Niederösterreich

Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich

Antrag 3 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen:

Die Vollversammlung  der Arbeiterkammer Niederösterreich tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen. Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK NÖ mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.

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Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

Antrag 2 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten.
Dazu braucht es:
• Eine veränderte Systemlogik. Ein monokausaler Erklärungsansatz für die Entstehung von Erkrankungen ist diagnostisch und gesellschaftspolitisch – wie die signifikante Zunahme an Invaliditätspensionen aufgrund von psychischen Erkrankungen deutlich macht – nicht mehr aktuell. Es bedarf der Eruierung der arbeitsbedingten Anteile an der Krankheitsentwicklung.
• Eine Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren: Nicht der Betroffene sollte beweisen müssen, dass die Krankheit von der Arbeit kommt, sondern die/der Arbeitgeber/-in sollte beweisen müssen, dass die Krankheit eben nicht von der Arbeit kommt.
• Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste, insbesondere eine partielle Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen
• Rechtliche Unterstützung in Einzelfällen: 2016 hat der OGH entgegen der bisherigen Rechtspraxis entschieden, dass gegen die Bescheid-mäßige Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden kann. Diese habe zu prüfen, ob im Einzelfall eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden sei.
• Eine geschlechtsspezifische Durchleuchtung von Gesundheit am Arbeitsplatz
• Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste mit einem erweiterten Präventionsangebot
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Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

Antrag 01 der AUGE/UG zur  9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 4. Mai 2018:

Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.

Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung als willkommener Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte. Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu verankern.

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Zugang der BahnkundInnen zum Ticketkauf sicherstellen 

Antrag: Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert das BMVIT, aber auch das Land Niederösterreich und die ÖBB auf, rasch Verhandlungen aufzunehmen um:

  • den Ticketkauf auch ohne Internet & Drucker bzw. Smartphone auf allen österreichischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
  • den Automatenabbau auf Österreichs Bahnhöfen zu stoppen und Qualitätsnormen für ÖV-Anbieter auch beim Ticketverkauf vorzuschreiben.  Insbesondere zu Stoßzeiten (Wochen/Monatsbeginn) ist eine reibungslose und rasche Abwicklung der Ticketverkäufe zu gewährleisten.
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Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

Antrag: Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.

Antrag 11 der AUGE/UG – Grüne, Alternative und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 8. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 09. November 2017

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