2018

Antrag 06 / Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
GA, Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert eine Neuausrichtung der Familienpolitik die insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die gerechtere Verteilung von Familien- und Hausarbeit sowie eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit zum Ziel haben. U.a. folgende Prinzipien sind dabei besonders zu berücksichtigen:

  • Sachleistungen ist gegenüber Geldleistungen der Vorzug zu geben, wie etwa …

… dem flächendeckenden Ausbau bedarfsgerechter, kostenloser, ganztägig und ganzjährig geöffneter Kinderbetreuungs- und elementarer Bildungseinrichtungen, insbesondere auch für unter-3-Jährige Kinder, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen.

… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau sozialer Infrastruktur und Dienste wie etwa Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Entlastung pflegender Angehöriger.

  • Geldleistungen an Familien sind so zu gestalten, dass dem Prinzip „jedes Kind ist gleich viel wert“ Rechnung getragen wird. Transferleistungen ist aus verteilungspolitischen Gründen dabei grundsätzlich der Vorzug gegenüber Steuerentlastungen zu geben, da diese einkommensstärkeren Gruppen im Verhältnis zu einkommensschwächeren ungleich stärker zugute kommen.
  • Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind so zu gestalten, dass sie eine gerechtere innerfamiliäre Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- bzw. Familienarbeit erlauben. Dies beinhaltet einerseits sowohl eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als auch rechtliche Möglichkeiten, individuell, an spezifische Lebenslagen (z.B. Pflege und Betreuung) gebundene Arbeitszeiten bzw. berufliche Auszeiten wählen zu können.
  • Jedenfalls abzulehnen sind erleichterte Möglichkeiten, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten auf 12 bzw. 60 Stunden ausweiten zu können, da diese einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der gerechteren Verteilung von Arbeit zwischen beiden Elternteilen zuwider laufen.
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Antrag 05 / Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 170. Vollversammlung der AK Wien möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen.

Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK Wien mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.

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Antrag 04 / Arbeitsmarktintegration – Casemanagement für Menschen in Problemlagen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen. Zentrale Anlaufstelle soll dabei das AMS sein, wo eine Form von Case-Management betrieben wird.

Dieses muss einen zumindest 1jährigen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

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Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

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Antrag 02 / Für Verbesserungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die Arbeiterkammer Wien fordert ökonomische und rechtliche Verbesserungen:

  • Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung sind wie Überstundenzuschläge zu behandeln (50%) und grundsätzlich monatlich abzurechnen, um einen Missbrauch unter dem Titel der Flexibilität einzudämmen.
  • Eine Beschränkung der zuschlagsfreien Mehrarbeit bei Dienstverhältnissen mit Durchrechnungszeit.
  • Ein verbesserter Schutz von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen vor Mehrarbeit: Zwar würde es das Arbeitszeitgesetz vorsehen, dass für die Anordnung von Mehrarbeit keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Dienstnehmerin vorliegen und dabei sollten die spezifischen Interessen von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen mit berücksichtigt werden. Teilzeitbeschäftigte haben üblicherweise außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeit feste Verpflichtungen im familiären Bereich oder um zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen. In der Praxis sind diese gesetzlichen Bestimmungen häufig noch nicht angekommen. Wenn der Gesetzgeber hier seine Intention teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen besser zu schützen zu wollen wirklich ernst meint, sind veränderte gesetzliche Bestimmungen notwendig. Dass sich die einzelne ArbeitnehmerIn quasi gegenüber den Forderungen des Dienstgebers und u.U. auch gegenüber den KollegInnen stellen muss, ist unakzeptabel.
  • Keine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Dienstgeber.
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