Wien

Antrag 10 / Erhöhung der Mittel der privaten Trägerorganisationen der Wiener Behindertenhilfe um mindestens 3 Prozentpunkte für das Budget 2019

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Erhöhung der Mittel für die privaten Trägerorganisationen der Wiener Behindertenhilfe um mindestens 3 Prozentpunkte ein, damit die Qualität in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen gesichert werden kann und die physischen und psychischen Herausforderungen dieser Tätigkeit für die MitarbeiterInnen bewältigbar bleiben.

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Antrag 09 / Geschützte Werkstätten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien tritt dafür ein, dass

  • Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen sowie mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, sofern sie dies wollen, einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Erwerbsarbeit erhalten;
  • diese Menschen für die von ihnen ausgeübte Erwerbsarbeit Anspruch auf einen Lohn sowie die Entrichtung von Beiträgen in das System der Sozialversicherung haben;
  • die Sozialhilfeträger der Bundesländer für jene Menschen, die heute das Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben und Zeiten in sogenannten „geschützten Werkstätten“ verbracht haben, jedoch in dieser Zeit keinen Lohn erhielten, entweder aus der Sozialhilfe oder durch Nachzahlung von Pensionsbeiträgen dafür Sorge tragen, dass diese Menschen eine Leistung zumindest in jener Höhe erhalten, die ihnen als ArbeitnehmerInnen mit entsprechenden Versicherungszeiten unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Lohns für Hilfsdienste zustehen würde.
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Antrag 08 / Klimaziele erreichen – jetzt!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien bewertet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung als unzureichend und fordert die Bundesregierung auf, sich zurück an den Start zu begeben und eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen.

Aus Sicht der AK-Wien müssen dabei insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert.
  • Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr1.
  • Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsfrei sein.
  • Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
  • Eine thermische Sanierungsoffensive, die die thermischen Sanierungsrate auf 3 Prozent erhöht.
  • Beendigung der Zulassung für Ölheizung in Neubau und Sanierung ab 2019.
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Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden.
    Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenig Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.
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Antrag 06 / Kinder gegen Armut absichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es

  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken
  • niederschwelliger Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume,
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert
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