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Antrag 06 – Reinigungskräfte eingliedern! Öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen müssen Vorbilder sein!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer fordert im ersten Schritt öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Institutionen auf, die Reinigungskräfte in ihren Betrieb einzugliedern.
  • Die Bundesarbeitskammer gliedert alle ihre Reinigungskräfte bis März 2022 ein.

​ Beschäftigte in der Reinigungsbranche leisten einen wichtigen Beitrag: Sie sorgen für Sauberkeit und nicht zuletzt auch für eine bessere Gesundheit am Arbeitsplatz. Meist ungesehen und häufig zu wenig wertgeschätzt halten sie mit ihrer Tätigkeit unser System am Laufen. Reinigungsarbeit wird größtenteils von Frauen erbracht, sowie häufig von Migrantinnen und Migranten. Die Entlohnung ist in der Branche indes im Vergleich eher niedrig, die Arbeitsbedingungen schlecht. Zudem sind viele Reinigungskräfte in ausgegliederten Betrieben, bei Leiharbeitsfirmen bzw. nicht direkt im Unternehmen angestellt. Das schafft zusätzliche Probleme und erschwert die Vertretung.

​Es braucht eine höhere Wertschätzung für diesen Beruf!

​Die Problemlage zeigt auch die aktuelle AK Studie auf:
Reinigung während Corona
„Die Reinigung „kritischer Bereiche“ wie etwa in Krankhäusern und Supermärkten gewann während der Covid-19-Krise noch mehr an Bedeutung. Auf der anderen Seite wurde durch die Verlagerung vieler Bürotätigkeiten ins Home-Office die Reinigung von Büroräumen obsolet. Manche AuftraggeberInnen haben in dieser Situation Verträge mit Reinigungsunternehmen kurzfristig gekündigt. In einigen Fällen fristwidrig. Während Auftraggeber und Auftragnehmer vor Gericht streiten, wurden die MitarbeiterInnen in solchen Fällen vielfach auf die Straße gesetzt und werden von einem Erfolg ihres Auftraggebers vor Gericht nichts sehen. Einige Unternehmen nutzten hingegen die Kurzarbeit.

Arbeitsrechtsprobleme
Zwei Prozent aller unselbständig Beschäftigten arbeiten in der Reinigung. Aber mehr als vier Prozent aller Arbeitsrechts-Beratungen entfallen auf Reinigungskräfte. Schreiben an die Arbeitgeber werden dreieinhalb Mal häufiger nötig als im Durchschnitt der Beschäftigten. Der Gang vor Gericht – vom Einbringen einer Klage, über Vergleichsverhandlungen bis hin zum Prozess – ist ebenso häufiger notwendig.
Die Probleme, mit denen die Menschen zur AK kommen, spiegeln die Situation in der Reinigung gut wieder:

1. Es geht um falsche Berechnung der Lohnansprüche bei Kündigung, insbesondere fehlen Stunden und Zuschläge. Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt, Pausen abgezogen, die nie gehalten werden konnten, das Umziehen wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.

2. Kündigung im Krankenstand, die vordatiert wird, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen.

3. Permanente Änderungen von Lage und Ausmaß der Arbeitszeit, um sich Zuschläge zu ersparen und um eine schwankende Auftragslage, also das unternehmerische Risiko, an die ArbeitnehmerInnen weiter zu geben.

4. Zu viel Arbeit für die vorgegebene Zeit, was regelmäßig zu unbezahlter Mehrarbeit führt.

​ Unsere Forderung nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen sind aufrecht. Zudem braucht es aber auch ein Problemverständnis dafür, dass Reinigung oft ausgegliedert wird. Das bedeutet, der Betrieb lagert damit die Probleme aus und putzt sich damit ab. Der Betrieb ist damit nicht mehr Hauptverantwortlich für seine Reinigungskräfte, sondern das Subunternehmen, die Leiharbeitsfirma, etc.

Wertschätzung sieht anders aus! Wir finden öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen müssen mit guten Beispiel vorangehen und ihre Reinigungskräfte fix anstellen und in den eigenen Betrieb eingliedern!

 

Antrag 05 – Für eine klimagerechte und soziökonomische Zukunft

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Vorstand

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer bekräftigt im Sinne ihres bisherigen Einsatzes für eine sozial gerechte Welt, in vollkommener Übereinstimmung mit dem 6. Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und dem daraus erarbeitenden naturwissenschaftlichen Kenntnisstand, sich auf allen Ebenen ihrer Tätigkeit, für eine Welt einzusetzen, die allmählich einen nachhaltigen Pfad beschreitet. In der die globalen Gemeinschaftsgüter wichtig genommen und bewahrt und in der die Grenzen der Natur respektiert werden. Eine Welt in der statt Wirtschaftswachstum zunehmend das menschliche Wohlbefinden im Fokus steht. In der Einkommensungleichheiten zwischen den Staaten und innerhalb der Staaten reduziert werden und in der sich der Konsum an einem geringen Material- und Energieverbrauch orientiert.

Am 9. August 2021 veröffentlichte der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) seinen Bericht der Arbeitsgruppe I des 6. Sachstandsbericht, der den naturwissenschaftlichen Kenntnisstand darstellt. Der IPCC gilt dabei als „Goldstandard“ der Klimaforschung. Seine Sachstandsberichte gelten innerhalb der Wissenschaft als glaubwürdigste und fundierteste Darstellung des naturwissen-schaftlichen, technischen und sozioökonomischen Forschungsstandes über das Klima. Die Schlussfolgerungen werden weltweit von den großen wissenschaftlichen Gesellschaften mit einschlägiger fachlicher Kompetenz bestätigt und bekräftigt. (6. Sachstandsbericht: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_Full_Report.pdf)

Die naturwissenschaftlichen Fakten
Der Bericht unterstreicht den menschlichen Einfluss auf das Klima. So sei es „eindeutig, dass der Einfluss des Menschen die Atmosphäre, den Ozean und die Landflächen erwärmt hat.“ Zudem wirkt sich der vom Menschen verursachte Klimawandel „bereits auf viele Wetter-und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Seit dem Fünften Sachstandsbericht gibt es stärkere Belege für beobachtete Veränderungen von Extremen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen, Dürren und tropischen Wirbelstürmen sowie insbesondere für deren Zuordnung zum Einfluss des Menschen“, so die Hauptaussagen aus dem Bericht. (zitiert nach: Sechster IPCC-Sachstandsbericht (AR6) Beitrag von Arbeitsgruppe I: Naturwissenschaftliche Grundlagen – Hauptaussagen,
https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-WGI.pdf)

Der Bericht der Arbeitsgruppe I behandelt auch die möglichen „Klimazukünfte“. So unterstreicht der Bericht in aller Deutlichkeit, dass eine globale Erwärmung von 1,5°C und 2°C im Laufe des 21. Jahrhundert überschritten wird, „es sei denn, es erfolgen in den kommenden Jahrzehnten drastische Reduktionen der CO2-und anderer Treib-hausgasemissionen.“ Aus naturwissenschaftlicher Sicht erfordert die Begrenzung des stattfinden Klimawandel auf ein bestimmtes Niveau, „eine Begrenzung der kumulativen CO2-Emissionen, wobei zumindest netto Null CO2-Emissionen erreicht werden müssen“. Dabei führen Szenarien mit niedrigen oder sehr niedrigen Treib-hausgasemissionen, „innerhalb von Jahren zu erkennbaren Auswirkungen auf die Treibhausgaskonzentrationen“. (zitiert nach: Sechster IPCC-Sachstandsbericht (AR6)Beitrag von Arbeitsgruppe I: Naturwissenschaftliche Grundlagen – Hauptaussagen,
https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-WGI.pdf)

Ökonomische, soziale und gesellschaftliche Zukunftsszenarien
Die erwähnten Szenarien bis zum Jahr 2100 sind einerseits die sogenannten RCP-Szenarien (Representative Concentration Pathways), die die physikalischen Grund-lagen festlegen, mit denen bestimmte Klimaziele (wie das 1,5°C oder 2°C-Ziel) erreichbar wären. Das ist vor allem der Strahlungsantrieb, ein Maß für die Änderung der Energiebilanz der Erde. Die Begründung für diese RCP-Szenarien werden durch die SSP-Szenarien (Shared Socioeconomic Pathways) geliefert, die die wichtigsten sozioökonomischen, demographischen, technologischen, politischen, institutionellen und Lebensstil-Trends beschreiben.
Die wissenschaftlichen Grundlagen und Facharbeiten zu den SSP-Szenarien sind in der „SSP-Datenbank“ des Internationale Institut für Angewandte Systemanalyse (IIASA) nachzulesen.
(https://tntcat.iiasa.ac.at/SspDb/dsd?Action=htmlpage&page=80)
Das IIASA ist ein unabhängiges internationales Forschungsinstitut mit seinem Sitz in Laxenburg bei Wien und war maßgeblich an der Erstellung der SSP-Szenarien mitbeteiligt.

Die sozioökonomischen Szenarien in Deutsch zusammengefasst:

  • SSP1: Der nachhaltige und grüne Weg (im Original: green Road). – Die Welt beschreitet allmählich einen nachhaltigen Pfad. Die globalen Gemeinschaftsgüter werden wichtig genommen und bewahrt, die Grenzen der Natur werden respektiert. Statt Wirtschaftswachstum steht zunehmend das menschliche Wohlbefinden im Fokus. Die Einkommensungleichheiten zwischen den Staaten und innerhalb der Staaten werden reduziert. Der Konsum orientiert sich an einem geringen Material- und Energieverbrauch.
  • SSP2: Der mittlere Weg. – Die bisherige Entwicklung setzt sich in die Zukunft fort. Die Entwicklungen beim Einkommen in den einzelnen Ländern gehen weit auseinander. Es gibt zwar eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Staaten, die jedoch nur geringfügig weiterentwickelt wird. Das globale Bevölkerungs-wachstum ist moderat und schwächt sich in der zweiten Jahrhunderthälfte ab. Umweltsysteme erfahren eine gewisse Verschlechterung.
  • SSP3: Regionale Rivalitäten. – Eine Wiederbelebung des Nationalismus und regionale Konflikte rücken globale Themen in den Hintergrund. Die Politik orientiert sich zunehmend an nationalen und regionalen Sicherheitsfragen. Investitionen in Bildung und technologische Entwicklung nehmen ab. Ungleich-heiten nehmen zu. In einigen Regionen kommt es zu starken Umwelt-zerstörungen.
  • SSP4: Ungleichheit. – Die Kluft zwischen entwickelten Gesellschaften, die auch global kooperieren, und solchen, die auf einer niedrigen Stufe der Entwicklung mit niedrigem Einkommen und geringem Bildungsstand verharren, nimmt weiter zu. In einigen Regionen ist Umweltpolitik bei lokalen Problemen erfolgreich, in anderen nicht.
  • SSP5: Die fossile Entwicklung. – Die globalen Märkte sind zunehmend integriert, mit der Folge von Innovationen und technologischem Fortschritt. Die soziale und ökonomische Entwicklung basiert jedoch auf der verstärkten Ausbeutung der fossilen Brennstoffressourcen mit einem hohen Kohleanteil und einem energie-intensiven Lebensstil weltweit. Die Weltwirtschaft wächst und lokale Umwelt-probleme wie die Luftverschmutzung werden erfolgreich bekämpft.

(zitiert nach dem „Bildungswiki Klimawandel“, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Bildungsserver und dem Climate Service Center, das vom Bundes-ministerium für Bildung und Forschung am Helmholtz-Zentrum Geesthacht eingerichtet wurde, https://wiki.bildungsserver.de/klimawandel/index.php/SSP-Szenarien)

Die Zukunft, die die Menschheit rettet wird
Die FachexpertInnen des IPCC prognostizierten für ihren Bericht nun anhand dieser SSP-Szenarien, die weitere Entwicklung des Klimas bis zum Jahr 2100 und sind zu dem Schluss gekommen, dass nur ein Szenario bzw. zwei Varianten eines Szenarios, die Erderwärmung unter 2°C begrenzen können. Das sind das Szenario SSP1-1.9 bzw. SSP1-2.6 – also das Szenario SSP1. Die Zahl dahinter ist der jeweilige „Strahlungsantrieb“. SSP1-1.9 beschreibt damit im Sinne des SSP1-Szenario etwas ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen als SSP1-2.6.
Konkret wird im Bericht festgestellt: „Based on the assessment of multiple lines of evidence, global warming of 2°C, relative to 1850–1900, would be exceeded during the 21st century under the high and very high GHG emissions scenarios considered in this report (SSP3-7.0 and SSP5-8.5, respectively). Global warming of 2°C would extremely likely be exceeded in the intermediate scenario (SSP2-4.5). Under the very low and low GHG emissions scenarios, global warming of 2°C is extremely unlikely to be exceeded (SSP1-1.9), or unlikely to be exceeded (SSP1-2.6)25. Crossing the 2°C global warming level in the mid-term period (2041–2060) is very likely to occur under the very high GHG emissions scenario (SSP5-8.5), likely to occur under the high GHG emissions scenario (SSP3-7.0), and more likely than not to occur in the inter-mediate GHG emissions scenario (SSP2-4.5)“
(6. Sachstandsbericht des IPCC, Bericht der Arbeitsgruppe I, Seite SPM-18)
Die Temperatur von 2°C wird also in den Szenarien mit hohen Treibhausgas-emissionen überschritten (SSP3-7.0 bzw. SSP5-8.5), aber bei den Szenarien mit niedrigen Treibhausgasemissionen ist ein Überschreiten der 2°C unwahrscheinlich. Im Bericht der Arbeitsgruppe I des 6. Sachstandsberichts des IPCC sind dazu zwei aufschlussreiche Grafiken zu finden:

(Grafiken aus dem 6. Sachstandsbericht des IPCC, Bericht der Arbeitsgruppe I, Seite SPM-16 und SPM-18)

 

Antrag 04 – Verbesserung der Rahmenbedingung von Schwerarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Pflegebereich

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbearbeitung im Vorstand

Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine Pensionsgesetz und die Verordnung zur Schwerarbeit zu ändern in Hinsicht der folgenden Punkte:

  • Berücksichtigung von Schwerarbeitszeiten während der gesamten Berufslaufbahn und nicht nur in den letzten 20 Jahren
  • Eine generelle Aufnahme von psychischen Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung
  • Eine Präzisierung der Voraussetzung welche Pflegetätigkeiten als Schwerarbeit zu qualifizieren sind. Dabei ist der Gesamtkontext der Pflegetätigkeit zu berücksichtigen und nicht nur ein Parameter (Pflegegeldstufe)!
  • Klarstellung, dass schwere körperliche Tätigkeit vorliegt, wenn Frauen mindesten 21.000 und Männer mindestens 30.000 Arbeitskalorien im Kalendermonat verbraucht haben – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Das Festhalten an einer Anzahl von Arbeitstagen.

In Österreich ist die Schwerarbeit per Verordnung geregelt. Diese zählt Tätigkeiten auf, die „unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden“. Dazu gehört etwa Schicht- und Wechseldienste, Nachtarbeit oder Arbeit unter Hitze und Kälte. „Schwere körperliche Arbeit“ wird für Männer mit einem Verbrauch von 2.000 und für Frauen mit einem Verbrauch von 1.400 Arbeitskalorien während „einer achtstündigen Arbeitszeit“ definiert. Auch die berufsbedingte Pflege fällt unter die Schwerarbeitsverordnung.

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension sind 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor Pensionsbeginn und 45 Versicherungs-jahre. Kindererziehungszeiten werden bis zu 5 Jahre angerechnet.

Mit der Anhebung des Pensionsantrittsalters ist diese Regelung ab dem Jahr 2024 auch für Frauen relevant. Bis jetzt waren Frauen von dieser Regelung aufgrund ihres früheren Pensionsantrittsalters ausgeschlossen. Laut der Liste werden Tätigkeiten als Heimhilfe, Pflegeassistenz, Physiotherapie und diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal als Schwerarbeit gewertet.

Für den Pflegebereich kommen in der Praxis drei Möglichkeiten der Schwerarbeit in Betracht:

  • Nachtdienste (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) verbunden mit Schicht- oder Wechseldiensten, wenn im Kalendermonat mindestens 6 Nachtdienste vorliegen
  • Schwere körperliche Arbeit, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern 2.000 und von Frauen mindestens 1.4000 Arbeitskalorien verbraucht werden
  • Berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- und Pflegebedarf, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin

Gerade in den letzten zwei Jahren haben wir erlebt, wie wichtig dieser Sektor für den Umgang mit krisenhaften Situationen ist. Menschen in diesem Bereich – im überwiegenden Ausmaß sind das Frauen – hätten sich einen guten Zugang zur Schwerarbeitspension verdient!

Aber nicht nur das Abstellen auf eine bestimmte Pflegegeldstufe, auch die Voraus-setzung eines Mindestmaßes an Tagen pro Monat führt zu einer objektiv nicht nachvollziehbaren Hürde. Sinn und Zweck der Schwerarbeitsregel ist es, Menschen deren berufliches Leben durch schwere Arbeit und damit, gesundheitlich beein-trächtigende Arbeit erschwert war, einen früheren Einstieg in die Pension zu ermöglichen. Diesem liegt die Vermutung zu Grunde, dass es Beschäftigten mit erschwerten Arbeitsbedingungen, aufgrund der anstrengenden Tätigkeit nicht möglich ist bis zum Regelpensionsalter zu arbeiten.

Trotzdem zeigt die bisherige Praxis einen äußerst restriktiven Umgang bei der Anerkennung von Schwerarbeit. Ohne Änderungen ist es für Menschen im Pflege-bereich de facto kaum möglich eine Schwerarbeitspension zu erhalten. Dies hat mehrere Gründe, nicht nur Teilzeitbeschäftigung, auch höherer Unterbrechungs-zeiten für Kindererziehung, vor allem aber das Ausscheiden aus dem Beruf im höheren Alter.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Schwerarbeitspension bislang nur von Männern beansprucht werden konnte, sind, damit Frauen in der Pflege ab 2024 tatsächlich in die Anspruchsvoraussetzungen hineinfallen, dringend Veränderungen geboten.

Dazu braucht es gesetzliche Änderungen und eine Präzisierung der Verordnung zur Schwerarbeit:

  • Berücksichtigung von Schwerarbeitszeiten während der gesamten Berufslaufbahn und nicht nur in den letzten 20 Jahren
  • Eine generelle Aufnahme von psychischen Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung
  • Eine Präzisierung der Voraussetzung welche Pflegetätigkeiten als Schwerarbeit zu qualifizieren sind. Dabei ist der Gesamtkontext der Pflegetätigkeit zu berücksichtigen und nicht nur ein Parameter (Pflegegeldstufe)!
  • Klarstellung, dass schwere körperliche Tätigkeit vorliegt, wenn Frauen mindesten 21.000 und Männer mindestens 30.000 Arbeitskalorien im Kalendermonat verbraucht haben – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Das Festhalten an einer Anzahl von Arbeitstagen

Antrag 03 – Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafterinnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 02.Dezember 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung im Vorstand

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine
Pensionsgesetz dahingehend zu ändern, sodass auch für längere, über die
Schulpflicht hinausgehende Ausbildungszeiten, d.h. für Zeiten des Besuchs
von mittleren und höheren Schulen sowie für die Mindeststudiendauern, auf
dem Pensionskonto monatliche Beitragsgrundlagen, analog den Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienstzeiten, angerechnet werden.

In unserem derzeit gültigen Pensionssystem, dessen Finanzierung im
Umlageverfahren, also aus Beiträgen der Erwerbstätigen sowie aus Bundesmitteln erfolgt, sind einige Voraussetzungen entscheidend. So ist zunächst das Prinzip der Pflichtversicherung hervorzuheben, durch das alle über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigten Personen vom Anbeginn ihrer Erwerbstätigkeit in die Pensionsversicherung eingebunden sind.

Bestimmte Lebensphasen, in denen zumeist keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wie z. B. während der Kindererziehungszeit, des Zivil- oder Präsenzdienstes, der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Sozialleistungen, werden im Sinne eines Sozial- und Solidaritätsprinzips dennoch als Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung angerechnet. So wird für Kindererziehungs-, Präsenzdienst-, und Zivildienstzeiten eine fixe monatliche Beitragsgrundlage von derzeit EUR 1986,04 angerechnet.

Die Pensionshöhe ist von der Einkommenshöhe (begrenzt durch eine
Höchstbeitragsgrundlage) und von der Dauer der erworbenen Versicherungsmonate abhängig. Eine lange Berufstätigkeit, beginnend bereits mit den Lehrjahren, ist in einem erwerbszentrierten Pensionssystem demnach eine gute Basis für eine Pension, die in finanzieller Hinsicht einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht.

Wie ist jedoch die Situation für Personen mit längeren Ausbildungszeiten?

Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden in der Pensionsversicherung-
sowohl bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die
Pensionsberechnung – bekanntlich nur dann berücksichtigt, wenn für diese im
Rahmen einer freiwilligen Versicherung Beiträge entrichtet werden. 2021 kostet der Nachkauf für einen Monat Bildung EUR 1.265,40. Für ein Schuljahr werden demnachEUR 15.184,8 bezahlt und für drei nachgekaufte Schuljahre EUR 45.554,4. Sechs Jahre Universität belaufen sich auf EUR 91.108,8, in Summe ergeben sich dann für neun Jahre Bildungszeit EUR 136.663,2.

Es ist somit nicht notwendig zu betonen, dass der Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten nur für eine einkommensstarke Gruppe erschwinglich ist. Dieser Logik liegt die Prämisse zugrunde, dass Personen mit längeren Ausbildungszeiten entsprechend hohe Einkommen beziehen, die den Nachkauf von Ausbildungszeiten ermöglichen. Dass diese Annahme jedoch nur mehr auf einen eingeschränkten Personenkreis zutrifft, ist die traurige Realität. Denn viele Akademiker*innen, auch in wissenschaftlichen Arbeitsbereichen, haben prekäre Arbeitsverträge, verdienen entsprechend wenig und können sich demnach den Nachkauf der Ausbildungszeiten nicht leisten. In diesem Pensionssystem sind somit all jene extrem benachteiligt, die nach der Vollendung des 15. Lebensjahres nicht erwerbstätig sind, sondern eine mittlere oder höhere Schule und danach eine Universität besuchen, und in ihrem späteren Berufsleben nicht die ursprünglich vorausgesetzten hohen Gehälter beziehen. Denn lange Ausbildungszeiten und danach folgende oft schlecht bezahlte Jobs oder sogar prekäre Arbeitsverhältnisse sind die besten Voraussetzungen für niedrige Pensionen bzw. Altersarmut. Ist es da nicht notwendig umzudenken und sich einzugestehen, dass die Klischeevorstellung von hochdotierten Akademiker*innen nur mehr eingeschränkt den Tatsachen entspricht und daher Maßnahmen notwendig sind, durch die das Solidaritätsprinzip in unserem Pensionssystem auch für diese Gruppe Anwendung findet?

Eine Erweiterung des Bezugsrechts auf Beitragsgrundlagen – analog den
monatlichen Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungs-, Zivil- und
Präsenzdienstzeit – auch für die Zeiten der mittleren und höheren Schulbildung
sowie für die Mindeststudiendauer, würde somit nicht nur einen gerechten Ausgleich schaffen, sondern auch Erhöhungen der Pensionen für Personen mit längeren Ausbildungszeiten mit sich bringen. So würden die Beitragsgrundlagen – ausgehend von EUR 1986,04 pro Monat (mal 12) im Jahr 2021-z. B. für vier Jahre Ausbildungszeit eine Erhöhung der Pension um EUR 121,20 pro Monat ergeben.

Antrag 02 – Gewalt und Aggression in Pflege – und Gesundheitseinrichtungen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, die Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen dadurch zu unterstützen, dass das Thema Aggression und Gewalt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (inklusive häusliche Pflege) und damit die Systematik der Problemelage, zu einem Schwerpunkt für die Arbeit der AK erklärt wird.

Es ist davon auszugehen, dass die in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegene Aggressions- und Gewaltbereitschaft in Gesundheits- und Pflege-einrichtungen durch die Pandemie nicht ab-, sondern eher zugenommen hat.

Die Arbeiterkammer hat in der Vergangenheit die verbale und physische Aggression, die sich gegen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen richtete, immer wieder zum Gegenstand von Aufklärung und Beratung gemacht, aber auch Forderungen an die Arbeitgeberseite formuliert, der im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und des ArbeitnehmerInnenschutzes besondere Verantwortung zukommt.