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Antrag 02 / Keine Belastungen der Arbeitnehmer*innen und der Umwelt zur Sanierung der Staatsverschuldung

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 5. Mai 2021

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ARGE, Persp, GLB, Türk-is, Kom.: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA. FAIR: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien wendet sich gegen die Erhöhung von Umsatzsteuern.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Wiedereinführung von Vermögenssteuern und Investitionen in Transformations- und ausgewählten Dienstleistungssektoren sowie in Beschäftigungsprogramme für jugendliche Arbeitnehmer*innen und Langzeitarbeitslose.

Neben dem unbeschreiblichen Leid der Menschen durch die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie kam es ab dem 2. Quartal letzten Jahres zu einem dramatischen Einbruch des Wirtschaftswachstums auf der ganzen Welt, wovon auch die österreichische Wirtschaft nicht verschont blieb. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 6,6 %, die Arbeitslosenquote explodierte 2020 auf 9,9 % nach 7,4 % im Jahr zuvor.

Die österreichische Bundesregierung reagierte richtigerweise mit einer Stützung der betroffenen Bereiche in Form von Direktzahlungen, Kurzarbeit, Haftungen etc. in mehr oder weniger effizienten Weise. Die dafür aufgenommenen Mittel erhöhten naturgemäß die Staatsverschuldung deutlich. Für das Jahr 2020, dem ersten Jahr der Pandemie berechnete Statistik Austria eine Staatsverschuldung von 83,9 %, für die darauffolgenden Jahre 2021 und 2022 wird die Staatsverschuldung nach Meinung der EU-Kommission weiter auf 85,2 bzw. 85,1 % steigen. Gegenüber 2019 stieg die Staatsverschuldung im vergangenen Jahr um 13,4 Prozentpunkte an.

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Es gibt zumindest zwei Gründe, warum man angesichts des Anstiegs der Staatsverschuldung nicht in Panik verfallen sollte. Wenn erstens das Wirtschaftswachstum so eintritt, wie es prognostiziert wird, dürfte die Reduktion der Staatsverschuldung kein großes Problem darstellen. Im letzten Jahr fiel das BIP-Wachstum um 8,9 %, für 2021 prognostiziert die EU-Kommission hingegen einen Anstieg von 2,0 % und für 2022 einen von 5,1 %.

Wenn sich die Covid19-Krise voraussichtlich Mitte des Jahres beruhigen wird (durch verstärkten Lockdown, höherer Durchimpfungsrate etc.), ist mit einem höheren Privaten Konsum zu rechnen. Die aufgestauten Konsumwünsche werden die Bruttoanlageinvestitionen der Unternehmen ankurbeln, die ebenfalls ansteigen werden, falls sie nicht schon in Antizipation eines möglichen Aufschwungs gestiegen sind. Diese wichtigen BIP Komponenten werden zusammen mit anderen aus der wirtschaftlichen Covid19-Krise herausführen können. Insofern werden wieder höhere Einkommen erzeugt, die sich wiederum in höheren Steuereinnahmen niederschlagen, wodurch die gestiegenen Staatsschulden bedient bzw. reduziert werden können.

Daneben gibt es ein zweites Moment, welches hilft, die Staatschulden zu reduzieren. Das sind die derzeit niedrigen Zinssätze, die die Republik Österreich für die Aufnahme von Staatschulden auf den Finanzmärkten bezahlen muss. Seit Mitte 2019 liegt die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für bei Bundesanleihen konstant unter 0 %, d.h. Investoren bezahlen dafür der Republik Österreich Geld zu leihen.

Durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (easy money) ist für die nächsten Perioden nicht zu erwarten, dass es zu einer Zins- bzw. Renditeerhöhung der Bundesanleihen kommen wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Primärsaldo weiter positiv sein wird, was wiederum den Abbau der Staatsschulden zusätzlich vorantreiben wird. Der Rückgang der Staatschulden von 2015 bis 2019 lässt sich zum Großteil ebenfalls auf diese Phänomene zurückführen.

Mittlerweile werden Stimmen laut, die z.B. nach Steuererhöhungen rufen oder für vermeintlich privilegierte Gruppen (den Beamt*innen! Pensionist*innen!) Reduktionen deren Bezüge vorschlagen (vgl. Haller, Falter 43/80).

Einer Erhöhung der Umsatzsteuer, die zum überwiegenden Teil die arbeitende Bevölkerung sowie die Pensionist*innen betreffen würde, muss entschieden entgegen getreten werden. Die Einkommen gerade der Niedrigverdiener*innen und der prekär Beschäftigten ist im letzten Jahr deutlich gesunken. Dieser Effekt ist insbesondere durch die geringeren Einkommen durch die Kurzarbeit, aber auch durch den dramatischen Anstieg der Anzahl der Arbeitslosen hinreichend dokumentiert. Zudem würden diese Maßnahmen die Kaufkraft entscheidend schwächen und dadurch das notwendige Wirtschaftswachstum deutlich reduzieren.

Die Arbeitslosigkeit ist im letzten Jahr durch den Ausbruch der Covid19 Pandemie massiv angestiegen. Die Anzahl der Arbeitslosen belief sich 2020 auf 409.639 Personen, diejenigen Personen, die Schulungen besuchten auf 57.107. Insgesamt ergibt das eine Anzahl von 466.746 Personen. Verglichen mit dem Arbeitskräftepotential (Unselbständig Beschäftigte, Arbeitslose) von 4,126.803 ergibt das eine Arbeitslosenquote von 11,3 % (ohne Schulungsteilnehmer*innen 9,9 %, das wird als sog. Registerquote bezeichnet). Das ergibt die höchste Anzahl von Arbeitslosen und die höchste Arbeitslosenquote seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

Die aktuell hohe Arbeitslosigkeit kann nicht mit üblichen Konjunkturprogrammen gesenkt werden. Dazu benötigt es massiver Beschäftigungsprogramme, insbesondere für jugendliche Arbeitsnehmer*innen aber auch Langzeitarbeitslose. Das kann nur durch massive Investitions- und Beschäftigungsprogramme insbesondere in nachhaltige Industriesektoren, die einer Transformationsstrategie folgen, in der es zu einem Stopp beim Abbau von natürlichen Ressourcen kommt. Zudem soll in Dienstleistungssektoren investiert werden, in denen es einen enormen Nachholbedarf hat, wie z.B. im Sozialbereich, in der Pflege, der Bildung aber auch im medizinischen Sektor als Vorbeugung für kommende Pandemien.

Antrag 01 / 30 Stunden sind genug – Arbeit fairteilen

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 5. Mai 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ARGE, GLB, Kom.: ja
FSG, GA, Persp, FAIR, Türk-is: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine generelle Verkürzung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich ein.

Wie bereits in den Krisen davor, ist es auch in der aktuellen, durch Corona bedingten Situation so, dass bereits vorhandene Probleme deutlicher hervortreten als unter Normalumständen. Und wie aus bereits bewältigten Krisen bekannt ist, lassen sich Verbesserungen danach nur dann erreichen, wenn man sie in der Nachbetrachtung nicht aus den Augen verliert. Unter diesem Aspekt wäre es auch höchst an der Zeit sich aktiv mit der längst überfälligen Reduktion der Wochenarbeitszeit auseinanderzusetzen und das aus mehreren Gründen.

Genderspezifische Ungleichheit der Arbeitsverteilung
Aus aktuellen Erhebungen während des ersten Corona Jahres lässt sich ablesen, dass sich auch das Missverhältnis zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit noch verschärft hat: Im Schnitt arbeiteten Frauen pro Werktag um 2,5 Stunden unbezahlt mehr als Männer. Auch die höhere Flexibilität im Home Office hat die wirtschaftliche Ungleichheit der Frauen nicht verbessert.1
Bedenkt man, dass bereits in der Vergangenheit in Österreich unbezahlte Tätigkeiten, die der Planung und Bewältigung des sozialen Lebens dienen, zu gut zwei Drittel von Frauen geleistet wurden, liegt der Schluss nahe, dass es nicht die weitere Flexibilisierung ist, die hier Abhilfe schaffen kann: Frauen haben weniger Zeit für bezahlte Arbeit, haben in einer Erwerbsarbeit geringere Entlohnungen und erhalten nach Ende der Erwerbslebens, bedingt durch den höheren Teilzeitanteil, auch deutlich geringere Pensionen. Ein Teufelskreis, der durch die höheren Anteile von Frauen in Kurzarbeit und in der Arbeitslosigkeit noch verschärft wird.

Des weiteren steht zu befürchten, dass es nach der Krise wieder zu Sparmaßnahmen des Staates kommen wird. Hauptbetroffen von solchen Maßnahmen sind nicht zuletzt die Bereiche Betreuung von Kindern, Pflege und andere soziale Tätigkeiten. Jeder Wegfall in diesem Bereich kostet einerseits vermehrt Frauen bezahlte Arbeit und drängt andererseits diese Care-Arbeiten in den privaten Bereich zurück, wo diese wiederum unbezahlt von Frauen erledigt werden.
Eine Senkung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden würde einerseits die dringend notwendige zeitliche Entlastung von Frauen ermöglichen ohne sie in eine Teilzeittätigkeit zu zwingen und hätte zusätzlich noch den positiven Effekt, dass damit auch jede unbezahlte, ehrenamtliche und für unsere Gesellschaft wertvolle Tätigkeit eine finanzielle Aufwertung bekäme.

Neben dem Argument der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, gibt es aber auch noch andere Aspekte, die für eine drastische Senkung der Wochenarbeitszeit sprechen.

Steigende Arbeitslosigkeit
Die derzeit hohen Arbeitslosenzahlen von mehr als einer halben Million und der hohe Anteil an Menschen in Kurzarbeit kosten dem Staat viel Geld. Expertinnen prognostizieren weitere Anstiege und setzen die Kosten dafür mit rund 15 Mrd. Euro pro Jahr an, die auch zu einer Finanzierung von einer Arbeitszeitsenkung investiert werden könnten, von der dann alle Erwerbstätigen profitierten und die auch die Arbeitslosenquote verringerte.2

Gesündere, produktivere und attraktivere Arbeitsplätze
Mittlerweile konnten die positiven gesundheitlichen und produktivitätsbezogenen Aspekte von reduzierter Arbeitszeit in der Praxis nachgewiesen werden. So zeigte eine Begleitstudie der Arbeitszeitumstellung von 38,5 auf 30 Stunden in der österreichischen Firma eMagnetix aus dem Jahr 20193, dass Belastungs- und Ermüdungserscheinungen zurück gingen, die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen stieg und gleichzeitig die Effizienz der Arbeitsabläufe und die Produktivität anstieg. Als weiterer Aspekt erhöhte sich außerdem die Attraktivität des Betriebes für interessierte Bewerber*innen.

Aus all den genannten Gründen erschließt sich, dass es höchst an der Zeit ist, ein neues Modell der Arbeitszeitverteilung zu denken und umzusetzen.

  1. https://www.wu.ac.at/vw3/forschung/laufende-projekte/genderspezifscheeffektevoncovid-19 (abgerufen am 03.04.2021)

  2. https://kontrast.at/30-stunden-woche-solidaritaets-praemie-ams/ (abgerufen am 03.04.2021)

  3. https://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.12.a/1342624220694/service/aktuelles/30-stunden-woche-kann-das-funktionieren (abgerufen am 03.04.2021)

Resolution 02 / Forderungen an die künftige Bundesregierung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB, FA: Ablehnung

Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:

Klimagerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik

Dekarbonisierung der Wirtschaft:

  • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Massnahmen zur „Just Transition“: Einbeziehung der SozialpartnerInnen und zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung eines gerechten Übergangs; Verpflichtung von Unternehmen, gemeinsam mit Belegschaftsvertretungen Dekarbonisierungs-Roadmaps bis Ende 2020 zu erstellen; Bereitstellung von Mitteln für Begleitmaßnahmen zur Umqualifizierung, Re-Qualifizierung, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen für ArbeitnehmerInnen, deren Branchen von Klimakrise und ökologischem Strukturwandel besonders betroffen sind inkl. Sicherung eines guten Einkommens (auch während der Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitslosigkeit);
  • Umsetzung einer aufkommensneutralen sozial-ökologischen Steuer- und Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapitaleinkommen, Erbschaften, Umwelt- und Ressourcenverbrauch sowie fossile, klimaschädigende Energieträger höher besteuert, z.B. über eine CO 2-Steuer, um klima- und umweltfreundliches Verhalten zu belohnen, umwelt- und klimaschonende Energie zu fördern und den ökologischen Umbau der Wirtschaft zu beschleunigen.
    Teile dieser Reform müssen sein:
    – Ein „Ökobonus“, der einen Teil des Ökosteueraufkommens an Haushalte als Steuergutschrift oder Transferleistung zurückerstattet
    – Die Senkung der Abgaben auf Arbeit (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalabgabe, FLAF-Beiträge, keinesfalls SV-Beiträge!), um den Faktor Arbeit zu entlasten
  • Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern,
  • Streichung umweltschädigender Subventionen wie z.B. Steuerbefreiung von Kerosin und Inlandsflügen, Steuerprivileg für Diesel, Dienstautos und Fiskal-LKW etc.
  • Förderung umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Mobilität – verpflichtende Mindesterschließung im ländlichen Raum, Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen:

  • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
  • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.

Investitionspakete für Klimaschutz, Bildung und Soziale Infrastruktur:

„Goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste aus Defiziten herausrechnen.

Keine Festschreibung einer Verschuldungsgrenze in Verfassung oder sonstigen Gesetzen

Arbeit und soziale Sicherheit

Menschengerechte Arbeitszeiten:

  • Rücknahme von 12-Stunden-Arbeitstag/60-Stunden-Arbeitswoche, Wiederherstellung der Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen
  • Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft, 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
  • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Arbeitslosenversicherung:

  • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer.
  • Sockelung der Leistungen in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
  • Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
  • Wiedereinführung des arbeitsmarktpolitischen Ziels 50% der AMS Fördermittel für Frauen
  • Neue Wege in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als Strukturproblem begreifen und den Betroffen individuell optimale Angebote stellen

Bundesweit einheitliche, echte bedarfsorientierten Grundsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC, die jedem/r zusteht, der/die über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat, entsprechende bedarfsgerechte Kinderrichtsätze

Einrichtung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft

Integration

  • Rücknahme des BBU-Gesetzes (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) – Wiederherstellung einer qualitätsvollen unabhängigen Rechtsberatung und -vertretung, eine ergebnisoffene Perspektivenabklärung in der Rückkehrberatung, ein bedingungsloses Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren
  • Integration statt Isolation von Schutzsuchenden, menschenwürdige Versorgung und Betreuung
  • Zusammenlegen von Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt – Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
    gesicherter Aufenthalt für ArbeitnehmerInnen für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können
  • Ausreichend Deutschkurse, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte, AsylwerberInnen und MigrantInnen

Die politische und wirtschaftliche Situation in Österreich hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. 2017 wurde die SPÖ/ÖVP Regierungskoalition beendet. Die im Herbst abgehaltenen Nationalratswahlen brachten eine türkis-blaue Regierung hervor. Deren wichtigsten Eckpunkte bis zur Ibiza-Krise waren die Einführung des 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche, die defacto Zerstörung der Selbstverwaltung der Krankenversicherung mit der Zusammenlegung in eine österreichweiten Gesundheitskasse. Dabei wurden auch die Machtverhältnisse innerhalb der Selbstverwaltungsgremien zu Gunsten der ArbeitgeberInnen-Vertreter umgedreht, obwohl diese nachweislich nur einen geringen Teil der Kosten aufbringen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde eine immer geringer werdende Kinderunterstützung für jedes weitere Kind in Gesetz gegossen. Diskriminierend ist die unterschiedliche Höhe des Kindergeldes für in Österreich beschäftigte, aber aus v.a. dem osteuropäischen Ausland stammende Arbeitende (v.a. Frauen): Sie sollen nur mehr Kindergeld in der Höhe der Kaufkraft ihres Landes erhalten. Zudem wurde die Aktion 20.000, die älteren Langzeitarbeitslosen einen Job verschaffte, abgeschafft.
Besonders dramatisch auch die fehlenden Maßnahmen gegen den Klimawandel: Für die Verfehlung von Klimazielen könnte Österreich 1,3 bis 6,6 Mrd. Euro an Strafzahlungen drohen. Klimapolitik sieht anders aus.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Österreich ist gekennzeichnet durch eine Abschwächung der Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschenden ein BIP-Wachstum zwischen 1,5 und 1,7 %, in den letzten Jahren wurden noch 2,5 % (2017) bzw. 2,4 % (2018) erreicht (euphemistisch als Hochkonjunktur bezeichnet). Die Inflationsrate wird weiter auf einem niedrigen Niveau bleiben bei 1,7 % (2019, 2020). Die Arbeitslosenquote wird 2019 und 2020 bei 4,7 % (Anteil am gesamten Arbeitskräfteangebot) liegen. Die Arbeitslosenquote nach österreichischer Messung hingegen lag 2017 bei 8,5%, fiel 2018 auf 7,7 % und soll laut Prognosen 2019 7,4 % und im Jahr darauf 7,5 % betragen. Die österreichische Messung berücksichtigt, im Gegensatz zur sog. Labour-Force Messung, nur die unselbständig Erwerbstätigen. Die schwächer werdende Konjunktur wird sich auch auf dem österreichischen Arbeitsmarkt niederschlagen.
Die wichtigsten aktuellen Anforderungen an eine neue Bundesregierung sind eine massive Bekämpfung des Klimawandels, die Bekämpfung der aktuell hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Effekte auf die Arbeitslosenzahlen durch das erwartete geringe Wirtschaftswachstum sowie eine menschenrechtswürdige Politik bei Migrationsbewegungen.

Resolution 01 / Solidarität mit den Menschen der Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien / Rojava

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer erklärt sich daher mit den Ideen einer Demokratie auf kommunaler Ebene und im Betrieb und Wirtschaft verbunden und erklärt ihre Solidarität mit den Menschen in der Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien / Rojava.
Sie fordert die VertreterInnen der Republik Österreich auf, entsprechende diplomatische Schritte zu setzen, um die militärische Auseinandersetzung in Nord- und Ostsyrien zu beenden und die Selbstverwaltung der Region wiederherzustellen.

Die kurdischen Selbstverteidigungseinheiten und ihre Verbündeten verteidigten die Welt gegen den IS. Mit ihrem Sieg ist ein Stück mehr Frieden und Sicherheit für die Menschen in der Region und damit in der gesamten Welt erreicht worden.

Mit dem Angriffskrieg der Türkei und ihren verbündeten Dschihadistenmilizen auf Rojava wird dieses Stück mehr Frieden und Sicherheit akut gefährdet. Nicht nur, dass der IS von Neuem zu erwachen droht und damit eine Gefährdung für den Nahen Osten, aber auch Europa und damit Österreich darstellt. Millionen ZivilistInnen in Rojava sind vom türkischen Angriffskrieg betroffen. Zehntausende kurdische Kolleginnen und Kollegen hier in Österreich sorgen sich um ihre Verwandten in Rojava.
Die Presseagenturen berichten von zahlreichen schweren Kriegsverbrechen. Es wurde die kurdische Politikerin Havrin Khalaf der fortschrittlichen “Zukunftspartei” von einer protürkischen Dschihadistenmiliz hingerichtet. Sie stoppten ihr Fahrzeug, zerrten sie verletzt aus ihrem Wagen und erschossen sie. Ihr Fahrer wurde ebenfalls ermordet.

Rojava. Ein Blick über den Horizont.
Die autonome ‚Föderation Nordsyrien – Rojava‘ ist Vorbild für eine demokratische Zivilgesellschaft im Nahen Osten. Im Jahr 2016 erklärten KurdInnen, AraberInnen, SyrerInnen, AramäerInnen, TurkmenInnen und ArmenierInnenn ihr friedliches Zusammenleben und ihr Streben nach Freiheit, Gerechtigkeit, Würde, Demokratie, Gleichheit und der ökologischen Nachhaltigkeit. In einem Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, eine Gesellschaft frei von Autoritarismus, Militarismus, Zentralismus und Eingriffen religiöser Autorität in öffentliche Angelegenheiten zu schaffen. Feminismus, Ökologie und direkte Demokratie sind wesentliche Bestandteile dieses Gesellschaftsvertrages.

Rojava ist damit nicht nur ein Modell für den Nahen Osten. Rojava ist Vorbild für eine zukünftige, bessere Welt. Entscheidungen werden in Rojava auf kommunaler Ebene getroffen. Die Wirtschaft befindet sich in den Händen gewählter Kommunalräte. Hunderte Genossenschaften wurden gegründet, drei Viertel des Grund und Boden stehen unter gemeinwirtschaftlicher Verwaltung. Große Teile der Industrieproduktion werden durch von ArbeiterInnenräte verwaltete Betriebe erbracht.

Rojava ist Symbol für eine Demokratie von unten. Für Demokratie im Betrieb und in der Wirtschaft. Rojava ist damit einer der wenigen Momente der Geschichte, in der sich die Frage nach einer besseren Welt kumuliert. Die Ideen, für die die Menschen in Rojava kämpfen, waren schon die Ideen der überwiegend sozialdemokratischen ArbeiterInnenräte Wiens der frühen 1920er Jahren. Es sind auch die Ideen, für die SozialdemokratInnen, KommunistInnen und AnarchistInnen u.a. in den internationalen Brigaden in Spanien ab 1936 kämpften. Und auch heute wieder kämpfen Menschen auch aus Europa und Österreich und der ganzen Welt für diese Ideen in Rojava. Für eine bessere Welt.

Dieses soziale und demokratische Experiment, dieser Versuch, eine bessere zukünftige Welt zu schaffen, muss erhalten bleiben.

Antrag 12 / Verkehrsträgerübergreifende PendlerInnen-Netzkarte Ostregion

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:

Transparente, vereinfachte und kostengünstigere Gestaltung von Öffi-Tarifen durch Einführung einer für die gesamte Ost-Region geltenden PendlerInnen-Netzkarte, die nicht auf einen oder nur wenige Verkehrsträger beschränkt ist.

Laut Information der AK NÖ (br|news 03/2019) hat eine aktuelle Befragung von PendlerInnen in Wien, NÖ und Burgenland. ergeben, dass es gleich mehrere Faktoren sind, die einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel für PendlerInnen attraktiver machen würden.

Neben dem noch deutlich zu erweiternden Angebot öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz und einer besseren Taktung des öffentlichen Verkehrs ist das Kriterium „günstige, unkomplizierte Preisgestaltung“ ein sehr wesentliches.

Gerade die Ostregion, die als bevölkerungs- und verkehrsreichster Teil Niederösterreichs gilt, kann hier Vorbildwirkung einnehmen, in dem sie für PendlerInnen ähnlich wie für SchülerInnen und Jugendliche ein einfach nutzbares und leistbares PendlerInnen-Ticket einführt, das Bedürfnisse der NutzerInnen entspricht. Es kann nur zum Nutzen der unterschiedlicher Verkehrsmittel-Anbieter aber auch der Klimaentlastung sein, wenn Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.