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Antrag 05 – Reform der Pendlerförderung jetzt!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB: für Zuweisung
FA: nein

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf die
    Pendlerförderung jetzt zu reformieren und zu ökologisieren.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf den Ausbau
    von Öffentlichen Verkehr weiter voranzutreiben.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf das
    Klimaticket zu subventionieren, um den Umstieg auf den Öffentlichen
    Verkehr zu erleichtern und die Teuerungen abzufangen.

Eine weitere Chance zur Reform der Pendlerpauschale wurde verpasst. Stattdessen erfährt sie im neuen Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich eine gewaltige Aufwertung.

Die Regierung hat eine Entlastung der Pendler*innen um insgesamt 400 Mio. Euro angekündigt. Dazu sollen unter anderem Pendlerpauschale und Pendlereuro erhöht werden. Das sei eine „zielgerichtete Maßnahme“, meint die Regierung. Die Grünen argumentieren, dass damit eben nicht “die Fahrten mit dem Zweit-SUV gefördert werden” und spielen darauf an, dass es zu keiner generellen Subvention von Benzin- und Dieselpreisen gekommen ist. Das ist auch durchaus zu begrüßen, aber die Regierung hat hier – nach der ökosozialen Steuerreform – wieder eine Chance verpasst, die von der AUGE/UG seit langem geforderte Reform der Pendlerpauschale in Angriff zu nehmen.

Die Pendler*innenförderung muss endlich vereinfacht und ökologisiert werden!

Dabei stünde eine Reform sogar im Regierungsübereinkommen. Doch von der
“Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit” ist nichts zu sehen. Im Gegenteil: Im Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich bekommt sie eine gewaltige Aufwertung. Das Pendlerpauschale wird verdoppelt, der Pendlereuro sogar vervierfacht. Dabei werden höhere Einkommen stärker entlastet als niedrige. Es ist absurd, aber es bedeutet, dass ein Manager für die gleiche Arbeitsstrecke mehr bekommt, wie seine angestellte Reinigungskraft. Dies liegt an der Ausgestaltung der Pendlerpauschale als Freibetrag. Deswegen braucht es hier dringend eine Reform und eine Ökologisierung der Pendlerförderung!

In Zeiten der sich vertiefenden Klimakrise müssen gerade im Verkehrsbereich
Konzepte umgesetzt werden, die nicht nur zukunftsweisend sind, sondern auch
sozial verträglich. Viele Arbeitnehmer*innen legen auf dem Weg zur Arbeitsstelle
lange Wege zurück und nutzen dafür das Auto. Nicht nur weil öffentliche
Verkehrsmittel in einigen Regionen schwach ausgebaut sind, sondern auch aus
Gewohnheit. Es kann nicht sein, dass der Individualverkehr mit der Pendlerpauschale weiterhin massiv staatlich gefördert wird und damit weitere
Anreize zur Zersiedelung geboten werden. Das Pendlerpauschale wird wegen der
gestiegenen Benzinpreise um mehr als 50 Prozent erhöht, aber nicht nur bei denen, die aufs Auto angewiesen sind, wie bei der großen Pendlerpauschale. Auch Menschen, die das kleine Pendlerpauschale bekommen – also die die Möglichkeit haben mit Öffis zu fahren – bekommen mehr Geld. Das ist der falsche Weg, stattdessen hätte die Chance genutzt werden können den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu erleichtern.

Antrag 04 – Adäquate Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung an Schulen und Kindergärten im Herbst

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖÄÄB: für Zuweisung
FA: nein

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich bei der Bundesregierung,
insbesondere bei Bildungsminister Martin Polaschek dafür ein, im Herbst
adäquate Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung an den Schulen und
Kindergärten zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, Sonderbudgets
für „Gute Luft“ und Testungen bereitzustellen.

Laut Prognosen werden die Corona-Infektionen im Herbst wieder steigen. Es ist
daher unerlässlich, schon jetzt klare Konzepte und Maßnahmen zur Corona-
Bekämpfung zu entwickeln, um sichere Schulen und Kindergärten für Schul- und
Kindergartenkinder sowie alle an den pädagogischen Einrichtungen Tätigen für den Herbst zu gewährleisten.

Es braucht insgesamt 500 Mio. Euro für leistungsstarke Luftreiniger und CO2-
Monitore (für „richtiges“ Lüften) oder Lüftungsanlagen (bei Schulneu- und -umbauten) für alle Klassenzimmer und die Kindergärten. Mittlerweile gibt es genug wissenschaftliche Evidenz, dass der Betrieb von Luftreinigern das Ansteckungsrisiko in Innenräumen erheblich reduziert. Darüber hinaus sollte gute Luft in Schulen und Kindergärten schon von grundsätzlichem Interesse sein.

Weitere 500 Mio. Euro werden benötigt um rund 20 Testwochen mit
qualitätsgesicherten Schul-PCR-Tests (bei zwei- bis dreimaliger Testung)
durchzuführen. Dies bricht Infektionsketten und hält die Inzidenzen nicht nur unter Schul- und Kindergartenkinder niedrig, sondern auch in ihren Familien. Nur gesunde Kinder sind lernfähig und nur gesunde Eltern sind arbeitsfähig. Die Aufrechterhaltung der Lern- und Arbeitsfähigkeit sollte das Ziel für den Herbst sein. Wir können und müssen uns das leisten. So spült alleine die Teuerungswelle Milliarden ins Budget unseres Finanzministers. Die Zusatzeinnahmen dadurch betragen jedenfalls mehr als 7.5 Mrd. Euro an Lohn-, Einkommens- und Mehrwertsteuer für 2022 und 2023 und 2 Wochen Teillockdown führen zu mindestens gleich hohen Opportunitätskosten.

Mit Luftreiniger und einem Test2Stay-Konzept (qualitätsgesicherte Schul-PCR-
Gurgeltests und Kindergarten-PCR-Lollitests) könnte das Ansteckungsrisiko allein in Schulen um rund 96% reduziert werden, im Vergleich zu 89% bei Maske & PCR-Gurgeltests oder Maske & Luftreinigung.

Antrag 03 – Aussetzung der Mieterhöhungen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖÄÄB: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Richtwertmietenerhöhung zum ehestmöglichen Zeitpunkt für zumindest
ein Jahr auszusetzen.

Es braucht eine neuerliche Aussetzung der Richtwertmietenerhöhung.
Normalerweise werden die Richtwertmieten für Altbauwohnungen automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. Im Vorjahr wurde diese Anpassung ausgesetzt, um Mieterinnen und Mieter in der Coronazeit zu entlasten. Heuer würde eine Erhöhung um fast 6 Prozent anstehen. Die hohe Inflation und explodierende Energiepreise erfordern ein neuerliches Aussetzen. Seit 1. April sind die Mieten für über eine Million Menschen um sechs Prozent gestiegen. Die Bundesregierung muss hier lenkend eingreifen, gerade in einer Zeit, in der alles teurer wird.

Antrag 02 – Klinische und Rehabilitations-Ressourcen für Covid-19-Geschädigte JETZT aufbauen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag einstimmig angenommen

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Sachlage zunehmender Anzahl an erkrankten Personen in Folge der Pandemie weitsichtig zu analysieren und mit geeigneten Maßnahmen zu steuern.
Diese sind unter anderem:

  • Besondere Beratungsangebote für erkrankte Personen, welche unter
    körperlichen, psychischen und kognitiven Langzeitfolgen durch Covid-
    19 leiden, bei AMS, ÖGK, PVA fördern und aufbauen.
  • Errichtung und Ausbau der ambulanten und stationären Rehabilitationsplätze für erkrankte Personen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Langzeitfolgen
  • Maßnahmen zur Wiedereingliederung erkrankter Personen am Arbeits-
    markt
  • Maßnahmen zur erhöhten Bereitstellung von Spenderlungen
  • Finanzielle Förderung der Krankenkassen durch Aufstockung der Mittel
    durch den Bund
  • Förderung der pflegerischen, ärztlichen und therapeutischen Fachkräfte durch Stipendien oder Steuerbegünstigungen oder Pensionsgutschriften.
  • Deutliche Erhöhung einer Ausbildungsvergütung für Pflegekräfte (DGKP, PFA, PA).
  • Senkung der Zugangsbeschränkungen für das med. Studium, sowie Steigerung der potentiellen Studienplätze.

Die meisten (74%) Patientinnen und Patienten, die mit COVID-19 auf einer Intensivstation (ICU) behandelt werden, leiden ein Jahr später unter körperlichen, psychischen und kognitiven Langzeitfolgen. Das belegen Daten, die Forscher evaluiert haben. Die Studie untersuchte PatientInnen (davon 71,5% männlich) 1 Jahr nach der Behandlung auf einer Intensivstation wegen COVID-19.

Von jenen Personen, die vor ihrer intensivmedizinischen Behandlung wegen COVID-19 berufstätig gewesen waren, berichteten mehr als die Hälfte (57,8 Prozent) über Probleme am Arbeitsplatz, etwa, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren mussten oder dass sie nach wie vor krankgeschrieben sind.

Nicht nur Patienten mit stationärem, sondern sogar ambulantem Covid-19 Verlauf sind auf (teil-)stationäre Rehabilitation angewiesen. Österreichische Lungentrans- plantations-Experten äußerten im letzten Jahr Bedenken, dass in wenigen Jahren ein wesentlicher Anteil der dauerhaften Lungendefizite eine Lungenspende erforderlich machen wird. In den Vorjahren wurden etwa 100 Spenderlungen gefunden. Zwischen Mai 2020 und April 2021 wurden bereits 40 Spenderlungen für Covid19-Geschädigte transplantiert. Die Zahl ist idF massiv gestiegen.

Österreich schaut ohnehin auf schändliche Früchte im Gesundheitsmanagement
(Pflegemangel, Ärztemangel, Bettenleerstand). In absehbarer Zeit wird die Gesundheitslandschaft vorhersehbar zusätzlich belastet und gefordert.
Die Politik muss JETZT einschreiten und für Pflege-, Therapiekräfte und Ärzte sowie die physischen Ressourcen (in) Kliniken und Reha-Einrichtungen sorgen.

Antrag 01 – CoV-Bonus für alle Mitarbeiter*innen im Bildungsbereich!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und die Bildungsdirektionen in den Ländern auf, die CoV-Boni in Höhe von 500 Euro an alle Mitarbeiter*innen an Pflichtschulen, an AHS und BHS auszahlen.

Bereits letztes Jahr bekamen Schuldirektor*innen einen CoV-Bonus in der Höhe von 600 Euro zugesprochen.
Auch dieses Jahr ist wieder ein entsprechender Bonus (500 Euro) für die Schuldirektor*innen vorgesehen. Dieser ist jedoch exklusiv den Schuldirektor*innen vorbehalten, nicht jedoch den anderen Mitarbeiter*innen, die seit Beginn der Pandemie eine große Mehrfachbelastung aushalten müssen. Einerseits galt und gilt es den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und für erkrankte Kolleg*innen einzuspringen, andererseits galt und gilt es die jeweiligen – sich ändernden – Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Wissensvermittlung an die Schüler*innen dabei nicht zu kurz kommen und voller Einsatz gezeigt werden.
Dass ein CoV-Bonus nur für Schuldirektor*innen vorgesehen ist, zeigt, dass wir in
Österreich immer noch starke hierarchische Strukturen vorliegen haben, in denen jene, die bereits besser gestellt sind noch zusätzlich bevorteilt werden.