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Resolution 01 / Solidarität mit den Menschen der Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien / Rojava

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer erklärt sich daher mit den Ideen einer Demokratie auf kommunaler Ebene und im Betrieb und Wirtschaft verbunden und erklärt ihre Solidarität mit den Menschen in der Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien / Rojava.
Sie fordert die VertreterInnen der Republik Österreich auf, entsprechende diplomatische Schritte zu setzen, um die militärische Auseinandersetzung in Nord- und Ostsyrien zu beenden und die Selbstverwaltung der Region wiederherzustellen.

Die kurdischen Selbstverteidigungseinheiten und ihre Verbündeten verteidigten die Welt gegen den IS. Mit ihrem Sieg ist ein Stück mehr Frieden und Sicherheit für die Menschen in der Region und damit in der gesamten Welt erreicht worden.

Mit dem Angriffskrieg der Türkei und ihren verbündeten Dschihadistenmilizen auf Rojava wird dieses Stück mehr Frieden und Sicherheit akut gefährdet. Nicht nur, dass der IS von Neuem zu erwachen droht und damit eine Gefährdung für den Nahen Osten, aber auch Europa und damit Österreich darstellt. Millionen ZivilistInnen in Rojava sind vom türkischen Angriffskrieg betroffen. Zehntausende kurdische Kolleginnen und Kollegen hier in Österreich sorgen sich um ihre Verwandten in Rojava.
Die Presseagenturen berichten von zahlreichen schweren Kriegsverbrechen. Es wurde die kurdische Politikerin Havrin Khalaf der fortschrittlichen “Zukunftspartei” von einer protürkischen Dschihadistenmiliz hingerichtet. Sie stoppten ihr Fahrzeug, zerrten sie verletzt aus ihrem Wagen und erschossen sie. Ihr Fahrer wurde ebenfalls ermordet.

Rojava. Ein Blick über den Horizont.
Die autonome ‚Föderation Nordsyrien – Rojava‘ ist Vorbild für eine demokratische Zivilgesellschaft im Nahen Osten. Im Jahr 2016 erklärten KurdInnen, AraberInnen, SyrerInnen, AramäerInnen, TurkmenInnen und ArmenierInnenn ihr friedliches Zusammenleben und ihr Streben nach Freiheit, Gerechtigkeit, Würde, Demokratie, Gleichheit und der ökologischen Nachhaltigkeit. In einem Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, eine Gesellschaft frei von Autoritarismus, Militarismus, Zentralismus und Eingriffen religiöser Autorität in öffentliche Angelegenheiten zu schaffen. Feminismus, Ökologie und direkte Demokratie sind wesentliche Bestandteile dieses Gesellschaftsvertrages.

Rojava ist damit nicht nur ein Modell für den Nahen Osten. Rojava ist Vorbild für eine zukünftige, bessere Welt. Entscheidungen werden in Rojava auf kommunaler Ebene getroffen. Die Wirtschaft befindet sich in den Händen gewählter Kommunalräte. Hunderte Genossenschaften wurden gegründet, drei Viertel des Grund und Boden stehen unter gemeinwirtschaftlicher Verwaltung. Große Teile der Industrieproduktion werden durch von ArbeiterInnenräte verwaltete Betriebe erbracht.

Rojava ist Symbol für eine Demokratie von unten. Für Demokratie im Betrieb und in der Wirtschaft. Rojava ist damit einer der wenigen Momente der Geschichte, in der sich die Frage nach einer besseren Welt kumuliert. Die Ideen, für die die Menschen in Rojava kämpfen, waren schon die Ideen der überwiegend sozialdemokratischen ArbeiterInnenräte Wiens der frühen 1920er Jahren. Es sind auch die Ideen, für die SozialdemokratInnen, KommunistInnen und AnarchistInnen u.a. in den internationalen Brigaden in Spanien ab 1936 kämpften. Und auch heute wieder kämpfen Menschen auch aus Europa und Österreich und der ganzen Welt für diese Ideen in Rojava. Für eine bessere Welt.

Dieses soziale und demokratische Experiment, dieser Versuch, eine bessere zukünftige Welt zu schaffen, muss erhalten bleiben.

Antrag 12 / Verkehrsträgerübergreifende PendlerInnen-Netzkarte Ostregion

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:

Transparente, vereinfachte und kostengünstigere Gestaltung von Öffi-Tarifen durch Einführung einer für die gesamte Ost-Region geltenden PendlerInnen-Netzkarte, die nicht auf einen oder nur wenige Verkehrsträger beschränkt ist.

Laut Information der AK NÖ (br|news 03/2019) hat eine aktuelle Befragung von PendlerInnen in Wien, NÖ und Burgenland. ergeben, dass es gleich mehrere Faktoren sind, die einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel für PendlerInnen attraktiver machen würden.

Neben dem noch deutlich zu erweiternden Angebot öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz und einer besseren Taktung des öffentlichen Verkehrs ist das Kriterium „günstige, unkomplizierte Preisgestaltung“ ein sehr wesentliches.

Gerade die Ostregion, die als bevölkerungs- und verkehrsreichster Teil Niederösterreichs gilt, kann hier Vorbildwirkung einnehmen, in dem sie für PendlerInnen ähnlich wie für SchülerInnen und Jugendliche ein einfach nutzbares und leistbares PendlerInnen-Ticket einführt, das Bedürfnisse der NutzerInnen entspricht. Es kann nur zum Nutzen der unterschiedlicher Verkehrsmittel-Anbieter aber auch der Klimaentlastung sein, wenn Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Antrag 11 / Sozialhilfe-Grundgesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Ziel der Bundesarbeitskammer ist nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion:

  • Die Bundesarbeitskammer lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtlichen Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die nächste Bundesregierung auf, das Sozialhilfe Grundgesetz mit Ziel auf existenzsicherndes Leben, Recht auf Lebensqualität und Inklusion zu reparieren.

Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich und vergrößert die Not von Menschen und vor allem Kindern.

Menschen, die vor Krieg geflohen sind, und Europäer sind, sind in Zukunft gezwungen von Euro 576 monatlich zu leben, wenn sie in Österreich – mit Aufenthaltstitel – in Not geraten sind. Dieser beschämend geringe Betrag ermöglicht keine Existenzsicherung. Das vom Landesgesetzgeber diskriminierende Gesetz verstößt nicht nur offenkundig gegen europäisches Recht, sondern verursacht manifeste Armut und Obdachlosigkeit. Die Folgekosten übersteigen die erhofften Einsparungen um ein Vielfaches.

Kinder aus kinderreichen Familien, die bereits benachteiligt sind, schlechter zustellen, als andere Kinder, wenn sie in Not geraten, ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst umstritten, sondern im Hinblick auf die Chancengleichheit ein Rückschritt. Euro 44 für ein Kind reichen im Monat nicht. Damit nimmt man den Kindern, die sich ihre Situation nicht aussuchen können, jede Chance.

0 Euro Jobs, wie sie im Sozialhilfeausführungsgesetz vorgesehen sind, verpflichten Arme für die Gemeinde/das Land Rasen zu schneiden und Straßen zu kehren, ohne dafür ein Entgelt zu bekommen. Diese Pflichtarbeiten haben keinen Effekt auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt und stehen zusätzlich in direkter Konkurrenz zu arbeitspolitischen Maßnahmen. Hier besteht die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping.

Zukünftig müssen Menschen, die Sozialhilfe beantragen, die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort ihrer Eltern angeben. Diese Regelung verstößt nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil die Erhebung dieser Daten für die Klärung des Sozialhilfeanspruches irrelevant ist, sondern zeigt den gewollten Ethnisierungsgedanken in der Sozialhilfe.

Der vorrangig als Sachleistung zu gewährende Wohnkostenanteil in der Sozialhilfe verfehlt sein Ziel völlig. In Niederösterreich z.B. werden die Wohnkosten in den wenigsten Fällen als Sachleistung gewährt, weil dies teurer käme als lediglich den deutlich geringen Pausschalbetrag fürs Wohnen auszubezahlen. Um zu verhindern, dass die Menschen Teile des für die Lebenserhaltungskosten vorgesehen Betrags für die Mietkosten ausgeben müssen, müssten die tatsächlich angemessenen Wohnkosten übernommen werden.
Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen – Kompetenzbestimmungen – Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das dazugehörige Sozialhilfe-Ausführungsgesetz sind eine einzige Themenverfehlung. Dies zeigt auch die vernichtende Kritik am Grundsatzgesetz. Von 142 Stellungnahmen waren 139 negativ, nur die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer konnten dem Entwurf etwas abgewinnen. Ziel der Bundesregierung war es insbesondere verletzliche Personen noch mehr unter existenziellen Druck zu setzten.

Ziel des letzten Netzes des Sozialstaates sollte es dagegen sein, Menschen, die in Not geraten sind, aufzufangen – deren Existenz zu sichern – und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen wieder auf eignen Beinen stehen können. Eine existenzsichernde Sozialhilfe sollte in Österreich im Jahr 2020 Selbstverständlichkeit sein.

Antrag 10 / Gewerkschaftliches Engagement zur Erreichung von 1700 Euro Mindestlohn

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: Annahme
FA: für Zuweisung
ÖAAB: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert ihre Mitglieder auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Gewerkschaftsmitglieder zu werden und sich am Kampf um einen ausreichenden Mindestlohn von 1700 Euro für alle zu beteiligen.

Gewerkschaftliches Engagement zur Erreichung von 1700 Euro Mindestlohn
1700 Euro Mindestlohn sind immer noch nicht in allen Branchen üblich und zwingend.
Gleichwohl ist ein qualitativ gutes Leben unter dieser Summe nicht machbar.
Woher kommt eine ausreichende Lohnhöhe für eine Branche in Österreich? Nur durch gewerkschaftliche Aktivität! In der Geschichte musste eine ausreichende Lohnhöhe für alle immer erkämpft werden. Dies wurde dann in Kollektivverträgen fixiert.
Wenn wir also eine Lohnhöhe von 1700 Euro für alle ArbeitnehmerInnen erreichen wollen, müssen wir uns gewerkschaftlich organisieren und am Arbeitskampf beteiligen.

Antrag 09 / Algorithmus im AMS

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: Annahme
FA: für Zuweisung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:
Aufstockung des AMS-Budgets auf eine Höhe, das sowohl die zweite wie auch die dritte Gruppe ausreichend Fördermaßnahmen erhalten.

Bundesweit arbeiten das AMS mittlerweile mit Algorithmen, der grob gesprochen die Arbeitssuchenden in 3 Kategorien einteilt.

  • Die erste Gruppe hat hohe Chancen und Bildung und keinen Förderbedarf.
  • Die zweite Gruppe kann mit gezielter Förderung rasch vermittelt werden.
  • Die dritte Gruppe hat auch mit Förderung geringe Chancen.

Fördermöglichkeiten sollen in Zukunft hauptsächlich die mittlere Gruppe erhalten.
Das sind in vielerlei Hinsicht falsche Signale. Wenn wir von einem Grundrecht auf Teilhabe ausgehen, also auch Menschen mit Beeinträchtigung, besonderen Bedürfnissen oder sonstigen Schwierigkeiten das Recht zugestehen, dass sie am Erwerbsleben teilnehmen können, müssen wir gerade diese Menschen auch fördern. Dazu braucht es Mittel und Budget. Und, wenn wir diesen Menschen das Signal geben, ihr seid gesellschaftlich nichts mehr Wert, wir nehmen keine Mittel mehr in die Hand um euch zu fördern, dann berauben wir sie sämtlicher Lebensperspektive und schicken sie in einen Status von Almosenempfängern und Verlierern, in eine Negativspirale. Dann Landen sie irgendwann in der Mindestsicherung, kosten uns Geld und verlieren die Chance, mit selbst erwirtschafteten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern etwas zu unserer Gesellschaft beizutragen.