Wien

Antrag 09 / Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten.

Dazu braucht es:

  • Eine veränderte Systemlogik. Ein monokausaler Erklärungsansatz für die Entstehung von Erkrankungen ist diagnostisch und gesellschaftspolitisch – wie die signifikante Zunahme an Invaliditätspensionen aufgrund von psychischen Erkrankungen deutlich macht – nicht mehr aktuell. Es bedarf der Eruierung der arbeitsbedingten Anteile an der Krankheitsentwicklung.

  • Eine Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren: Nicht der Betroffene sollte beweisen müssen, dass die Krankheit von der Arbeit kommt, sondern die/der Arbeitgeber/-in sollte beweisen müssen, dass die Krankheit eben nicht von der Arbeit kommt.

  • Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste, insbesonders eine partielle Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen

  • Rechtliche Unterstützung in Einzelfällen: 2016 hat der OGH entgegen der bisherigen Rechtspraxis entschieden, dass gegen die bescheidmäßige Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden kann. Diese habe zu prüfen, ob im Einzelfall eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden sei.

  • Eine geschlechtsspezifische Durchleuchtung von Gesundheit am Arbeitsplatz

  • Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste mit einem erweiterten Präventionsangebot.

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Antrag 08 / Klima- und Energiestrategie (IKES) muss grundlegend überarbeitet werden!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB: ja
FSG, Türkis, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien befindet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung insgesamt für unzureichend und fordert eine grundlegende Überarbeitung im Rahmen der Begutachtung.

Aus Sicht der AK Wien müssen dabei insbesondere folgende Punkte Eingang in die IKES finden bzw. entsprechend berücksichtigt werden:

  • eine sozial-ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert und so entsprechende steuerliche Anreize für umwelt- und klimaschonende Verhaltens- und Produktionsweisen setzt.

  • eine deutliche Reduktion der umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Frei werdende Mittel sind für Investitionen in Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie für den Kampf gegen Energiearmut und für eine sozial gerechte Energiewende zu nutzen.

  • eine ausreichende finanzielle Dotierung und Konkretisierung der Maßnahmen aus der Klima- und Energiestrategie inklusive Zielvorgaben, verbindlicher Zeitpläne und Zuständigkeiten. Dies beinhaltet u.a. eine

    • Erhöhung der Sanierungsrate auf 3 Prozent jährlich und die Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel von rund 300 Mio. Euro.

    • Einbeziehung des Sektors Landwirtschaft in die Klima- und Energiestrategie-

    • Ein klares Bekenntnis zum Bundesenergie-Effizienzgesetz und gesamtstaatlichen Energieeinsparzielen

    • Keine Förderung von Agrotreibstoffen

    • Konkrete Konsequenzen aus dem Anspruch, langlebige Investitionsvorhaben vermeiden zu wollen, die fossile Energie bedingen. Das bedeutet insbesondere den Verzicht auf den Ausbau bzw. Neubau von Autobahnstrecken sowie einen raschen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und umfassende Investitionen in klimaschonende sowie umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur.

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Antrag 07 / Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, GA, Persp., GLB, BDFA: ja
FSG, ARGE, Türkis, Kom.: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.

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Antrag 06 / Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
GA, Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert eine Neuausrichtung der Familienpolitik die insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die gerechtere Verteilung von Familien- und Hausarbeit sowie eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit zum Ziel haben. U.a. folgende Prinzipien sind dabei besonders zu berücksichtigen:

  • Sachleistungen ist gegenüber Geldleistungen der Vorzug zu geben, wie etwa …

… dem flächendeckenden Ausbau bedarfsgerechter, kostenloser, ganztägig und ganzjährig geöffneter Kinderbetreuungs- und elementarer Bildungseinrichtungen, insbesondere auch für unter-3-Jährige Kinder, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen.

… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau sozialer Infrastruktur und Dienste wie etwa Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Entlastung pflegender Angehöriger.

  • Geldleistungen an Familien sind so zu gestalten, dass dem Prinzip „jedes Kind ist gleich viel wert“ Rechnung getragen wird. Transferleistungen ist aus verteilungspolitischen Gründen dabei grundsätzlich der Vorzug gegenüber Steuerentlastungen zu geben, da diese einkommensstärkeren Gruppen im Verhältnis zu einkommensschwächeren ungleich stärker zugute kommen.
  • Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind so zu gestalten, dass sie eine gerechtere innerfamiliäre Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- bzw. Familienarbeit erlauben. Dies beinhaltet einerseits sowohl eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als auch rechtliche Möglichkeiten, individuell, an spezifische Lebenslagen (z.B. Pflege und Betreuung) gebundene Arbeitszeiten bzw. berufliche Auszeiten wählen zu können.
  • Jedenfalls abzulehnen sind erleichterte Möglichkeiten, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten auf 12 bzw. 60 Stunden ausweiten zu können, da diese einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der gerechteren Verteilung von Arbeit zwischen beiden Elternteilen zuwider laufen.
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Antrag 05 / Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 170. Vollversammlung der AK Wien möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen.

Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK Wien mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.

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