Wien

Antrag 05 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

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Antrag 04 / lliberale Demokratie

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 02, mehrheitlich angenommen
FSG, GA, ARGE, Türkis, BDFA: ja
Persp., GLB, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie. Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können. Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK Wien wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.

Die AK- Wien spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:

  • Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben
  • Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung
  • Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen
  • Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen
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Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben zu treffen.

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Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die AK-Wien anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
  • Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
  • Die Vollversammlung der AK lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.
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Antrag 01 / Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, ARGE: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.
  • Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.
  • Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit
  • Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.
  • Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.
  • Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.
  • Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträgers.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.
  • Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.
  • Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.
  • Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Finanzierungsverpflichtungen wie etwa der Finanzierung des Wochengelds (dafür ist der FLAF zuständig) oder privater Krankenanstalten über den PRIKRAF.
  • Voller Ersatz von der Politik aufgetragener, versicherungsfremder Kostenübernahmen wie etwa bei der Rezeptgebührenobergrenze (sollte aus dem Budget des BMASK bezahlt werden) oder dem Krankengeldkosten von arbeitslosen Menschen mit langer Krankheitsdauer (fällt ins AMS-Budget).
  • Beibehaltung und Ausbau der Beitragseinhebung und -Prüfung in der Sozialversicherung. Zwecks Bürokratieabbau und Vereinfachung für die Betriebe sind einkommensbezogene Steuern und Abgaben gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Krankenkassen einzuheben und gegen Ersatz der Aufwendungen an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.

Die AK-Wien wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

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