Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2023 – Antrag 4

Antrag  4

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Hinweisgeber:innen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, FA-FPÖ: Zuweisung
ÖAAB-FCG: Ablehnung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Das neue Hinweisgeber:innenschutzgesetz verpflichtet zwar Großunternehmen dazu interne Meldestellen einzurichten, ist aber hinsichtlich des Schutzes der Whistleblower:innen unzureichend.

Sei es Misswirtschaft, Korruption, systematische Belästigung oder andere illegale Machenschaften im Unternehmen, Arbeitnehmer:innen können aus vielen Gründen als Whistleblower:innen, sog. Hinweisgeber:innen, agieren.

Aber wenn sich Whistleblower:innen nicht an eine vorhandene interne Meldestelle wenden, sind sie, laut dem Gesetz, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Sie sind nur dann vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn keine interne Meldestelle existiert.

Dieses Gesetz trägt daher kaum dazu bei, Korruption zu verhindern und es wird auch Österreich nicht davor bewahren, im Korruptions-Wahrnehmungs-Index weiter zurückzufallen. Denn auch wenn durch das Gesetz den internen Meldestellen gewisse Verpflichtungen und Regeln auferlegt werden, ist es den Großunternehmen überlassen, wie sie mit Hinweisen intern umgehen, während die betroffene Hinweisgeber:in zum Stillschweigen gezwungen wird. Die Folge davon wird nur eine Ausweitung des Corporate Whitewashing sein, und kein Rückgang an unethischen und korrupten Machenschaften im skandalgeplagten Österreich.

Interne Meldestellen haben zwar auch einen Nutzen für Arbeitnehmer:innen, wenn Vertrauen in die internen Prozesse und die Einzelverantwortlichen gegeben ist. Aber die potentiellen Hinweisgeber:innen sollten immer die freie Wahl haben, ob sie sich an interne und/oder externe Meldestellen, Presse oder Öffentlichkeit wenden wollen. Nur so kann garantiert werden, dass verantwortungsbewusste Mitarbeiter:innen auch die großen Missstände melden können und dass nicht interne Prozesse des Unternehmens die Aufklärung knebeln.

Verantwortungsbewusstes Wirtschaften braucht Transparenz, öffentliche Rechenschaft und Distanz zur Politik. Das haben sich die arbeitenden und steuerzahlenden Menschen in Österreich verdient. Das aktuelle Hinweisgeber:innenschutzgesetz geht zwar in die richtige Richtung, noch ist aber der Schutz der Whistleblower:innen zu löchrig und die Bandbreite von erfassten Straftatbeständen zu gering, um eine breite Änderung beim notorischen Corporate Governance von österreichischen Großunternehmen anzustoßen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Justiz, den Ministerrat der österreichischen Bundesregierung sowie den österreichischen Nationalrat auf, das Hinweisgeber:innenschutzgesetz zu novellieren:

  • Alle Arbeitnehmer:innen, die Hinweise auf Straftatbestände, welche im HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) definiert sind, geben, sog. Hinweisgeber:innen, sollen vor allen Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sein, auch dann wenn sie sich an externe Meldestellen, die Presse und/oder die Öffentlichkeit wenden.
  • Wenn ein Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmer:innen keine interne Meldestelle einrichtet, soll, im Gegensatz zum aktuellen Stand des Gesetzes, eine empfindliche Strafe drohen, mindestens in der Größenordnung von 5% des Jahresumsatz.
  • Erweiterung der vom HSchG erfassten Straftatbestände um alle schweren Delikte im Strafgesetzbuch und alle Vorschriften im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz des Verwaltungsstrafrecht.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_4_HinweisgeberInnen_vor_Vergeltungsmaßnahmen_schützen

Vollversammlung November 2023 – Antrag 3

Antrag  3

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Primäre Warnung der Bevölkerung per SMS

Antrag einstimmig angenommen.
 

Als 2022 die Sturmfront über die Steiermark hinweggefegt ist, gab es weder eine Alarmierung mit SMS oder Sirenen noch detailliertere Informationen über ORF oder andere Kanäle.

Wenn heute so ein Ereignis stattfinden sollte, wären bis auf die Sirenen immer noch keine Alarmierungen möglich obwohl die EU vorgeschrieben hat, bis Ende 2022 ein Warnsystem für alle einzuführen.

Diese Alarmierung kann über SMS erfolgen. SMS hat den Vorteil gegenüber Internet-basierenden Lösungen wie APPs u.ä., dass die Nachrichten über den sogenannten Verkehrsdatenkanal der Provider übertragen werden. Dieser Kanal ist für die Verwaltung der Verbindung zwischen dem Mobilgerät und der Funkzelle verantwortlich. Sobald dieser Kanal aufgebaut ist, kann die Warnung empfangen werden, lange bevor Gespräche oder gar Internet ermöglicht werden. Auch wird beim Mobil-Telefon keine eigene Installation benötigt, da diese Geräte alle den Empfang von SMS unterstützen. Eine SMS an alle ermöglicht 93 Zeichen. Das ist zu wenig um Grafiken und Details zu übertragen. Es ist jedoch genug Platz um mitzuteilen, was, wann und wo passierte oder passieren wird und wo es zusätzliche Informationen gibt.

Österreich plant die Basisversion der EU-Vorgabe zu realisieren. In dieser Version werden 4 Ziffern für die SMS-Kennung verwendet. Da ältere Betriebssysteme und Tastentelefone “nur” 3 Zeichen verarbeiten können und somit SMS mit einer 4 Ziffern-Kennung ablehnen, arbeitet z.B. Deutschland an einem System, dass auch diese Mobilgeräte erreichen kann.

Ziel muss es sein, dass alle Mobilgeräte, die sich in einem Gebiet aufhalten, Warnungen empfangen können, egal ob es das neueste Smartphone, ein Tastentelefon oder ein ausländisches Gerät ist.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte der Steiermark fordert die Regierung auf, die primäre Warnung der Bevölkerung niederschwellig und für alle SIM-Karten-Geräte per SMS möglichst bald zu realisieren.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_3_Primäre_Warnung_der_Bevölkerung_per_SMS

Vollversammlung November 2023 – Antrag 2

Antrag  2

an die 9. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Der Sozialstaat als Garant für die Demokratie

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme
ÖAAB-FCG: Zuweisung
 

Nur eine Rechtsordnung, die auch ein gewisses Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit sichert, schafft die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der einzelnen Bürgerinnen und Bürger und vermeidet damit letztlich soziale Spannungen, die im schlimmsten Fall zu einem Bürgerkrieg führen und damit das staatliche System grundlegend erschüttern könnten.

Soziale Gerechtigkeit ist eine den expliziten Regelungen auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene vorausgelagerter Inhalt und Zweck der staatlichen Rechtsordnung. Die Wege zur Erreichung dieses Zieles liegen aber in einer Demokratie zu einem großen Ausmaß im Gestaltungsspielraum des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und damit beim Parlament. Der Verfassungsgerichtshof, der die Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann, betont daher immer wieder, dass es ihm nicht zustehe, seine eigenen Wertungen an Stelle jener des Gesetzgebers zu setzen.

Die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit ist aber kein verfassungsrechtliches Staatsziel der Republik Österreich. Es gibt in der Verfassung also keine Definition, wonach die österreichische Republik ein sozialer Rechtsstaat ist. In anderen Staaten der Erde gibt es demgegenüber derartige Bestimmungen in der Verfassung.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, ein Konzept zur Schaffung sozialer Rechtsstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung zu erarbeiten.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_2_Der_Sozialstaat_als_Garant_für_die_Demokratie

Vollversammlung November 2023 – Antrag 1

Antrag  1

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kostenfreie Kindergartenplätze für die Steiermark!

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme
ÖAAB-FCG: Zuweisung
 

Unlängst war von Seiten des Österreichischen Bundeskanzlers zu vernehmen, die Frauen seien selbst schuld daran, wenn sie ihren Kindern kein warmes Essen bieten können. Die Lösung sei einfach, die Frauen müssten nur Vollzeit arbeiten gehen, damit wäre genug Einkommen vorhanden und die Kinderarmut sei vom Tisch.

Diese einfache Rechnung geht in der Realität nur in vielen Fällen nicht auf, denn letztendlich ist die Kinderbetreuung ein wesentlicher Schlüssel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In den Familien haben in der Regel die Frauen das geringere Einkommen und die Überlegung, ob es überhaupt finanziell sinnvoll ist, wieder in den Beruf einzusteigen, bemisst sich an den Kosten für die Kinderbetreuung. Durch den Wegfall des Einkommens der Frauen haben somit auch die Familien ein geringeres Einkommen und die Kinder leiden darunter. Für die Frauen selbst bedeutet dies zudem weniger pensionsrelevantes Einkommen. Dies schafft eine finanzielle Abhängigkeit der Frauen und mündet letztendlich in die Gefahr der Altersarmut.

Die Steiermark und Vorarlberg sind die einzigen Bundesländer, in denen der Kindergarten kostenpflichtig ist. In Wien, Kärnten und dem Burgenland ist der Ganztagskindergarten kostenfrei, in Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Tirol ist zumindest die Betreuung am Vormittag kostenfrei. In der Steiermark bekommen nur 35 % der Kinder ein Mittagessen im Kindergarten, in Wien sind es dagegen 76 %. Damit belegt die Steiermark bundesweit den vorletzten Platz (Kindertagesheimstatistik 2022/23, Statistik Austria, 2023).

Der Anteil der ganztägig betreuten Kinder beträgt in der Steiermark 48,4 %, in Wien dagegen 88,9 % und liegt damit unter dem Österreichischen Mittel von 51,7% (Statistik Austria).

Die Teilzeitquote der Frauen in der Steiermark liegt bei 51,1 %, in Wien bei 43,3 % und somit ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt von 49,6 % (Statistik Austria).

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkischen Landesregierung auf, in der Steiermark kostenfreie Ganztagskindergartenplätze zu ermöglichen.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_1_Kostenfreie_Kindergartenplätze_für_die_Steiermark

Hunger.Macht.Profite.12 – Filmtage zum Recht auf Nahrung von 22. bis 24. November 2023 in Steiermark

Zum 12. Mal zeigen FIAN Österreich, normale.at, ÖBV-Via Campesina Austria und Attac mit Hilfe kritischer Dokumentarfilme globale Zusammenhänge der Agrar- und Lebensmittelproduktion auf: 

Braucht es Pestizide, um die Welt zu ernähren? Wie können Genossenschaften dabei helfen, ein demokratisches Agrar- und Lebensmittelsystem aufzubauen – und das auch im Kongo? Was können wir gegen Lebensmittelbetrug tun? Und wie bringen wir den Mut auf, die Machtverhältnisse zu verändern? Das globale Ernährungssystem befindet sich in einer tiefgreifenden Krise. Doch das bedeutet auch eine Chance für Veränderung! In den anschließenden Filmgesprächen stellen eingeladene Impulsgeber:innen lokale Initiativen vor und wir diskutieren gemeinsam mit Expert:innen über unsere Handlungsoptionen. Kommt vorbei! Auch von der AUGE/UG Steiermark werden auf jeden Fall beim ersten Termin in Graz ein paar bekannte Gesichter dabei sein!

Filmzentrum im Rechbauerkino Graz
Mi, 22.11.2023, 19:00 – Giftiges Geschäft (Toxic Business)
https://www.facebook.com/events/992799895123671

Dieselkino Gleisdorf
Do, 23.11.2023, 19:00 – Food Fraud: An Organised Crime
https://www.facebook.com/events/884359919703543

Kultur- und Sportheim Wundschuh
Fr, 24.11.2023, 19:00 – Milchkrieg in Dalsmynni | The County
https://www.facebook.com/events/2722599661214785

Programm: www.HungerMachtProfite.at/p/steiermark
Facebook: www.facebook.com/Hunger.Macht.Profite/
Instagram: @hungermachtprofite