2018

Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, GA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die AK-Wien anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
  • Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
  • Die Vollversammlung der AK lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
  • Die Vollversammlung der AK-Wien ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.
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Antrag 01 / Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, ARGE: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.
  • Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.
  • Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit
  • Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.
  • Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.
  • Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.
  • Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträgers.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.
  • Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.
  • Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.
  • Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Finanzierungsverpflichtungen wie etwa der Finanzierung des Wochengelds (dafür ist der FLAF zuständig) oder privater Krankenanstalten über den PRIKRAF.
  • Voller Ersatz von der Politik aufgetragener, versicherungsfremder Kostenübernahmen wie etwa bei der Rezeptgebührenobergrenze (sollte aus dem Budget des BMASK bezahlt werden) oder dem Krankengeldkosten von arbeitslosen Menschen mit langer Krankheitsdauer (fällt ins AMS-Budget).
  • Beibehaltung und Ausbau der Beitragseinhebung und -Prüfung in der Sozialversicherung. Zwecks Bürokratieabbau und Vereinfachung für die Betriebe sind einkommensbezogene Steuern und Abgaben gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Krankenkassen einzuheben und gegen Ersatz der Aufwendungen an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.

Die AK-Wien wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

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Antrag 09 / Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten.

Dazu braucht es:

  • Eine veränderte Systemlogik. Ein monokausaler Erklärungsansatz für die Entstehung von Erkrankungen ist diagnostisch und gesellschaftspolitisch – wie die signifikante Zunahme an Invaliditätspensionen aufgrund von psychischen Erkrankungen deutlich macht – nicht mehr aktuell. Es bedarf der Eruierung der arbeitsbedingten Anteile an der Krankheitsentwicklung.

  • Eine Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren: Nicht der Betroffene sollte beweisen müssen, dass die Krankheit von der Arbeit kommt, sondern die/der Arbeitgeber/-in sollte beweisen müssen, dass die Krankheit eben nicht von der Arbeit kommt.

  • Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste, insbesonders eine partielle Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen und Muskel- und Skeletterkrankungen

  • Rechtliche Unterstützung in Einzelfällen: 2016 hat der OGH entgegen der bisherigen Rechtspraxis entschieden, dass gegen die bescheidmäßige Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden kann. Diese habe zu prüfen, ob im Einzelfall eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden sei.

  • Eine geschlechtsspezifische Durchleuchtung von Gesundheit am Arbeitsplatz

  • Eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste mit einem erweiterten Präventionsangebot.

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Antrag 08 / Klima- und Energiestrategie (IKES) muss grundlegend überarbeitet werden!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB: ja
FSG, Türkis, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien befindet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung insgesamt für unzureichend und fordert eine grundlegende Überarbeitung im Rahmen der Begutachtung.

Aus Sicht der AK Wien müssen dabei insbesondere folgende Punkte Eingang in die IKES finden bzw. entsprechend berücksichtigt werden:

  • eine sozial-ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert und so entsprechende steuerliche Anreize für umwelt- und klimaschonende Verhaltens- und Produktionsweisen setzt.

  • eine deutliche Reduktion der umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Frei werdende Mittel sind für Investitionen in Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie für den Kampf gegen Energiearmut und für eine sozial gerechte Energiewende zu nutzen.

  • eine ausreichende finanzielle Dotierung und Konkretisierung der Maßnahmen aus der Klima- und Energiestrategie inklusive Zielvorgaben, verbindlicher Zeitpläne und Zuständigkeiten. Dies beinhaltet u.a. eine

    • Erhöhung der Sanierungsrate auf 3 Prozent jährlich und die Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel von rund 300 Mio. Euro.

    • Einbeziehung des Sektors Landwirtschaft in die Klima- und Energiestrategie-

    • Ein klares Bekenntnis zum Bundesenergie-Effizienzgesetz und gesamtstaatlichen Energieeinsparzielen

    • Keine Förderung von Agrotreibstoffen

    • Konkrete Konsequenzen aus dem Anspruch, langlebige Investitionsvorhaben vermeiden zu wollen, die fossile Energie bedingen. Das bedeutet insbesondere den Verzicht auf den Ausbau bzw. Neubau von Autobahnstrecken sowie einen raschen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und umfassende Investitionen in klimaschonende sowie umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur.

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Antrag 07 / Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, GA, Persp., GLB, BDFA: ja
FSG, ARGE, Türkis, Kom.: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.

Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.

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