Antrag 14 / Keine Verschlechterungen beim Pflegegeld!

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Budgetbegleitgesetze den Zugang zum Pflegegeld erheblich zu erschweren. Geplant ist die Erhöhung der Zugangsschranke zum Pflegegeld um einen Leistungsbedarf von 10 Stunden im Monat. Auf diese Weise werden Menschen, die auf Grund einer Beeinträchtigung auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, um eine Unterstützung durch das Pflegegeld gebracht.

Der Plan der Bundesregierung ist überdies auch verfassungsrechtlich bedenklich, da Menschen in der selben Lebenssituation – nämlich des Vorliegens eines bestimmten Pflegebedarfs auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf in einem bestimmten Ausmaß – unterschiedlichen Zugang zum Pflegegeld haben werden.

Download: AUGE_AK_Antrag14-Pflegegeld
Download: AUGE14-Pflegegeld-Antragsbearbeitung

Print Friendly, PDF & Email