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Resolution 01 – Für ein weltweites, würdiges Leben in einer intakten Umwelt und unter Wahrung der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechte

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der Bundesarbeitskammer, erkennend, dass es kein Zurück zu den Gegebenheiten vor 2019 und unseren sorglosen Umgang mit Ressourcen, den Menschenrechten und alleiniger Konzentration auf unbegrenztes Wachstum und Gewinnmaximierung Einzelner geben kann und auch darf, feststellend, dass ein grundlegendes Umdenken im Hinblick auf unsere Definition von Arbeit, Wohlstand, unsere aktuellen ökonomischen Prinzipien und den Umgang mit unser aller natürlichen Ressourcen alternativlos ist,

  • aufgrund unseres jahrzehntelangen Wissens um die herankommende
    Klimakatastrophe und die Grenzen unseres Wachstums,
  • aufgrund der Erfahrungen mit den Auswirkungen einer Pandemie und deren weltweiten Auswirkungen auf alle Lebensbereiche,
  • aufgrund des Wissens um die katastrophalen und langdauernden
    Auswirkungen kriegerischer Auseinandersetzungen,
  • aufgrund der sich durch technologischen Wandel dramatisch verändernden Lebensrealitäten,

in Erinnerung an den Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Die
Grenzen des Wachstums, von 1972, der bereits vor Jahrzehnten deutlich machte,
dass alles weltweit zusammenhängt: Bevölkerungsentwicklung, unser Umgang mit Natur, Energie und Rohstoffen sowie auch unser Begriff von Arbeit und Leistung,
mit Bedauern feststellend, dass all diese Wandlungsprozesse bestehende
Ungleichheiten in einem Ausmaß verstärken werden, das wir uns nicht vorstellen
können und vor deren Auswirkungen niemand verschont bleiben wird, weil wir durch Globalisierungsentwicklungen über alle Weltgegenden hinweg verbunden und auch abhängig voneinander sind,
in Erinnerung an die seit Jahrzehnten abgegebenen Lippenbekenntnisse und nur
zaghaft umgesetzten Maßnahmen der politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen, mit Bedauern feststellend, dass es noch immer viel zu wenig sichtbare, verbindliche und wirksame Anstrengungen und Umsetzungspläne auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gibt, um eine in allen Belangen humane, lebenswerte und gesunde Zukunft auf einem intakten Planeten zu sichern,
in Sorge um ein Leben in Würde für alle, unter Gewährleistung der unteilbaren
Menschenrechte, in weltweitem Frieden, Solidarität und einer gesunden Umwelt, mit Diskriminierungsschutz in allen Dimensionen,

verweisend auf

  • den Global Rights Index des IGB 2022, der aufzeigt, wie einschneidend die
    Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Rechte von arbeitenden
    Menschen weltweit waren und in welchem Ausmaß aufgrund dieser Krise
    Eingriffe in grundlegende Rechte erfolgt sind,
  • den sechsten IPPC Sachstandsbericht, der aufzeigt, dass uns nur mehr ein
    kleines Zeitfenster bleibt, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels zu
    verhindern, indem wir sofort weltweit einen umfassenden Systemwandel im Umgang mit unseren Ressourcen, der Gestaltung unserer Wirtschaftssysteme und unseren Blick auf Arbeit und Lebensweise herbeiführen,
  • die Analysen und Handlungsempfehlungen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbünden aus dem sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen und kirchlichen Bereich sowie den
    Arbeitnehmer:innenvertretungen.

gilt es basierend auf Sachlichkeit, Faktenwissen, unter dem Einsatz all unseres
Know-Hows und unter Einbeziehung der Verantwortlichen auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene, solidarisch und unverzüglich umzusetzen:

  • treffsichere und wirksame Lieferkettengesetze im Sinne von höchstmöglichen Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards an allen Stellen der Kette, mit starken Rechten für Beschäftigte und Interessensvertretungen, mit zivilrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall und nicht nur zur Imagepflege der Konzerne für noch mehr Profite.
  • Handelsabkommen, die sozial und ökologisch arbeitende Unternehmen
    belohnen und dafür Sorge tragen, dass Globalisierung für alle an allen
    Standorten gerecht ist und weder Mensch noch Natur ausbeutet und
    anerkennen, dass Daseinsvorsorge und öffentliche Güter keine Handelswaren sind.
  • Heranziehung neuer wirtschaftlicher Rahmen und Maßstäbe abseits von BIP und Wachstumsdogma, neue Arbeitszeitmodelle sowie Anerkennung von ökologischer Kostenwahrheit.
  • Verantwortung nicht länger individualisieren, sondern strukturelle
    Weichenstellungen einleiten, wie etwa die vollständige Umwandlung des
    Budgets für klimaschädlicher Investitionen und Subventionen in Maßnahmen für den Klimaschutz, Strukturwandel und Just-Transition.
  • Mitwirkung an der Entstehung von internationalen Klimabündnissen mit dem Ziel einer akkordierter Umwelt-, Sozial- und Arbeits- sowie Steuer- und
    Handelspolitik.

Wir haben keine Zeit mehr für persönliche Vorlieben, der Erfüllung von
Einzelinteressen oder einen Rückzug in ausgrenzendes Denken und Handeln.

Wir sind die letzte Generation, die noch einen gewissen Einfluss auf den bereits
realen und zum Teil bereits irreversiblen Klimawandel mit all seinen ökologischen und sozialen Auswirkungen hat, und müssen alles unternehmen, um das Schlimmste zu verhindern.

Antrag 09 – Entsorgung von Elektro-Altgeräten für Online-Händler

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag einstimmig angenommen

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Klimaschutzministerin auf, die
österreichische Verordnung zur Rücknahme von Elektroaltgeräte für
Versandhändler derart anzupassen, dass eine kostenlose Rücknahme des
Altgeräts bei Lieferung des gekauften Geräts erfolgen muss.

Werden Elektrogeräte neu angeschafft, dann stellt sich für Konsument:innen die
Frage nach der Entsorgung der alten. Die österreichische Gesetzgebung lässt hier
bei der Rücknahmepflicht eine Lücke offen, die den Versandhandel aus der Pflicht nimmt. Stationäre Händler sind in Österreich gesetzlich verpflichtet bei Lieferung eines neues ElektroGeräts das Altgerät kostenlos zurückzunehmen.

(Online-)Versandhändler müssen das nicht: Der Hinweis auf die kostenlose Entsorgung bei öffentlichen Sammelstellen genügt, um sich von einer Rücknahme zu befreien. Die Kund:innen müssen das Altgerät dann selbst entsorgen. Sollten Versandhändler das Altgerät doch entsorgen, verlangen sie bei Geräterücknahme eine Extragebühr. Diese Ausnahmeregelung für Versandhändler ist in der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG VO), §5 aus dem Jahr 2005 zu finden.

Das ist ungerechte Wirtschafts- und inkonsequente Umweltpolitik. In Deutschland wurde eine entsprechende Regelung 2015 reformiert: Die Versandhändler müssen Kund:innen aktiv fragen, ob bei der Auslieferung des neu gekauften Geräts ein altes kostenlos mitgenommen werden soll. Zudem muss ein kostenloses Versandetikett für die Rücksendung des Altgerätes bereitgestellt werden. Laut Auskunft aus dem österreichischen Klimaschutzministerium ist eine Änderung der geltenden Verordnung
nicht geplant.

Antrag 08 – Nach Unterbrechung langer Krankenstände Krankengeld erhöht lassen!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf § 139 Abs. 3 ASVG abzuändern und die Frist von 13 Wochen zu streichen.

Arbeitnehmer*innen sind im Normalfall auch im Langzeitkrankenstand finanziell weitgehend abgesichert, zum einen durch die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei Rückgang der Entgeltfortzahlung gleicht das Krankengeld maximal 60% davon aus. Im Fall der Langzeitfolgen von COVID-19, auch Long-COVID oder Post-COVID-Syndrom genannt, aber auch bei anderen Erkrankungen kann es dazu kommen, dass durch die starken Schwankungen im Verlauf dieser Erkrankungen Arbeitnehmer*innen zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen und nach mehr als 13 Wochen feststellen müssen, dass ihre Leistungsfähigkeit doch nicht gegeben ist und sie erneut in den Krankenstand gehen müssen.

Die Unterbrechung des Krankenstands von mehr als 13 Wochen führt nach § 139
Abs. 3 ASVG dazu, dass kein Anspruch auf Krankengeld auf Basis der erhöhten Bemessungsgrundlage von 60 % gemäß § 141 Abs. 2 ASVG mehr besteht, andererseits aber in manchen Fällen auch, dass kein Recht auf Entgeltfortzahlung durch die*den Arbeitgeber*in besteht. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch in diesen Fällen auch erst wieder vom vierten Tag des Krankenstandes an (§138 Abs. 1 ASVG) und die Bemessungsgrundlage steigt gemäß §141 ASVG wieder gestaffelt.

Für die betroffenen Arbeitnehmer*innen bedeutet diese Lücke einen großen finanziellen Verlust. Um dies zu vermeiden, sollte unabhängig von der Dauer der Unterbrechung, weiterhin Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn es sich um die Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung handelt, und es sollte die Bemessungsgrundlage weiterhin erhöht bei 60% gleich bleiben.

Antrag 07 – Sozialleistungen armutsfest gestalten!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖÄÄB: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf

  • ihre Almosenpolitik zu beenden und endlich treffsichere
    strukturelle Maßnahmen vorzunehmen.
  • eine Valorisierung der Sozialleistungen vorzunehmen, um die
    Sozialleistungen auf ein Niveau zu bringen, dass vor Armut
    schützt.
  • Sozialleistungen automatisch an die Inflationsraten anzupassen,
    um ein weiteres Abrutschen in die Armut zu verhindern.

Der Monat Mai steht für eine weitere Erhöhung der Inflationsrate auf ca 8%. Diese Erhöhung ist nicht überraschend und es ist zu erwarten, dass die Inflationsraten noch weiter steigen werden.

Aber während von allen Seiten Maßnahmen gegen die Teuerung gefordert werden, wartet die Regierung noch ab. Besonders für diejenigen die schon vor dem Anstieg der Inflationsrate nichts hatten, ist ein Auskommen nicht mehr möglich. Die Teuerung betrifft insbesondere die Bereiche Wohnen, Lebensmittel und Energie und stellt daher besonders Niedrigverdienende vor eine nicht zu bewältigende Herausforderung.

Dringend sind treffsichere Maßnahmen gefordert. Für ein Zuwarten der Regierung ist keine Zeit. Auch kann es nicht weiterhin hingenommen werden, dass die Bundesregierung nach dem Almosenprinzip Einmalzahlungen nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Dringend braucht es (wie in so vielen anderen Bereichen) echte strukturelle Maßnahmen, um den Problemstellungen an ihren Ursachen zu begegnen. Viele Sozialleistungen bleiben über die Jahre gleich oder werden kaum erhöht. Das Momentum Institut hat beispielsweise ausgerechnet, dass die Familienbeihilfe von 2000 bis 2021 etwa um 30 Prozent an Wert verloren hat. Darum benötigt es eine Valorisierung aller Sozialleistungen. Denn die indexierte Ausgleichzulage fällt weiter hinter die Armutsschwelle zurück. Hier braucht es zuerst eine Anhebung im Niveau, um die Menschen vor Armut abzusichern. Zudem braucht es eine automatische Anpassung der Sozialleistungen an die Inflationsrate, wie unlängst auch von Wifo Chef Felbermayr vorgeschlagen.

Antrag 06 – Erhöhung des Frauenanteils in Betriebsräten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für die Erhöhung des Frauenanteils in Be-
triebsratsgremien aktiv ein, indem sie u.a.:

  • breit informiert, dass angestrebt werden soll, dass Belegschaftsorgane
    nach dem Zahlenverhältnis der Geschlechter zusammengesetzt sind.
  • effektiv informiert, dass bei der Erstellung der Kandidat*innenliste auf
    eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und
    Arbeitnehmer zu achten ist (§ 55 Abs. 4a ArbVG).
  • Mehr Schulungsangebote speziell für Frauen anbietet.
  • Ein Konzept vorlegt, um den Frauenanteil in der BRAK und in der SOZAK
    zu erhöhen.
  • Evaluiert, welche niedrigschwelligen Möglichkeiten bestehen, eine höhere Partizipation von Frauen in Belegschaftsorganen zu fördern.

Sandra Steiner berichtet in einem A&W Blogbeitrag (März 2022) von der Unterrepräsentation von Frauen in Betriebsräten. Diese ist mehreren Faktoren geschuldet. Neben vorhandenen Machtstrukturen, haben Frauen oft mehrere Rollen inne, neben unbezahlter Care-Arbeit oder Kinderbetreuungspflichten, spielen auch erhöhte Teilzeitquoten eine Rolle für die Unterrepräsentation. Insbesondere Infrastruktur, Rollenbilder, Arbeitsmarktangebot, Gesundheit und Lebensvorstellungen haben mittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung eines Betriebsratskollegiums, auf die Entscheidung für das Mandat einer innerbetrieblichen Arbeitnehmer*innenvertretung und auf die Betriebsratsarbeit im Konkreten.

Entsprechende Strukturen führen oft auch zu Altersarmut von Frauen, von der insbesondere alleinlebenden Frauen in der Pension betroffen sind.

Nach dem Gesetzgeber sollen Frauen in Betriebsratskörperschaften entsprechend den jeweiligen Belegschaftsverhältnissen von Frauen und Männern vertreten sein. Dies gelang bereits 1992 mit dem Gleichbehandlungspaket ins Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Der Gesetzgeber hat dazu festgehalten, dass eine starke Repräsentation von Frauen in Organen der betrieblichen Interessenvertretung angestrebt werden soll und der Benachteiligung der Frauen in der Gesellschaft, vor allem auch im Arbeitsleben, mit einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen entgegengewirkt werden soll.

Ganz generell sind Frauen und Männer in der Arbeitswelt noch immer nicht gleichgestellt. Das zeigen Kennzahlen wie der Gender-Pay-Gap oder die Anzahl an Frauen in leitenden Positionen, die geringer ist als die Anzahl der Männer, trotz formal höherer Bildung der Frauen.

Diese Problemstellungen müssen auch von Betriebsratsseite aufgenommen, angesprochen und bearbeitet werden. Darum ist eine entsprechende Repräsentation von Frauen in Betriebsräten wichtig. Durch sie lassen sich Lebensrealitäten von Frauen und entsprechende Forderungen betrieblich besser abbilden und umsetzen.

2020 lag der Anteil von Frauen unter den Betriebsratsvorsitzenden Österreichs bei immer noch bescheidenen 25 Prozent.

Dies gilt auch für Betriebe mit einem hohen Frauenanteil in der Beschäftigungsstruktur, selbst dort sind Frauen in den Organen der betrieblichen Interessenvertretung immer wieder unterrepräsentiert. So setzt sich zum Beispiel in Handelsunternehmen mit einem hohen Teilzeitbeschäftigungsgrad der Betriebsrat oft aus den wenigen (in Vollzeit beschäftigten) Männern zusammen.

Um der Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken, sollten die Belegschaftsorgane nach dem Zahlenverhältnis der Geschlechter zusammengesetzt sein, und es ist – dem entsprechend – bei der Erstellung der Kandidat*innenliste auf eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten (§ 55 Abs. 4a ArbVG).

Der Gesetzgeber fordert sogar eine aliquote Beteiligung von Frauen im BR- und
ZBR-Organ! Dazu müssen auch Männer Beiträge leisten, indem etwa BR-Sitzungen und sonstige Besprechungen so angesetzt werden, dass alle interessierten und engagierten Kolleg*innen nach Möglichkeit teilnehmen können. Und indem die „Sitzungskultur“, das Fördern von Kandidaturen usw. entsprechend adaptiert wird.