Unsere Initiativen

Antrag 06 / Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Vollversammlung der AK Wien Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.

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Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass

  • die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Rahmen der Reform des Bewertungsverfahrens an realistische, dem Marktwert entsprechende Größen herangeführt wird (z.B. Erfassung von 90 % des Marktwertes)

  • die Reform der Grundbesteuerung unter weitestgehender Schonung kleiner und mittlerer Immobilienvermögen erfolgt, etwa über ein progressive Ausgestaltung der Steuersätze (z.B. ermäßigte Steuersätze für durchschnittliches Eigenheim)

  • entsprechende Vorkehrungen im Mietrecht getroffen werden müssen, um die vollständige bzw. unverhältnismäßige Überwälzung der angehobenen Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen zu verhindern.

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Antrag 04 / Umweltschädigende Subventionen abbauen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit umwelt- wie klimapolitisch bedenkliche Subventionen sowie steuerliche Begünstigungen und Befreiungen abzubauen. Dabei ist anzustreben, dass ein Sparpotential im Umfang von 2 Mrd. Euro jährlich gehoben wird.

Entsprechend frei werdende Mittel sollen für beschäftigungswirksame Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (wie thermische Sanierung des Althausbestandes, bedarfsgerechter Ausbau öffentlicher Mobilität, Energiespar-/effizienzmaßnahmen, Förderung erneuerbarer Energien), für soziale Ausgleichsmaßnahmen und zur Budgetkonsolidierung aufgewandt werden.

Hinsichtlich des Abbaus bzw. Abschaffung umweltschädigender Subventionen sowie steuerlicher Förderungen fordert die AK Wien Regierung und Gesetzgeber auf, insbesondere auf

  • die steuerliche Begünstigung von Dienstfahrzeugen sowie von Fiskal-LKW

  • die Steuerbefreiung von Agro(„Bio“-)sprit

  • die Steuerbegünstigung von Diesel im Vergleich zu Benzin

  • die laufende ökologische Anpassung der NoVA sowie die Abschaffung der NoVA-Befreiung für Klein-LKW

  • die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung von Verkehrsflächen und die Einführung von Flächenverbrauchsabgaben

  • die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen

  • sowie eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und Umwandlung in einen Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung

zu fokussieren.

Generell gilt es, künftig Subventionen sowie steuerliche Förderungen/ Begünstigungen auf ihre Klima- bzw. Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

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Antrag 03 / Für gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.


Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog des „Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe)“, dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.


In weiterer Folge ist die Erstellung von standardisierten, veröffentlichungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichten auch auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.


Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

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Antrag 02 / Rahmenrecht für Sozialwirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
FSG, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Persp., Türkis:  für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt die wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle der Sozialwirtschaft außer Frage. Sie unterstützt die Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit im vollem Umfang.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:

  • Maßnahmen zur Änderung des österreichischen Genossenschaftsrechts in Angriff zu nehmen, um insbesondere Genossenschaften ohne Gewinnorientierung für die Sozialwirtschaft zu ermöglichen

  • Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts der Sozialwirtschaft im Rahmen des österreichischen Vergabewesen zu entwickeln, die statt einer Benachteiligung auf eine Bevorzugung von nichtgewinnorientierten Unternehmen, inklusive Vereinen, abzielen.

  • Maßnahmen umzusetzen, die Sozialwirtschaft als Unternehmenszweig ohne Gewinnorientierung, welcher vornehmlich im Auftrag der öffentlichen Hand soziale Dienstleistungen erbringt, als eigenständigen Sektor zu definieren und dementsprechend eine Verankerung in den gesetzlichen Interessensvertretungen zu ermöglichen.

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