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Antrag 01 – Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit in allen Unternehmen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Wurde zusammen mit Antrag 11 der AUGE/UG und Antrag 10 der FSG zum gemeinsamen Antrag 01 – einstimmig angenommen

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Liste der Berufskrankheiten (BK) nach § 177 ASVG bzw. Anlage 1 insofern ergänzt wird, als die unter Nummer 38 angeführte BK Infektionskrankheiten in ihrem Geltungsbereich auf alle Unternehmen ausgeweitet wird.

Die derzeit noch immer grassierende Covid- 19-Pandemie hat gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial durch Infektion mit dem Corona-Virus und darauffolgende Erkrankung an Covid-19 bzw. Long-Covid auch in beruflichen Bereichen existiert, die nicht über die bestehenden Beschränkungen im Geltungsbereich erfasst werden und somit Arbeitnehmer*innnen, die infolge ihrer beruflichen Tätigkeit an Covid-19 und Long-Covid erkrankt sind, vom Geltungsbereich ausgeschlossen blieben.

Antrag 15 – Ja zur Einbürgerung hier geborener/aufgewachsener Kinder

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die
Bundesregierung auf, der langjährigen Forderung des UN- Kinderrechtsauschusses an Österreich nach Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze zum Schutz von Kindern Folge zu leisten und als
erste Schritte zur Beendigung der Ungleichbehandlung folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an alle, die hier geboren sind, wenn zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von hier Geborenen Kindern spätestens im 6. Lebensjahr, wenn deren Eltern bei der Geburt erst kurz im Land sind.
  • Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind nach spätestens sechs Jahren Aufenthalt.

Die Abschiebung von drei Schülerinnen im Jänner 2021 führte zu österreichweiten Protesten. Politische und kirchliche Organisationen, Schüler*innen und Lehrer*innen protestierten scharf gegen diese Maßnahme und deren Ausführung (Abführung in den frühen Morgenstunden). Diese Kinder wurden in Österreich geboren, bzw. sind hier aufgewachsen. Leider handelt es sich dabei um keine Einzelfälle.

lm Vergleich von 52 Ländern ist Österreich gemeinsam mit Bulgarien Schlusslicht bei Einbürgerungen. Laut Statistik Austria leben in Österreich 220.000 Menschen, die hier geboren wurden sowie weitere 80.000, die hier aufgewachsen und die von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen geblieben sind. Eine beträchtliche Zahl dieser Kinder ist zudem staatenlos.

Dies bedeutet nicht nur, dass diesen Kindern nicht das volle Ausmaß an politischen und sozialen Rechten garantiert wird (und damit verbunden in weiterer Folge der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Gesundheitsversorgung). Es bedeutet auch, dass diese Kinder ohne Staatsbürgerschaft von keinem Staat geschützt werden. Das führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern durch staatliche Ausgrenzung.

Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer sieht darin eine demokratiepolitisch
problematische Entwicklung. Diese führt zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Gruppen von Menschen: ,, die, die zu uns gehören“ und ,,die, die nicht zu uns gehören“.

Die Hürden zur Erlangung einer Einbürgerung sind in Österreich extrem hoch,
unsozial und teuer. So müssen selbst hier geborene Kinder und Jugendliche über ihre Eltern ein Mindesteinkommen nachweisen, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben. Während in anderen Ländern Kinder, die im Land zur Welt gekommen sind, automatisch eingebürgert werden, ist das in Österreich nicht einmal dann der Fall, wenn die Eltern schon viele Jahre hier leben.

Antrag 14 – Die Folgen der Coronakrise für Frauen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die
österreichische Bundesregierung auf

  • bei Konjunkturmaßnahmen und Investitionen besonderen Wert auf die
    Förderungen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu legen, so dass sie strukturell die zukunftsfähige, soziale und geschlechtergerechte Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen; dies umfasst auch die materielle Aufwertung der Arbeit in verschiedenen systemrelevanten Bereichen.
  • bei der Gewährung von Unternehmenshilfen das Prinzip der geschlechtergerechten Verwendung von Haushaltsmitteln anzuwenden und durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten.
  • die Förderung von Entgeltgleichheit und Gleichstellung auf betrieblicher Ebene und die Beschränkung atypischer Beschäftigungsformen zu einem Kriterium für die Vergabe staatlicher Hilfen an Unternehmen zu machen.

Das Krisenmanagement der Coronakrise ist in Österreich mehrheitlich in männlicher Hand, in den Pressekonferenzen hören wir Ministern und Experten zu, während sie mit uns ihre Einschätzungen teilen. Es zeigt sich aber immer mehr, was es bedeutet, wenn Männer über Home Office und Ausgangssperren entscheiden. Probleme und Perspektiven von Frauen werden ausgeklammert oder sogar vergessen.

Frauen kümmern sich nun vermehrt um unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung (Gender Care Gap) und arbeiten in Teilzeit, während Männer eher ihren Karrieren im Home Office weiter nachgehen können. Alleinerzieherinnen übernehmen beide Rollen und sind abhängig von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Tageseltern. Die Kinderbetreuung in solchen Einrichtungen ist in Krisenzeiten aber keinesfalls gesichert. Ein ständiges Jonglieren, große Unsicherheiten und fehlende Planungssicherheit gehen damit einher.

Frauen sind zusätzlich jene Gruppe, die aufgrund ihrer Arbeit an sich schon einem höheren Risiko ausgesetzt sind und die sogenannten systemrelevanten Berufe dominieren, wie den Pflege- und Gesundheitsbereich. Aber auch die Angestellten im Supermarkt oder Putz- und Pflegekräfte sind mehrheitlich weiblich.

Bereits vorhandene strukturelle Benachteiligungen werden durch die Krise und das Krisenmanagement noch verstärkt.

Antrag 13 – Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen mit der die oben
genannten Forderungen (Punkte 1 bis 4) umgesetzt werden.

Die traditionelle Rollenverteilung und -zuschreibung in Österreich bedingt eine
ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege, Haushalt etc.) und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern. Nach wie vor sind es überwiegend Frauen, die bei Geburt eines Kindes Kinderbetreuungsgeld beziehen, den Großteil der Karenz in Anspruch nehmen und in weiterer Folge ihre Erwerbsarbeit reduzieren, um die Kinderbetreuung zu übernehmen.

Fehlende elementare Kinderbildungs- und Betreuungsinfrastruktur bzw. nicht
ausreichende Öffnungszeiten, das fehlende Angebot an Vollzeitjobs, mangelnde
Väterbeteiligung etc. führen oftmals dazu, dass Frauen, auch nach einigen Jahren, ihre Erwerbsarbeitsstunden nicht erhöhen können und in kurzer Teilzeit mit geringem Einkommen verbleiben.

Entsprechend niedrig fallen die Pensionsversicherungsbeiträge aus und viele Frauen sind im Alter, trotz jahrzehntelanger Arbeit (bezahlt und unbezahlt), mit einer geringen, nicht-existenzsichernden Pension und Armut konfrontiert. Die durchschnittliche Pension von Frauen in Österreich ist um knapp 38 Prozent geringer als jene von Männern und liegt bei 1.110 Euro brutto pro Monat (Dezember 2020) und liegt damit um knapp 220 Euro unter der Armuts-gefährdungsschwelle für einen Ein-Personenhaushalt (2020).

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Pensionsexpertinnen und -experten von AK und ÖGB im Juli 2020 ein Modell zur besseren Anrechnung von
Kindererziehungszeiten ausgearbeitet, das eine längere Anrechnung der
Kindererziehungszeiten vorsieht und damit anstrebt, die finanzielle Situation von Frauen in der Pension zu verbessern.

In diesem wird vorgeschlagen, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von
bisher vier Jahren bis zum Ablauf des 8. Lebensjahres des Kindes zu verlängern.
Derzeit werden in der Pensionsversicherung ab der Geburt höchstens bis zur
Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet.

Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten beträgt im Jahr 2021 Euro
1.986,04 pro Monat. Umgerechnet auf 14 Bezüge beträgt die Beitragsgrundlage pro Monat Euro 1.702,32. Werden vier Jahre der Kindererziehung angerechnet, führt dies zu einer Erhöhung der monatlichen Pension um Euro 121,21. Oft ist das zu wenig.

Wir fordern daher zur Verbesserung der Frauenpensionen folgende Änderungen imPensionsrecht:

1. Verlängerung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bis zur
Vollendung des 8. Lebensjahres mit absinkender Beitragsgrundlage ab
dem 5. Lebensjahr

Im Detail sieht das wie folgt aus:
– Anrechnung bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres: 100 Prozent der
Beitragsgrundlage (wie bisher)
– 5. und 6. Lebensjahr: 66 Prozent der Beitragsgrundlage
– 7. und 8. Lebensjahr: 33 Prozent der Beitragsgrundlage

Die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten soll unabhängig vom
Ausmaß der Arbeitszeit erfolgen, um keinen Anreiz zu einer Reduzierung der
Arbeitszeit zu setzen. Im Gegenteil, die degressive Regelung soll einen Anreiz zur
stufenweisen Erhöhung der Arbeitszeit schaffen.

Das neue Modell würde im Vergleich zu der bisherigen Bewertung der Kinder-
erziehungszeiten zu einer zusätzlichen monatlichen Pensionserhöhung von
60,60 Euro führen. Insgesamt wären das also 181,81 Euro mehr an Pension im
Monat.

2. Bonus für alle, denen bereits in der Vergangenheit
Kindererziehungszeiten angerechnet wurden

Für jene Menschen, die bereits ältere Kinder haben und denen in der Vergangenheit bereits Kindererziehungszeiten zugesprochen wurden, fordern wir, dass diese Personengruppe nachträglich auf ihrem Pensionskonto eine zusätzliche Gutschrift in entsprechender Weise erhält.

3. Bessere Bewertung der Kindererziehung im Pensionsrecht der
Beamt*innen

Eine entsprechende gesetzliche Regelung für Beamt*innen, die der Parallelrechnung unterliegen, ist in den jeweiligen Gesetzen vorzunehmen (z. B. Pensionsgesetz 1965 für Bundesbeamt*innen, Landesbeamt*innen-Pensionsgesetz, usw.).

4. Bessere Information

Neben der besseren Anrechnung für Kindererziehung soll die Informationslage über die Wirkungsweise des Pensionskontos sowie über bereits bestehende
Möglichkeiten auch der kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige verbessert werden.

Antrag 12 – Patentschutz Corona-Impfstoff freigeben

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer begrüßt die mutige Entscheidung der US-amerikanischen Regierung, sich für die TRIPS-Ausnahmeregelung einzusetzen und ersucht die österreichische Bundesregierung auf dem Petitionsweg diesem Vorbild zu folgen und sich innerhalb von EU und WTO für die Aufhebung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe einzusetzen.

Die Forderung nach der Aussetzung des Patentschutzes ist die logische Konsequenz aus der Unfähigkeit der Pharmaindustrie die erforderlichen Mengen an Impfstoff international ausreichend schnell zur Verfügung zu stellen. In vielen Ländern wie z.B. in Indien, Nigeria oder Südafrika gibt es Hersteller, die bereits jetzt Impfstoffe mit höchsten Qualitätsstandards erzeugen und deren Produktionsstätten in 3-6 Monaten umgerüstet werden könnten und damit die globale Impfstoffmenge vervielfachen würden. Weltweit geht um bis zu 14 Milliarden Impfdosen.

Die Pharmaindustrie hat massiv öffentliche Gelder erhalten. Die BBC gibt die Summe von 125 Milliarden Euro an Staatsgeldern an, die weltweit zur Entwicklung der Impfstoffe geflossen sein sollen. In den USA z.B. sollen 10 Milliarden Dollar in das Projekt Warp Speed geflossen sein, davon 1,95 Milliarden an Pfizer-Biontech und 2,5 Milliarden an Moderna. Von dieser Summe ist eine Milliarde für die Forschung zur Verfügung gestellt worden. Das amerikanische Wissenschaftsmagazin Scientific American nimmt an, dass der Großteil der Forschung staatlich finanziert worden sei.

In Deutschland wurden laut ZDF (Februar 2021) 750 Millionen Euro Steuergelder in die Impfstoffentwicklung gesteckt, davon 375 Millionen an Biontech, 252 Mio. an Curevac und 114 Mio an IDT Biologica. Das Deutsche Managermagazin hat im Sommer 2020 getitelt, dass die Aufgabe der Coronaimpfstoffentwicklung und dessen Produktion ohne massive Staatshilfe nicht bewältigt werden könne.

Wir unterstützen diese öffentlichen Subventionen, die – wohlgemerkt – nie zurückerstattet werden müssen. Aber sind die Lieferschwierigkeiten und Engpässe bei der Verteilung der Impfstoffe nicht darauf zurückzuführen, dass die Regierungen den Pharmafirmen die Oberhoheit über den Prozess der Distribution überlassen haben?

Die Geschichte der Entwicklung der Covid-19-Impfstoffe zeigt wieder einmal mehr, dass öffentliche Investitionen der zentrale Hebel zum raschen Erfolg sind – und gerade nicht das Patentsystem, das die Hersteller für ihre Investitionsrisiken im Erfolgsfall nachträglich entschädigen soll. An der Entwicklung der Impfstoffe entpuppt sich die Behauptung als Märchen, dass Patente in einem kapitalistischen System den zentralen Anreiz zur Produktion neuen Wissens und neuer Produkte darstellen. Dennoch wird die Legende weitergesponnen.

Worum geht es? Wie Laura Leyser, Geschäftsführerin von Ärzte ohne Grenzen Österreich ausführt: „Das Tempo und der Umfang der Impfstoffproduktion muss dramatisch erhöht werden. Würde der Kampf gegen die Pandemie nach gesundheitlichen statt marktwirtschaftlichen Prioritäten geführt, wäre die Aufhebung von Patenten auf COVID-19-Impfstoffe, Medikamente oder Hilfsmitteln der konsequente Weg.“

Deshalb sollte die Produktionstechnologie für sämtliche Impfstoffarten offen geteilt werden, besonders aber für neuartige mRNA-Impfstoffe wie jenen der Mainzer Firma Biontech oder der von Moderna. Impfstoffe der mRNA Technologie sind wesentlich einfacher und schneller zu produzieren als herkömmliche Impfstoffe, können zudem relativ kostengünstig hergestellt werden und sind, laut Angaben der Hersteller, im Fall von Virusmutationen schneller adaptierbar.

Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) blockiert die EU zusammen mit anderen reichen Ländern den Antrag auf die Aussetzung von geistigen Eigentumsrechten (Trips-Ausnahmeregel) für die Dauer der Pandemie, der bereits im Oktober 2020 von Indien und Südafrika eingebracht wurde und der von der Mehrheit der WTO-Mitgliedsländer unterstützt wird. Die Entscheidung der US-Regierung vom 9.5.2021 den Verzicht auf den Schutz des geistigen Eigentums für COVID-19-Impfstoffe zu unterstützen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung bestehende WTO-Regeln zu beseitigen und Rechtsunsicherheiten und Hindernisse auszuräumen. Sie könnte Staaten neue Optionen bieten, um die Beschränkungen, die die Produktion und Lieferung von COVID-19-Impfstoffen behindern zu beenden.

Auch Österreich muss nun zum Ende der Pandemie beitragen. Statt zu blockieren und sich auf die Seite der Pharma-Branche zu schlagen – die marktwirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellt – müssen Österreich und die europäischen Länder ihre Verantwortung, Menschenleben zu retten, wahrnehmen. Impfnationalismus ist angesichts einer Pandemie schlicht zu kurz gegriffen. Sowohl aus Solidarität als auch aus Eigennutz – Stichwort ‚Mutationen vermeiden‘.