Wien

Antrag 02 / Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien spricht sich klar für die zielgruppenspezifischen Förderungen von Personen aus, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dazu zählen:

die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels der Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung zur Ermöglichung einer geschlechtergerechten Verteilung der Fördermittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen.

Die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als Personen ohne Migrationshintergrund

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Antrag 01 / Klares Nein zu den Angriffen auf den Sozialstaat von Rechts

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp, ARGE, GLB, Türk-is, KOM, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien tritt allen Versuchen, das Arbeits- und Sozialrecht auszuhöhlen und Menschen gegeneinander auszuspielen, entgegen. Das Arbeits- und Sozialrecht ist zum Schutz der Menschen da. Jede Aushöhlung richtet sich nicht allein gegen einzelne Gruppen, sondern gegen alle ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien bekräftigt darüber hinaus, dass diese Rechtsgrundlagen für alle Menschen, die im Leben und bei der Arbeit österreichischem Recht unterliegen, in gleichem Maße zu gelten haben. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Menschen in Gruppen aufzuspalten, sie auseinanderzudividieren und einzelne Gruppen zu diskriminieren.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt zudem fest, dass es die Aufgabe der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen ist, gegen tendenziöse, menschenverachtende und diskriminierende Darstellungen aktiv aufzutreten und gegen die Schwächung der sozialen Sicherheit und des Schutzes der ArbeitnehmerInnen aktiv zu sein.

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Antrag 08 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 168. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die 168. Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass Menschen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes im Ausmaß von zumindest sechs Monaten so reduziert ist, dass sie die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch medizinischer Rehabilitation nach dem ASVG erfüllen, Leistungen des Rehabilitationsgeldes und der medizinischen Rehabilitation erhalten. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn auf Grund fehlender Versicherungszeiten die Voraussetzungen des § 255b ASVG nicht erfüllt sind.

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Antrag 07 / Keine Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 168. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die 168. Vollversammlung der AK Wien spricht sich gegen die Verschärfungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aus.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die MandatarInnen des österreichischen Nationalrats auf, dem Antrag 2063/A, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 abgeändert wird, die Zustimmung zu verweigern.

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Resolution 1 / Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 168. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.

Zentrales Gestaltungsinstrument in Fragen der Arbeitszeitgestaltung muss der Kollektivvertrag bleiben. Eine Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik würde die Konkurrenzsituation der ArbeitnehmerInnen einer Branche untereinander verstärken, den Druck auf Flexibilisierungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten erhöhen, einen Wettlauf von Mindeststandards nach unten in Gang setzen und die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen insgesamt schwächen.

Die Arbeiterkammer fordert vielmehr eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen, die sich an den Bedarfs- und Lebenslagen der unselbständig Beschäftigten orientiert. Die Arbeiterkammer Wien wird sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Verhandlungen rund um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dafür einsetzen, dass

  • Arbeitszeiten planbar sind und bleiben und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen gegenüber betrieblichen Notwendigkeiten Vorzug zu geben ist
  • Maßnahmen gegen ausufernde Arbeitszeiten, die zu Lasten von Erholung und Gesundheit, Privatleben und notwendiges (zivil-)gesellschaftliches Engagement gehen, gesetzt werden – wie z.B. eine Verteuerung von Überstunden sowie die Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit auf gesetzlichem Wege
  • ein Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Arbeitszeiten in spezifischen Lebenslagen (Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege, Burn-Out-Prävention) wie etwa das Recht auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit bzw. zeitlich begrenzte berufliche Auszeiten umgesetzt wird
  • die Wochenendruhe als arbeitsrechtliche Norm erhalten bleibt und nicht weiter aufgeweicht wird
  • Schritte in Richtung einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung auf täglicher, wöchentlicher und jährliche Ebene statt einer Ausweitung täglicher und wöchentlicher Normal- und Höchstarbeitszeiten gesetzt werden, um eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeiten insbesondere zwischen Männern und Frauen und Erwerbstätigen und Erwerbsarbeitslosen sicherzustellen.
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