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Antrag 02 – Gewalt und Aggression in Pflege – und Gesundheitseinrichtungen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, die Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen dadurch zu unterstützen, dass das Thema Aggression und Gewalt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (inklusive häusliche Pflege) und damit die Systematik der Problemelage, zu einem Schwerpunkt für die Arbeit der AK erklärt wird.

Es ist davon auszugehen, dass die in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegene Aggressions- und Gewaltbereitschaft in Gesundheits- und Pflege-einrichtungen durch die Pandemie nicht ab-, sondern eher zugenommen hat.

Die Arbeiterkammer hat in der Vergangenheit die verbale und physische Aggression, die sich gegen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen richtete, immer wieder zum Gegenstand von Aufklärung und Beratung gemacht, aber auch Forderungen an die Arbeitgeberseite formuliert, der im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und des ArbeitnehmerInnenschutzes besondere Verantwortung zukommt.

Antrag 01 – Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit in allen Unternehmen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Wurde zusammen mit Antrag 11 der AUGE/UG und Antrag 10 der FSG zum gemeinsamen Antrag 01 – einstimmig angenommen

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Liste der Berufskrankheiten (BK) nach § 177 ASVG bzw. Anlage 1 insofern ergänzt wird, als die unter Nummer 38 angeführte BK Infektionskrankheiten in ihrem Geltungsbereich auf alle Unternehmen ausgeweitet wird.

Die derzeit noch immer grassierende Covid- 19-Pandemie hat gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial durch Infektion mit dem Corona-Virus und darauffolgende Erkrankung an Covid-19 bzw. Long-Covid auch in beruflichen Bereichen existiert, die nicht über die bestehenden Beschränkungen im Geltungsbereich erfasst werden und somit Arbeitnehmer*innnen, die infolge ihrer beruflichen Tätigkeit an Covid-19 und Long-Covid erkrankt sind, vom Geltungsbereich ausgeschlossen blieben.

Antrag 15 – Ja zur Einbürgerung hier geborener/aufgewachsener Kinder

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die
Bundesregierung auf, der langjährigen Forderung des UN- Kinderrechtsauschusses an Österreich nach Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze zum Schutz von Kindern Folge zu leisten und als
erste Schritte zur Beendigung der Ungleichbehandlung folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an alle, die hier geboren sind, wenn zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von hier Geborenen Kindern spätestens im 6. Lebensjahr, wenn deren Eltern bei der Geburt erst kurz im Land sind.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind nach spätestens sechs Jahren Aufenthalt.

Die Abschiebung von drei Schülerinnen im Jänner 2021 führte zu österreichweiten Protesten. Politische und kirchliche Organisationen, Schüler*innen und Lehrer*innen protestierten scharf gegen diese Maßnahme und deren Ausführung (Abführung in den frühen Morgenstunden). Diese Kinder wurden in Österreich geboren, bzw. sind hier aufgewachsen. Leider handelt es sich dabei um keine Einzelfälle.

lm Vergleich von 52 Ländern ist Österreich gemeinsam mit Bulgarien Schlusslicht bei Einbürgerungen. Laut Statistik Austria leben in Österreich 220.000 Menschen, die hier geboren wurden sowie weitere 80.000, die hier aufgewachsen und die von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen geblieben sind. Eine beträchtliche Zahl dieser Kinder ist zudem staatenlos.

Dies bedeutet nicht nur, dass diesen Kindern nicht das volle Ausmaß an politischen und sozialen Rechten garantiert wird (und damit verbunden in weiterer Folge der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Gesundheitsversorgung). Es bedeutet auch, dass diese Kinder ohne Staatsbürgerschaft von keinem Staat geschützt werden. Das führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern durch staatliche Ausgrenzung.

Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer sieht darin eine demokratiepolitisch
problematische Entwicklung. Diese führt zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Gruppen von Menschen: ,, die, die zu uns gehören“ und ,,die, die nicht zu uns gehören“.

Die Hürden zur Erlangung einer Einbürgerung sind in Österreich extrem hoch,
unsozial und teuer. So müssen selbst hier geborene Kinder und Jugendliche über ihre Eltern ein Mindesteinkommen nachweisen, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben. Während in anderen Ländern Kinder, die im Land zur Welt gekommen sind, automatisch eingebürgert werden, ist das in Österreich nicht einmal dann der Fall, wenn die Eltern schon viele Jahre hier leben.

Antrag 14 – Die Folgen der Coronakrise für Frauen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die
österreichische Bundesregierung auf

  • bei Konjunkturmaßnahmen und Investitionen besonderen Wert auf die
    Förderungen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu legen, so dass sie strukturell die zukunftsfähige, soziale und geschlechtergerechte Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen; dies umfasst auch die materielle Aufwertung der Arbeit in verschiedenen systemrelevanten Bereichen.
  • bei der Gewährung von Unternehmenshilfen das Prinzip der geschlechtergerechten Verwendung von Haushaltsmitteln anzuwenden und durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten.
  • die Förderung von Entgeltgleichheit und Gleichstellung auf betrieblicher Ebene und die Beschränkung atypischer Beschäftigungsformen zu einem Kriterium für die Vergabe staatlicher Hilfen an Unternehmen zu machen.

Das Krisenmanagement der Coronakrise ist in Österreich mehrheitlich in männlicher Hand, in den Pressekonferenzen hören wir Ministern und Experten zu, während sie mit uns ihre Einschätzungen teilen. Es zeigt sich aber immer mehr, was es bedeutet, wenn Männer über Home Office und Ausgangssperren entscheiden. Probleme und Perspektiven von Frauen werden ausgeklammert oder sogar vergessen.

Frauen kümmern sich nun vermehrt um unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung (Gender Care Gap) und arbeiten in Teilzeit, während Männer eher ihren Karrieren im Home Office weiter nachgehen können. Alleinerzieherinnen übernehmen beide Rollen und sind abhängig von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Tageseltern. Die Kinderbetreuung in solchen Einrichtungen ist in Krisenzeiten aber keinesfalls gesichert. Ein ständiges Jonglieren, große Unsicherheiten und fehlende Planungssicherheit gehen damit einher.

Frauen sind zusätzlich jene Gruppe, die aufgrund ihrer Arbeit an sich schon einem höheren Risiko ausgesetzt sind und die sogenannten systemrelevanten Berufe dominieren, wie den Pflege- und Gesundheitsbereich. Aber auch die Angestellten im Supermarkt oder Putz- und Pflegekräfte sind mehrheitlich weiblich.

Bereits vorhandene strukturelle Benachteiligungen werden durch die Krise und das Krisenmanagement noch verstärkt.

Antrag 13 – Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen mit der die oben
genannten Forderungen (Punkte 1 bis 4) umgesetzt werden.

Die traditionelle Rollenverteilung und -zuschreibung in Österreich bedingt eine
ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege, Haushalt etc.) und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern. Nach wie vor sind es überwiegend Frauen, die bei Geburt eines Kindes Kinderbetreuungsgeld beziehen, den Großteil der Karenz in Anspruch nehmen und in weiterer Folge ihre Erwerbsarbeit reduzieren, um die Kinderbetreuung zu übernehmen.

Fehlende elementare Kinderbildungs- und Betreuungsinfrastruktur bzw. nicht
ausreichende Öffnungszeiten, das fehlende Angebot an Vollzeitjobs, mangelnde
Väterbeteiligung etc. führen oftmals dazu, dass Frauen, auch nach einigen Jahren, ihre Erwerbsarbeitsstunden nicht erhöhen können und in kurzer Teilzeit mit geringem Einkommen verbleiben.

Entsprechend niedrig fallen die Pensionsversicherungsbeiträge aus und viele Frauen sind im Alter, trotz jahrzehntelanger Arbeit (bezahlt und unbezahlt), mit einer geringen, nicht-existenzsichernden Pension und Armut konfrontiert. Die durchschnittliche Pension von Frauen in Österreich ist um knapp 38 Prozent geringer als jene von Männern und liegt bei 1.110 Euro brutto pro Monat (Dezember 2020) und liegt damit um knapp 220 Euro unter der Armuts-gefährdungsschwelle für einen Ein-Personenhaushalt (2020).

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Pensionsexpertinnen und -experten von AK und ÖGB im Juli 2020 ein Modell zur besseren Anrechnung von
Kindererziehungszeiten ausgearbeitet, das eine längere Anrechnung der
Kindererziehungszeiten vorsieht und damit anstrebt, die finanzielle Situation von Frauen in der Pension zu verbessern.

In diesem wird vorgeschlagen, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von
bisher vier Jahren bis zum Ablauf des 8. Lebensjahres des Kindes zu verlängern.
Derzeit werden in der Pensionsversicherung ab der Geburt höchstens bis zur
Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet.

Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten beträgt im Jahr 2021 Euro
1.986,04 pro Monat. Umgerechnet auf 14 Bezüge beträgt die Beitragsgrundlage pro Monat Euro 1.702,32. Werden vier Jahre der Kindererziehung angerechnet, führt dies zu einer Erhöhung der monatlichen Pension um Euro 121,21. Oft ist das zu wenig.

Wir fordern daher zur Verbesserung der Frauenpensionen folgende Änderungen imPensionsrecht:

1. Verlängerung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bis zur
Vollendung des 8. Lebensjahres mit absinkender Beitragsgrundlage ab
dem 5. Lebensjahr

Im Detail sieht das wie folgt aus:
– Anrechnung bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres: 100 Prozent der
Beitragsgrundlage (wie bisher)
– 5. und 6. Lebensjahr: 66 Prozent der Beitragsgrundlage
– 7. und 8. Lebensjahr: 33 Prozent der Beitragsgrundlage

Die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten soll unabhängig vom
Ausmaß der Arbeitszeit erfolgen, um keinen Anreiz zu einer Reduzierung der
Arbeitszeit zu setzen. Im Gegenteil, die degressive Regelung soll einen Anreiz zur
stufenweisen Erhöhung der Arbeitszeit schaffen.

Das neue Modell würde im Vergleich zu der bisherigen Bewertung der Kinder-
erziehungszeiten zu einer zusätzlichen monatlichen Pensionserhöhung von
60,60 Euro führen. Insgesamt wären das also 181,81 Euro mehr an Pension im
Monat.

2. Bonus für alle, denen bereits in der Vergangenheit
Kindererziehungszeiten angerechnet wurden

Für jene Menschen, die bereits ältere Kinder haben und denen in der Vergangenheit bereits Kindererziehungszeiten zugesprochen wurden, fordern wir, dass diese Personengruppe nachträglich auf ihrem Pensionskonto eine zusätzliche Gutschrift in entsprechender Weise erhält.

3. Bessere Bewertung der Kindererziehung im Pensionsrecht der
Beamt*innen

Eine entsprechende gesetzliche Regelung für Beamt*innen, die der Parallelrechnung unterliegen, ist in den jeweiligen Gesetzen vorzunehmen (z. B. Pensionsgesetz 1965 für Bundesbeamt*innen, Landesbeamt*innen-Pensionsgesetz, usw.).

4. Bessere Information

Neben der besseren Anrechnung für Kindererziehung soll die Informationslage über die Wirkungsweise des Pensionskontos sowie über bereits bestehende
Möglichkeiten auch der kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige verbessert werden.