren GmbH (PSZ).

 

 

 

 

 AK-Rätin Brigitte Reiter

Brigitte Reiter vertritt uns als 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden im Kontrollausschuss der AK-NÖ.

Im „Brotberuf“ ist Brigitte Lehrgangsleiterin im Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement an der Donau-Universität Krems. Brigitte ist auch lokalpoltisch als Stadträtin in Langenlois aktiv.

 

 

 

 

 AK-Rat Walter Waiss

 

Im „Brotberuf“ ist Walter Betriebsrat der Behindertenhilfe Korneuburg. 

Zulagen auch für Heimhilfen – ein erster wichtiger Erfolg!

Die AK unterstützte eine Heimhilfe im Kampf um die Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage.

AUGE/UG Kammerrat Walter Waiss hat den Prozess begleitet und freut sich über den Erfolg: das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser bezahlt diese Zulage ab 1. Mai – und andere Einrichtungen ziehen nach!

Musterprozess mit Unterstützung der AK

In einem Musterprozess verklagte eine Mitarbeiterin das KWP auf Auszahlung einer Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage. Für die Betroffene ging es nicht so sehr um die knapp 750 Euro für sich selbst, sondern vielmehr darum, für alle Heimhilfen eine Verbesserung in der Entlohnung zu schaffen – und vor Allem auch um Gerechtigkeit. Heimhilfen sind in ihrer alltäglichen Arbeit mit Schmutz, Erschwernis und Gefahren konfrontiert – also sollte ihnen auch die Zulage zustehen.

Bedeutung für die MitarbeiterInnen des KWP

Das Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht wurde beendet, weil das KWP seinen Einspruch zurückgezogen hat. Die Forderungen der Klägerin wurden erfüllt, die Prozesskosten übernommen und ab 1. Mai wird das KWP allen Heimhilfen und FachsozialbetreuerInnen die SEG-Zulage bezahlen.

AUGE/UG Kammerrat Walter Waiss: Durch den Rückzug des Einspruchs hat man sich jedenfalls „erspart“, Beweismittel wie Dienstpläne und Betreuungsdokumentationen vorzulegen. Damit wurde leider auch nicht gerichtlich geklärt, ob die Betreuungsumstände und Arbeitsbedingungen allen Gesetzen, Vorschriften und dem KV entsprechen. Ebenso kann die vom KWP gewährte Zulage als „freiwillige Zulage“ gewertet bleiben – damit besteht noch kein gerichtlicher Rechtsanspruch.

Bedeutung für den Pflegebereich in Österreich

AUGE/UG Kammerrat Stefan Taibl: „Durch den Rückzug des Einspruchs gibt es leider kein Urteil und damit keine klare juristische Auslegung der oft verwirrenden Formulierungen in Kollektiv- und Dienstverträgen. Es ist aber ein erster, wichtiger Schritt, der Verbesserungen für viele Beschäftigte im Pflegebereich mit sich bringt – erfreulicherweise haben ja auch schon andere Einrichtungen zugesagt, künftig die SEG-Zulage auch für Heimhilfen auszubezahlen.“

Wir bleiben dran, eine einheitliche, faire Regelung für Alle zu erreichen.“

Zu wenig Personal – Wer hat Schuld, wenn was passiert?

Im Fall eines beim Baden ertrunkenen Klienten in einer Behinderteneinrichtung der Lebenshilfe NÖ wurde der Betreuer (nicht rechtskräftig) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Mann war ertrunken, während der Betreuer den Raum verlassen musste, weil in einem anderen Raum eine von ihm betreute KlientInnen laut geschrien hat. Die Einrichtung selbst bzw. ihre VertreterInnen wurden nicht belangt.
Für den betroffenen Betreuer ist die Verurteilung dramatisch.

Das Urteil hat aber auch folgenschweres Konsequenzen für die gesamte Branche.

Zahlreiche Medien haben darüber berichtet – Walter Waiss (AUGE/UG NÖ) hat das Thema genau beleuchtet und Politik und Gesellschaft aufgerufen, auch ihre Verantwortung wahr zu nehmen.

Was tun, wenn der Dienstauftrag nicht  ohne Risiko erfüllbar ist?

Betroffenen BetreuerInnen können wir nur empfehlen, sich nicht mit der Situation abzufinden, sondern sich (auch mit dem Team) darüber Gedanken zu machen – und im Fall eines Sicherheitsrisikos z.B. das Instrument der Gefährdungsanzeige einzusetzen.

Eine Gefährdungsanzeige kann Verbesserungen bewirken.

Mit einem schriftlichen Hinweis an Geschäftsführung, Personalabteilung und Betriebsrat darauf, dass unter den gegebenen Umständen (z.B. Personalmangel) für die Sicherheit der KlientInnen nicht garantiert werden kann, ist der Betreiber nachweislich informiert. Dann kann er die Haftung für den Schaden nicht mehr auf die Betreuenden abwälzen. 
Im besten Fall nehmen die Betreiber die Anzeige auf und ändern etwas an den Zuständen – da sie ja ansonsten haftbar sind.  

Auch die AK muss aktiv werden!

Wir wollen, dass die AK als ArbeitnehmerInnen-Vertretung auch aufgrund dieses Urteils, rasch aktiv wird und werden bei der nächsten Vollversammlung einen entsprechenden Antrag einbringen:

  • ArbeitnehmerInnen besser über den Umgang mit solchen Risiken (z.B. Gefährdungsanzeige) informieren
  • Die Auswirkungen von bisher eingebrachten Gefährdungsanzeigen zu evaluieren und
  • ArbeitnehmerInnen bei Bedarf bei der Einbringung von Gefährdungsanzeigen zu unterstützen

Grundsätzliche Überlegungen zum konkreten Fall:

Die Gerüchteküche kocht hoch, es gibt unterschiedliche Versionen, genaueres ist wohl kaum zu erfahren. 
Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Dienstanweisung missachtet Unterbesetzung: 
    Mit Unterbesetzung haben wir in der Pflege zu oft zu tun. Es gibt in den Einrichtungen genaue Anweisungen (Pflegeprotokolle), was mit den einzelnen KlientInnen zu tun ist. Das war auch hier der Fall, deswegen ist anzunehmen, das Körperpflege und Baden eine Dienstanweisung war.
    Wenn ich, so wie in diesem Fall, allein für eine Gruppe verantwortlich bin, darf ich Dienstaufträge, die ein Einzelsetting erfordern, (aus dem ich nicht rasch weg komme,) nicht annehmen. Damit muss gewartet werden, bis ausreichen Personal anwesend ist, die etwaige Notfälle mit den anderen KlientInnen umgehend bearbeiten können.
    Ich muss mich als MitarbeiterIn und auch die KlientenInnen schützen! 
  • Kein Dienstauftrag: Die zweite Möglichkeit war dass hier kein Dienstauftrag vorlag und der Betreuer den Klienten gebadet hat, „um ihm Gutes zu tun“.  Auch hier ist zu beachten, wenn ich mich in ein Einzel-Setting begebe, aus dem ich nicht schnell weg kann, sind die anderen KlientInnen praktisch unbetreut. Das darf ich, wie gut ich es auch meine, nicht eingehen!

Wenn es eine Dienstanweisung war, somit Personalmangel, ist es nicht hinnehmbar, dass der rechtliche Schaden auf den Betreuer abgewälzt wurde. In beiden Fällen ein folgenschweres Urteil für die gesamte Branche. Handeln tut not, im Sinne der KlientInnen und der Betreuenden.