Antrag 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Die Jugendlichen in den überbetrieblichen Lehrsausbildungen tragen keine Verantwortung für mangelnde Ausbildungsplätze oder nicht vorhandenen Ausbildungswillen der Betriebe.

 

Das AMS bewirbt diese Form der Ausbildung sogar mit dem Hinweis auf die rechtliche Gleichstellung mit ‚normalen’ Lehrlingen.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit einer geringeren Ausbildungsbeihilfe auskommen sollen.

 

Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass jugendliche Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt der Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung erhalten.

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Antrag

 

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung und den dafür zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass jugendliche Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt der Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung erhalten.


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