2010

Antrag 14 / Keine Verschlechterungen beim Pflegegeld!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag zugewiesen ( Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)

FA, BM, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

 

Daher beschließt die Vollversammlung der AK-Wien:

Die Vollversammlung der AK spricht sich gegen eine Ungleichbehandlung von Menschen mit dem gleichen Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen beim Bezug des Pflegegelds aus. Der Plan der Bundesregierung, die Mindestvoraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegegeld um 10 Stunden im Monat an Pflegebedarf zu erhöhen, sowie die Erhöhung der Voraussetzungen um 10 Stunden pro Pflegegeldstufe wird aufs Schärfste zurückgewiesen.

Die AK-Wien wird diese Ungleichbehandlung gleichgelagerter Problemlagen mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen.

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Antrag 13 / Schluss mit „Bearbeitungsgebühren“ bei den ÖBB!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag abgelehnt

ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG: nein
GA: für Zuweisung

 

Die 154. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordern die ÖBB auf, umgehend auf die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr im Falle der Ausstellung eines Erlagscheines aufgrund einer Fahrgeldnachforderung zu verzichten, da das Zahlungsdienstegesetz vom 1. November 2009 die Einhebung entsprechender Gebühren verbietet. Entsprechender Passus ist aus den AGB der ÖBB zu streichen.

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Antrag 12 / Ersatzlose Streichung des § 8 im Österreichischen Versammlungsgesetz!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten u. Integration)

Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM, Türkis: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

 

Die 154. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien wird alles ihr mögliche dahingehend tun, dass die Versammlungsfreiheit auch für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, egal welcher Herkunft, in nationales Recht umgesetzt wird und fordert den Gesetzgeber auf, den § 8 im österreichischen Versammlungsgesetz ersatzlos zu streichen.

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Antrag 11 / Höhere Steuereinnahmen können mehr Steuergerechtigkeit nicht ersetzen! Steuereinnahmen für Investitionen in Bildung und Soziales verwenden!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag angenommen

FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung

 

Die 154. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung prognostizierte positive Entwicklung des Steueraufkommens erlaubt nun jedenfalls neue budgetäre Schwerpunktsetzungen. Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, das beschlossene Konsolidierungspaket 2011 bis 2014 aufzuschnüren und neu zu verhandeln. Insbesondere gilt es, von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen zulasten der Bereiche Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur Abstand zu nehmen. Vielmehr gilt es nun Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Soziale Dienste, Bildung, Gesundheit und Klimaschutz zu tätigen und die entsprechenden finanziellen Mittel freizumachen.

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Antrag 10 / Mehr Transparenz – OeNB Daten zu Vermögenslagen in Österreich der Öffentlichkeit zugänglich machen!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag angenommen

FSG, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
GA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

 

Die 154. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die 154. Vollversammlung der AK Wien begrüßt die von der OeNB durchgeführte erstmalige und umfassende Erhebung der Vermögenspositionen der privaten Haushalte in Österreich.
Die AK fordert die OeNB als zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Zentralbank der Republik auf, die bislang erhobenen und ausgewerteten Daten zur Erhebung der Vermögen in Österreich umgehend zu publizieren und der Wissenschaft sowie einer interessierten Öffentlichkeit umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen und kommende Studienergebnisse im Rahmen der Vermögenserhebung ebenfalls entsprechend aufbereitet zu veröffentlichen.

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