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Antrag 05 – Community Nursing

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich dafür ein, dass die Arbeiterkammern die Pflegereform durch ein Monitoring begleitet und unterstützen wird, mit dem Ziel besserer Arbeitsbedingungen für die beteiligten Berufsgruppen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesarbeitskammer dafür ein, dass Community Nursing nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in Wien umgesetzt wird.

Laut Definition der WHO handelt es sich bei Community (Health) Nursing um eine Form von Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf, welche die „Kompetenzen der Pflege, des öffentlichen Gesundheitswesens und der (…) Sozialen Arbeit verbindet, und Gesundheits-förderung, verbesserte – auch soziale – Umwelt-Bedingungen und Rehabilitation bei Krankheit und Behinderung anbietet. (vgl. World Health Organization (2017). Enhancing the role of community health nursing for universal health coverage. (1 )

Das österreichische Gesundheitsministerium hat einen österreichweiten, breit angelegten Konsultationsprozess eingeleitet, um im Rahmen einer umfassenden Pflegereform die Einführung von Community Nursing in Österreich vorzubereiten. Im Zuge dieser Reform sollen auch problematische Aspekte aktueller Pflegesituationen, wie Überlastung von Angehörigen, unklare Arbeitsverhältnisse in der 24 Stundenpflege, unzureichende personelle Besetzung vieler Pflegeinrichtungen, Zersplitterung und fließbandartige
Durchführung mobiler Pflege-leistungen etc. behoben werden.

Das Vorhaben, Pflege künftig unter Einbeziehung der Gemeinschaft, also im Rahmen von ‚Communities‘ neu zu organisieren, gibt Anlass zur Hoffnung auf verbesserte Arbeitsbedingungen für die beteiligten Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufe und wird daher aus ArbeitnehmerInnensicht begrüßt.
Insbesondere sollte diese neue Form, Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige professionell zu unterstützen, dazu führen, dass Pflegepersonen und SozialarbeiterInnen

  • mehr Mitsprachemöglichkeiten wahrnehmen,
  • eigenständige fachliche Entscheidungen treffen,
  • in Teams mit flachen Hierarchien arbeiten,
  • Zeitdruck abbauen,
  • die Arbeit auf Basis professioneller Beziehungen durchführen,
  • in der Gemeinde Ansehen und Wertschätzung genießen,
  • und ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen optimal einbringen können.

In Verbindung mit einer deutlich angehobenen Bezahlung und fair geregelten Arbeitszeiten sollten diese Merkmale dazu beitragen, dass Personen in Pflege- und Sozialberufen bleiben, und die Arbeitszufriedenheit der genannten Berufsgruppen deutlich steigt. Angesichts der aktuell äußerst schwierigen Situation der Hauskrankenpflege in Wien, wäre es zu wünschen, dass die oben skizzierte Pflegereform nicht nur in den Bundesländern, sondern auch in Wien auf Bezirks-, Stadteil- oder ‚Grätzel‘-Ebene umgesetzt wird.

(1) https://apps.who.int/iris/handle/10665/255047, aufgerufen am 1.9.2020, eigene Übersetzung

Antrag 04 – Sofortige Anhebung der Nettoersatzrate

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Nettoersatzrate mit sofortiger Wirkung und bis zumindest dem Ende der hohen Arbeitslosigkeit aufgrund der Covid-19 Pandemie auf 80% zu erhöhen.

Bei Verringerung der Arbeitslosenzahlen und einer damit möglicherweise
verbundenen Reduktion der Nettoersatzrate hat eine Evaluierung gemeinsam mit den Sozialpartnern, insbesondere AK und ÖGB, stattzufinden.

Die momentane Lage am Arbeitsmarkt mit bereits erfolgten Kündigungen in sehr hohem Ausmaß und mit bevorstehenden langfristig hohen Arbeitslosenzahlen erfordert eine sofortige Anhebung der Nettoersatzrate auf 80%.

Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie lassen weiterhin einen hohen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Österreich erwarten. Viele Arbeitnehmer*innen mussten bereits während der abgelaufenen und noch bestehenden Kurzarbeitsmodelle ihre finanziellen Reserven verbrauchen, wenn überhaupt vorhanden, um ihre dringendsten Bedürfnisse wie beispielsweise Wohnen, Ernährung, Betreuung und Ersatzbeschaffungen abzudecken.

Häufig betrifft Kurzarbeit und/oder Arbeitslosigkeit in Familien die Einkommen beider Elternteile. Besonders schwer haben es dabei Alleinerzieher*innen.

Die Lage am Arbeitsmarkt erschwert den Zugang zu neuen Arbeitsverhältnissen sehr deutlich, somit ist für die betroffenen Menschen oder Familiensysteme in der bestehenden gesetzlichen Lage, mit einer Nettoersatzrate von 55%, eine langfristige Existenzgefährdung gegeben.

Dies führt zu Armut, auch Kinderarmut und weiteren Problemen, wie etwa Unvermögen für Miete der eigenen Unterkunft aufzukommen, was schlimmstenfalls in Delogierung und Wohnungslosigkeit endet.
Soziale Auswirkungen mit hohen Folgekosten sind als sicher anzunehmen, ebenso ergeben sich hohe Verluste bei der Beitragsgrundlage für eine künftige Pension, dies schließt den Kreis zur Altersarmut.

Antrag 03 – Höhere Pensionsbeiträge bei Elternteilzeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Bewertung für die Beitragsgrundlagen in der Pensionsversicherung für die Dauer einer Elternteilzeit mindestens auf das Niveau zu stellen, das dem Beschäftigungsausmaß vor der Geburt eines Kindes entspricht.

Frauen erhalten in Österreich durchschnittlich ca. 40% weniger Pension als Männer, Altersarmut ist daher auch als weiblich zu charakterisieren. Dies ergibt sich aus einem Pensionsrecht, das sich in Österreich sehr stark an einer männlichen Erwerbsbiografie orientiert.

Elternteilzeit ermöglicht es Familien, ihre Betreuungspflichten besser mit ihrem
Erwerbsleben in Einklang zu bringen. Auch hier wiederum sind es überwiegend Frauen, die Elternteilzeit vereinbaren, Männer sind die Ausnahme. Männer sind im Vergleich zu Frauen immer noch besserverdienend und eine Reduktion des höheren Einkommens führt oft dazu, dass eine Elternteilzeit nicht möglich erscheint. Ein sowieso schon geringeres Einkommen, führt zu weniger finanziellen Einschnitten im Familieneinkommen als umgekehrt, was vor allem auf Frauen zutrifft.

Durch die Elternteilzeit entstehen zwar Versicherungsmonate für die
Pensionsversicherung, die Bewertung ist aufgrund der niedrigen Beschäftigungsausmaße für viele Arbeitsjahre aber sehr gering. Eine Bewertung auf dem Niveau von Mutterschutz und Karenz würde hier eine starke Verbesserung für die künftige Pension bedeuten.

Antrag 02 – Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern muss gewährleistet bleiben

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Der Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, MUSS jederzeitgewährleistet sein.
Daher fordert die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die
Landesrätin Andrea Klambauer und die Landesregierung auf:

  • Den Prozess der Vergabe auszusetzen und neu zu überdenken!

Sollte es dazu keine Bereitschaft geben:

  • Einen geordneten Übergang auf die neuen Betreiber*innen sicherzustellen,
    sodass der Schutz und die Begleitung von betroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit gewährleistet bleibt und
  • mit den neuen Betreiber*innen vertraglich sicherzustellen, dass die 30 bestehenden Mitarbeiterinnen mit mindestens ihren derzeitigen Gehältern und Rechten übernommen werden.

Mit der Vorgehensweise die bisher autonomen Frauenhäuser im Land Salzburg
(Ausnahme Pinzgau) neu auszuschreiben, hat die zuständige Landesrätin Andrea
Klambauer von vielen Seiten Kritik geerntet. Nicht nur Kolleg*innen aus der Politik, sondern auch Gewaltschutzexpert*innen, können der neuen konzeptionellen Ausrichtung der Frauenhäuser wenig Positives abgewinnen.

Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden.

Zusätzlich sollen die bestehenden Plätze auf mehr Standorte im Bundesland Salzburg verteilt werden. Ob dann in Schutzwohnungen in nicht abgeschlossenen Einheiten dieselbe beratende Infrastruktur als auch sicherheitstechnischen Aspekte vorhanden sein werden ist zu bezweifeln.

Tatsache ist: Autonome Frauenhäuser, wie es sie derzeit gibt, arbeiten mit besonderen Qualitätskriterien. Sie gewährleisten die Anonymität der Frauen gegenüber Behörden, die Häuser sind zum Schutz der Frauen gesichert, die Mitarbeiterinnen unterstützen und beraten die Frauen psychosozial und juristisch, auch bei Prozessen.

Die Vorgehensweise ist eine Herabwürdigung der wertvollen und wichtigen Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahren aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier eindeutig fehl am Platz, denn es geht um Leib und Leben von Menschen.

Wie die Übergabe der bisherigen Frauenhaus-Betreiber*innen an die neuen
Betreiber*innen stattfinden sollte, ist nach wie vor völlig unklar. Den durchgängigen Betrieb sieht auch die Geschäftsführerin des Frauenhauses Salzburg gefährdet: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir am 30. Juni 23:59 zusperren und am 1. Juli 00:00 fängt ein anderer Betreiber an“ so Birgit Thaler-Haag. 45 Frauen und Kinder können schließlich auch nicht so einfach übersiedeln, vor allem so, dass es niemand bemerkt und der Standort des Frauenhauses geheim bleibt. Denn auch, ob das derzeitige Gebäude vonden neuen Betreiber*innen weitergeführt werden soll oder nicht, ist unklar.

Sollte ein Übergang stattfinden, muss jedenfalls die Expertise der bestehenden
Mitarbeiterinnen erhalten und die Kolleginnen von neuen Betreiber*innen, auf Wunsch, mit allen arbeitsrechtlich bestehenden Ansprüchen übernommen werden.

Antrag 01 – Berufsgesetz für Sozialarbeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit – unter Einbindung von Expert*innen, zeitnah umzusetzen.

Bereits seit 2014 gibt es Bemühungen, ein Berufsgesetz für Sozialarbeiter*innen einzuführen. Seither hat es manche Versuche in diese Richtung gegeben, jedoch ohne sichtbares Ergebnis. Die gesetzliche Absicherung der Sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz für Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist überfällig.

Menschen, die durch ihre Berufswahl hauptberuflich in der Sozialen Arbeit tätig sind, müssen eine hohe Qualifikation mitbringen. Dazu gehört ein Fachhochschulstudium, das neben berufsspezifischen Inhalten (Methoden, Sozialarbeits-Wissenschaft etc.) Psychologie, Soziologie, Rechtsfächer etc. beinhaltet. Hinzu kommt noch ein hoher Anteil an Praxis und Selbstreflexion.

Selbstverständlich arbeitet die Soziale Arbeit mit allen benachbarten Sozial- und Gesundheitsberufen zusammen. Besonders im Gesundheitsbereich steigt die Bedeutung von Sozialarbeit. Da berufsrechtliche Grundlagen fehlen, kann sie aber nicht auf Augenhöhe mitanderen Professionen agieren. Die Praxis, Sozialarbeiter*innen durch Personen mit kürzeren Ausbildungsprofilen bzw. einfach durch ‚Menschen mit sozialer Einstellung und Menschenverstand‘ zu ersetzen, ist im Interesse der Bevölkerung und der Berufsgruppe jedenfalls abzulehnen.

Ein Berufsgesetz muss Qualitätsstandards (insbesondere Aus- und Fortbildungsstandards) festlegen, die Verschwiegenheitspflicht regeln, den Berufsschutz sichern, berufsethische Standards festlegen etc.

Da mit einem solchen Berufsgesetz viele Herausforderungen verbunden sind (Standardisierung vs. Flexibilität, Abgrenzungen zu anderen Professionen) bedarf es der Einbindung verschiedener Stakeholder und ExpertInnen bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes, z.B. Berufsverband, Ausbildungsstellen und Interessensverbände. Neben einem Berufsgesetz braucht es auch einen Diskussionsprozess darüber, wie die Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit verbessert werden können, etwa durch höhere Einkommen, die dieser
verantwortungsvollen Tätigkeit entsprechen.