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Antrag 11 / Sozialhilfe-Grundgesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Ziel der Bundesarbeitskammer ist nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion:

  • Die Bundesarbeitskammer lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtlichen Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die nächste Bundesregierung auf, das Sozialhilfe Grundgesetz mit Ziel auf existenzsicherndes Leben, Recht auf Lebensqualität und Inklusion zu reparieren.

Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich und vergrößert die Not von Menschen und vor allem Kindern.

Menschen, die vor Krieg geflohen sind, und Europäer sind, sind in Zukunft gezwungen von Euro 576 monatlich zu leben, wenn sie in Österreich – mit Aufenthaltstitel – in Not geraten sind. Dieser beschämend geringe Betrag ermöglicht keine Existenzsicherung. Das vom Landesgesetzgeber diskriminierende Gesetz verstößt nicht nur offenkundig gegen europäisches Recht, sondern verursacht manifeste Armut und Obdachlosigkeit. Die Folgekosten übersteigen die erhofften Einsparungen um ein Vielfaches.

Kinder aus kinderreichen Familien, die bereits benachteiligt sind, schlechter zustellen, als andere Kinder, wenn sie in Not geraten, ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst umstritten, sondern im Hinblick auf die Chancengleichheit ein Rückschritt. Euro 44 für ein Kind reichen im Monat nicht. Damit nimmt man den Kindern, die sich ihre Situation nicht aussuchen können, jede Chance.

0 Euro Jobs, wie sie im Sozialhilfeausführungsgesetz vorgesehen sind, verpflichten Arme für die Gemeinde/das Land Rasen zu schneiden und Straßen zu kehren, ohne dafür ein Entgelt zu bekommen. Diese Pflichtarbeiten haben keinen Effekt auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt und stehen zusätzlich in direkter Konkurrenz zu arbeitspolitischen Maßnahmen. Hier besteht die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping.

Zukünftig müssen Menschen, die Sozialhilfe beantragen, die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort ihrer Eltern angeben. Diese Regelung verstößt nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil die Erhebung dieser Daten für die Klärung des Sozialhilfeanspruches irrelevant ist, sondern zeigt den gewollten Ethnisierungsgedanken in der Sozialhilfe.

Der vorrangig als Sachleistung zu gewährende Wohnkostenanteil in der Sozialhilfe verfehlt sein Ziel völlig. In Niederösterreich z.B. werden die Wohnkosten in den wenigsten Fällen als Sachleistung gewährt, weil dies teurer käme als lediglich den deutlich geringen Pausschalbetrag fürs Wohnen auszubezahlen. Um zu verhindern, dass die Menschen Teile des für die Lebenserhaltungskosten vorgesehen Betrags für die Mietkosten ausgeben müssen, müssten die tatsächlich angemessenen Wohnkosten übernommen werden.
Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen – Kompetenzbestimmungen – Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das dazugehörige Sozialhilfe-Ausführungsgesetz sind eine einzige Themenverfehlung. Dies zeigt auch die vernichtende Kritik am Grundsatzgesetz. Von 142 Stellungnahmen waren 139 negativ, nur die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer konnten dem Entwurf etwas abgewinnen. Ziel der Bundesregierung war es insbesondere verletzliche Personen noch mehr unter existenziellen Druck zu setzten.

Ziel des letzten Netzes des Sozialstaates sollte es dagegen sein, Menschen, die in Not geraten sind, aufzufangen – deren Existenz zu sichern – und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen wieder auf eignen Beinen stehen können. Eine existenzsichernde Sozialhilfe sollte in Österreich im Jahr 2020 Selbstverständlichkeit sein.

Antrag 10 / Gewerkschaftliches Engagement zur Erreichung von 1700 Euro Mindestlohn

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: Annahme
FA: für Zuweisung
ÖAAB: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert ihre Mitglieder auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Gewerkschaftsmitglieder zu werden und sich am Kampf um einen ausreichenden Mindestlohn von 1700 Euro für alle zu beteiligen.

Gewerkschaftliches Engagement zur Erreichung von 1700 Euro Mindestlohn
1700 Euro Mindestlohn sind immer noch nicht in allen Branchen üblich und zwingend.
Gleichwohl ist ein qualitativ gutes Leben unter dieser Summe nicht machbar.
Woher kommt eine ausreichende Lohnhöhe für eine Branche in Österreich? Nur durch gewerkschaftliche Aktivität! In der Geschichte musste eine ausreichende Lohnhöhe für alle immer erkämpft werden. Dies wurde dann in Kollektivverträgen fixiert.
Wenn wir also eine Lohnhöhe von 1700 Euro für alle ArbeitnehmerInnen erreichen wollen, müssen wir uns gewerkschaftlich organisieren und am Arbeitskampf beteiligen.

Antrag 09 / Algorithmus im AMS

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: Annahme
FA: für Zuweisung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:
Aufstockung des AMS-Budgets auf eine Höhe, das sowohl die zweite wie auch die dritte Gruppe ausreichend Fördermaßnahmen erhalten.

Bundesweit arbeiten das AMS mittlerweile mit Algorithmen, der grob gesprochen die Arbeitssuchenden in 3 Kategorien einteilt.

  • Die erste Gruppe hat hohe Chancen und Bildung und keinen Förderbedarf.
  • Die zweite Gruppe kann mit gezielter Förderung rasch vermittelt werden.
  • Die dritte Gruppe hat auch mit Förderung geringe Chancen.

Fördermöglichkeiten sollen in Zukunft hauptsächlich die mittlere Gruppe erhalten.
Das sind in vielerlei Hinsicht falsche Signale. Wenn wir von einem Grundrecht auf Teilhabe ausgehen, also auch Menschen mit Beeinträchtigung, besonderen Bedürfnissen oder sonstigen Schwierigkeiten das Recht zugestehen, dass sie am Erwerbsleben teilnehmen können, müssen wir gerade diese Menschen auch fördern. Dazu braucht es Mittel und Budget. Und, wenn wir diesen Menschen das Signal geben, ihr seid gesellschaftlich nichts mehr Wert, wir nehmen keine Mittel mehr in die Hand um euch zu fördern, dann berauben wir sie sämtlicher Lebensperspektive und schicken sie in einen Status von Almosenempfängern und Verlierern, in eine Negativspirale. Dann Landen sie irgendwann in der Mindestsicherung, kosten uns Geld und verlieren die Chance, mit selbst erwirtschafteten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern etwas zu unserer Gesellschaft beizutragen.

Antrag 08 / Anhebung der Nettoersatzrate auf ein Existenzsicherndes Niveau, Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:

  • Existenzsichernde Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit durch Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70%
  • Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung – in ein anderes Berufsfeld in dem die Vermittlungschancen höher sind – durch das Arbeitsmarkservice wegen fehlender oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Qualifikation
  • Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung – in ein anderes Berufsfeld in dem die Vermittlungschancen höher sind – durch das Arbeitsmarkservice nach längerer Arbeitslosigkeit in Folge von Krankheit, welcher die Vermittlung im bisherigen Berufsfeld behindert.

Im Jahr 2017 waren in NÖ rund 58.000 Menschen arbeitssuchend. Viel zu viele, die in ihrer Existenz bedroht sind. Wir wissen aber genau, dass Bildung und Ausbildung vor Arbeitslosigkeit schützen. Während fast ein Viertel der Menschen, die als höchsten Bildungsabschluss eine Pflichtschule haben, arbeitssuchend sind, sind es im Durchschnitt auf die gesamten Niederösterreicher 8,7%. (mit Lehre 8,5%, mit Berufsbildenden mittleren Schule (4,5%), Berufsbildende höhere Schule (4,1%) und mit Akademischem Abschluss (2,9%).
Offene Stellen NÖ 2017 8.400. Somit kamen auf eine freie Stelle 6,9 Arbeitssuchende und nicht für alle gab es eine freie Stelle. Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und verringert das Risiko keine Arbeit zu finden erheblich.
Die Nettoersatzrate ist in Österreich grundsätzlich mit 55% unter dem europäischen Durchschnitt, allerdings ist die Bezugsdauer länger als in vielen anderen europäischen Ländern. Ziel muss aber sein, Bedingungen zu schaffen, das Arbeitssuchende rasch wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden, dann brauchen wir über die Länge des Arbeitslosengeldes nicht zu diskutieren. Bedrohend ist jeder einzelne Monat der Arbeitslosigkeit, wenn man mit einer zu niederen Nettoersatzrate auskommen muss.
Wenn man die Zuschläge je nach Familiensituation und Einkommenssituation berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Ersatzrate von bis zu 64%. Aber das sind Menschen, die auch wirklich zusätzlich höhere Ausgaben haben, wie z.B. Familien.
Die meisten Menschen werden arbeitslos ohne eigenes Verschulden. Viele Firmen haben die letzten Jahre, trotz schwarzer Zahlen und Gewinne, zugesperrt. Konzerninteressen, nicht die Bedürfnisse der Menschen standen im Vordergrund. Berufsbilder haben sich verändert, etc.
Auch die Digitalisierung der Wirtschaft verändert den Arbeitsmarkt und die Arbeitsverhältnisse. Neben den dadurch entstehenden Fragen für das Arbeitsrecht drängt sich auch eine arbeitsmarktpolitische auf:
Wie bereiten wir die Menschen auf die sich stark ändernden Anforderungen der Arbeitswelt und Arbeitsinhalte vor?
Wesentlich für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik ist ein ausreichendes AMS Förderbudget für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, damit Menschen nachhaltig gute Arbeitsplätze bekommen und den Arbeitsplatz halten. Gute soziale Sicherungssysteme sicheren Arbeitssuchende und indirekt auch Rechte und finanziellen Ansprüche der Erwerbstätigen, indem sie helfen einen unbotmäßigen Wettbewerb zwischen beiden zu verhindern. Im Vorfeld braucht es dafür individuelle Beratung und Begleitung Betroffener.
Schon unter Sozialminister Alfred Dallinger war klar, dass eine gute Arbeitslosenversicherung zwei wesentliche Punkte beinhalten muss:
Das soziale Risiko des Arbeitsplatzverlustes gehört ausgeglichen, seine Folgen gelindert.
Die Arbeitslosen sollen die Möglichkeit haben, ohne ungerechtfertigten Druck einen ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gerechten Arbeitsplatz zu finden.
Jetzt, Aufgrund der geänderten und sich weiter rasant ändernden Rahmenbedingungen und Berufsbilder in der Arbeitswelt, kommt noch der Punkt Bildung und Ausbildung hinzu.

Antrag 07 / Rücknahme des 12 Stunden–Tages

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: Zustimmung
ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert, dass 12 Stunden-Ausnahmeregelungen im AZG nur über Kollektivverträge und vorheriger Feststellung, dass die Arbeitszeit sowohl psychisch wie auch physisch keinen Schaden bei den Menschen anrichtet, erlaubt werden. Bestehende Regelungen müssen evaluiert und, wenn psychische und physische Beeinträchtigungen durch 12 Stundentage entstehen, zurückgenommen werden.

Der von der Bundesregierung beschlossene 12 Stunden-Tag, die Ausweitung des gesetzlichen Rahmens von 8 und höchstens 10 Stunden auf 12 Stunden Tages- Arbeitsleistung widerspricht den Grundgedanken des Arbeitszeitgesetzes. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen, vor Erkrankungen, Burnout, zu hoher täglicher Belastung war einer der Grundgedanken, die zu einem Arbeitszeitgesetz geführt hatten. Die Möglichkeit einer regelmäßigen täglichen Erholung, eines täglichen Familienlebens und einer Möglichkeit, täglich auch sinnvolle Freizeitgestaltung zu haben, standen im Vordergrund des Gesetzgebers.
Hat sich die Arbeitswelt verändert? Ist Arbeit jetzt weniger belastend als früher? Nein, und sowohl damalige wie auch die neuersten Untersuchungen zeigen, dass zu lange Arbeit krank macht, die Konzentration sinkt, die Produktivität sinkt, auch vermehrte Arbeitsunfälle sind die Folge.
Hier sind auch anstehende Folgekosten, z.B. durch Burnout, Krankenstände etc. zu erwähnen, die durch zu lange Arbeitstage für die Gesellschaft entstehen.
Die davor schon bestehenden Ausnahmen im Gesetz haben oft gezeigt, wie schwer krank machend zu lange Arbeitszeiten sind, siehe das Beispiel der Schichtarbeiter. Hier sind eine Menge typischer Krankheitsbilder zu beobachten, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc. die klar als Folge von zu langen Arbeitszeiten zuordenbar sind.
Die Bundesarbeitskammer fordert daher den Gesetzgeber auf, die letzten Arbeitszeitgesetzesänderungen zur Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit zurück zu nehmen und den Status vor Einführung des Gesetzes vom 1. September 2018 wieder her zu stellen.
Die Bundesarbeitskammer fordert die Sozialversicherungsträger auf, zusammen mit der Sozialpartnerschaft die bestehenden 12 Stundentags-Regelungen zu evaluieren, mit Hauptaugenmerk auf die psychischen und physischen Belastungen und Erkrankungen, die für ArbeitnehmerInnen daraus erwachsen.