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Antrag 06 / Gentechnikfreiheit im Rahmen des staatlichen Gütesiegels der Argarmarkt Austria (AMA)

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag einstimmig angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Gentechnik-Freiheit der Futtermittel bei der Erzeugung tierischer Produkte als Vergabekriterium im AMA-Gesetz festgelegt wird und damit das AMA-Gütesiegel künftig den Erwartungen der Konsument*innen entgegenkommt.

Das AMA-Gütesiegel wird besonders stark als für Konsument*innen verlässliches Qualitätssiegel für Lebensmittel beworben. Derzeit werden in Österreich jedoch etwa Schweine mit dem AMA-Gütesiegel noch immer routinemäßig mit Gentechnik-Futter aus Übersee gemästet. In Brasilien oder Argentinien werden wertvolle Wälder abgeholzt, damit auf den Flächen genmanipuliertes Futtermittel für unsere Schweine angebaut werden kann.
Dass es auch ohne Gentechnik im Futtermittel geht, zeigen bereits mehrere österreichische Branchen: Die österreichische Milchwirtschaft und die österreichischen Eierproduzent*innen füttern seit 2010 komplett ohne Gentechnik. Die heimischen Hühnerfleischproduzent*innen folgten diesem Beispiel im Jahr 2012.
Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace vom Juni 2019 fordern 96 Prozent der Österreicher*innen, dass für tierische Produkte (beispielsweise Fleisch) mit AMA-Gütesiegel künftig keine Gentechnik-Futtermittel verwendet werden dürfen(1). Entsprechende Anträge zur Abänderung des AMA-Gesetzes gab es in der Vergangenheit bereits von den Grünen, der SPÖ und der FPÖ.
Laut AMA-Gesetz §3 (1) 2. hat die AMA im eigenen Wirkungsbereich folgende Aufgaben zu vollziehen:
„Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“

(1) https://bit.ly/2Xa4xl5

Antrag 05 / Billigfleisch hat seinen Preis – für die Tiere, aber auch für unsere Gesundheit und Umwelt

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: Zustimmung
FA: für Zuweisung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass

  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand der Fleisch-Anteil bei Speisen an den Empfehlungen der österreichischen Gesellschaft für Ernährung ausgerichtet und ggf. gesenkt wird,
  • in der öffentlichen Beschaffung Tierwohlkriterien stärker berücksichtigt werden, der Anteil an tierischen Produkten, deren Produktion über dem gesetzlichen Tierwohl-Mindeststandard liegen, stetig auszubauen,
  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand ausschließlich Speisen angeboten werden, bei denen die tierischen Komponenten nicht mit Hilfe von gentechnisch veränderten Futtermitteln oder mit Futtermitteln aus Regenwaldzerstörung erzeugt wurden,
  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Speisen die Herkunft, Haltungsform, Futtermittel und das Tierwohl des Fleischanteils transparent ausgelobt wird. Sollte dies nicht praktikabel sein, ist alternativ die Angabe `aus unbekannter Herkunft´ möglich.

Der Weltklimarat IPCC untersuchte den Zusammenhang zwischen der Landnutzung durch den Menschen und der Klimaerhitzung. Laut dem aktuellen Bericht „Climate Change and Land“ des IPCC sind die Auswirkungen deutlich dramatischer als bisher angenommen: Unser globales Ernährungssystem – allen voran die industrielle Landwirtschaft und Fleischproduktion – ist für rund 37 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich.
Der Fleischkonsum hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verdoppelt, die Land-Flächen wurden in einer in der Geschichte der Menschen beispiellosen Geschwindigkeit in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt. Jedes Jahr verschwinden Tropenwälder von der Größe Sri Lankas, da der Mensch neue Anbauflächen für eine exportorientierte Agrarindustrie schafft. Gleichzeitig schwindet damit die Möglichkeit, große Mengen Kohlendioxid aufzunehmen. Im Amazonas-Regenwald und auch in der Cerrado-Savanne im Südosten Brasiliens werden riesige Wälder vernichtet, die in der Regel zuerst als Weideland und anschließend als Sojafelder genutzt werden.
Die industrielle Fleischproduktion ist durch eine steigende Nachfrage überall auf der Welt auf dem Vormarsch. Auf unseren Tellern landet oft billige, minderwertige Massenware. Für einen gesunden Planeten braucht es jedoch eine deutliche Reduktion des Fleischkonsums und der Nutztierhaltung. Diese wäre auch ein Hebel für mehr Tierwohl und für eine gesündere Ernährung. Gemäß der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung sollten wir, um gesund zu bleiben, nicht mehr als drei Portionen von je 100 bis 150 Gramm Fleisch pro Woche konsumieren. Die Österreicherinnen und Österreicher essen im Schnitt rund 1,2 Kilo Fleisch pro Woche – also etwa das Dreifache.

Antrag 04 / P-Schema auch für KollegInnen im Außendienst

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: Ablehnung

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine gleiche Entlohnung der KollegInnen im extramuralen Bereich ein.

Die Stadt Wien führt in Kooperation mit der Wiener Gebietskrankenkasse und den niedergelassenen Ärzt*innen seit Jahrzehnten medizinische Hauskrankenpflege durch. Die Tätigkeit der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ist in der Hauskrankenpflege fachlich besonders anspruchsvoll, da die Kolleg*innen weitgehend auf sich allein gestellt tätig sind und nicht, wie im Krankenhaus, auf die Unterstützung eines Pflegeteams, eines ärztlichen Teams und auf eine medizinisch-pflegerische technische Ausstattung zurückgreifen können. Der hohe Anspruch an die fachliche Expertise der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in der medizinischen Hauskrankenpflege zeigt sich auch darin, dass jahrelange Tätigkeit im Krankenhaus eine Zugangsvoraussetzung für die Berechtigung zur Hauskrankenpflege ist. Die Medizinische Hauskrankenpflege befand sich in Wien immer im Bereich der Hauptgruppe I(1), wobei ein beträchtlicher Teil der Leistung als spitalsersetzende Maßnahme definiert ist.

Nun plant die Stadt Wien, in Kürze für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die vor 1.1.2018 in die Stadt Wien eingetreten sind, das K-Schema durch ein besser dotiertes P-Schema zu ersetzen – allerdings nur für Mitarbeiter*innen der Hauptgruppe II, also des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter*innen des Magistrats der Stadt Wien, die aufgrund derselben Qualifikation nach gleich vielen Dienstjahren eine vergleichbare Leistung erbringen, ungleich behandelt werden.
Das Problem der Ungleichbehandlung gilt analog auch für Diplomierte Krankenpflegepersonen, die in anderen Aufgabengebieten des Magistrats der Stadt Wien und des Fonds Soziales Wien tätig sind.

Der Unterschied zwischen dem K- und dem P-Schema liegt bei monatlich durchschnittlich € 270,-.

Es ist zu erwarten, dass diese deutlich unterschiedliche Bezahlung einen hohen Konkurrenzdruck zwischen dem stationären und mobilen Bereich schaffen wird, den der mobile Bereich – also die mobile Hauskrankenpflege – nur verlieren kann: Es werden Personen aus der Hauskrankenpflege in den stationären Bereich wechseln, was die jetzt schon äußerst angespannte Personalsituation in der mobilen Hauskrankenpflege weiter verschärfen und in der Folge eine Gefährdung der Existenz dieser wichtigen Dienstleistung der Stadt Wien nach sich ziehen wird.

(1) Medizinische Hauskrankenpflege war zunächst bei der MA 15 angesiedelt, wurde in den 1980er Jahren von der MA 12 bzw. von der MA 47 durchgeführt und ist seit 2004 der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH zugeordnet.

Antrag 03 / Mitsprachmöglichkeit des Betriebsrates bei Umstrukturierungen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag einstimmig angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Erweiterung des Begriffs Betriebsänderung ein. Zudem fordert sie eine verpflichtende Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsrates mit einem klaren Procedere.

Betriebsänderungen sind Bestandteil im Alltag des Betriebsrates. Betriebsänderung ist nicht nur Outsourcing von Betriebsteilen. Auch Neustrukturierungen bedeuten für die MitarbeiterInnen, dass sich ihr Arbeitsalltag verändert. Sei es die Zusammenlegung von Betriebsteilen oder die Umwandlung von Einzelbüros in ein Großraumbüro. Die Auswirkung solcher Maßnahmen auf das Betriebsklima kann enorm sein und auch für die ökonomische Entwicklung eines Betriebes bedeutsam werden.
Zwar räumt das Gesetz dem Betriebsrat ein Informations- und Beratungsrecht ein. Seit 2011 gilt, dass die „Information zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und in einer inhaltlichen Ausgestaltung zu erfolgen hat, die dem Zweck angemessen sind und es dem Betriebsrat ermöglichen, die möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme eingehend zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben“. Ob diese Stellungnahme jedoch berücksichtigt wird oder mit freundlicher Ignoranz in der Schreibtischschublade verschwindet, bleibt der Betriebsleitung überlassen.
Eine wirkliche Parität der Mitbestimmung, also eine gleichberechtigte Teilhabe am Entscheidungsprozess in wirtschaftlichen Angelegenheiten, fehlt.

Es braucht zum einen eine verpflichtende Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsrates, zum anderen eine Erweiterung des Begriffs Betriebsänderung. Hinsichtlich der Stellungnahme sollte es ein klar strukturiertes Procedere geben, an dem sich die Verhandlungspartner orientieren können. In einem ausgewogenen Dialog sollte die Betriebsleitung nachvollziehbar begründen, wie die Stellungnahme des Betriebsrates berücksichtigt worden ist.

Antrag 02 / Für Verbesserungen beim Arbeitszeitgesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 163. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf:

  • Rücknahme der im vergangenen Jahr beschlossenen Arbeitszeitausweitungen
  • Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit, zumindest in besonders belasteten Bereichen, auf 48 Stunden
  • Evaluierung und Nachbesserung der Gleitzeitregelung
  • Zielperspektive muss natürlich eine deutliche Arbeitszeitreduktion sein.

Ein Blick auf die Geschichte des Arbeitszeitgesetzes zeigt, dass das Jahr 2018 tatsächlich eine Zäsur in Österreich gewesen ist. 1885 wurde in der 2. Novelle zur Gewerbeordnung vom 09.03.1885 der 11 Stunden Arbeitstag bei einer 6 Tage Woche und 24 Stunden Sonntagsruhe eingeführt. 1919 erfolgte die gesetzliche Verankerung des 8 Stunden Arbeitstages bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden. 1959 reduzierte ein Generalkollektivvertrag die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden. Am 1. Jänner 1975 gelang den Gewerkschaften die Einführung der 40 Stunden Woche bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Das vergangene Jahr hat diese Erfolgsserie beendet.
Gerade durch diesen empfindlichen Rückschlag muss unser Fokus als Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen diesem Thema gelten.
Nicht nur die Rücknahme der offensichtlichen Verschlechterungen, sondern auch inhaltliche Verbesserungen sind dringend notwendig. Branchen, die unter einem Fachkräftemangel „leiden“, tun das zu einem gewichtigen Anteil wegen schlechter Arbeitszeiten. Ausufernde Arbeitszeiten führen Betriebe häufig in eine Abwärtsspirale aus Krankenstand und Kündigung und die damit verbundene Überlastung der Belegschaft. Um solchen Entwicklungen entgegenzutreten, braucht es eine Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit. In Branchen mit einer hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung, wie beispielsweise dem Tourismus oder dem Pflegebereich, ist eine Ruhezeit von 36 Stunden nicht ausreichend. Hier braucht es zumindest eine Ruhephase von 48 Stunden.
Auch bei den Regelungen zur Gleitzeit gibt es einen Verbesserungsbedarf. Dass die Frage, ob eine Überstunde freiwillig geleistet oder vom Vorgesetzten angeordnet worden ist, in der Praxis von der Geschicklichkeit des/der einzelnen Mitarbeiter*in abhängt, muss bereinigt werden.