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Resolution 01 – Solidarität mit dem Ernst-Kirchweger-Haus (EKH)

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die AK Bundesarbeitskammer solidarisiert sich mit dem Ernst-Kirchweger-Haus und verurteilt die Angriffe auf das Haus und ihre (Arbeiter_innen-)Vereine und Bewohner_innen.

Das EKH und seine Geschichte – 30 Jahre Hausverstand
Das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) ist ein Haus in Wien-Favoriten. Das Haus wurde nach dem antifaschistischen Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger benannt, der 1965 bei einer anti-faschistischen Demonstration von einem rechtsextremen Gegendemonstranten tödlich verletzt wurde.
Es ist ein weit über die Grenzen Wiens hinaus bekanntes Zentrum und beherbergt einige politisch, kulturell und sozial engagierte Gruppierungen und Projekte. Seit 1990 war es besetzt, am 7. November 2008 wurde die Besetzung für beendet erklärt, nachdem alle im Haus vertretenen Gruppen Mietverträge unterzeichnet haben.
Das EKH bietet zahlreichen Vereinen und Initiativen Platz und ist ein Zentrum für Politik, Musik, Beratung für geflüchtete Menschen, Workshops und Veranstaltungen.

Das EKH und die ArbeiterInnenvereine – Föderation der Arbeiter, Arbeiterinnen und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich
Einer dieser Vereine die das Haus beherbergt, ist die „Föderation der Arbeiter und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich“. Das ist eine demokratische Organisation, die aus verschiedenen Nationalitäten kommende und aus der Türkei nach Österreich ausgewanderte Menschen umfasst.
ATIGF wurde durch den Kampf der ausländischen Arbeiter_innen im Jahr 1980 gegründet. Als Dachorganisation der österreichweit organisierten 5 Vereine und 2 Komitees hat ATIGF 1986 ihren ersten Kongress abgehalten. ATIGF versteht sich als antifaschistischer Verein, der demokratisch aufgebaut ist und Ansprüche und Ideen von Minderheiten berücksichtigt und verteidigt.

Das EKH als Ziel der Rechten im Juni 2020
Türkische NationalistInnen, darunter rechtsextreme “Graue Wölfe”, griffen am 24.06. eine Kundgebung zu Frauenrechten und Kurdistan in Wien-Favoriten an. Auch danach wurden Kundgebungsteilnehmer_innen vor dem Ernst Kirchweger Haus (EKH) von rechtsextremer Seite attackiert.
Es folgte eine solidarische Demonstration gegen faschistische Angriffe am nächsten Tag. Doch erneut sammelten sich rechtsextreme Graue Wölfe, AKP-Anhänger und selbsternannte “Wächter von Favoriten” und griffen das EKH an. Laut Angaben des EKH waren es etwa 200-300 Personen, die über einen längeren Zeitraum in der Wielandgasse randalierten und gezielt mit Steinen,
Flaschen und Feuerwerkskörpern das EKH angriffen. Auch sei versucht worden, gewaltsam in das Gebäude einzudringen. Mehrere eingeschlagene Fensterscheiben im Erdgeschoß zeugen von den Ausschreitungen.
Nur durch die Solidarität von Antifaschist_innen konnte Gröberes verhindert werden. Das EKH sieht diese Angriffe in Zusammenhang mit der repressiven Politik der Türkei unter der Führung Erdogans, die die kurdische Bevölkerung terrorisiert und kurdische Gebiete bombardiert. Siereihen sich aber auch in eine längere Geschichte von Attacken auf das EKH ein, in dem sich auch kurdische Vereine organisieren.
Nach den Gewaltausbrüchen bei Demonstrationen in Wien-Favoriten haben Integrationsministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer türkische und kurdische Vereine zu einer Krisensitzung ins Kanzleramt geladen. Darunter sind die rechtsextreme Türkische Föderation (Graue Wölfe) und UETD, die Föderation der Arbeiter und Studenten, die Föderation der Aleviten
und die Türkische Kulturgemeinde. Dabei hat man versucht, türkische Nationalistinnen wie die Grauen Wölfe auf dieselbe Ebene zu heben, wie einen Arbeiter_innenverein – wie die ATIGF. Finanzminister und Spitzenkandidat der ÖVP Wien Gernot Blümel hatte sich als Lösung dafür ausgesprochen, dass EKH einfach abzuschaffen. Damit hätten viele Vereine, Initiativen ua. Arbeitnehmer_innenvereiene keinen Platz mehr für ihre Arbeit. Ganz abgesehen von der Symbolik, dass das Haus nach dem einem Widerstandskämpfer benannt ist, deshalb weichen soll, weil man es nicht schafft türkische Nationalist_innen in die Schranken zu weisen.

Antrag 11 – Erweiterung und gendergerechte Gestaltung der Liste der Berufskrankheiten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Wurde zusammen mit Antrag 11 der AUGE/UG und Antrag 10 der FSG zum gemeinsamen Antrag 01 – einstimmig angenommen

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die auch im Regierungsprogramm vereinbarte “Modernisierung der Berufskrankheitenliste“ sofort in Angriff zu nehmen und:

  • die Liste der Berufskrankheiten zu aktualisieren und erweitern und etwa den Hautkrebs durch solarbedingte UV-Exposition, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates und das Karpaltunnelsyndrom sofort als BK anzuerkennen,
  • die Liste der Berufskrankheiten nach gendergerechten Aspekten zu gestalten,
  • den im § 177 ASVG verankerten Unterlassungszwang bei Hautkrankheiten zu streichen,
  • die Einschränkungen von Geltungs- oder Tätigkeitsbereichen in der Liste der Berufskrankheiten zu streichen und
  • die Prävention im Bereich berufsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten deutlich auszubauen.

Die Liste der Berufskrankheiten (BK) in Österreich umfasst derzeit 53 Positionen, während etwa Deutschlands Liste 83 Positionen aufweist. Die nach anderen Kriterien gestaltete Europäische Liste der Berufskrankheiten ist noch umfangreicher, obwohl sie 2003 zum letzten Mal aktualisiert wurde. Schon allein dieser Vergleich belegt, dass im österreichischen Berufskrankheitenrecht, das im Anhang zu § 177 des ASVG geregelt ist, dringender Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf gegeben ist. So ist etwa der berufsbedingte Hautkrebs durch solarbedingte UV-Exposition seit seiner Aufnahme in die deutsche BK-Liste im Jahr 2015 mittlerweile zu einer der am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten geworden.

Eine weitere Notwendigkeit zur deutlichen Anpassung und Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten bzw. des § 177 ASVG ergibt sich aus dem Umstand, dass die Statistik der anerkannten Berufskrankheiten mittlerweile nur mehr rund 10 Prozent Frauen ausweist, während der Anteil der Männer bei annähernd 90 Prozent liegt. Diese Unterschiede sind nicht bloß in einem höheren Gefährdungsrisiko von männerdominierten Berufen und Berufszweigen begründet, sondern auch in der wissenschaftlich nachgewiesenen Vernachlässigung von frauenspezifischen Faktoren. So sind Grenzwerte, Gefährdungsrisken und Krankheitsbilder nach wie vor am männlichen Erwachsenen orientiert.

Bei der Anerkennung von Hautkrankheiten etwa, bei denen der Anteil von Frauen (als einzige BK!) sehr hoch ist, verlangt das ASVG in seinem § 177 (19 zweiter Satz, dass sie nur dann als Berufskrankheiten anerkannt werden, „wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen“. Diese Bestimmung führt in vielen Fällen dazu, dass Erkrankungen nicht gemeldet werden. In Deutschland wurde diese als „Unterlassungszwang“ oder „Aufgabezwang“ benannte Einschränkung mit Beginn des Jahres 2021 aufgehoben.

Auch Einschränkungen auf bestimmte Tätigkeitsbereiche (etwa bei den Infektions-krankheiten) benachteiligen Frauen bzw. von Frauen dominierte Berufe im besonderen Maße.

Durch den Arbeitsplatz bedingte psychische Erkrankungen werden selbst dann nicht als Berufskrankheiten anerkannt, wenn sie von organischen Störungen oder Erkrankungen begleitet werden (wie etwa häufig beim Burn-Out-Syndrom).

Antrag 10 – Steuerreform verbessern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: Zuweisumg
FA: ?

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, die aktuelle Steuerreform dahingehend zu optimieren bzw. zu verbessern, dass

  • der CO2-Preis höher ist und bis 2025 auf mind. auf 150 Euro pro Tonne CO2 steigt.
  • der Familienbonus überarbeitet wird, sozial treffsicherer gestaltet wird und nicht hauptsächlich Männern und Besserverdienenden zu Gute kommt.
  • Steuerprivilegien, welche die Nutzung von fossilen Energieträgern subventionieren, abgeschafft werden, die Umverteilung der neuen Steuern vorwiegend nach sozialen Kriterien erfolgt, Energiearmut verhindert und nicht in erster Linie Besserverdienende und Unternehmen zu Gute kommt.

Eine ökosoziale Steuerreform wurde von der aktuellen Bundesregierung als wichtiger Meilenstein und großer Wurf angekündigt. Von diesem Prestigeprojekt ist aber wenig übriggeblieben, wie wir auch in unserer Presseaussendung kritisiert haben. Die vorgelegte Reform bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Im nun adaptierten Steuersystem wird zwar ein Hebel für eine ökologische Transformation geschaffen, für einen ernsthaften Kurswechsel bleibt dieser allerdings viel zu schwach. Mit einem CO2-Preis von € 30,- pro Tonne und im Endausbau € 55,- ist kein Lenkungseffekt zu erwarten. Dieser zögerliche Einstieg wird sich rächen. Die akute Bedrohung durch den Klimawandel würde einen weitaus ambitionierteren Ansatz notwendig machen. Wenn durch eine Steuerreform ein Lenkungseffekt erzielt werden soll, dann braucht es laut einhelliger Meinung der Wissenschafter*innen einen Preis von mindestens € 100,- pro Tonne CO2.
Es ist auch inakzeptabel, dass mit Regelungen wie dem Dieselprivileg und der Pendlerpauschale weiterhin klimaschädliches Verhalten in Milliardenhöhe gefördert wird. Es braucht endlich eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und deren Subventionierung, damit wir die Pariser Klimaziele erreichen und unseren Planeten lebenswert erhalten.

Klimabonus wenig treffsicher
Der Klimabonus ist nur wenig treffsicher gestaltet. Nicht nur die regionale Unter-scheidung in der Höhe, sondern auch die Nichtberücksichtigung von individuellen Belastungen bzw. sozialen Kriterien sind unverständlich. So bleibt die Gefahr von Energiearmut, etwa im Zusammenhang mit nicht finanzierbaren Heizkosten im Winter, unberücksichtigt.

Familienbonus: Besserverdienende bevorzugt
Die Erhöhung des Familienbonus und die Senkung der mittleren Tarifstufen bei der Einkommenssteuer nutzen vor allem Besserverdienenden. Etwa 40 % der Menschen in Österreich zahlen Mehrwert-, aber keine Einkommensteuer. Ihre Einkommen sind aufgrund von geringen Löhnen oder Teilzeitbeschäftigung so gering, dass sie keine Einkommensteuer zahlen. Das schlägt sich beim Familienbonus nieder, den nur jene voll beziehen, die entsprechend Einkommensteuer bezahlen. Die Erhöhung für Alleinerziehende auf € 400,- ist zwar wichtig, kann aber aufgrund von wenigen Anspruchsberechtigten nicht als allgemeine Entlastung für Geringverdienende herhalten.

Massive Geschenke für die Wirtschaft
Die großen Gewinner der Steuerreform sind die Unternehmen, die Steuersenkungen von € 1 bis 1,5 Mrd. ohne Gegenleistung erhalten. Dabei sind unsere Steuern Bau-steine für ein gutes Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade die Corona-Krise brachte für viele zusätzliche finanzielle Lasten. Es wäre nur gerecht, wenn jene, die am meisten haben, auch mehr zur Steuerreform beitragen. Die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet die Allgemeinheit rund € 800 Millionen, davon profitieren hauptsächlich große Konzerne. Dabei sind die Ein-nahmen dringend notwendig für Investitionen in Pflege und Gesundheit, Green Jobs, Ausbau der Kindergärten, Existenzsicherung für Arbeitslose, Bildung und öffentlichen Verkehr.

Antrag 09 – Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose erhalten!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: Zuweisumg
FSG, FA: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezieher*innen weiterhin zu ermöglichen, bis zur Geringfügig-keitsgrenze einer Beschäftigung nachzugehen. Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose sollen weder abgeschafft noch eingeschränkt werden.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich grundsätzlich 55 Prozent der Netto-ersatzrate. Bei dieser niedrigen Nettoersatzrate ist eine geringfügige Beschäftigung für viele Menschen in der Arbeitslosigkeit oft die einzige Möglichkeit, nicht in Armut zu geraten. Solange Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht angehoben werden, wäre eine Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit eine Armuts-falle. Sie löst keine Probleme, sondern schafft zusätzliche soziale Härten. Ohne die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigung ginge vielen Betroffenen ihr letztes Stand-bein im Arbeitsmarkt auch noch verloren, zudem kommen so viele Menschen wieder in Beschäftigung.

Antrag 08 – Unterstützung für Volksbegehren: Arbeitslosengeld rauf!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB, FA: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer unterstützt das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf!“ und fordert zum Unterschreiben auf.
  • Die Bundesarbeitskammer und unterstützt das Volkbegehren mit einer eignen Kampagne.

Wir haben bekanntlich die Forderung Arbeitslosengeld rauf auf 80 % der Nettoersatzrate, finden aber das Volksbegehren sehr unterstützenswert.

Die Forderungen:
​ 1. Armut und Existenzangst bekämpfen!
​ 2. Schutz vor Lohndumping und Niedriglöhnen!
​ 3. Soziale Lage von Frauen verbessern!
​ 4. Wirtschaftliche Nachfrage stärken!
​ 5. Dauerhaft statt degressiv!
​ 6. Zumutbarkeits-bestimmungen entschärfen, Rechtsstellung von Arbeitslosen verbessern!
​ 7. Versicherungsleistung stärken – Altersarmut vorbeugen!
​ 8. Jede*r wird gebraucht – niemand ist überflüssig!

Armut und Existenzangst bekämpfen
Österreich hat mit einer Nettoersatzrate von 55% ein sehr niedriges Arbeitslosengeld; der OECD-Mittelwert liegt bei rund 70%. Arbeitslosigkeit führt daher rasch in die Armut. Insbesondere Frauen sind aufgrund der hohen Teilzeitrate und oftmals geringerer Löhne davon betroffen. Laut einer AK-Umfrage können acht von zehn Arbeitslosen von der Arbeitslosenunterstützung nicht leben. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld bzw. die durchschnittliche Notstandshilfe liegen deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von € 1.286,- pro Monat (2018): Im Durchschnitt hatten Männer damals im Falle von Arbeitslosigkeit € 1.040,- zur Verfügung; Frauen € 870,- Euro. Insbesondere Langzeitarbeitslose sind von Existenznot betroffen. Und die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist dramatisch gestiegen: Sie ist im letzten Jahrzehnt in Österreich um mehr als das Elf-Fache in die Höhe geschnellt. Frauen, Jugendliche und ältere Personen sind besonders gefährdet. Aber auch unter Personen im Haupterwerbsalter (zwischen 25 und 45 Jahren) stieg die Langzeitarbeitslosigkeit vehement an.

Schutz vor Lohndumping und Niedriglöhnen!
Ein höheres Arbeitslosengeld, ein besserer Schutz des sozialen Status von Arbeits-losen und eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen verbessern die Verhandlungssituation der Arbeitslosen bei der Arbeitssuche, indem sie die Menschen davor bewahrt, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes unfaire Arbeits- und Lohnbedingungen akzeptieren zu müssen. Ein höheres Arbeitslosengeld beeinflusst damit positiv die Lohnbildung, weil es den mittleren Lebensstandard mitdefiniert, der in kollektiven Lohnverhandlungen mindestens erreicht werden muss. Der legitime Anspruch auf ein gut bezahltes und gut reguliertes Arbeitsverhältnis würde in der Arbeitslosenversicherung stärker verankert. Umgekehrt gilt: Je höher die Arbeitslosigkeit, je niedriger die Arbeitslosenunterstützung und je schlechter die Rechtsstellung von Arbeitslosen, desto stärker wird der Druck auf die Löhne und Gehälter, desto leichter können Kollektivverträge ausgehöhlt werden. Ein weiteres Anwachsen des Niedriglohnsektors wie in Deutschland muss verhindert werden.

Soziale Lage von Frauen verbessern
Die Löhne und Gehälter von Frauen liegen immer noch deutlich unter denen von Männern. Zum einen, da diese aufgrund von Pflege- und Betreuungsarbeit vielfach Teilzeit erwerbstätig sind. Zum anderen, da Branchen, in denen mehr Frauen arbeiten oftmals einen geringen Mindestlohn aufweisen. Entsprechend niedrig ist auch das Arbeitslosengeld von Frauen und später die Pensionen. Frauen sind daher besonders armutsgefährdet. Die Anhebung des Arbeitslosengeldes und damit der Kampf gegen Niedriglöhne sind ein wichtiger Beitrag, um die prekäre soziale Lage vieler Frauen zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus notwendig, z. B.: qualitativ hochwertige Kinderbetreuung auch im Falle von Arbeitslosigkeit, mit Kinderbetreuungspflichten vereinbare Anfahrtszeiten, stärkerer Einbezug von Betreuungsarbeit und Pflege in die Sozialversicherung.

Wirtschaftliche Nachfrage stärken!
Ein höheres Arbeitslosengeld vermeidet nicht nur Armut, sondern bedeutet auch mehr Konsummöglichkeiten. Dies verbessert die Auftragslage von Unternehmen, schafft weitere Jobs und trägt somit positiv zur Krisenbewältigung bei. Im Jahr 2020 waren über eine Million Menschen in Österreich von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Jahresdurchschnitt lag die Arbeitslosigkeit bei über 466.000 Menschen. Laut wissenschaftlichen Studien könnte eine Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70% zusätzlich 6.000 bis 10.000 Arbeitsplätze schaffen. Durch niedriges Arbeitslosengeld und Lohndumping werden zwar einige Reiche reicher, aber sicher nicht die Wirtschaft krisenfester.

Dauerhaft statt degressiv
Wir sind für eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes, ein degressives Modell, das das Arbeitslosengeld mit der Länge der Arbeitslosigkeit immer weiter absenkt, lehnen wir ab. Denn damit würden jene unter die Räder kommen, die schwerer am Arbeitsmarkt Fuß fassen können: Ältere Arbeitslose, Frauen (mit und ohne Betreuungspflichten), Menschen mit geringerer Ausbildung, Menschen mit Beeinträchtigungen und Krankheiten.
Damit trägt ein degressives Arbeitslosengeld dazu bei, dass soziale Ungleichheiten und Ausgrenzung verschärft werden. Das Verarmungsrisiko steigt mit jedem Monat Arbeitslosigkeit an. Die Armutsgefährdung ist nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bereits mehr als doppelt so hoch wie im ersten halben Jahr. Es kann nicht sein, dass die Versicherungsleistung immer weniger wird, je mehr die Existenznot der Menschen zunimmt.

Zumutbarkeitsbestimmungen entschärfen, Rechtsstellung von Arbeitslosen verbessern!
Arbeitslose müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und bestimmte rechtliche Vorgaben (z.B. Arbeitswilligkeit, Einhaltung von Kontrollmeldetermine) erfüllen, um das Arbeitslosengeld beziehen zu können. In den letzten Jahrzehnten sind die rechtlichen Vorgaben verschärft worden, insbesondere wurde die Ablehnung von Schulungsmaßnahmen mit jenen von echten Jobangeboten gleichgestellt, eine Zunahme an Bezugssperren des Arbeitslosengeldes war die Konsequenz.
Das AMS verständigt die bezugsberechtigte Person von der Einstellung, stellt aber einen Bescheid nur über Verlangen aus. Insbesondere bei einem Entzug wegen der angeblichen Arbeitsunwilligkeit wäre es wünschenswert, wenn das AMS sofort einen begründeten Bescheid ausstellen würde. Ein mehrwöchiger Entzug des Arbeitslosen-geldes bzw. der Notstandshilfe bringt die Betroffenen in existenzielle Schwierigkeiten und höhlt den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer*innen zunehmend aus. Schulungen und die Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben sollten nicht auf Zwang beruhen. Die Zumutbarkeitsbestimmungen regeln über den Entgeltschutz auch, welchen Lohn und welche Arbeiten Arbeitslose bei Zuweisung akzeptieren müssen. Eine Entschärfung der Zumutbarkeitskriterien verhindert mithin Lohndrückerei.

Versicherungsleistung stärken – Altersarmut vorbeugen!
Verschiedentlich wird eingewendet: Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes würde nur die Länderbudgets entlasten. Viele Arbeitslose bekommen ein derartig geringes Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, dass sie gezwungen sind, um Aufstockung durch die Mindestsicherung – in NÖ und OÖ bereits Sozialhilfe – anzusuchen. Das übersieht aber, dass sich das Arbeitslosengeld/die Notstandshilfe in vielem von der Sozialhilfe unterscheidet. Das eine ist eine Versicherungsleistung, auf die ein Rechts-anspruch erworben wurde.
Der Bezug von Mindestsicherung/Sozialhilfe unterliegt sehr viel restriktiveren Bestimmungen (z. B. Einberechnung des Haushaltseinkommens, Ausschluss selbst bei geringem Vermögen). Im Unterschied zur Mindestsicherung/Sozialhilfe werden beim Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe Pensionsversicherungszeiten und Gutschriften auf dem Pensionskonto erworben, die von der Höhe von Arbeitslosen-geld bzw. Notstandshilfe abhängen. Eine höhere Arbeitslosenunterstützung beugt damit auch der Altersarmut vor. Daher besonders wichtig: Die Möglichkeit der Beantragung/Verlängerung einer Notstandshilfe muss erhalten bleiben.

Jede*r wird gebraucht – niemand ist überflüssig!
Oft hören wir: Wenn das Arbeitslosengeld erhöht wird, werden die Leute gar nicht mehr arbeiten wollen. Studien zeigen hingegen, dass vor allem Beschränkungen im Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen und weitere Hürden (z.B. aufgrund von Krankheit und Alter), dazu führen, dass Arbeits-suchende dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen. Das gewichtigste Argument ist jedoch das Missverhältnis von Arbeitslosen und offenen Stellen: Im Jahr 2020 kamen auf eine offene Stelle mehr als sieben Arbeitslose. Im Jänner 2021 stellten sich sogar neun Arbeitslose um eine offene Stelle an. Das heißt, acht von neun können nicht arbeiten, so sehr sie auch wollen.
Es liegt nicht an den Arbeitslosen, dass sie arbeitslos sind, sondern an den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, dass viele gesellschaftlich notwendige Arbeiten unerledigt bleiben, während gleichzeitig viele Menschen aus dem Arbeitsprozess rausgedrängt werden und durch Privatisierung und Budget-kürzungen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor vernichtet wurden. Es gibt kein dauerhaftes Modell der Wohlfahrtssteigerung, in dem nicht alle Menschen an dieser Steigerung beteiligt werden. Niemand darf zurückgelassen werden! Jede/r wird gebraucht, niemand ist überflüssig! Die Forderungen dieses Volksbegehrens fördern und erfordern daher eine umfassende Politik, die niemanden zurücklässt, zum Beispiel:

  • Beteiligung der Arbeitenden an den Produktivitätsgewinnen durch entsprechende Lohnerhöhungen in den Kollektivverträgen, insbesondere starke Anhebung der Mindestlöhne, um Niedriglohnsektoren zu verhindern
  • Einführung einer armutsfesten Mindestsicherung
  • Reform der Arbeitslosenversicherung, z.B. stärkere Einbeziehung von Pflegearbeit in die Sozialversicherung; Verbesserung der Erwerbslosen-versicherungsmöglichkeit für prekär Beschäftigte und Selbstständige, insbesondere EPUs und Personen die mit Dienstleistungsschecks ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, um Notsituationen überbrücken und ein stabileres Einkommen sichern zu können;
  • Vollbeschäftigungspolitik z. B. durch eine ökosoziale Investitionsoffensive, Arbeitszeitverkürzung, Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Wir finden Bundesarbeitskammer muss mutige Wege gehen und soll das Volksbegehren Arbeitslosengeld Rauf! offensiv unterstützen.